„Es reicht, wenn die richtigen Stellen die Wahrheit wissen“
Schleswig-Holsteins Polizei will Berichte über Lübecker Krawalle unterbinden
In Lübeck kommt es zu Krawallen, vor allem durch junge Männer mit Migrationshintergrund. Die Polizei Schleswig-Holsteins wehrt sich daraufhin mit markigen Worten gegen Presseberichterstattung zum Thema: Es reiche, wenn die „richtigen Stellen die Wahrheit wissen“. Sogar mit Strafverfolgung droht man.
Nach brutalen Ausschreitungen in Lübeck greift die Polizei hart durch: gegen Presse und Öffentlichkeit. Am Freitag war es in der Hansestadt zu einem Gewaltausbruch gekommen, bei dem augenscheinlich migrantische Männer aufeinander einprügelten. Mindestens ein am Boden liegender Mann wird getreten, er muss später ins Krankenhaus. Die Polizei Schleswig-Holsteins hingegen scheint vor allem darauf fokussiert zu sein, die Verbreitung von Bildern und Informationen zur Tat zu vermeiden.
Sogar mit Strafverfolgung versucht man, Menschen einzuschüchtern: Wer das Video verbreite, mache sich womöglich strafbar, heißt es. „Die Polizei mahnt vor der weiteren Verbreitung dieses Videos und fordert dazu auf, das Video von eigenen Geräten umgehend zu löschen und auf keinen Fall weiterzuverbreiten oder zu teilen“, steht in einer Pressemitteilung der Polizei. „Es könnten dadurch Straftatbestände erfüllt werden.“ Eine höchst fragwürdige Behauptung. Kein Paragraf verbietet an und für sich, Aufnahmen von Straftaten zu verbreiten. Die Polizei führt Paragraf 131 des Strafgesetzbuches an – der verbietet aber nur Verbreitung von Aufnahmen, „die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrück[en]“.
Aber eine Debatte im öffentlichen Raum über die Geschehnisse scheint der Polizei Schleswig-Holsteins ein Dorn im Auge zu sein: Das mediale öffentliche Interesse sei „reine Sensationsgier und nicht notwendig“, erklärt sie. Eine staatliche Behörde, die über „Notwendigkeit“ von Presseberichterstattung entscheidet? Ein schräges Weltbild, der Polizei in einer Demokratie in jedem Fall unangemessen – aber in diesem Geiste kommuniziert die Polizei munter weiter. „Es reicht, wenn die richtigen Stellen die Wahrheit sehen und dazu ermitteln. Das gehört nicht in die Öffentlichkeit!“, schreibt sie weiterhin in den sozialen Medien. Auf „die Wahrheit“ haben Bürger und Öffentlichkeit scheinbar keinen Anspruch.
Kern des „Demokratischen Rechtsstaates“ ist das Staatsvolk, das als Souverän über eben jenen Staat herrscht. Das Staatsvolk übt diese Herrschaft in freien Wahlen und Abstimmungen aus, deren Ergebnisse bindend für alle Elemente des Staates sind. Das Staatsvolk kann diese herschende Funktion aber nur dann ausüben, wenn es vollumfänglich und ideologiefrei informiert wird, was übrigens die einzige Aufgabe der Öffentlich-Rechtlichen ist und weswegen sie überhaupt nur Zwangsgebühren erheben dürfen.
Wer also dem Staatsvolk Informationen vorenthält, um es bei Wahlen und Abstimmungen durch ein unvollständiges Informationsbild in ein bestimmtes Abstimmungs- oder Wahlverhalten zu manipulieren, handelt nicht nur tatsächlich demokratiefeindlich, sondern sogar verfassungsfeindlich (wenn wir denn eine Verfassung hätten).
Habt Ihr die brutaen Tritte gegen den Kopf des am Boden Liegenden gesehen? Für so etwas gibt es auch schon mal eine Mordanklage.
Kein Wunder, dass die Poilzei (sprich Politik) nicht möchte, dass dieses Video gesehen und verbreitet wird. Aber wenn man die Wahrheit unterdrücken will, erreicht man oft das genaue Gegenteil:
Streisand-Effekt (Wikipedia)
Als Streisand-Effekt wird das soziologische Phänomen bezeichnet, wenn der Versuch, eine unliebsame Information zu unterdrücken, das Gegenteil erreicht, indem das ungeschickte Vorgehen eine öffentliche Aufmerksamkeit erzeugt, die das Interesse an der Verbreitung der Information deutlich steigert.
wir Sachsen erinnern uns gerne an die Aussage unseres MP. 😉 :….um gegen Schutzmaßnahmen zu sein muss man nicht auf die Straße gehen.😷.
Liebe Bundesbürger…wir kommen aus eurer Zukunft…..wenn ihr nicht aufwacht. Eure Ossis ü50
„Es reicht, wenn die richtigen Stellen die Wahrheit sehen.“
Sehr schön auf den Punkt gebracht! Orwell lässt grüßen.
„Es reicht, wenn die richtigen Stellen die Wahrheit sehen und dazu ermitteln. Das gehört nicht in die Öffentlichkeit!“ (Polizei SH, 16.9.23)
Die Polizei untersteht den jeweiligen Länderministerien des Inneren. Ist am Ende Nancy Faesers “ Demokratiebegriff “ schon auf Länderebene umgesetzt?
„Das mediale öffentliche Interesse sei ‚reine Sensationsgier und nicht notwendig‘, erklärt sie.“
Im besten Deutschland aller Zeiten möchte ich inzwischen gern wissen, worauf ich mich einzustellen habe, wenn ich einen kleinen Abstecher in die Innenstadt mache. Da reicht es mir auch nicht, wenn „die richtigen Stellen“ das hinter verschlossenen Türen analysieren (wenn sie es denn überhaupt tun, oder wenn sie es tun, ob sie dann entsprechende Maßnahmen aus ihren Erkenntnissen ableiten).
Die Polizei wird ja in der Regel erst aktiv, NACHDEM der Schaden bereits eingetreten ist. Das ist mir dann etwas zu spät. Es ist also keine Sensationsgier, wie von der Polizei behauptet, sondern schlicht Vorbereitungunterricht, um sein Verhalten an die von unserer Politik erzeugten neuen Gegebenheiten anzupassen.
„Es reicht, wenn die richtigen Stellen die Wahrheit sehen.“ Das könnte der neue Leitspruch für das beste Deutschland aller Zeiten sein. Der Pöbel – sprich der Souverän – hat die Schnauze zu halten, alles zu erdulden und seine Steuern zu bezahlen. Genau dafür ist er da. Gut, dass viele das mittlerweile nicht mehr so sehen – zumindest im Osten von Deutschland. Der Westen, und da selbst Regionen wie Schleswig-Holstein oder Bayern die früher für ihre Eigensinnigkeit bekannt waren, sind offensichtlich rettungslos verloren.