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„Es reicht, wenn die richtigen Stellen die Wahrheit wissen“

Schleswig-Holsteins Polizei will Berichte über Lübecker Krawalle unterbinden

In Lübeck kommt es zu Krawallen, vor allem durch junge Männer mit Migrationshintergrund. Die Polizei Schleswig-Holsteins wehrt sich daraufhin mit markigen Worten gegen Presseberichterstattung zum Thema: Es reiche, wenn die „richtigen Stellen die Wahrheit wissen“. Sogar mit Strafverfolgung droht man.

Funkstreifenwagen der Polizei Schleswig-Holstein. Bildquelle: Zufallspotter via Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0)

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Nach brutalen Ausschreitungen in Lübeck greift die Polizei hart durch: gegen Presse und Öffentlichkeit. Am Freitag war es in der Hansestadt zu einem Gewaltausbruch gekommen, bei dem augenscheinlich migrantische Männer aufeinander einprügelten. Mindestens ein am Boden liegender Mann wird getreten, er muss später ins Krankenhaus. Die Polizei Schleswig-Holsteins hingegen scheint vor allem darauf fokussiert zu sein, die Verbreitung von Bildern und Informationen zur Tat zu vermeiden. 

https://twitter.com/RadioGenoa/status/1703294436875120650

Sogar mit Strafverfolgung versucht man, Menschen einzuschüchtern: Wer das Video verbreite, mache sich womöglich strafbar, heißt es. „Die Polizei mahnt vor der weiteren Verbreitung dieses Videos und fordert dazu auf, das Video von eigenen Geräten umgehend zu löschen und auf keinen Fall weiterzuverbreiten oder zu teilen“, steht in einer Pressemitteilung der Polizei. „Es könnten dadurch Straftatbestände erfüllt werden.“ Eine höchst fragwürdige Behauptung. Kein Paragraf verbietet an und für sich, Aufnahmen von Straftaten zu verbreiten. Die Polizei führt Paragraf 131 des Strafgesetzbuches an – der verbietet aber nur Verbreitung von Aufnahmen, „die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrück[en]“.

Aber eine Debatte im öffentlichen Raum über die Geschehnisse scheint der Polizei Schleswig-Holsteins ein Dorn im Auge zu sein: Das mediale öffentliche Interesse sei „reine Sensationsgier und nicht notwendig“, erklärt sie. Eine staatliche Behörde, die über „Notwendigkeit“ von Presseberichterstattung entscheidet? Ein schräges Weltbild, der Polizei in einer Demokratie in jedem Fall unangemessen – aber in diesem Geiste kommuniziert die Polizei munter weiter. „Es reicht, wenn die richtigen Stellen die Wahrheit sehen und dazu ermitteln. Das gehört nicht in die Öffentlichkeit!“, schreibt sie weiterhin in den sozialen Medien. Auf „die Wahrheit“ haben Bürger und Öffentlichkeit scheinbar keinen Anspruch.

https://twitter.com/sh_polizei/status/1703055512865042483?s=61&t=c0exSbtklT9iqjb4Dfy3wA
https://twitter.com/sh_polizei/status/1703059147405627407?s=61&t=c0exSbtklT9iqjb4Dfy3wA

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