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Volksverhetzung

Erneut Vorermittlungsverfahren gegen Höcke: Vorwurf Volksverhetzung

Die Staatsanwaltschaft Gera hat Vorermittlungen gegen Björn Höcke eingeleitet. In gleich zwei Verfahren könnte die Behörde eine Aufhebung der Immunität des AfD-Abgeordneten erwirken. Höcke soll unter anderem eine Demonstration „Rechts“ mit „Fackelmärsche der Nazis“ verglichen haben.

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Die Immunität von Björn Höcke soll erneut aufgehoben werden. Nachdem bekannt wurde, dass der AfD-Politiker in einem Gerichtsverfahren in Halle keine Freiheitsstrafe befürchten muss, meldete sich am Donnerstag die nächste Staatsanwaltschaft zu Wort. Die Behörde der ostthüringischen Stadt Gera hat mit Vorermittlungen begonnen, bestätigte ein Sprecher gegenüber der Deutschen Presseagentur (dpa).

Demnach wird in gleich zwei Verfahren eine Aufhebung von Höckes Immunität als Abgeordneter des thüringischen Landtags geprüft. Höcke soll eine Leipziger Demonstration „gegen Rechts“ mit Märschen in der NS-Zeit verglichen haben: „Man hat zwar Taschenlampen, also Handyleuchten in den Himmel gehalten. Aber es sah so ein bisschen aus wie 1933 die Fackelmärsche der Nazis“, sagte der 52-Jährige während einer Veranstaltung am 18. Januar in Gera.

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„Fackelmarsch“-Vergleich könnte strafbar sein

Welche Passagen von Höckes Rede durch die Staatsanwaltschaft geprüft werden, teilte die Behörde nicht mit. Nach dpa-Informationen beziehen sich die Vorermittlungen aber auf den NS-Vergleich. In diesem Kontext wird geprüft, „ob die Tatbestände der Volksverhetzung oder der Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole gegeben sein könnten“, erklärte der Sprecher.

Das zweite mögliche Vergehen des AfD-Politikers ist auf den 3. Oktober 2022 datiert. Die in seiner Rede zum Angriff Russlands auf die Ukraine getätigten Aussagen werden laut Staatsanwaltschaft überprüft. Auch hier steht der Vorwurf der Volksverhetzung im Raum.

Zwei weitere Verfahren drohen

Am 18. April war bereits ein Verfahren gegen Höcke am Landgericht Halle gestartet, weil der AfD-Politiker 2021 die verbotene Parole der nationalsozialistischen Sturmabteilung (SA) „Alles für Deutschland“ während einer Veranstaltung in Merseburg öffentlich ausgesprochen haben soll. Am Dienstag teilte das Landgericht nach zwei von vier Verhandlungstagen mit, Höcke habe bei einer Verurteilung lediglich mit einer Geldstrafe zu rechnen. Einen Gefängnisaufenthalt muss der Politiker nicht befürchten.

Demnächst muss sich Höcke außerdem vor dem Landgericht im thüringischen Mühlheim wegen möglicher Volksverhetzung verantworten. Ein Telegrambeitrag Höckes zu einem tödlichen Messerangriff 2022 durch einen Somalier im rheinland-pfälzischen Oggersheim hatte zu Ermittlungen geführt. Sollte die Staatsanwaltschaft Gera Ermittlungen veranlassen, könnte es zu weiteren zwei Verfahren innerhalb weniger Monate kommen.

Damit der Partei- und Fraktionsvorsitzende der AfD im thüringischen Landtag angeklagt werden kann, müssen die Ermittlungsbehörden eine Auflösung der Immunität eines Abgeordneten beim Justizausschuss des Landtags beantragen.

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80 Kommentare

  • Offensichtlich lässt sich die Justiz vom linksextremen Regime vor den Karren spannen um die demokratische parlamentarische Opposition zu bekämpfen. Niederträchtig, geschichtsvergessen und dumm!

    134
  • Bis zur nächsten Bundestagswahl werden die „Guten“ nun Höcke mit Klagen und Vorwürfen überziehen. Das Ziel ist sonnenklar: die Dämonisierung der AfD. Sie sollen abgestempelt und zu Außenseitern gemacht werden, damit die Ampel + CDU ungestört weitermachen können wie bisher. Demos gegen rechts, Meinungsmache im ÖRR, Denunziationsportale usw. – alles ist darauf ausgelegt die Opposition zu unterdrücken.

    87
  • Schon gewussst?

    Dr Alice Weidel soll beim Griechen einen Uzo umsonst entgegen genommen haben. Verdacht der Bestechung durch griechischen Spion………

    Im Ernst: Alles, was man gegen die AfD ausgräbt, schweisst mich stärker mit der AfD zusammen. Deokraten müssen diese Partei wählen, unterstützen.

    75
  • Taschenlampen gehören jetzt also zu den „Symbolen des Staates“. Man lernt eben nie aus. Ich würde mich ja für den Lacher am Morgen bedanken, wenn das alles nicht so todernst und himmeltraurig wäre.

  • DAS soll Volksverhetzung sein? Dieser Paragraph gehört mal sehr eindeutig definiert und zurückgestutzt auf das, was früher mal damit gedacht war. Inzwischen wird m.E. dieser Paragraph sehr gerne genutzt, um missliebige Meinungen zu diskriminieren…

    62
  • Da wollen jetzt die abgehalfterten Ampelreste Herrn Höcke
    auf Gedei und Verderb noch schnell los werden, bevor sie
    auf nimmer Wiedersehen bei den kommenden Wahlen
    verschwinden. Der Bürger durchschaut das Meilenweit gegen
    den Wind. Was ist das nur für eine armseelige Truppe die
    so etwas nötig hat. Man kann jetzt wirklich nur noch auf
    einen Erdrutsch Sieg der AFD hoffen und das danach bei
    den Ampelversagern heftig aufgeräumt wird. Von denen sind
    sicherlich einige auch knastreif.

    49
  • Vergleiche mit Nationalsozialismus bekommt man von den Propagandaanstalten und den Altparteien mehrfach täglich. ECHTE Volksverhetzung ebenso.

    46
  • Bei der Stasi nannte man das Zersetzung. Herr Höcke wird von regimetreuen Staatsanwälten im vorauseilenden Gehorsam wegen konstruierter Nichtigkeiten vor Gericht gezerrt. Er wird gezwungen, sich um seine Verteidigung zu kümmern. Das Regime will ihn malträtieren und ihm den Schlaf rauben. Das funktioniert letztlich auch ohne eine Verurteilung.

  • WAS, HAT DAS NOCH MIT RECHTSSTAATLICHER JUSTIZ ZU TUN ?!!!!
    Wenn Höcke nen Furz lässt, wird er auch noch wegen Umweltverschmutzung und zu hoher Feinstaubbelastung, angeklagt ?!!!
    Also das ist schon politischer Abschaum, welcher hier ermitteln lässt !
    Und ja, ich gebe Höcke recht, die Aufmärsche der Nationalsozialisten,
    welche sich ja auch als ,,ERHEBUNG
    DER BEWEGUNG“ verstanden, kann man auch mit den regierungstreuen, und von ihr initiierten ,,Demos gegen
    Räääächtzzzz“, vergleichen.
    Egal, ob Fackelzug oder Handylämpchen, es kommt aufs gleiche raus.
    Erinnere da auch nur an die Fackelzüge der FDJ, in der DDR damals.
    War nichts anderes.

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  • Die AfD muß sofort wenn sie irgendwo eine Wahl gewinnt den Justizminister stellen und dann muß in den Staatsanwaltschaften mit eisernem Besen ausgekehrt werden. Muster muß da die Orgie von Hausdurchsuchungen und Strafen gegen die ehrenhaften Maskenrichter sein, die sofort zu entlassen und stattdessen die Altparteien-Staatsanwälte müssen ALLE wegen Rechtbeugung, Verfolgung Unschuldiger und Strafvereitelung im Amt je nach Fall angeklagt und abgeurteilt und aus dem Staatsdienst unehrenhaft entlassen werden!

    Dieser momentanen Unrechts- und Staatsstreichsjustiz müssen endlich die Gräten gebrochen werden!

  • Es kotzt mich nur noch an was diese Altparteien und ihre Helfershelfer da gg die AFD auffahren.
    Ihr eigener Mist wird Meter hoch unter den Teppich gekehrt. Wo wird zb über den Atomausstieg wahrheitsgemäß berichtet? In den Staatsmedien jedenfalls nicht.

  • Noch 2 weitere Verfahren wegen der Benutzung der deutschen Sprache, dann lacht das ganze Land über unsere Justiz, also alle die jetzt noch nicht lachen. Substanzlose an den Haaren herbeigezogene Anklagen hinterlassen beim Volk den Eindruck eine fehlenden Gewaltenteilung (Staatsanwälte).

  • Vielleicht sollte sich Herr Höcke anderssprachlich äußern, also z. B. auf Türkisch…

    13
  • Sämtliche Vorwürfe sind absolut lächerlich. Auch ein AfD-Politiker hat das Recht auf Meinungsfreiheit. Er hat in allen Fällen nur seine Meinung geäußert. Wo war der Imperatif, der zur Volksverhetzung aufgerufen hat?

    Es ist so: linke NGO-Kletten, möglicherweise noch von der Buntenregierung finanziert, haben sich an ihn geheftet und suchen gerade vor Wahlkämpfen jetzt akribisch nach möglichem Belastungsmaterial. Da sie nichts finden, müssen dann solche überspitzten Meinungsäußerungen als „volksverhetzerisch“ herhalten. Das ist DDR-Recht und nicht bundesdeutsche Meinungsfreiheit nach dem Grundgesetz, wie hier angeklagt wird!
    Dass sich Staatsanwälte für solche Wahlkampfmätzchen hergeben, spiegelt den Schiefstand des deutschen Rechts wider.

  • Ich lach mich schlapp. Wie kann man der Öffentlichkeit nur so offensichtlich zeigen, das man extreme Angst vor EINEN Mann hat? Der eine Anklagepunkt reicht nicht für den Ausschluss von der Wahl, also versucht man es Tage später mit etwas anderem.
    Merken die nicht, das es egal ist ob Höcke verurteilt wird oder nicht? Die AfD wird in Thüringen haushoch gewinnen und die Wahlen werden, wie noch keine Wahl zuvor in Deutschland, unter Beobachtung stehen damit auch ja keine Fehler passieren.

    10
  • man kann nur noch sagen Panik bei den linken Faschisten im rot grünen Kleid

    9
  • Die echten Hetzer blasen zum Tribunal? Bessere Wahlwerbung für die AFD gibt es nicht.

  • In meiner damaligen, vor mehr als 30 Jahren stattgefundenen Ausbildung – insbesondere im Bereich Staats- und Verfassungsrecht – hätte ich mir nie träumen lassen, dass ein solches Gesetz und eine dementsprechende Anwendung durch die Justiz in diesem Land überhaupt denkbar ist. Dieser Gummiparagraph erinnert – auch in der praktischen Anwendung – immer mehr dem DDR-Paragraphen „Staatsfeindliche Hetze“. Die sozialistische Handschrift ist unverkennbar.

    8
  • Ich denke, die Justiz ist so überlastet, daß Gewaltstraftäter, wegen Zeitüberschreitung aus der U-Haft entlassen werden müssen oder ausländische Straftäter nicht zeitnah ihren Prozess bekommen?? Wenn man dann die Anzahl der lächerlichen Ermittlungen, die alle samt unter die Meinungsfreiheit laut Grundgesetz gehören, sieht, die nur von der linksgrünen Sekte als rechts diffamiert werden, um die demokratische Opposition auszuschalten, wundert es mich nicht, daß Deutschland im Ausland zu einem Hochrisikogebiet in puncto Sicherheit erklärt wird!! Politische Gegner verfolgen{ der Steuerzahler zahlt ja die Anklage und den Prozess} , Straftäter dafür laufen lassen müssen….im besten Deutschland aller Zeiten….Fazit: die Ampel muß schnellstens weg und dann zurück zum normalen Menschenverstand!!

  • Ich kenne die Reden von Höcke nicht. Aber das Ganze ist sooo durchsichtig. Die AfD steigt in den Umfragen – das sind die politischen Gegenmaßnahmen. Wo bleibt die gerichtliche/juristische Untersuchung dieses IS -Symbols neulich bei einem (schwarzen) Fußballer??? Ich höre nichts.

    8
  • Sie können es nicht lassen. Immer schön so weiter. Das hilft der AfD und ihren Umfragewerten.

  • Gegen so viel Hass, Niedertracht, Verlogenheit und Dummheit der schwarz-rot-tiefrot-grün-gelben Einheitspartei = Deutschlandhasser hilft nur eins: Die AfD noch mehr stärken!

  • Da wird sich jetzt mit aller Macht etwas aus den Fingern gesogen um Höcke vor den Wahlen noch richtig zu diskreditieren. Bei dem Vergleich mit den Fackelmärschen trifft er doch den Nagel auf dem Kopf.

  • Nun, „der königliche Landgerichtsrat Alois Eschenberger war ein guter Jurist und auch sonst von mäßigem Verstande“, schrieb schon 1901 Ludwig Thoma über seine Juristenkollegen.
    Daran hat sich wohl nichts geändert, weil die Justiz nicht mehr imstande scheint (vgl. causa Pirincci), den Sinngehalt einer Aussage unter Würdigung der Zeichensetzung zu erkennen. Auch mit der Differenzierung zwischen Vergleich und Gleichsetzung hat die Rechtsprechung ein Problem:
    Zulässig ist es, Adolf Hitler mit Robert Habeck zu vergleichen (schlechte Rasur und Wählertäuschung), mit einem Grasfrosch (grünbraune Farbe und großes Maul) oder mit Cem Özdemir (Vegetarier). Unzulässig ist es hingegen, die betroffenen Personen mit Hitler gleichzusetzen – so reizvoll das auch sein mag.
    Und Höcke mag nicht der einzige gewesen sein, bei dem die Demonstrationen gegen Rechts die Assoziation nationalsozialistischer Fackelaufmärsche geweckt haben – aber das ist eben ein Vergleich!

  • Na mit der Volksverhetzung kennt sich das Kartell ja bestens aus.
    Große Preisfrage : Welche Gestalten haben das Land bis zum geht nicht mehr gespalten ?
    Richtig : Die AfD war es nicht !

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