Hessen
Erneut Ermittlungen wegen Gesängen zu „L’amour toujours“ – obwohl keine Strafbarkeit besteht?
Wieder hat ein Vorfall mit der Parole „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ zu Ermittlungen geführt, diesmal im hessischen Friedrichsdorf-Burgholzhausen. Dabei erklärten mehrere Staatsanwaltschaften inzwischen, dass das Singen der Parole nicht strafbar ist.

Bei einem Volksfest in Friedrichsdorf-Burgholzhausen im Hochtaunuskreis in Hessen sollen mehrere Personen die inzwischen deutschlandweit bekannte Parole „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ zu Gigi D’Agostinos Party-Hit „L’amour toujours“ gesungen haben. Der Vorfall vom Freitag wurde auf Video festgehalten. Jetzt ermittelt die Polizei. Fraglich ist, ob die Ermittlungen überhaupt zielführend sind: Einige Staatsanwaltschaften halten die Gesänge für nicht strafbar.
So stellte etwa die Staatsanwaltschaft Augsburg Ermittlungen ein, nachdem auf einem Faschingsumzug im Februar in Landsberg mehrere Mitglieder der Landjugend Hohenfurch die betreffenden Zeilen gesungen hatten. Der Sachverhalt begründet nicht den Tatbestand einer Volksverhetzung, die in solchen Fällen untersucht wird, und sei mithin nicht strafbar. „Grundsätzlich steht eine Strafbarkeit bei derartigen Parolen zwar immer im Raum“, erklärte die Augsburger Staatsanwältin Melanie Ostermeier gegenüber der Bild.
Ein ähnlicher Fall beschäftigte auch die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg, die im Oktober 2023 Ermittlungen gegen vier Personen aufnahm, die diese Zeilen in einer Diskothek gesungen hatten. Wie eine Sprecherin Ende Juni dem Spiegel mitteilte, wurden die Ermittlungen eingestellt, da die Behörde keine strafbare Handlung feststellen konnte. Die Äußerungen seien laut geltender Rechtsprechung durch die Meinungsfreiheit gedeckt und stellten somit keine Volksverhetzung gemäß Paragraf 130 des Strafgesetzbuches dar.
Eine strafbare Handlung könne nur angenommen werden, wenn eine Verbindung zum Rechtsextremismus oder zur Gewaltbereitschaft festzustellen sei. Dies wäre der Fall, wenn bestimmte Indikatoren wie einschlägige Kleidung, die Verwendung nationalsozialistischer Symbole oder fremdenfeindliche Äußerungen in besonders sensiblen Kontexten, wie etwa vor Flüchtlingsunterkünften, vorliegen. Seitdem wurden die Gesänge zu „L’Amour toujours“ mehrfach angestimmt – meist im Kontext von Dorffesten und nicht unmittelbar in einem migrantischen Umfeld.
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Ende August stellte auch die Staatsanwaltschaft Hannover die Ermittlungen wegen eines Vorfalls auf dem Schützenfest in Kleinburgwedel, Mitte Mai, ein. Auch dort war es zu den Gesängen gekommen – die laut der Staatsanwaltschaft jedoch nicht den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllten. Eine Sprecherin erklärte, dass solche Parolen grundsätzlich strafbar sein könnten, jedoch sei im konkreten Fall das Singen dieser Parolen „nicht geeignet gewesen, den Straftatbestand der Volksverhetzung zu erfüllen.“
Sie fügte hinzu, dass „das alleinige Bestreiten des Aufenthaltsrechts von Ausländern an sich noch keinen Angriff auf die Menschenwürde darstellt.“ Für eine Strafverfolgung wäre eine „gesteigerte Feindseligkeit oder eine schwerwiegende Missachtung gegenüber einem Teil der Bevölkerung“ erforderlich gewesen, was in diesem Fall nicht vorlag. Die Staatsanwaltschaften orientieren sich damit an einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2010. Demnach verletzt der Ausruf „Ausländer raus“ die Menschenwürde nur dann, wenn zusätzliche Umstände vorliegen.
Nachdem bereits im Oktober und November des vergangenen Jahres einige Videos mit den Gesängen aufgetaucht waren, entbrannte die Debatte im Mai erneut. Am Pfingstwochenende sollen junge Erwachsene auf einer Strandparty die Zeilen angestimmt haben – mit weitreichenden Folgen für die Beteiligten (Apollo News berichtete). Sogar Bundeskanzler Scholz kommentierte die Angelegenheit.
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Es geht nicht um Strafbarkeit. Es geht schlicht und einfach um Einschüchterung. Die Instrumente hierzu wie Hausdurchsuchung, Gefährderansprache, Kontokündigung, Sperrung in den sozialen Medien oder eben strafrechtliche Ermittlungen ohne realistische Grundlage sind inzwischen hinlänglich bekannt.
Und wenn Hunderte in Deutschland auf einer Demo ein Kalifat fordern, unter nimmt die Polizei da auch etwas? 🤔🤔
Wenn es nicht Strafbar ist ,dann frage ich mich warum dann Ermittelt wird .Hat der Staatsanwalt nichts wichtigeres zu tun ????
Ein entfernter Verwandter ist in den fünfziger Jahren ins Zuchthaus gewandert, da er Walter Ulbricht als Spitzbart bezeichnete. Ähnlichkeiten zu Heute sollte jeder erkennen.
Der sprachlich ungelenke Tweet eines völlig unbedeutenden Hinweisgebers, vulgo Denunzianten, hätte früher niemanden interessiert. Heute wird „im besten Deutschland aller Zeiten“ eine lächerliche Staatsaffäre aus so etwas gemacht.
Nach meiner Meinung geht es nicht um Strafbarkeit, sondern um klare Einschüchterung der Bürger. Genauso wie die ganzen Meldestellen, die nur zu einem Zweck installiert wurden.
Nicht nur Staatsanwaltschaften sahen keine Strafbarkeit. Das Bundesverfassungsgerichts hat mit Beschluss vom 04.02.2010 entschieden, dass es eine zulässige freie Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 GG) ist. Ich kann da nur den Versuch einer Einschüchterung erkennen und frag mich, ob Polizei und Staatsanwaltschaften nicht besseres zu tun haben.
Mich erschreckt es zunehmend, wie sehr sich Staatsanwälte und Richter in die Aktionen der Regierung zur Einschüchterung der Bevölkerung einbinden lassen. Eine unabhängige Justiz, die sich allein dem Recht verpflichtet fühlt, dürfte solche Ermittlungen gar nicht erst aufnehmen.
Klare Einschüchterung der Bürger, wenn doch im Nachbarort in einer Wohnstraße, ein neues „Geflüchteten-Heim“ seine Willkomenstore demnächst öffnen wird.
Ein weiteres Beispiel, wie Prioritäten in diesem Staat inzwischen verschoben sind und man mit Kanonen auf Spatzen schießt, während man die realen Probleme kleinredet. Dieser Staat hat fertig, wenn er so weiter macht. DSA, Denunziation von nicht strafbarem, offene Zensur von Dingen, die einem nicht passen, sind alles Anzeichen, die einen stutzig machen und sehr gefährlich sind.
Das Ganze geht nur um Einschüchterung und das Berauschen an der eigenen Macht. Kleine Menschen brauchen das wie andere die Luft zum Atmen. Potenzielle Suchtgefahr
Im Dritten Reich + in der DDR gab es staatlich verordnete Denunziation. Und heute?
Bei totalitären Regierungen immer das Gleiche…
Meinungsfreiheit, Kunstfreiheit, Pressefreiheit, Redefreiheit, Singfreiheit – alles im Rahmen des Grundgesetzes.
„Singe, wem Gesang gegeben, in dem deutschen Dichterwald! Das ist Freude, das ist Leben, wenn’s von allen Zweigen schallt. (Ludwig Uhland)
Grundsätzlich kann man in D alles und jeden verklagen, auch Ermittlungsbehörden, sofern diese gegen geltendes Recht und Gesetz verstoßen.
Wenn Ermittlungsbehörden einschreiten, wohlwissentlich, dass es sich nicht um eine Strafbarkeit handelt, sind mehrere Straftatbestände erfüllt. Nötigung, Amtsmissbrauch etc. Über näheres kann ein Rechtsanwalt Auskunft geben.
Den Betroffenen ist anzuraten einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen und Anzeige zu erstatten.
Ist durch die ungerechtfertigten Ermittlungen gar mit persönlichen Nachteilen zu rechnen, kann auf Schadensersatz und mehr verklagt werden. Die Haftung muss dann der Staat übernehmen, mit Folgen für die Ermittler.
Das Land braucht eine Klagekultur. Klagen, sobald eigene Rechte verletzt werden. Nur so werden Willkürlichkeiten eingedämmt.
Jeder neue Tag und jede neue Aberwitzigkeit überzeugt mich davon, dass George Orwell ein Zeitgenosse war, der in die Vergangenheit zurückgekehrt ist, um die Menschen zu warnen. Das alles kann sich doch kein Mensch ausdenken.
1984 von Orwell ist Realität!
Die Polizei hat Ermittlungen aufgenommen – muß sie ja in dem Fall, weil der Verdacht einer Straftat besteht. Dann wird die Sache der zuständigen StAA vorgelegt und die entscheidet dann, ob eine Anklage erfolgt oder nicht. Legt sie dem gericht die Anklage vor, obliegt es dem gericht, ob diese auch zugelassen wird.
Mehr gibt dieser Artikel nicht her.
Es geht beim 130er § schon lange nicht mehr um das *was*, sondern um das *wer*. Insofern ist es schon konsequent von der Polizei jedes Mal Ermittlungen einzuleiten. Nicht, dass ich das für auch nur ansatzweise richtig fände. Ich persönlich halte den 130er für einen Gummiparagraphen, dem es am Bestimmtheitsgrundsatz mangelt. Man könnte daher fast den Eindruck bekommen, es handele sich um einen Paragraphen gegen „Gedankenverbrechen“, wie im Buch „1984“.
Aber die Polizei ist deshalb nunmal gezwungen zu ermitteln. Die machen eben auch „nur“ ihren Job.
Zu der Problematik des *Was* und *Wer* empfehle ich gerne dieses YouTube Video von Roger Beckamp zur Vertiefung 🙂 https://www.youtube.com/watch?v=gMpbeH_YBJY
Singt doch einfach mal, „Deutsche raus, Ausländer rein“ und nichts wird passieren.
Was haben „L’amour toujours“ und das „Potsdamer Geheimtreffen“ gemeinsam?
Eine irreführende Interpretation entwickelt sich zum Selbstläufer.
Wenn man sich nicht um die Sänger kümmern würde hätte man ja Kapazitäten frei und müßte sich um die Kalifatsdemos kümmern und das könnte doch unsere Neubürger arg verärgern.
„Sie folgten einem Aufruf der Organisation „Muslim Interaktiv“ und deren Anführer Joe Adade Boateng, bekannt als Raheem Boateng. Doch trotz dieser weiteren Demonstration, auf der unter anderem die Einführung eines Kalifats gefordert und Israelhass verbreitet wurde, sieht die Universität Hamburg immer noch keinen Grund, den Lehramtsstudenten zu exmatrikulieren.“
Man redet immer von Integration- ich verlange von der Vielzahl an Migranten die Assimilation- sie sollen ihre Angewohnheiten ihres Herkunftslandes ablegen
was erlauben kleine Staatsanwältlein?
Was wären die Faesers und Haldenwangs dieser Welt nur ohne ihre Denunziantenbrigaden.