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Afghanistan, Syrien & Co.

Staatsanwaltschaft ermittelt: Hochrangige Baerbock-Mitarbeiter sollen massenhaft illegale Einreisen genehmigt haben

Die Staatsanwaltschaften in Berlin und Cottbus ermitteln gegen hochrangige Mitarbeiter im Auswärtigen Amt - sie sollen in tausenden Fällen unrechtmäßige Einreisegenehmigungen, teils bei gefälschten Pässen aus Afghanistan, Syrien & Co. angeordnet haben.

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Die Staatsanwaltschaften in Berlin und Cottbus haben Ermittlungen gegen hochrangige Mitarbeiter im Auswärtigen Amt aufgenommen, das berichtet der Focus. Es geht dabei darum, dass tausende Afghanen in den vergangenen Jahren mit unvollständigen und gefälschten Papieren nach Deutschland einreisen konnten, um hier Asyl zu beantragen.

Die Staatsanwaltschaften ermitteln wegen des Verdachts, dass diese Mitarbeiter, Botschaften im Ausland angewiesen haben, solchen Antragsstellern auch mit minderwertigen Papieren eine Einreise zu ermöglichen – sogar in Fällen mit augenscheinlich gefälschten Pässen. Das soll vor allem Syrer, Türken und Afghanen betroffen haben, aber auch Bürger afrikanischer Staaten und von Pakistan. Ein Großteil dürfte mittlerweile Asyl mindestens beantragt haben.

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Baerbock setzt sich seit dem Rückzug aus Afghanistan verstärkt für die massenhafte Aufnahme von Afghanen ein, holte zehntausende „Ortskräfte“ nach Deutschland, deren faktische Rolle aber schwer überprüfbar ist. An der Sicherheitsüberprüfung gibt es erhebliche Zweifel.

Im Juni des vergangenen Jahres berichtete unter anderem bereits der Cicero, dass die Staatsanwaltschaft Berlin Ermittlungen gegen Personen im Auswärtigen Amt aufgenommen hat. Demnach ermittelte die Staatsanwaltschaft Berlin wegen Verdachts auf Rechtsbeugung, unter anderem gegen den Leiter des Referats für Visumsrecht im Außenministerium.

 Hintergrund war eine brisante Weisung: Hochrangige Beamte des für Visa zuständigen Referats hatten Mitarbeitern der deutschen Botschaft in Islamabad (Pakistan) die Weisung erteilt, einem angeblichen Afghanen die Einreise nach Deutschland zu ermöglichen – obwohl sein Pass eindeutig gefälscht und seine Identität unklar war. Die Mitarbeiter der Botschaft hatten gegen die in ihren Augen rechtswidrige Weisung protestiert. Zudem hatten sie erhebliche Zweifel an der vorgetragenen Geschichte des Antragstellers geäußert. Dennoch war die Botschaft aus Berlin angewiesen worden, einem gewissen Mohammed Ali G. ein Visum für Deutschland auszustellen. Auch „ein ranghöherer Mitarbeiter“ des Auswärtigen Amtes soll sich für die Wünsche des auswanderungswilligen jungen Mannes eingesetzt haben, nachdem die Auslandsvertretung in Islamabad der Anweisung des Visa-Referatsleiters aus Berlin nicht nachgekommen war.

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Dieser Mitarbeiter habe der ranghohe Beamte darauf bestanden, dass ein Visum „nicht für einen Pass, sondern für einen Menschen erteilt“ werde, und hatte der Botschaft kurzerhand die Zuständigkeit abgesprochen. Das Auswärtige Amt von Annalena Baerbock wollte die Einreiseerlaubnis für den Antragsteller unbedingt durchsetzen – im Zweifel an den fachkundigen Mitarbeitern der Botschaft vor Ort vorbei, über ihre Köpfe hinweg.  

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