Yonas A.
Eritreer begeht 10 Straftaten in 9 Wochen – und kann nicht abgeschoben werden
Yonas A., ein Asylbewerber aus Eritrea, verbüßte in Deutschland eine sechsjährige Haftstrafe wegen Vergewaltigung und beging nach seiner Entlassung innerhalb von neun Wochen zehn weitere Straftaten. Trotz seiner wiederholten Straffälligkeit kann er nicht abgeschoben werden.
Yonas A., Asylbewerber aus Eritrea, saß insgesamt sechs Jahre in Deutschland in Haft. Gemeinsam mit anderen Männern aus Eritrea vergewaltigte er eine 56-jährige Frau in Dessau. Die Männer hielten der Frau eine abgebrochene Bierflasche an den Hals und zwangen sie, sexuelle Handlungen über sich ergehen zu lassen. Nach seiner Haftentlassung terrorisierte er die Bewohner der 60.000-Einwohner-Stadt weiter.
Hiernach beging Yonas A. eine Reihe schwerwiegender Straftaten. Der Bild zufolge bedrohte er Supermarktangestellte mit einem Messer, beschädigte Haustüren, beleidigte Polizeibeamte und randalierte in einem Elektronikgeschäft. Zudem soll er einen Autofahrer mit einem Messer attackiert und ihm mit Enthauptung gedroht haben.
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Der Vorfall wurde vom Autofahrer mit seinem Mobiltelefon aufgezeichnet. Der entstandene Sachschaden am Fahrzeug belief sich auf 1700 Euro. Bei der gerichtlichen Verhandlung wurde der Eritreer nach seinen Beweggründen gefragt. Seine Antwort lautete, er sei aufgrund der Situation in seinem Herkunftsland betrübt gewesen
Innerhalb von nur neun Wochen beging Yonas A. insgesamt zehn Straftaten. In der Folge wurde der Mann aus Eritrea erneut inhaftiert und in den Maßregelvollzug eingewiesen. Dennoch verfügt der 27-Jährige in Deutschland nach wie vor über den Duldungsstatus. Eritrea ist nicht als sicheres Herkunftsland ausgewiesen und die Flucht nach Deutschland ist rechtlich gesehen möglich.
Die Abschiebung von Yonas A. ist trotz wiederholter Straffälligkeit bisher stets gescheitert. Das zentrale Problem ist, dass Eritrea keine Ersatzdokumente für Personen ausstellt, die nicht freiwillig zurückkehren möchten. Ohne diese offiziellen Papiere ist eine Zwangsabschiebung rechtlich und logistisch nicht durchführbar. Ebenfalls nicht anzunehmen ist, dass Yonas A. freiwillig in seine Heimat zurückkehrt.
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Ich kann es nicht mehr hören, kann nicht abgeschoben werden. Ihr wollt ihn nicht Abschieben. Was für ein Irrenhaus hier.
Er kann abgeschoben werden, nur der politische Wille fehlt!
Der Staat beharrt auf das Gewaltmonopol, treibt Steuern ein, doch schützt seine Bürger nicht.
Der Gesellschaftsvertag gilt nicht mehr.
Zitat: Das zentrale Problem ist, dass Eritrea keine Ersatzdokumente für Personen ausstellt, die nicht freiwillig zurückkehren möchten.
Also man ohne Dokumente in Deutschland einreisen, kriminell werden und wenn man nicht will, ja gibt es keine ausreise. Irgendwie habe ich das Gefühl, da klemmt einiges an diesem wunderbaren System.
Aber bestimmt ist das auch ein recher…er wird bestimmt mal geliked haben oder eine Zeitung in der hand gehabt haben….also alles halb so schlimm
Eritrea ist als nicht sicheres Herkunftsland ausgewiesen und die Flucht nach Deutschland rechtlich gesehen möglich.
Gleiches Recht für alle.
Dann könnte ja von den 3,8 Mio EW in Eritrea z.Bsp. die Hälfte oder mehr hier einwandern, da – a l l e – dieses Recht haben.
Komische Gesetze haben wir
Es muss wohl erst wieder schlimmeres Passieren und dann sind wieder alle Verantwortlichen überrascht. 😣
Sicherungsverwahrung!!!