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Yonas A.

Eritreer begeht 10 Straftaten in 9 Wochen – und kann nicht abgeschoben werden

Yonas A., ein Asylbewerber aus Eritrea, verbüßte in Deutschland eine sechsjährige Haftstrafe wegen Vergewaltigung und beging nach seiner Entlassung innerhalb von neun Wochen zehn weitere Straftaten. Trotz seiner wiederholten Straffälligkeit kann er nicht abgeschoben werden.

Yonas A. ist wiederholt straffällig geworden und kann dennoch nicht abgeschoben werden

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Yonas A., Asylbewerber aus Eritrea, saß insgesamt sechs Jahre in Deutschland in Haft. Gemeinsam mit anderen Männern aus Eritrea vergewaltigte er eine 56-jährige Frau in Dessau. Die Männer hielten der Frau eine abgebrochene Bierflasche an den Hals und zwangen sie, sexuelle Handlungen über sich ergehen zu lassen. Nach seiner Haftentlassung terrorisierte er die Bewohner der 60.000-Einwohner-Stadt weiter.

Hiernach beging Yonas A. eine Reihe schwerwiegender Straftaten. Der Bild zufolge bedrohte er Supermarktangestellte mit einem Messer, beschädigte Haustüren, beleidigte Polizeibeamte und randalierte in einem Elektronikgeschäft. Zudem soll er einen Autofahrer mit einem Messer attackiert und ihm mit Enthauptung gedroht haben.

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Der Vorfall wurde vom Autofahrer mit seinem Mobiltelefon aufgezeichnet. Der entstandene Sachschaden am Fahrzeug belief sich auf 1700 Euro. Bei der gerichtlichen Verhandlung wurde der Eritreer nach seinen Beweggründen gefragt. Seine Antwort lautete, er sei aufgrund der Situation in seinem Herkunftsland betrübt gewesen

Innerhalb von nur neun Wochen beging Yonas A. insgesamt zehn Straftaten. In der Folge wurde der Mann aus Eritrea erneut inhaftiert und in den Maßregelvollzug eingewiesen. Dennoch verfügt der 27-Jährige in Deutschland nach wie vor über den Duldungsstatus. Eritrea ist nicht als sicheres Herkunftsland ausgewiesen und die Flucht nach Deutschland ist rechtlich gesehen möglich.

Die Abschiebung von Yonas A. ist trotz wiederholter Straffälligkeit bisher stets gescheitert. Das zentrale Problem ist, dass Eritrea keine Ersatzdokumente für Personen ausstellt, die nicht freiwillig zurückkehren möchten. Ohne diese offiziellen Papiere ist eine Zwangsabschiebung rechtlich und logistisch nicht durchführbar. Ebenfalls nicht anzunehmen ist, dass Yonas A. freiwillig in seine Heimat zurückkehrt.

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