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Abschiebeflug nach Afghanistan

„Er wird wiederkommen“: Abgeschobener Vergewaltiger von Illerkirchberg will direkt zurück nach Deutschland

„Er wird wiederkommen“, kündigt der Anwalt Christoph Käss an - es geht um seinen Mandanten, den verurteilten Vergewaltiger Mohtajar N. Er wurde am Freitagmorgen mit 1.000 Euro nach Afghanistan abgeschoben.

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Wenn man mit drei weiteren Tätern ein 14-jähriges Mädchen vergewaltigt, als „rückfallgefährdeter Sexualstraftäter“ gilt und seine Bewährungsauflagen missachtet, bekommt man dafür drei Jahre Strafhaft, drei Monate Abschiebehaft, 1.000 Euro Abschiebeprämie und einen Flug nach Afghanistan. So jedenfalls im Falle des Täters von Illerkirchberg. N. kam Ende 2022 nach seiner Abschiebung vorerst auf freien Fuß – was er nutzte, um ausgerechnet nach Illerkirchberg zurückzukehren, bis er nun am Freitagmorgen mit dem Flieger in sein Herkunftsland ausgeflogen wurde.

Doch ein Statement seines Anwalts lässt vermuten, dass Deutschland wahrscheinlich nicht das letzte Mal von dem afghanischen Sexualstraftäter gehört haben wird. „Er wird wiederkommen“, kündigte Christoph Käss gegenüber der Augsburger Allgemeinen an. Er arbeitet mit dem Flüchtlingsrat Ulm/Alb-Donau-Kreis zusammen.

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Mohtajar N. soll eine Frau, angeblich seine Freundin, geschwängert haben und das Kind soll in zwei Monaten zur Welt kommen – und die deutsche Staatsbürgerschaft haben. Seine Rückfahrkarte? Eigentlich hat der Afghane ein Einreiseverbot verhängt bekommen. Nichts, womit sein Anwalt nicht fertig werden will, denn er gibt sich siegessicher. Er will für den Vergewaltiger kämpfen, um ihn vor den Taliban zu schützen – indem er ihn mit einem Visum zurück nach Deutschland holt. Mit „Auseinandersetzungen mit den Behörden“ sei das möglich.

Der heute 31-jährige N. hatte 2019 ein damals 14-jähriges Mädchen gemeinsam mit drei weiteren Männern unter Alkohol- und Drogeneinfluss gesetzt und über Stunden vergewaltigt. Damals war sein Asylantrag bereits etwa zwei Jahre abgelehnt gewesen.

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