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Entwicklungshilfe

Entwicklungsministerium will Informationen zu „Mittelfehlverwendung“ geheim halten

Von Januar 2023 bis April 2024 gab es 82 Fälle von „Mittelfehlverwendung“ bei der Entwicklungshilfe - das geht aus der Antwort des Entwicklungsministeriums auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion hervor. Konkrete Informationen verweigert das Ministerium jedoch.

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Zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 4. April 2024 kam es zu insgesamt 82 Fällen der Mittelfehlverwendung durch das Bundesentwicklungsministerium. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion hervor. Das Ministerium von Svenja Schulze bestätigt, dass es zu 75 Fällen der Fehlverwendung in der staatlichen Entwicklungshilfe kam – was das für einen Schaden verursacht hat, will man jedoch nicht beziffern können. Lediglich bei den sieben Fällen in der nicht staatlichen Entwicklungshilfe nennt man konkrete Zahlen, der Schaden beträgt hier rund 1,3 Millionen Euro. Doch wofür das Geld ausgegeben wurde, bleibt Verschlusssache.

Das Ministerium erklärte, dass die Rückforderung der festgestellten Mittelfehlverwendung bereits in Bearbeitung sei und man erwarte, dass 100 Prozent der fehlerhaft verwendeten Bundesmittel zuzüglich Verzugszinsen zurückerstattet werden. Demnach würde „kein Schaden“ für den Bundeshaushalt entstehen. Ob das realistisch ist, kann man derweil schwer beurteilen. Dafür bräuchte es Informationen, wofür die Mittel verwendet wurden – doch das will das Ministerium partout nicht preisgeben.

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„Die erfragten Informationen sind vertraulich“, heißt es in der Antwort auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion. Die Entwicklungszusammenarbeit sei gefährdet, wenn solch „relevante Informationen“ „unbefugt“ verwendet werden würden. Weiter heißt es, dass die Bereitschaft von Kooperationspartnern, Verdachtsfälle zu melden, durch den Eindruck von einer „ungesteuerte[n] Verwendung“ der Informationen signifikant abnehmen könnte. Dies würde auch die fiskalischen Interessen der Bundesregierung beeinträchtigen, da ohne entsprechende Mitteilung keine Rückerlangung fehl verwendeter Mittel erfolgen würde.

Auch als der Nordkurier die konkrete Verwendung der Mittel anfragt, verweigert das Ministerium eine Antwort und verweist auf die Informationen in der Antwort auf die Kleine Anfrage. Klar bleibt deshalb nur, was das Entwicklungsministerium als Mittelfehlverwendungen definiert. In vergangenen Stellungnahmen (Drucksache 19/18982) hieß es, das sei die „bewusst fehlerhafte beziehungsweise missbräuchliche Verwendung von Mitteln, welche zu einer Mittelrückforderung führte“.

In den Ausführungen aus dem Jahr 2020 heißt es weiter, dass Rückforderungen von Bundesmitteln aufgrund von nicht strafrechtlich relevantem Verhalten („z. B. Rechenfehlern wg. unterschiedlicher Währungen, kaufmännischen Fehlern“) nicht unter diese Definition fallen. Informationen über diese „übrigen“ Rückforderungen würden weder zentral gespeichert noch registriert, da hier kein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliege. 

Um dennoch den Informationsansprüchen des Parlaments gerecht zu werden, soll in dem aktuellen Fall der Mittelfehlverwendung eine begrenzte Veröffentlichung der Informationen auf den Deutschen Bundestag beschränkt bleiben, wobei die Details in einem als Verschlusssache „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ klassifizierten Schreiben separat übermittelt werden sollen.

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