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Verwaltungsgericht Köln

Einstweilige Anordnung: Verfassungsschutz muss Aussagen über angebliche AfD-Programmatik löschen

Das Verwaltungsgericht Köln verbietet nicht nur die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“. Der Verfassungsschutz darf auch bestimmte Aussagen über die Partei nicht mehr verbreiten. Dobrindt will derweil das Hauptsacheverfahren ausfechten.

IMAGO/dts Nachrichtenagentur

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Der nicht rechtskräftige Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln verbietet dem Bundesamt für Verfassungsschutz im „Eilverfahren“ nicht nur, die AfD weiterhin „als ‚gesichert rechtsextremistische Bestrebung‘ einzuordnen, zu beobachten, zu behandeln, zu prüfen und/oder zu führen“ (Apollo News berichtete). Die Verfassungsschützer dürfen dies auch nicht mehr „öffentlich bekanntgeben“, sonst drohen Ordnungsgelder von bis zu 10.000 Euro.

Die Richter ordnen außerdem an, dass das Bundesamt bestimmte Aussagen auf seiner Webseite löschen muss. Auf diese einstweilige Anordnung muss der Verfassungsschutz unmittelbar reagieren: Zumindest bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens müssen die Aussagen gelöscht bleiben. Wann das sein wird, ist derzeit nicht absehbar.

Bei den Löschungen geht es nicht nur um die Tatsache der Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“. Auch die Begründungen des Verfassungsschutzes werden untersagt. So darf die Behörde nicht mehr von „der die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei“ sprechen.

Auch die Behauptung, die Anhaltspunkte für die Einstufung der AfD als Verdachtsfall hätten „sich bei der weiteren Bearbeitung bestätigt und in wesentlichen Teilen zur Gewissheit verdichtet“, ist demnach unzulässig. Auch das Material, das der Einschätzung zugrunde liegen soll, darf nicht mehr genannt werden. Konkret geht es um ein Statement, das unter anderem „eine Vielzahl von Aussagen und Positionen hochrangiger Parteivertreter“ und „neueste organisatorische Entwicklungen“ nennt.

In diesem Zusammenhang wird dem Verfassungsschutz weiter untersagt, der Partei bestimmte Positionen zu unterstellen. Dabei geht es um das „ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis“ und die „insgesamt migranten- und muslimfeindliche Haltung der Partei“. Das Bundesamt hat laut dem Verwaltungsgericht nicht den Nachweis erbracht, dass diese Ansichten prägend für oder vorherrschend in der AfD seien.

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Eine „nicht verfassungskonforme Ungleichbehandlung“ bestimmter Bevölkerungsgruppen darf der Verfassungsschutz der AfD ebenfalls nicht mehr vorwerfen. Bislang behauptete die dem Bundesinnenministerium und damit Alexander Dobrindt unterstellte Behörde, der AfD gehe es darum, diesen Gruppen „einen rechtlich abgewerteten Status zuzuweisen“.

Laut Verfassungsschutz betrachte „die AfD zum Beispiel deutsche Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern nicht als gleichwertige Angehörige des durch die Partei ethnisch definierten deutschen Volkes“. Dafür gibt es jedoch keine gerichtsfesten Beweise. Die Programmschriften der AfD verweisen vielmehr auf das Gegenteil (mehr dazu hier).

Das Bundesamt scheint der Anordnung zur Löschung der Aussagen bereits nachgekommen zu sein. Zwei in dem Gerichtsbeschluss vermerkte URLs leiten derzeit nur noch auf die Startseite der Verfassungsschutz-Webseite weiter. Die Bundesregierung und die Behörde scheinen dennoch an ihren Auffassungen festhalten zu wollen: Bundesinnenminister Dobrindt erklärte laut Bild, es gelte nun, sich auf das Hauptsacheverfahren zu konzentrieren.

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88 Kommentare

  • „Bundesinnenminister Dobrindt erklärte laut Bild, es gelte nun, sich auf das Hauptsacheverfahren zu konzentrieren.“

    Und mit welchen gerichtsfesten Beweisen will man sich auf das Hauptsacheverfahren vorbereiten? 🤔

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    • Die finden irgendwas. Und wenn nicht, wird halt gelogen. Kennen wir doch alles…

      102
      • Die Halali vom ZDF könnte ja z.B. massenweise Videos präsentieren, wie weinende Mütter durch AfD-Schergen von ihren Kindern getrennt und remigriert werden.

      • Es wird etwas konstruiert. Was sie der AFD anlasten werden. In der Hinsicht ist die Regierung sehr einfallsreich.

    • Gute Frage!

    • Der Drops ist gelutscht. Eine solche Entscheidung im lediglich einer summarischen Prüfung zugänglichen Eil-Verfahren wird gerichtlich nicht getroffen, wenn sich die Richter der Sache nicht absolut sicher sind.

      Da kann der Dobrindt noch ganze Bücher mit „Argumenten“ vollschreiben, es wird ihm nichts nützen.

      Ozapft is #AMIGO.

    • Gott sei Dank gibt’s ja noch die KI die entsprechende „Beweise“ liefern kann….🤮

  • Dobrindt weiß natürlich, dass die Chancen auch im Hauptsacheverfahren schlecht sind, aber er tut so als sei es anders, damit das Narrativ von der extremistischen AfD in den Köpfen der braven Bürger bleibt und ihnen an der Wahlurne den Stift führt.

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    • Er kann sich ja Rat bei der Linksextremistin Faeser holen…

      • Es ist wie mit den US-Sanktionen gegen China! Re-Bound-Effekte sind die Strategie der furiosen Ideologen in der Politik!

      • @Fieser Möpp

        A C H T U N G
        Da wir gerade bei linkem Gesindel sind:
        Der Labour Politiker, zeitweise Europaratsvorsitzender und norwegische Ex Premier,
        Thorbjörn J A G L A N D
        hat einen S E L B S T M O R D V E R S U C H
        gemacht.
        Dieser ehrenwerte Vorsitzende des Nobelpreiskommitees hatte massive Kontakte zu J.Epstein mit eindeutig kompromitierenden Inhalten und Pädophilen.
        Diese Kanaille war umschwärmt von Bill Gates und Epstein, weil sie alle einen Nobelpreis haben wollten.
        Donald Trump wird nun auf einen solchen Preis wohl verzichten.
        Der Nobelmann hatte nach meiner Kenntnis schon eine Hausdurchsuchung, aber nicht wegen
        Schwachkopf oder Pinocchio….

        • „Unsere Pressefreiheit“ formuliert es eher so:
          Es sei eine Folge der Belastung für Jagland – im Zuge der Enthüllungen … 🤔

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    • Deswegen wollte auch vor Faser niemand die AfD als gesichert rechtsextremistisch einstufen . Nur diese Frau war nach meiner Meinung dumm genug es doch noch auf die Schnelle zu tun .

      Jeder hat gewusst dass die Partei nicht extremistisch war oder ist .
      Aber es geht ja auch nicht darum . Es geht einzig um die Durchsetzung der linksextremen Agenda gegen die Mehrheit und zum Schaden der Bevölkerung mit Hilfe der Union durch die vermeintliche Brandmauer als einzigen Schutz vor einer extremistischen Partei .
      Dobrindt hat gar keine andere Möglichkeit als das Verfahren weiter zu führen und möglichst lange zu verschleppen.
      Bei einem Urteil in der Hauptsache für die AfD würden alle Maßnahmen gegen die AfD und ihrer Mitglieder inkl. Brandmauer als das erkennbar was sie schon immer waren . ! Zutiefst antidemokratisch und kriminell.

      • Die Frau war nicht dumm genug, sondern ist bösartig!

      • ‚Es geht einzig um die Durchsetzung der linksextremen Agenda gegen die Mehrheit und zum Schaden der Bevölkerung mit Hilfe der Union‘

        Welche Mehrheit? Wo ist denn die Mehrheit?
        Die Mehrheit der Wahlberechtigen wählt diese linke Kartell-Bagage.
        Ergo: wie bestellt ….

  • Realität schlägt Ideologie !

    • Ideologie in Kombination mit abgrundtiefem Hass und grenzenloser Bösartigkeit.

      • Ich glaube die Motivation diese linksextremen und Grünlinge sind wesentlich weltlicher Natur .
        Machterhalt finanzielle Vorteile und Aufrechterhaltung des Status quo !
        Oder warum fährt ausgerechnet grinse Heidi z.b einen Q8 .? Mir ist noch kein echter Gandhi oder Mutter Teresa im linksextremistischen / Grünen Lager aufgefallen !
        Auch und gerade dort wie auch bei den Grünen gönnt man sich alles und lässt nicht liegen !

  • Lächerlich. Aufgrund welch neuer Erkenntnis sollte das Gericht im Hauptverfahren anders entscheiden als im Eilverfahren ? Theoretisch möglich, praktisch aber so gut wie ausgeschlossen.

    • Man könnte dafür sorgen, dass das Hauptverfahren von einem anderen Gericht geführt wird. Oder dass die Richter ausgetauscht werden. Krankheit, Befangenheit, Schwefelparteikontakte, vorzeitiger Ruhestand … irgendwas wird ihnen schon einfallen.

    • Da bin ich mir leider nicht so sicher !

  • Ich bin der Ansicht, dass dieser Fall auf eine internationale Ebene gehoben werden sollte um auszustellen, mit welchen Mitteln Behörden in Deutschland versuchen die Opposition zu unterdrücken. Solche Vorgänge kennt man eher aus klassischen Diktaturen. Gegebenenfalls wären Sanktionen gegen das Land zu verhängen und Vermögen einzufrieren.

    • Ich glaube, daß das weltweit sehr genau beobachtet wird. Und bei weitem nicht nur seitens RU und USA.
      Vor allem angesichts der Weltrettungsambitionen der dt. Regierung, die glaubt, allen Völkern der Welt ihre „feministische, klimaneutrale, regelbasierte Weltordnung“ aufzwingen zu müssen.

  • Danke an AN für die ausführliche Berichterstattung zu der Causa – in den MSM findet man fast immer nur stark verkürzte Darstellungen dazu.
    Nun warte ich mal ab dazu, ob es vielleicht eine Rückkehr von „Unsere Demokratie“ zu „Demokratie“ geben wird. Das Urteil läßt mich ein wenig hoffen, insbesondere die Begründung, wie sie hier und in dem anderen Artikel (Analyse) von Herrn Böttger zitiert wird.

    • Diese Rückkehr wird es erst dann geben, wenn die Wähler die ECHTE DEMOKRATIE wieder ERZWINGEN.

  • Das ist eine Klatsche für die Bundesregierung mit dem angeschlossenen VS. Die Regierungen der letzten Jahre sind zu weit gegangen laut dem Gericht. Die grösste Gefahr für Demokratie und Rechtsstaat geht immer von der Regierung aus und nie von der Opposition.

    • So pauschal kann man es nicht sagen.
      Der lange Marsch durch die Institutionen kam auch mal von der Opposition.

  • Der Eilantrag nimmt vorweg, was im Hauptsacheverfahren auch geurteilt werden wird.

    Reicht der Verfassungschutz keine neuen Beweise ein, ist der Drops gelutscht.

    Auf was will sich Herr Dobrindt also vorbereiten? Beweise faken und fabrizieren?

    • Ja seit der ominösen ZDF ICE Reportage wissen wir alle das eine KI ganz leicht zu bedienen ist 😃 und sie spuckt genau die Bilder und Videos aus die gebraucht werden, auch wenn sie Fake’s sind…

    • Dein Wort in Gottes Ohr ! So sicher bin ich mir da nicht .

    • Es wird genügend V-Leute geben….wer weiß, was da noch kommt……

    • Er holt Hayali als Staatssekretärin für Zentrale Desinformation und Falschinformation (ZDF).

      • und Theveßen als „Experten“

  • 0:45Uhr, ich habe mir gerade Lanz angetan. Es traten auf: Paul Zimiak, der die Erfolge der CDU feierte, insbesondere in der Migrationspolitik, Harald Martenstein, der ständig von einer Melanie Amann unterbrochen wurde und Carlo Masala. Definitiv das letzte Mal, daß ich mir eine Polittalkshow im ÖRR angeschaut habe. Die merken es nicht, warum wir sie mit ihren immergleichen Argumenten (Zimiak: Russlandnähe der AfD) ablehnen. Auch wenn die AfD einen Teilerfolg vor Gericht erzielt hat, sie werden nicht aufhören und ihren Kampf gegen die AfD und damit auch gegen 10 Millionen Wähler intensivieren.

  • Der Verfassungsschutz darf also bestimmte Aussagen über die Partei nicht mehr verbreiten.

    Gilt das nun bloß für den Verfassungsschutz?
    Wie ist es mit vergleichbaren Äußerungen in Bundestags-, Fernseh-und sonstigen Debatten?

    Weiß das jemand?
    Denn die suhlen sich ja geradezu genüßlich darin, egal bei welchem Thema, sich inhaltlich zu mindestens 80% an der AfD abzuarbeiten.

  • Das wird vielen Wählern die Sache erleichtern, denke ich. Das wird auch keine Aussage Dobrindt´s ändern…

  • Und die angeblich für eine demokratisch-freiheitliche Grundordnung kämpfende CDU, kämpft mit allen erdenklichen unfairen Methoden gegen die Opposition, die Freiheit und die Demokratie.

    Natürlich will es nachher wieder keiner gewesen sein. Aber leider gibt es dank der vielen Beobachter auch im Ausland viele Zeugen.

    Daher, liebe CDUler, nur zur Information: man hat euch alle, und zwar wirklich alle bereits seit geraumer Zeit im Blick!

    • Mich würde interessieren, ob der Beschluss (ausgerechnet aus Köln), irgendwas mit einer Ansage aus den USA zu tun hat.

  • Für Dobrindt….

    Zitat Joseph Goebbels: „Der Idee der NSDAP entsprechend sind wir die deutsche Linke. Nichts ist uns verhasster als der rechtsstehende nationale Besitzbürgerblock.“

    (In: Der Angriff, Gauzeitung der Berliner NSDAP, 6.12.1931, zit. nach Wolfgang Venohr: Dokumente Deutschen Daseins: 500 Jahre deutsche Nationalgeschichte 1445-1945, Athenäum Verlag, 1980, S. 291)

  • Früher wären Köpfe gerollt.

  • Diese ganze Diffamierungs- und Verleumdnungsmentalität der Altparteien und co. ist zutiefst verabscheuungswürdig. Diese Verfassungsbrüche des Verfassungsschutzen wiegen doch tonnenschwer, wenn der Verfassungsschutz selber die Verfassung missachtet. Und noch schlimmer ist, dass es in Deutschland viele gibt, die dieser Verleumdnungsmashinerie hinterherlaufen.

  • Solange man es nicht selbst bezahlen muss, kann man auf Teufel komm raus, immer wieder Klagen!

  • Es zeigt sich immer mehr, dass der eigentliche Kampf tatsächlich um das Thema illegale und zumeist muslimische Migration geht. Es ist interessant zu sehen, wie sehr muslimische Lobbyisten linke Parteien aber auch die Union bereits unterwandert haben.
    Ähnlich wie in England wird diese migrantische Lobby von den Institutionen geschützt, no matter what.
    Sogar faktenbasierte Aussagen zur Kriminalität werden als Rassismus delegitimiert. So kann man eine offene Gesellschaft in wenigen Jahren zerstören.

  • hab mir nur zum besseren Gesamtverständnis des Urteils noch den taz Artikel zum Thema durchgelesen, zu dem ich natürlich! nicht verlinke.

  • Bis zum Bundestag scheint das vorübergehende Urteil noch nicht durchgesickert zu sein.
    Mich bestürzt, dass Herr Fiedler-SPD- als linkspolitischer Polizeibeamter die AfD als Rechtsextremisten ansprach.–Und es keinen Ordnungsruf gab.

    Mindestens genau so sehr bestürzt mich, dass man Herrn Stegner–SPD–im Bundestag eine Bühne bietet, seine „inneren Werte“ ohne Ordnungsruf ausbreiten zu lassen. Im Publikum sitzen immer wieder Schulklassen–mit Minderjährigen Schülerinnen und Schülern. Außerdem wird die Sitzung im öffentlich-rechtlichen live übertragen.

    Wie scheinheilig ist es eine Debatte zu führen, soziale Medien für unter 16-jährige verbieten lassen zu wollen–und dann läßt man einem völlig frustrierten , unbeherrschten SPD-Politiker freien Lauf.

    Man schämt sich, dass man gerade im Bundestag nicht härter durchgreift.
    Von der AfD hört man solchen Hass und Hetze jedenfalls nicht.
    Könnte man gar nicht, denn zuvor hätte sich die Präsidentin zu Recht eingemischt.

  • Suuper und das vor den Wahlen in BaWü.

  • Ist Dobrindt nicht von der Ausbildung her Soziologe? Na, da hat er ja genug Ahnung von so einer Hauptsacheverfahren, Hauptverfahrenshandlung, Hauptsache Verhandlung oder wie dat Dingen so heisst. Ist ja auch egal, Hauptsache gegen die AfD. Die gucken schon so…

  • Die Linksextremisten werden sich weiter radikalisieren und zu weitergehenden Gewaltexzessen hinreißen lassen, was schlimme und schlimmste Folgen zeitigen könnte.

    Das ist die Situation JETZT.

    • Neuer Gegner ist schon gefunden.
      Sonntag große Demo gegen CDU in Bremen. Mit u. a. SPD.

      • Komisch: ich kann mich nicht daran erinnern, dass früher gegen Parteien demonstriert wurde. Jede Partei warb für ihre Sache und die Bürger gingen wählen. Deutschland ist im Demo-Wahn. Haben die alle keine Arbeit und kein Zuhause?

        • Das sind doch auch keine normalen Demos, sondern bestens finanzierte und orchestrierte Kampagnen gegen das „feindliche polit. Lager“, also ideologisch und politisch motivierte Massenaufläufe mit Propaganda, wie man sie vor allem aus kommunistischen Diktaturen kennt.

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        • Wahrscheinlich haben alle Angst um ihre Arbeit und ihre Wohnung. 2026 soll ja das Jahr der Insolvenzen werden.

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  • Was glaubt dieser Dobrindt? Dass das Hautsacheverfahren angesichts der jetzigen Darstellung und Begründung zur gegenteiligen Auffassung kommt?

    Dazu fällt mir nur der Klammerbeutel ein.

  • Wie ein trotziges Kleinkind. Dobrindt scheint nicht zu erkennen wie die Chancen mit dem Hauptsacheverfahren durchzukommen durch das aktuelle Urteil zusammengeschrumpft sind.
    Oder er vertraut darauf beim Hauptsacheverfahren linkere Richter zu bekommen.
    Was ist damit überhaupt gemeint? Ist das Verbotsverfahren gemeint oder etwas anderes?

    • Gemeint ist nur das Haupt-Verfahren zur Klage der AfD gegen die vom VS zu schwach begründete Einstufung derselben als „gesichert rechtsextrem“ und die Veröffentlichung dieser Einstufung.
      Ein Verbotsverfahren ist noch nicht mal eingeleitet. Und wird wohl mit dem aktuellen Urteil zur Einstufung in weite Ferne rücken – bzw. wird eher gar nicht mehr eingeleitet werden können.
      Und das find ich gut so…

      • Danke für die Antwort. Jetzt sehe ich etwas klarer.
        Wobei ich immer noch nicht nachvollziehen kann warum dann beim Hauptverfahren etwas anderes herauskommen sollte.
        Finde ich natürlich auch gut. Ohne die AfD gäbe es keine Opposition zu diesem kartellartigen Irgendwas das sich von Demokratie immer weiter entfernt.

      • Vielleicht haben Sie auch eine Antwort auf meine später gestellte Frage, ob das Verbot explizit nur für den Verfassungsschutz gilt?
        Würde mich freuen.

  • Es ist wirklich erstaunlich wie vermeintlich demokratie- und verfassungsfeindlich der sogenannte Verfassungsschutz handelt. Er sollte auf internationale Beobachtungslisten gesetzt und auf terroristische Bestrebungen hin untersucht werden, da sich Teile auf Landesebene öffentlich mit der Terrororganisation Antifa solidarisiert haben.

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