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Verwaltungsgericht Köln

Einstweilige Anordnung: Verfassungsschutz muss Aussagen über angebliche AfD-Programmatik löschen

Das Verwaltungsgericht Köln verbietet nicht nur die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“. Der Verfassungsschutz darf auch bestimmte Aussagen über die Partei nicht mehr verbreiten. Dobrindt will derweil das Hauptsacheverfahren ausfechten.

IMAGO/dts Nachrichtenagentur

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Der nicht rechtskräftige Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln verbietet dem Bundesamt für Verfassungsschutz im „Eilverfahren“ nicht nur, die AfD weiterhin „als ‚gesichert rechtsextremistische Bestrebung‘ einzuordnen, zu beobachten, zu behandeln, zu prüfen und/oder zu führen“ (Apollo News berichtete). Die Verfassungsschützer dürfen dies auch nicht mehr „öffentlich bekanntgeben“, sonst drohen Ordnungsgelder von bis zu 10.000 Euro.

Die Richter ordnen außerdem an, dass das Bundesamt bestimmte Aussagen auf seiner Webseite löschen muss. Auf diese einstweilige Anordnung muss der Verfassungsschutz unmittelbar reagieren: Zumindest bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens müssen die Aussagen gelöscht bleiben. Wann das sein wird, ist derzeit nicht absehbar.

Bei den Löschungen geht es nicht nur um die Tatsache der Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“. Auch die Begründungen des Verfassungsschutzes werden untersagt. So darf die Behörde nicht mehr von „der die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei“ sprechen.

Auch die Behauptung, die Anhaltspunkte für die Einstufung der AfD als Verdachtsfall hätten „sich bei der weiteren Bearbeitung bestätigt und in wesentlichen Teilen zur Gewissheit verdichtet“, ist demnach unzulässig. Auch das Material, das der Einschätzung zugrunde liegen soll, darf nicht mehr genannt werden. Konkret geht es um ein Statement, das unter anderem „eine Vielzahl von Aussagen und Positionen hochrangiger Parteivertreter“ und „neueste organisatorische Entwicklungen“ nennt.

In diesem Zusammenhang wird dem Verfassungsschutz weiter untersagt, der Partei bestimmte Positionen zu unterstellen. Dabei geht es um das „ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis“ und die „insgesamt migranten- und muslimfeindliche Haltung der Partei“. Das Bundesamt hat laut dem Verwaltungsgericht nicht den Nachweis erbracht, dass diese Ansichten prägend für oder vorherrschend in der AfD seien.

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Eine „nicht verfassungskonforme Ungleichbehandlung“ bestimmter Bevölkerungsgruppen darf der Verfassungsschutz der AfD ebenfalls nicht mehr vorwerfen. Bislang behauptete die dem Bundesinnenministerium und damit Alexander Dobrindt unterstellte Behörde, der AfD gehe es darum, diesen Gruppen „einen rechtlich abgewerteten Status zuzuweisen“.

Laut Verfassungsschutz betrachte „die AfD zum Beispiel deutsche Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern nicht als gleichwertige Angehörige des durch die Partei ethnisch definierten deutschen Volkes“. Dafür gibt es jedoch keine gerichtsfesten Beweise. Die Programmschriften der AfD verweisen vielmehr auf das Gegenteil (mehr dazu hier).

Das Bundesamt scheint der Anordnung zur Löschung der Aussagen bereits nachgekommen zu sein. Zwei in dem Gerichtsbeschluss vermerkte URLs leiten derzeit nur noch auf die Startseite der Verfassungsschutz-Webseite weiter. Die Bundesregierung und die Behörde scheinen dennoch an ihren Auffassungen festhalten zu wollen: Bundesinnenminister Dobrindt erklärte laut Bild, es gelte nun, sich auf das Hauptsacheverfahren zu konzentrieren.

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30 Kommentare

  • „Bundesinnenminister Dobrindt erklärte laut Bild, es gelte nun, sich auf das Hauptsacheverfahren zu konzentrieren.“

    Und mit welchen gerichtsfesten Beweisen will man sich auf das Hauptsacheverfahren vorbereiten? 🤔

    • Die finden irgendwas. Und wenn nicht, wird halt gelogen. Kennen wir doch alles…

      • Die Halali vom ZDF könnte ja z.B. massenweise Videos präsentieren, wie weinende Mütter durch AfD-Schergen von ihren Kindern getrennt und remigriert werden.

    • Gute Frage!

    • Der Drops ist gelutscht. Eine solche Entscheidung im lediglich einer summarischen Prüfung zugänglichen Eil-Verfahren wird gerichtlich nicht getroffen, wenn sich die Richter der Sache nicht absolut sicher sind.

      Da kann der Dobrindt noch ganze Bücher mit „Argumenten“ vollschreiben, es wird ihm nichts nützen.

      Ozapft is #AMIGO.

  • Dobrindt weiß natürlich, dass die Chancen auch im Hauptsacheverfahren schlecht sind, aber er tut so als sei es anders, damit das Narrativ von der extremistischen AfD in den Köpfen der braven Bürger bleibt und ihnen an der Wahlurne den Stift führt.

    • Er kann sich ja Rat bei der Linksextremistin Faeser holen…

      • Es ist wie mit den US-Sanktionen gegen China! Re-Bound-Effekte sind die Strategie der furiosen Ideologen in der Politik!

  • Realität schlägt Ideologie !

    • Ideologie in Kombination mit abgrundtiefem Hass und grenzenloser Bösartigkeit.

  • Lächerlich. Aufgrund welch neuer Erkenntnis sollte das Gericht im Hauptverfahren anders entscheiden als im Eilverfahren ? Theoretisch möglich, praktisch aber so gut wie ausgeschlossen.

    • Da bin ich mir leider nicht so sicher !

  • Danke an AN für die ausführliche Berichterstattung zu der Causa – in den MSM findet man fast immer nur stark verkürzte Darstellungen dazu.
    Nun warte ich mal ab dazu, ob es vielleicht eine Rückkehr von „Unsere Demokratie“ zu „Demokratie“ geben wird. Das Urteil läßt mich ein wenig hoffen, insbesondere die Begründung, wie sie hier und in dem anderen Artikel (Analyse) von Herrn Böttger zitiert wird.

    • Diese Rückkehr wird es erst dann geben, wenn die Wähler die ECHTE DEMOKRATIE wieder ERZWINGEN.

  • Der Eilantrag nimmt vorweg, was im Hauptsacheverfahren auch geurteilt werden wird.

    Reicht der Verfassungschutz keine neuen Beweise ein, ist der Drops gelutscht.

    Auf was will sich Herr Dobrindt also vorbereiten? Beweise faken und fabrizieren?

    • Dein Wort in Gottes Ohr ! So sicher bin ich mir da nicht .

  • Das ist eine Klatsche für die Bundesregierung mit dem angeschlossenen VS. Die Regierungen der letzten Jahre sind zu weit gegangen laut dem Gericht. Die grösste Gefahr für Demokratie und Rechtsstaat geht immer von der Regierung aus und nie von der Opposition.

  • Was glaubt dieser Dobrindt? Dass das Hautsacheverfahren angesichts der jetzigen Darstellung und Begründung zur gegenteiligen Auffassung kommt?

    Dazu fällt mir nur der Klammerbeutel ein.

  • Und die angeblich für eine demokratisch-freiheitliche Grundordnung kämpfende CDU, kämpft mit allen erdenklichen unfairen Methoden gegen die Opposition, die Freiheit und die Demokratie.

    Natürlich will es nachher wieder keiner gewesen sein. Aber leider gibt es dank der vielen Beobachter auch im Ausland viele Zeugen.

    Daher, liebe CDUler, nur zur Information: man hat euch alle, und zwar wirklich alle bereits seit geraumer Zeit im Blick!

  • Die Linksextremisten werden sich weiter radikalisieren und zu weitergehenden Gewaltexzessen hinreißen lassen, was schlimme und schlimmste Folgen zeitigen könnte.

    Das ist die Situation JETZT.

  • Wie ein trotziges Kleinkind. Dobrindt scheint nicht zu erkennen wie die Chancen mit dem Hauptsacheverfahren durchzukommen durch das aktuelle Urteil zusammengeschrumpft sind.
    Oder er vertraut darauf beim Hauptsacheverfahren linkere Richter zu bekommen.
    Was ist damit überhaupt gemeint? Ist das Verbotsverfahren gemeint oder etwas anderes?

    • Gemeint ist nur das Haupt-Verfahren zur Klage der AfD gegen die vom VS zu schwach begründete Einstufung derselben als „gesichert rechtsextrem“ und die Veröffentlichung dieser Einstufung.
      Ein Verbotsverfahren ist noch nicht mal eingeleitet. Und wird wohl mit dem aktuellen Urteil zur Einstufung in weite Ferne rücken – bzw. wird eher gar nicht mehr eingeleitet werden können.
      Und das find ich gut so…

      • Danke für die Antwort. Jetzt sehe ich etwas klarer.
        Wobei ich immer noch nicht nachvollziehen kann warum dann beim Hauptverfahren etwas anderes herauskommen sollte.
        Finde ich natürlich auch gut. Ohne die AfD gäbe es keine Opposition zu diesem kartellartigen Irgendwas das sich von Demokratie immer weiter entfernt.

  • Das dreckige Spiel wird weiter gehen !
    Was soll das “ Kartell “ auch machen , sonst haben Sie ja nichts ?
    So tief im kriminellen Sumpf gibt es kein zurück mehr !

  • Ist Dobrindt nicht von der Ausbildung her Soziologe? Na, da hat er ja genug Ahnung von so einer Hauptsacheverfahren, Hauptverfahrenshandlung, Hauptsache Verhandlung oder wie dat Dingen so heisst. Ist ja auch egal, Hauptsache gegen die AfD. Die gucken schon so…

  • Es ist wirklich erstaunlich wie vermeintlich demokratie- und verfassungsfeindlich der sogenannte Verfassungsschutz handelt. Er sollte auf internationale Beobachtungslisten gesetzt und auf terroristische Bestrebungen hin untersucht werden, da sich Teile auf Landesebene öffentlich mit der Terrororganisation Antifa solidarisiert haben.

  • Taugt immer noch nichts!
    Das „ethnisch-abstammungsmäßige“ Volksverständnis war von 1913 bis 1999 Inhalt des StAG. Das GG bezieht sich implizit auf das StAG, das 1999 mit einfacher (!) rot-grüner Mehrheit geändert wurde. Dieses könnte jederzeit wieder auf den Stand „Blut“ statt „Boden“, also Eltern müssen Deutsche ein statt Kind zufällig hier geboren, gesetzt werden, AfD+CDU/CSU-MdB reichen dafür aus.

    Dem VerwG ist daher nach wie vor vorzuwerfen (dem VS sowieso), diese rechtliche Tatsache nicht zu würdigen.

  • Der Witz ist, der VS könnte gegen das Urteil klagen, dann geht das Verfahren zum nächst höheren Gericht! Macht er aber anscheinend nicht! Warum wohl? Weil er nichts gegen die AfD hat, außer ein paar tatsächlich peinliche Aussagen von den Trotteln, die man in jeder Partei irgendwo findet….

  • Gerade, einmal mehr ,

    das unsägliche ZDF Heute Journal, dass das Urteil des Verwaltungs -Gerichtes in Köln mit dazu Contra-faktischen Bildern/O Tönen von Auftritten Höckes und anderer AfD Protagonisten hinterlegt,

    um den FALSCHEN Eindruck zu erwecken, das seien unzulässige Aussagen, das Gericht liegt falsch – das könnte man ja hier klar sehen und hören, OHNE das das ZDF auf die Urteilsbegründung eingehen würde, die eben diese erneute Propaganda Erzählung des ZDF inhaltlich komplett dekonstruiert.

    Massive Manipulation in Bild und Ton – diesmal, ganz ohne KI Einsatz.

  • Der belämmerte Dobrindt…….kann weg.

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