Sachsen
Einstufung als rechtsextrem: Verfassungsschutz verweigert Herausgabe von AfD-Gutachten
Die sächsische Regierung verweigert der AfD Einsicht in ein Verfassungsschutzgutachten, das sie als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einstuft. Die AfD sieht sich in ihren Rechten verletzt.
Der Streit um ein Verfassungsschutz-Gutachten zur Alternative für Deutschland hat in Sachsen einen neuen Höhepunkt erreicht. Die Landesregierung lehnte es kürzlich ab, der Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK) des Landtags Einsicht in das Gutachten zu gewähren. Dieses Dokument stuft den sächsischen AfD-Landesverband als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ ein. Die Entscheidung stieß bei der AfD-Fraktion im Landtag, die auf Transparenz und Zugang zum vollständigen Gutachten pocht, auf scharfe Kritik.
Die Einstufung der AfD Sachsen durch den Landesverfassungsschutz folgte im Dezember ähnlichen Einstufungen der AfD-Landesverbände in Thüringen und Sachsen-Anhalt. Als Reaktion auf diese Einstufung reichte die AfD Sachsen Klage beim Verwaltungsgericht ein.
Carsten Hütter, Abgeordneter der AfD und Mitglied der PKK, äußerte am Dienstag sein Missfallen über die Verweigerung der Einsichtnahme durch den Innenminister Armin Schuster (CDU). Hütter betont, dass es zu den Grundprinzipien eines rechtsstaatlichen Verfahrens gehöre, dass der Beschuldigte Kenntnis darüber erhält, was ihm vorgeworfen wird. Darüber hinaus befürwortet Hütter eine Veröffentlichung des Gutachtens für die Bevölkerung und spekuliert, dass es „inhaltlich jedoch derart substanzlos ist, dass es die AfD entlasten würde“. Eine solche Entwicklung würde die Einstufung der AfD als „erwiesen rechtsextrem“ seiner Meinung nach als „politisch motiviert auffliegen“ lassen.
In seiner Reaktion auf eine Anfrage von Hütter im Landtag zog das Innenministerium Geheimhaltung als Begründung heran, um die Nichtveröffentlichung des Gutachtens zu rechtfertigen. Das Ministerium erklärte, dass der Bericht über die Einstufung und die dazugehörige Materialsammlung aufgrund von Geheimschutzgründen als Verschlusssache behandelt wird und daher „nicht für eine Veröffentlichung bestimmt und geeignet“ sei. Weiterhin gab das Ministerium zu verstehen, dass der Verfassungsschutz seine Erkenntnisse üblicherweise im Rahmen seines Jahresberichts teilt, wobei das Ausmaß und die Präzision der Informationen „allein im Ermessen des Geheimdienstes“ liegen.
Sehr interessant: da verweigert ein sog. Verfassungsschutz jemanden die ihm nach Art. 19 (4) GG zustehende Rechtsweggarantie (dazu gehört u.a. auch das Recht des Betroffenen, zu überprüfen, ob und inwieweit er in seinen Rechten verletzt ist – z.B. durch Akteneinsicht) …….. um angeblich die Verfassung zu schützen.
Ist das jetzt Dreistigkeit, Verachtung der Bürger oder ein von besonderer Blödheit getriebener Eifer, den „Mächtigen“ dienlich zu sein?
Hach, der AHRTAL – Versager Schuster !!!!
In Wessiland versagt bis zum Erbrechen, als BUNDESKATASTROPHEN – Chef !!! Und als Ahrtal absoff, sich noch hinstellen und labern, das die KATASTROPHEN – APP tatellos funktioniert hätte, dieser LOOSER !!!!
Wegen solcher Trottel kamen 135 Menschen ums Leben, und zum Dank für ihre Unfähigkeit, dürfen solche Gestalten dann hier in Ostdeutschland das Maul aufreißen
und den Zampano raushängen
lassen ?!
Die Begründung für die Nicht-Herausgabe ist lächerlich.
Vermutlich ist das Gutachten inhaltlich derart substanzlos und verschwurbelt, dass es die AfD eher entlastet statt belastet.
Der Verfassungsschutz ist ein politisches Organ. Bevor ich nicht selber lese warum die AFD gesichert rechtsextrem ist glaube ich gar nichts.
Das die Herausgabe bekämpft wird schadet dem Verfassungsschutz sowie der Demokratie.
. . . und derartige Willkür soll demokratisch sein???
Die Einstufung als „gesichert rechtsextrem“ wurde laut in die Öffentlichkeit posaunt. Die Gründe für die Einstufung aber sollen „nicht für eine Veröffentlichung bestimmt und geeignet“ sein. Finde den Fehler.
Diese Haltung der Behörde „Innenministerium“ ist ein grober Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip. Meiner Meinung nach hätte der AfD sogar vor der Veröffentlichung rechtliches Gehör gewährt werden müssen. Aber egal. Dieser Schuss wird für das Innenministerium nach hinten losgehen. Noch leben wir in einem Rechtsstaat, in dem auch die Juristin Faeser und ihr Gefolge nicht tun und lassen kann, was ihr bzw. denen beliebt.
Irre, angenommen als Beispiel der Verfassungsschutz hätte Recht und wäre nicht politisch von der Regierung gelenkt. Blenden wir das mal aus und sagen sie sind unabhängig und schützen wirklich die Verfassung.
Wieso zum Teufel darf der Beschuldigte das dann nicht sehen was bei ihm falsch läuft ums eventuell zu ändern?!? Also wer z.b. in der Partei ganz Rechtsextrem ist und ausserhalb der Demokratie steht, sodas man diese Leute rauswerfen kann. Wieso geht das also nicht ?
Ich versteh das nicht…
also kommen wir wieder an den Punkt zurück die geben das nicht raus weil die nichts haben…