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Sachsen

Einstufung als rechtsextrem: Verfassungsschutz verweigert Herausgabe von AfD-Gutachten

Die sächsische Regierung verweigert der AfD Einsicht in ein Verfassungsschutzgutachten, das sie als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einstuft. Die AfD sieht sich in ihren Rechten verletzt.

Der Streit um ein Verfassungsschutz-Gutachten zur Alternative für Deutschland hat in Sachsen einen neuen Höhepunkt erreicht. Die Landesregierung lehnte es kürzlich ab, der Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK) des Landtags Einsicht in das Gutachten zu gewähren. Dieses Dokument stuft den sächsischen AfD-Landesverband als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ ein. Die Entscheidung stieß bei der AfD-Fraktion im Landtag, die auf Transparenz und Zugang zum vollständigen Gutachten pocht, auf scharfe Kritik.

Die Einstufung der AfD Sachsen durch den Landesverfassungsschutz folgte im Dezember ähnlichen Einstufungen der AfD-Landesverbände in Thüringen und Sachsen-Anhalt. Als Reaktion auf diese Einstufung reichte die AfD Sachsen Klage beim Verwaltungsgericht ein.

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Carsten Hütter, Abgeordneter der AfD und Mitglied der PKK, äußerte am Dienstag sein Missfallen über die Verweigerung der Einsichtnahme durch den Innenminister Armin Schuster (CDU). Hütter betont, dass es zu den Grundprinzipien eines rechtsstaatlichen Verfahrens gehöre, dass der Beschuldigte Kenntnis darüber erhält, was ihm vorgeworfen wird. Darüber hinaus befürwortet Hütter eine Veröffentlichung des Gutachtens für die Bevölkerung und spekuliert, dass es „inhaltlich jedoch derart substanzlos ist, dass es die AfD entlasten würde“. Eine solche Entwicklung würde die Einstufung der AfD als „erwiesen rechtsextrem“ seiner Meinung nach als „politisch motiviert auffliegen“ lassen.

In seiner Reaktion auf eine Anfrage von Hütter im Landtag zog das Innenministerium Geheimhaltung als Begründung heran, um die Nichtveröffentlichung des Gutachtens zu rechtfertigen. Das Ministerium erklärte, dass der Bericht über die Einstufung und die dazugehörige Materialsammlung aufgrund von Geheimschutzgründen als Verschlusssache behandelt wird und daher „nicht für eine Veröffentlichung bestimmt und geeignet“ sei. Weiterhin gab das Ministerium zu verstehen, dass der Verfassungsschutz seine Erkenntnisse üblicherweise im Rahmen seines Jahresberichts teilt, wobei das Ausmaß und die Präzision der Informationen „allein im Ermessen des Geheimdienstes“ liegen.

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