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Potsdam

Einreiseverbot für Sellner vorerst aufgehoben

Der identitäre Aktivist Martin Sellner erlebt ein juristisches Hin und Her. Das Einreiseverbot für den Österreicher nach Deutschland wurde vorerst auf Eis gelegt, nachdem er in Potsdam gegen die Maßnahme geklagt hatte.

Das jüngst verhängte Einreiseverbot gegen den rechten Aktivisten Martin Sellner ist nun vorerst doch nicht wirksam. Sellner hatte am 22. März mittels Eilantrag in Potsdam Klage gegen das Verbot eingereicht. Am Montag, einen Tag vor dem Fristablauf des Eilantrags, informierte die Stadt über eine beauftragte Kanzlei dann das örtliche Verwaltungsgericht.

Dieses erklärte nun gegenüber dem Tagesspiegel: „Wie in Eilverfahren – zur Abwendung vollendeter Tatsachen – üblich, ist der Antragsgegner vom Gericht gebeten worden, bis zur Entscheidung über den Eilantrag das Einreiseverbot nicht zu vollstrecken.“ Wie der Tagesspiegel berichtet, hat sich das Rathaus bislang nicht geäußert.

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Bereits Mitte Februar hatte der Bürgermeister von Potsdam, Mike Schubert (SPD), bei einer Demonstration gegen Rechts angekündigt, ein Einreiseverbot gegen Sellner verhängen zu wollen. Damals erklärte er: „Wir wollen mit allen rechtsstaatlichen Mitteln verhindern, dass er seine Hetze hier verbreiten kann.“ Anlass für das geplante Einreiseverbot war das inzwischen berühmte Treffen von Rechten, Rechtskonservativen und AfD-Funktionären im November in einer Villa am Lehnitzsee in Potsdam gewesen.

Sellner hatte dort gemäß der fehlerhaften Recherche des Magazins Correctiv angeblich Pläne für eine groß angelegte „Remigration“ präsentiert – sein Vortrag wurde damals als ein Verschwörungstreffen zur Planung einer millionenfachen Abschiebung von Einwanderern und Deutschen mit Migrationshintergrund geframet.

Bereits im Januar war Sellner mit den deutschen Ordnungsbehörden aneinander geraten. Nachdem am 27. Januar medial bekannt gemacht wurde, dass der Österreicher nicht mehr einreisen dürfe, hatte es Martin Sellner trotzdem beinah problemlos geschafft an dem deutschen Grenzschutz vorbeizukommen. Bei einer Grenzkontrolle hätten Bundespolizisten nicht gewusst, ob eine Sperre vorliege und ihn nach einer Durchsuchung – inklusive kritischer Inspektion seiner Zahnbürste – durchgelassen, berichtete der Österreicher damals.

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