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Volksverhetzung als Grund?

Einmaliges Vorgehen bei Haftbefehl gegen AfD-Abgeordneten

AfD-Politiker Daniel Halemba wurde frisch in den Bayerischen Landtag gewählt. Jetzt sucht die Polizei mit einem Haftbefehl nach ihm - wohlmöglich aufgrund eines Ermittlungsverfahrens wegen Volksverhetzung. Doch das wäre ein absolutes Novum.

Daniel Halemba - Screenshot via AfD Würzburg

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Haftbefehl gegen Landtagsabgeordneten: Der 22 Jahre alte Daniel Halemba wurde am 8. Oktober für die Bayerische AfD in den Landtag gewählt und ist damit der jüngste Abgeordnete im aktuellen Bayerischen Landtag. Wie die Süddeutsche Zeitung am Freitagabend berichtet, wird Halemba nun von der bayerischen Polizei per Haftbefehl gesucht. Den Grund dafür will die Polizei aktuell nicht mitteilen, man wolle sich erst nach der Festnahme äußern.

Aktuell wird über einen Zusammenhang mit einem bereits bestehenden Ermittlungsverfahren gegen Halemba spekuliert: Schon seit 2022 ermittelt die Polizei wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung und der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gegen Halemba und vier weiteren Burschenschaftlern der Würzburger Burschenschaft Teutonia Prag.

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Bei einer Durchsuchung des Hauses der Burschenschaft, wurden elektronische Geräte sichergestellt. Ob sie belastendes Material enthalten, ist nicht bekannt. Halemba beteuert seine Unschuld. Die AfD-Fraktionsvorsitzende Katrin Ebner-Steiner sprach in einer Mitteilung von staatlichen Repressionen gegen die Opposition. Die AfD ist die größte Oppositionspartei in Bayern und holte bei der letzten Landtagswahl 14,6 Prozent.

Volksverhetzung der Grund für den Haftbefehl?

Doch ist der Verdacht der Volksverhetzung und der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ein Grund für einen Haftbefehl? Da Halemba bisher nicht rechtskräftig verurteilt wurde, muss es sich um einen angeordneten Untersuchungshaftbefehl handeln. Ein solcher kann nur angeordnet werden, wenn der Beschuldigte dringend tatverdächtig ist und ein Haftgrund vorliegt. Als Haftgründe zählen Flucht, Fluchtgefahr, Verdunklungsgefahr und Wiederholungsgefahr. Ob einer der genannten Haftgründe bei den Tatvorwürfen gegen Halemba anwendbar ist, ist fraglich. Außerdem darf die Untersuchungshaft nicht unverhältnismäßig sein, das heißt, sie muss im Verhältnis zur erwartbaren Strafe stehen.

Bei den im Raum stehenden Tatvorwürfen gegen den nicht vorbestraften Halemba wäre eine Untersuchungshaft in keinem Fall verhältnismäßig. Denn Verfahren aus der Vergangenheit zeigen, dass Volksverhetzung in Deutschland bei Ersttätern meist mit Tagessätzen bestraft wird. Die AfD Kommunalpolitikerin Marie-Therese Kaiser wurde beispielsweise zu 100 Tagessätzen a 60 Euro verurteilt. Der sächsische AfD-Politiker Andreas Harlaß wurde zu einer Geldstrafe über 9.000 Euro verurteilt. Der Gesetzgeber hat zwar für Extremfälle auch Haftstrafen von bis zu fünf Jahren vorgesehen, diese Strafhöhe wird jedoch vorwiegend bei Wiederholungstätern angewendet.

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So fiel beispielsweise Sven Liebich aus Halle mehrfach wegen Volksverhetzung auf und wurde bereits mehrfach verurteilt. Wiederholungstäter Liebich wurde im Juli dieses Jahres zu anderthalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Weil sowohl Liebich als auch die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil Berufung eingelegt haben, wurde der Haftbefehl noch nicht vollstreckt. Liebich ist (zumindest noch) ein freier Mann. Eine Untersuchungshaft wurde nie verhängt.

Sollte der Verdacht der Volksverhetzung und das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen wirklich der Grund für den Haftbefehl sein, wäre das ein absolutes Novum. Denn diese Untersuchungshaft würde in keinem Verhältnis zur bisherigen Rechtssprechung in diesem Land stehen.

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