Volksverhetzung als Grund?
Einmaliges Vorgehen bei Haftbefehl gegen AfD-Abgeordneten
AfD-Politiker Daniel Halemba wurde frisch in den Bayerischen Landtag gewählt. Jetzt sucht die Polizei mit einem Haftbefehl nach ihm - wohlmöglich aufgrund eines Ermittlungsverfahrens wegen Volksverhetzung. Doch das wäre ein absolutes Novum.

Haftbefehl gegen Landtagsabgeordneten: Der 22 Jahre alte Daniel Halemba wurde am 8. Oktober für die Bayerische AfD in den Landtag gewählt und ist damit der jüngste Abgeordnete im aktuellen Bayerischen Landtag. Wie die Süddeutsche Zeitung am Freitagabend berichtet, wird Halemba nun von der bayerischen Polizei per Haftbefehl gesucht. Den Grund dafür will die Polizei aktuell nicht mitteilen, man wolle sich erst nach der Festnahme äußern.
Aktuell wird über einen Zusammenhang mit einem bereits bestehenden Ermittlungsverfahren gegen Halemba spekuliert: Schon seit 2022 ermittelt die Polizei wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung und der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gegen Halemba und vier weiteren Burschenschaftlern der Würzburger Burschenschaft Teutonia Prag.
Bei einer Durchsuchung des Hauses der Burschenschaft, wurden elektronische Geräte sichergestellt. Ob sie belastendes Material enthalten, ist nicht bekannt. Halemba beteuert seine Unschuld. Die AfD-Fraktionsvorsitzende Katrin Ebner-Steiner sprach in einer Mitteilung von staatlichen Repressionen gegen die Opposition. Die AfD ist die größte Oppositionspartei in Bayern und holte bei der letzten Landtagswahl 14,6 Prozent.
Volksverhetzung der Grund für den Haftbefehl?
Doch ist der Verdacht der Volksverhetzung und der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ein Grund für einen Haftbefehl? Da Halemba bisher nicht rechtskräftig verurteilt wurde, muss es sich um einen angeordneten Untersuchungshaftbefehl handeln. Ein solcher kann nur angeordnet werden, wenn der Beschuldigte dringend tatverdächtig ist und ein Haftgrund vorliegt. Als Haftgründe zählen Flucht, Fluchtgefahr, Verdunklungsgefahr und Wiederholungsgefahr. Ob einer der genannten Haftgründe bei den Tatvorwürfen gegen Halemba anwendbar ist, ist fraglich. Außerdem darf die Untersuchungshaft nicht unverhältnismäßig sein, das heißt, sie muss im Verhältnis zur erwartbaren Strafe stehen.
Bei den im Raum stehenden Tatvorwürfen gegen den nicht vorbestraften Halemba wäre eine Untersuchungshaft in keinem Fall verhältnismäßig. Denn Verfahren aus der Vergangenheit zeigen, dass Volksverhetzung in Deutschland bei Ersttätern meist mit Tagessätzen bestraft wird. Die AfD Kommunalpolitikerin Marie-Therese Kaiser wurde beispielsweise zu 100 Tagessätzen a 60 Euro verurteilt. Der sächsische AfD-Politiker Andreas Harlaß wurde zu einer Geldstrafe über 9.000 Euro verurteilt. Der Gesetzgeber hat zwar für Extremfälle auch Haftstrafen von bis zu fünf Jahren vorgesehen, diese Strafhöhe wird jedoch vorwiegend bei Wiederholungstätern angewendet.
So fiel beispielsweise Sven Liebich aus Halle mehrfach wegen Volksverhetzung auf und wurde bereits mehrfach verurteilt. Wiederholungstäter Liebich wurde im Juli dieses Jahres zu anderthalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Weil sowohl Liebich als auch die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil Berufung eingelegt haben, wurde der Haftbefehl noch nicht vollstreckt. Liebich ist (zumindest noch) ein freier Mann. Eine Untersuchungshaft wurde nie verhängt.
Sollte der Verdacht der Volksverhetzung und das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen wirklich der Grund für den Haftbefehl sein, wäre das ein absolutes Novum. Denn diese Untersuchungshaft würde in keinem Verhältnis zur bisherigen Rechtssprechung in diesem Land stehen.
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Daß „Volksverhetzung“ der Universalknüppel der BRD-Diktatur gegen jegliche Opposition zu einem Gummiknüppel des Regimes mutiert jeder Bananenrepublik zur Ehre gereicht sollte mittlerweile dem Dümmsten klar werden.
Was nicht so bekannt ist, aber bekannt werden sollte, ist die Tatsache, daß der §130 StGB sich mal gegen den in der Tat zersetzerischen Klassenkampf der SPD wandte. Und zuerst von der Adenauer-CDU 1960 zu dem heute bekannten Monster mutierte. Und ab 1996 ständig geändert und ständig verschärft wurde. Seitdem ist beispielsweise ergebnisoffene Geschichtsforschung nicht möglich, die BRD maßt sich eine weltweite Zuständigkeit an, es müssen nicht mal Deutsche „schuldig“ sein, wer hier einen Flughafentransit macht riskiert lange Lagerhaft (ohne das evtl. zu wissen!)
Mehr Unrechtstaat geht nicht. Auch nicht im Vergleich mit Nordkorea, China, Rußland oder Weißrußland. Und dann redet die Berliner Junta von Rechtsbeugung in Ungarn!
Verbrecherstaat.
Na bei der bayerischen Polizei und Staatsanwaltschaft sind doch noch andere Dinge unverhältnismäßig abgelaufen, siehe das Vorgehen im „Vorfall“ Chrupalla. Man sollte nicht vergessen, dass bei der Justiz Weisungsgebundenheit herrscht. Und die CSU ist ganz bestimmt über das Ergebnis der Landtagswahl nicht glücklich. Da kann es sicher nicht schaden, den ungeliebten AfD-Abgeordneten Knüppel zwischen die Beine zu werfen, so viel es geht. Ich traue mittlerweile keinem einzigen Politiker der Altparteien mehr über den Weg. Unwählbar bis zum jüngsten Tag, wenn alle miteinander aus der Regierung geflogen sind. Und das wird so kommen, die graben sich ihr eigenes Grab und merken es nicht.
Neue Rechtspraktiken sind hier schon vom NRW-Justizminister bekannt geworden. Die Bayern habe es
schon lange vorher praktiziert, wie auch Heute bekannt – Haftbefehle durch Justizangestellte/Rechtspfleger ausstellen zu lassen. Wie sagte mal ein PHK bei der Verhaftung – irgend
ein Richter wird es wohl angeordnet haben. Dieser Haftbefehl ist mit Sicherheit nicht Rechtsgültig.
Urteil 5 OLG 15 Ss 89/18 – BGB §125,126.
„Volksverhetzung“ in der Coronazeit – die Justiz war an der vordersten-Front. Die Bürger wurden
regelrecht gegen einander aufgehetzt.
Bitte veröffentlichen Sie doch mehr: welche Polizeibehörde, wer hat was gesagt, Aktenzeichen usw.
Der neue Landtag kommt jetzt die Tage zur seiner ersten Sitzung zusammen und diese wird vom ältesten und jüngsten Abgeordneten geleitet, wie der Zufall will ist der jüngste genau Herr Halemba.
Warum erinnert mich das an Gauland und Alterspräsident, da war doch mal was.
Wenn dies der wahre Grund sein sollte fällt mir nur noch das Wort totalitär ein und bekämpfung der Opposition mit allen Mitteln.
Bisheriges normales Vorgehen soll wohl sein, dass ein solcher Fall ohne großes Aufsehen untersucht und dann ggf. ein Verfahren eingeleitet wird. Doch die veröffentlichen das hier gleich, um offenbar zu signalisieren, dass wohl viele AfD-Abgeordnete nicht koscher sind. Ob die im Fall „Aiwanger-Flugblatt“ (wohl verjährt, aber reichte für versuchte Rufschädigung) gegen Herrn Hubert Aiwanger wegen Volksverhetzung ermittelt bzw. Haftbefehl erlassen hätten? Und die Tatsache, dass jede Staatsanwaltschaft in Bayern dem Justizministerium untergeordnet ist, zeigt uns die offensichtliche Nichttrennung von Politik und Gerichtsbarkeit, normalerweise ein no-go in einem demokratischen Staat. Gleichbehandlung? Nein danke. Ansonsten hätte Herr Söder dem Herrn Halemba doch auch erst einmal eine Frageliste zukommen lassen können. Abgesehen davon, dass ein Haftbefehl in diesem Fall offenbar völlig unverhältnismäßig ist. Ganz offensichtlich eine neue Phase im Vorgehen gegen Oppositionelle!
BEWEISE?????