„House of Block“
Durchsuchungsbeschluss gegen Zeit-Redaktion in Hamburg – Tonaufnahmen beschlagnahmt
Das Landeskriminalamt Hamburg hat Tonaufnahmen der Wochenzeitung Die Zeit beschlagnahmt. Grundlage war ein Durchsuchungsbefehl, ausgestellt vom Landgericht Hamburg.
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Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat der Redaktion der Wochenzeitung Die Zeit am Montag eine Hausdurchsuchung angedroht. Einen entsprechenden Beschluss hat das Landgericht Hamburg erlassen. Auf Druck des Landeskriminalamtes gab die Redaktion die verlangten Tonaufnahmen unter Protest heraus; diese wurden beschlagnahmt.
Bei den angeforderten Daten handelt es sich um Audioaufnahmen des Podcasts House of Block, der von einer Zeit-Redakteurin geführt wurde. In dem Podcast geht es um den spektakulären Entführungsprozess der Steakhouse-Erbin Christina Block. Die beschlagnahmten Aufnahmen waren zuvor im Rahmen des Podcasts nicht veröffentlicht worden.
Die Große Strafkammer des Landgerichts Hamburg ordnete die Herausgabe des Materials zuvor an. Die Ermittler rückten sowohl zur Redaktion als auch zu zwei privaten Wohnhäusern aus. Das Gericht argumentiert, dass die Aufklärung der schweren Tatvorwürfe und die Überprüfung von Zeugenaussagen den Zugriff auf das Interviewmaterial rechtfertigen könnten. Der Verlag legte zuvor Beschwerde gegen die gerichtliche Anordnung ein.
Hintergrund ist ein jahrelanger Sorgerechtsstreit zwischen der Hamburger Unternehmerin Christina Block und ihrem Ex-Mann Stephan Hensel. In der Silvesternacht 2023/24 wurden ihre beiden jüngsten Kinder in Dänemark von maskierten Männern gewaltsam aus der Obhut ihres Vaters geholt und nach Deutschland gebracht. Seit Juli 2025 steht Block deshalb vor dem Landgericht Hamburg. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, die Entführung in Auftrag gegeben zu haben. Block bestreitet die Vorwürfe.
Die Zeit kritisiert das Vorgehen der Behörden als unverhältnismäßigen Eingriff in die Pressefreiheit. Die Chefredakteure Giovanni di Lorenzo und Jochen Wegner betonen insbesondere die Bedeutung des journalistischen Quellenschutzes. Der Verlag hat die angeforderten Interviewaufnahmen nach eigenen Angaben nur versiegelt herausgegeben und der Beschlagnahme widersprochen.
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Eine Hausdurchsuchung wird angedroht?
Damit noch etwas zeit bleibt, Dinge zu beseitigen?
Bubu23: “ eine Hausdurchsuchung angedroht…“ bedeutet nichts anderes, als dass die Beamten den Durchsuchungsbeschluss (er heißt übrigens nicht …..befehl, werte Reaktion von AN…) bei der ZEIT vorgelegt haben.
Aufgrund dieses „Drucks“ gab man die Tonaufnahmen heraus. Ohne dass noch eine Durchsuchung erfolgen musste.
Komisch, JETZT nachdem man Ex-BND in Haft nahm, der ja bei der Block Geschichte auch Beteiligung nachgesagt wird, da fallen weitere in der unteren Kette, würden manche hinweisen.
ABER NICHT die ganz oben angesiedelt sind seit vielen Legislaturen (Kanzler, Innenminister).
Die linke Zeit.
Hausdurchsuchung vom linken Hamburg.
Die waren bestimmt noch vorher da und haben gesagt, was genau verschwinden muss…
Wenn so etwas bald ohne Richterlichen Beschluss erfolgen soll… na dann gute Nacht.
WINNIE POOH: Ein Durchsuchungsbeschluss nach §§ 102 ff. StPO ist immer ein richterlicher Beschluss.
Dies sollte aber für z.b. den BND zukünftig nicht mehr gelten…
Aber eine Hausdurchsuchung dient doch dem Ziel, an Dinge zu kommen, die man vorenthalten könnte. Eine Androhung ist widersinnig.
Aus der zugegeben kurzen Info entnehme ich eins: Erpressung. Entweder ihr rückt das Gewünschte sofort raus, oder wir durchsuchen und erhalten dadurch evtl. noch weiteres Material.
Nicht ganz, besonders nicht wenn man die “ Freunde der Zivilgesellschaft “ schützen will.
So werden Zufallsfunde mit Sicherheit verhindert.
Meinen Sie „Zufallsfunde“ wie bei Ex-BND-Hanning?
Banane: Nochmals: Was ist daran so schwer zu verstehen?
Das LG Hamburg, bzw. der entsprechende Richter hat einen Durchsuchungsbeschluss erlassen.
Diesen in der Hand, konnte die StA mit einer Hausdurchsuchung drohen.
Die ZEIT entging dem, da sie die Tonaufnahmen aufgrund dieser Drohung herausgab.
Die stehen vor deiner Tür mit einem Durchsuchungsbeschluss und verlangen bestimmte Sachen zur Herausgabe. Das ist die Androhung der Durchsuchung. Gibst du die Sachen umgehend heraus, war’s das. Wenn nicht beginnt die Durchsuchung durch die Beamten. Alles normal oder?
Der Block-Prozess, der den Anlass für diese Durchsuchung bildete, ist ein Paradebeispiel, wie die „überlastete“ (Selbstbeschreibung) Justiz am Rad dreht. Ein Fall, der banaler nicht sein könnte, aufgearbeitet in bald über 100 Verhandlungstagen. Jetzt bringt vermutlich die Aufzeichnung eines Interviews, das man größtenteils im Internet anhören kann, die entscheidende Wendung.
Zur Pressefreiheit gehört insbesondere der Quellenschutz, der für unabhängig berichtende Medien entscheidend ist. Die Richterschaft des Landgerichts Hamburg scheint besonderes „Fachpersonal“ zu beschäftigen, welche diesen Sachverhalt einfach mal ignorieren.
„Die Zeit“ hat zumindest wieder ein neues Thema, bin gespannt wie das vermarktet wird. Klarnamen der handelnden Richter, Vita und Parteihörigkeit dürften gerade hier von allgemeinem Interesse sein.
Die ZEIT-Chefredakteure Giovanni di Lorenzo und Jochen Wegner gehören jedoch bekanntlich nicht zu den „streitbaren Medien“ und werden daher vermutlich, trotz erheblichem Potenzial, keine Schlagzeilen in der Causa kreieren.
Selbst Schuld. Solche Daten gehören digital verschlüsselt und redundant an mehren Orten gespeichert. Habe auch eine Hausdurchsuchung vor vielen Jahren hinter mich gebracht, seit dem gibt es von mir keinen unverschlüsselten Datenträger. Dass Hausdurchsuchungen als Repressionsmittel im besten Schland aller Zeiten üblich sind, dürfte doch bekannt sein.
WOW! Medien werden durchsucht? Aber mit Anlaufzeit?
Unerträglich. Das sind Methoden eines autokratischen States. 🤮
Shame on me. Soll natürlich Staates heißen.
„Schande über mich“ wäre mir lieber 😉
Harte Realität!
Beim “ kleinen Mann “ reicht oft schon ein böses Wort um im Anschluß einen neuen Türrahmen einbauen zu müßen.
.. oder es zu wagen, Taten einer bestimmten Person zu kritisieren, um dann mit einer gewissen Keule mundtot gemacht zu werden.
Journalist ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Die Zeit beruft sich auf die Pressefreiheit und Quellenschutz. Das mache ich auch mal, wenn die gute Polizei morgens um 6 Uhr klingelt. Ich glaube die lachen mich aus und schieben mich, wenn ich Glück habe, freundlich zur Seite und walten ihres Amtes.
Ich glaube genau das ist auch der Zeit passiert und das, obwohl Giovanni di Lorenzo und Jochen Wegner dort ihr Auskommen haben.
Man muss die beiden nicht ernst nehmen und schätzen – beide total überbewertet.
Es geht doch hier nicht um ein politische Komplott, Intrige oder Skandal.
Es geht darum, ob jemand wegen einer Straftat mit hoher Strafandrohung evtl. zu unrecht verurteilt wird oder nicht. M.E. ist die Verhältnismäßigkeit gewahrt.
Sollte doch mal jeder in sich gehen, er wäre der Angeklagte und unschuldig und nur die Tonbandaufnahme könnte das beweisen.
Dann kommen irgendwelche Unbedeutende und faseln was von Pressefreiheit und Quellenschutz und sagen nö machen wir nicht. Nur ein Idiot würde sagen klar doch, ok ich sitze mal 6 Jahre oder so wegen euren Scheiß ab.
Korrekt 👍🏻
Und was ist auf den Tonaufnahmen drauf? Merz lallend mit 3 Promille nachts um halb zwei?
Modern Talking 😂😂😂
Es gibt keine „Durchsuchungsbefehle“, das nennt sich Durchsuchungsbeschluss!
Etwas wenig Inhalt…aber es gibt noch Hoffnung. “ Mehr dazu in Kürze „
die Meldung müsste wohl eher dahingehend lauten dass der ehemalige BND Chef mit einer Israelischen „Sicherheitsfirma“ da wohl planten neim Vater eine Festplatte mit Kinderpornos zu platzieren.
Man sollte mal ein SEK-Kommando in den Springer-Neubau schicken, unangekündigt, währen die Büros voll sind und das WELT TV Studio on air ist. Was für Widerlichkeiten da zu Tage kämen…
Gibt hoffentlich die Todesstrafe für die Verbrecher-Schmierfinken bei der Zeit.