Fall „Marla Svenja“
„Diffamierung des Selbstbestimmungsgesetzes“: Landkreis geht gegen Sven Liebichs Geschlechtsänderung vor
Im Fall um „Marla Svenja“ Sven Liebich kommt die nächste Wendung. Der zuständige Landkreis Saalekreis geht gegen den Geschlechtsänderungsantrag von Liebich vor: Liebich soll die Diffamierung des Selbstbestimmungsgesetzes beabsichtigt haben.
Die Posse im Fall „Marla Svenja“ Sven Liebich geht in die nächste Runde: Der rechte Aktivist hat erneut einen Änderungsantrag für seinen Geschlechtseintrag gestellt. Nachdem der Aktivist 2024 seinen Geschlechtseintrag auf weiblich ändern ließ, sorgte das für bundesweite Aufmerksamkeit. Nun will Liebich seinen Geschlechtseintrag künftig als „divers“ führen lassen. Zusätzlich möchte er seinen Vornamen in „Anne Frank“ ändern lassen.
Doch nun geht auch der für die Änderung zuständige Landkreis Saalekreis in Sachsen-Anhalt gegen Liebichs Änderungen vor, wie der MDR berichtet. Die Behörde sieht plötzlich in Liebichs Fall einen Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes vorliegen. So soll der Kreis im Dezember 2025 einen Antrag beim Amtsgericht Halle gestellt haben, um Liebichs Geschlechtsänderung wieder rückgängig zu machen. Liebich soll laut dem Saalekreis das „Selbstbestimmungsgesetz“ delegitimieren, den Staat vorführen und Transmenschen diffamieren wollen.
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Als Beleg soll der Landkreis laut dem öffentlich-rechtlichen Sender eine Rede Liebichs aus dem Jahr 2023 und mehrere Beiträge in den sozialen Medien anführen. Seit 2024 versucht Liebich jedoch rigoros, seine vermeintlich neu angenommene Geschlechtsidentität in der Öffentlichkeit durchzusetzen – etwa auch mit Klagen gegen gegenteilige Behauptungen.
Medial wird Liebichs Geschlechtsänderung weithin als vermeintlicher Missbrauch des „Selbstbestimmungsgesetzes“ gewertet. Das Ampel-Gesetz erlaubt es praktisch jedem, sein Geschlecht beim Amt mit wenigen bürokratischen Hürden zu ändern. Laut dem Bundesverband „Trans*“ ist es nun das erste Mal, dass eine solche Änderung juristisch angefochten wird. Dennoch sieht der Bundesverband, dass durch den Fall das „Selbstbestimmungsgesetz“ gestärkt werde: „Generell zeigt dieser Fall, dass ein Misstrauen gegenüber dem Selbstbestimmungsgesetz unbegründet ist.“
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Noch kurioser wird der gesamte Fall dadurch, dass Liebich seit August 2025 untergetaucht ist: Liebich wurde bereits 2023 wegen Volksverhetzung und übler Nachrede in mehreren Fällen zu einer 18-monatigen Freiheitsstrafe verurteilt. Seine Revision wurde vor dem Oberlandesgericht Naumburg verworfen.
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Da sehen die Erfinder dieses Gesetzes doch mal was sie geschaffen haben und ein in ihren Augen abtrünniger führt es ihnen vor Augen – recht so.
Selbst wenn sie sehen, werden sie nicht verstehen.
https://www.danisch.de/blog/2026/03/07/milgram-und-das-gehirn/
Da beschreibt Danisch das Phänomen sehr genau.
Das wussten sie, wollten es aber nur nutzbar gemacht für ihr Klientel.
Liebich soll die Diffamierung des Selbstbestimmungsgesetzes beabsichtigt haben. –
Meines Wissens sieht das Selbstbestimmungsgesetz keinerlei Prüfung/Kontrolle der Motivation der Geschlechtsänderung vor. Vorstellen kann man sich ja die unterschiedlichsten Gründe und Motive. So gesehen bedeuten die Vorgänge um „Marla Svenja“ eigentlich, eigentlich das AUS DES GESETZES. Wer sagt uns, dass nicht auch andere Menschen das Gesetz nicht ernstnehmen, unehrenhafte Motive hegen? Das Gesetz wurde eingeführt, um den Betroffenen eine Prüfung ihrer Motivation von außen zu ersparen. Wenn durch die Hintertür jetzt doch wieder geprüft und bewertet wird (dann noch von Juristen, nicht Psychologen), muss das für alle Personen gelten, die unter das Gesetz fallen. Denn: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
vor welchem Gesetz ?
Höchstens dem Gesetz der Schwerkraft
Erst ein völlig irres Gesetz erschaffen und wenn dann jemand „rechtmäßig“ dieses Gesetz anwendet und in Anspruch nimmt, geht die Politik massiv dagegen vor.
Wenn angebliche Politiker einen solchen Unsinn verzapfen, müssen sie auch mit den Konsequenzen leben oder das Gesetz ändern/abschaffen.
Ein moderner „Till Eulenspiegel“, mögen Ideologen gar nicht.
Liebig ist letzte echte Hofnarr und hält den Regierenden bestmöglich den Spiegel vor.
Kritik war immer künstlerisch-sarkastisch verpackt und die Verurteilung als Rechtsextremist das berühmte Labeling der Argumentlosen.
Gut, dass hier berichtet wird, Liebig verdient mehr Aufmerksamkeit.
„Till Eulenspiegel“? Als verurteilter Gewalttäter und verurteilter rechtsextremistischer Hetzer? Übrigens verklagt Marla-Svenja Liebich alle, die den „alten Namen“ benutzen oder als Mann bezeichnen. „Nius“ und J. Reichelt war deshalb auch schon vor Gericht, also Vorsicht!
Und ja – das Selbstbestimmungsgesetz muss überarbeitet werden.
Überarbeitet? Es muss ersatzlos gestrichen werden!
Die AfD muss ersatzlos gestrichen werden.
Delegitimieren eines Gesetzes? Echt jetzt? Das Gesetz ist einfach schlecht gemacht und lädt zum Missbrauch ein.
Na ja, es ist nicht schlecht gemacht. Es folgt der Leitlinie, dass eine Person subjektiv für sich bestimmen darf, welches Geschlecht sie hat, und dies niemand bezweifeln darf!
„Jede Person, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister abweicht, kann gegenüber dem Standesamt erklären, dass die Angabe zu ihrem Geschlecht in einem deutschen Personenstandseintrag geändert werden soll, indem sie durch eine andere der in § 22 Absatz 3 des Personenstandsgesetzes vorgesehenen Angaben ersetzt oder gestrichen wird. Liegt kein deutscher Personenstandseintrag vor, so kann die Person gegenüber dem Standesamt erklären, welche der in § 22 Absatz 3 des Personenstandsgesetzes vorgesehenen Angaben für sie maßgeblich ist oder dass auf die Angabe einer Geschlechtsbezeichnung verzichtet wird. Die Person hat mit ihrer Erklärung zu versichern, dass der gewählte Geschlechtseintrag ihrer Geschlechtsidentität am besten entspricht.“ Missbrauch ist naturgemäß nicht definiert.
Wohl reif für die Klapse.
Es kann nur heißen, weg mit dem Scheiß !
,,Liebich soll laut dem Saalekreis das „Selbstbestimmungsgesetz“ delegitimieren, den Staat vorführen und Transmenschen diffamieren wollen.“
Wer absurde Gesetze schafft,muß damit rechnen ,daß sich Menschen diese Absurdität zunutze machen!
Ach was…. jetzt kommt mal einer daher und will sein Geschlecht ändern lassen, jetzt ist es wieder nicht gut…
Wer hier was ist, bestimmt der Staat – Punkt!
Also einer Frau, der in einem Frauenknast ein Penis gewachsen ist, sollten die Mediziner schon genauer zwischen die Beine schauen. Besonders Frauen haben in einer JVA einen Anspruch auf Sicherheit und Unversehrtheit. Wie soll das weitergehen, wenn man den Faden weiterspinnt? Wir stehen jetzt schon kurz davor, wo Toleranz und Vielfalt zum Straftatbestand wird.
Es ist eine Freakshow.
Nun, da gab es doch jüngst noch den ähnlichen Fall eines Polizisten, der angeblich durch den Geschlechtseintrag Beförderungschancen verbessern wollte, oder? Ging es da nicht auch, ni fallor, um die Motivation der Änderung eines standesamtlichen Eintrags, die im Gesetz gar nicht vorgesehen ist?
Wenn das Gesetz selbst keine „illegitimen Motive“ definiert und niemand befugt ist, den Betreffenden zu seiner Motivation zu befragen, muß der Geschlechtseintrag ohne weitere Prüfung vorgenommen werden. Auch ein rechtstaatlich urteilendes Gericht wird aus dieser juristischen Zwickmühle kaum herauskommen – oder ein anfechtbares Urteil fällen.
Raffe ich auch nicht , wie man z.b. dem Polizisten jetzt „nachweisen“ will , dass seine gewählte Geschlechtdidentität jetzt illegitim sei ,das wären dann alles Indizienprozesse in denen einige gleicher wären als die anderen…
Dann Bitte auch Biene Maja nicht vergessen.
Da gibt es aber keinerlei Eintrag.
Wie kann man ein Gesetz diffamieren?
Laut Frau Paus ist ein ein Transfrau eine Frau.
Der Staat hat nicht darüber zu befinden als was sich ein Bürger fühlt. 🦊
Aber nur, wenn die Transfrau Linksextrem ist.
Das dürfte ziemlich schwer werden. Ziel des Gesetzes nach § 1 Absatz 1 Nr. 1 ist es nämlich
„die personenstandsrechtliche Geschlechtszuordnung und die Vornamenswahl von der Einschätzung dritter Personen zu lösen und die Selbstbestimmung der betroffenen Person zu stärken,“.
Wenn das Landratsamt nun doch eine eigene von der betroffenen Person unabhängige Einschätzung der Geschlechtszugehörigkeit vornehmen will, wird sie daran durch das Gesetz gehindert. Es müsste vor Gericht daher schon nachweisen, dass der Herr/Frau oder was auch immer Liebich zum Zeitpunkt seines Antrags eine andere persönliche Einschätzung seiner Geschlechtszugehörigkeit gehabt hat, als er im Antrag angegeben hat.
Wieso Posse? Sven ist jetzt nunmal Svenja.
Wie das geht, kann man in Kinderbüchern nachlesen.
Toll , jetzt wird vor Gericht willkürlich entschieden was eine „echte Geschlechtsidentität ist“ und was eine „falsche/vorgetäuschte“….
Ein Gerichtsverfahren über subjektive Gefühle…reine Willkür…
Laut diesem Gesetz ist diese Prüfung aber nicht vorgesehen.
Das Selbstbestimmungsgesetz gilt eben nur für Linke.
Guten Morgen ☕
Wenn man also ein Gesetz für sich in Anspruch nimmt , entscheidet der Staat ob das geht oder nicht ????
Das ist Willkür !!!
Wie gut, dass deutsche Behörden und Gerichte sonst nichts zu tun haben und im Land alles fein ist!
Das Gesetz muss man nicht vorführen, es ist auch so ein schlechter Witz.
Aha, jetzt bestimmt also der Staat über den Bürger hinweg, was er will oder nicht zu wollen hat. Hört sich für mich ganz nach einer Diktatur an…
Delegitimierung des Selbstbestimmungsgesetzes, da muss der Verfassungsschutz ran!
Man kann aber sein Geschlecht niemals ändern!
Die weit schädlichere Diffamierung liegt doch im Gesetz selbst, indem man das Geschlecht zur Frage der freien „Selbstbestimmung“ erklärt. Aber auch bei Transsexualismus kann von einer „Wahlfreiheit“ nicht die Rede sein. Die Betroffenen finden sich darin vor, aber sie suchen sich das nicht aus.
Interessant…
Quod licet Iovi, non licet bovi
Die eifrige Teilnahme an der Verabschiedung des „Selbstbestimmungsgesetzes“ war vermutlich die letzte Granate, die das Schiff FDP auf den Grund geschickt hat. „Liberal“ im Parteiprogramm bedeutet nicht, alles mitmachen zu müssen. Das haben die Wähler dann auch so gesehen.
Es scheint, die sog. Altparteien tricksten doch auch ständig, um an der Macht zu bleiben. Einer der größten Tricks in letzter Zeit scheint die Nummer mit dem alten Bundestag und der Schuldenbremse zu sein. Die vielen anderen kleinen Tricks gegen eine gewisse Partei mal beiseite gelassen.
Ich glaube, der Gesetzesmissbrauch hat mit der Erfindung dieses Gesetzes schon angefangen. Nicht mit Herrn von und zu, der nun Gebrauch davon macht.
Jetzt bin ich aber mal auf die Beweisführung des Landkreises gespannt. Die Willkürlichkeit des Geschlechtseintrages ist doch praktisch auf jeden einzelnen Antragsteller mutmaßbar.