Fall „Marla Svenja“
„Diffamierung des Selbstbestimmungsgesetzes“: Landkreis geht gegen Sven Liebichs Geschlechtsänderung vor
Im Fall um „Marla Svenja“ Sven Liebich kommt die nächste Wendung. Der zuständige Landkreis Saalekreis geht gegen den Geschlechtsänderungsantrag von Liebich vor: Liebich soll die Diffamierung des Selbstbestimmungsgesetzes beabsichtigt haben.
Die Posse im Fall „Marla Svenja“ Sven Liebich geht in die nächste Runde: Der rechte Aktivist hat erneut einen Änderungsantrag für seinen Geschlechtseintrag gestellt. Nachdem der Aktivist 2024 seinen Geschlechtseintrag auf weiblich ändern ließ, sorgte das für bundesweite Aufmerksamkeit. Nun will Liebich seinen Geschlechtseintrag künftig als „divers“ führen lassen. Zusätzlich möchte er seinen Vornamen in „Anne Frank“ ändern lassen.
Doch nun geht auch der für die Änderung zuständige Landkreis Saalekreis in Sachsen-Anhalt gegen Liebichs Änderungen vor, wie der MDR berichtet. Die Behörde sieht plötzlich in Liebichs Fall einen Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes vorliegen. So soll der Kreis im Dezember 2025 einen Antrag beim Amtsgericht Halle gestellt haben, um Liebichs Geschlechtsänderung wieder rückgängig zu machen. Liebich soll laut dem Saalekreis das „Selbstbestimmungsgesetz“ delegitimieren, den Staat vorführen und Transmenschen diffamieren wollen.
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Als Beleg soll der Landkreis laut dem öffentlich-rechtlichen Sender eine Rede Liebichs aus dem Jahr 2023 und mehrere Beiträge in den sozialen Medien anführen. Seit 2024 versucht Liebich jedoch rigoros, seine vermeintlich neu angenommene Geschlechtsidentität in der Öffentlichkeit durchzusetzen – etwa auch mit Klagen gegen gegenteilige Behauptungen.
Medial wird Liebichs Geschlechtsänderung weithin als vermeintlicher Missbrauch des „Selbstbestimmungsgesetzes“ gewertet. Das Ampel-Gesetz erlaubt es praktisch jedem, sein Geschlecht beim Amt mit wenigen bürokratischen Hürden zu ändern. Laut dem Bundesverband „Trans*“ ist es nun das erste Mal, dass eine solche Änderung juristisch angefochten wird. Dennoch sieht der Bundesverband, dass durch den Fall das „Selbstbestimmungsgesetz“ gestärkt werde: „Generell zeigt dieser Fall, dass ein Misstrauen gegenüber dem Selbstbestimmungsgesetz unbegründet ist.“
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Noch kurioser wird der gesamte Fall dadurch, dass Liebich seit August 2025 untergetaucht ist: Liebich wurde bereits 2023 wegen Volksverhetzung und übler Nachrede in mehreren Fällen zu einer 18-monatigen Freiheitsstrafe verurteilt. Seine Revision wurde vor dem Oberlandesgericht Naumburg verworfen.
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Da sehen die Erfinder dieses Gesetzes doch mal was sie geschaffen haben und ein in ihren Augen abtrünniger führt es ihnen vor Augen – recht so.
Selbst wenn sie sehen, werden sie nicht verstehen.
Das wussten sie, wollten es aber nur nutzbar gemacht für ihr Klientel.
Ein moderner „Till Eulenspiegel“, mögen Ideologen gar nicht.
Liebig ist letzte echte Hofnarr und hält den Regierenden bestmöglich den Spiegel vor.
Kritik war immer künstlerisch-sarkastisch verpackt und die Verurteilung als Rechtsextremist das berühmte Labeling der Argumentlosen.
Gut, dass hier berichtet wird, Liebig verdient mehr Aufmerksamkeit.
Delegitimieren eines Gesetzes? Echt jetzt? Das Gesetz ist einfach schlecht gemacht und lädt zum Missbrauch ein.
Es kann nur heißen, weg mit dem Scheiß !
,,Liebich soll laut dem Saalekreis das „Selbstbestimmungsgesetz“ delegitimieren, den Staat vorführen und Transmenschen diffamieren wollen.“
Wer absurde Gesetze schafft,muß damit rechnen ,daß sich Menschen diese Absurdität zunutze machen!
Ach was…. jetzt kommt mal einer daher und will sein Geschlecht ändern lassen, jetzt ist es wieder nicht gut…
Wer hier was ist, bestimmt der Staat – Punkt!
Dann Bitte auch Biene Maja nicht vergessen.
Wie kann man ein Gesetz diffamieren?
Laut Frau Paus ist ein ein Transfrau eine Frau.
Der Staat hat nicht darüber zu befinden als was sich ein Bürger fühlt. 🦊
Nun, da gab es doch jüngst noch den ähnlichen Fall eines Polizisten, der angeblich durch den Geschlechtseintrag Beförderungschancen verbessern wollte, oder? Ging es da nicht auch, ni fallor, um die Motivation der Änderung eines standesamtlichen Eintrags, die im Gesetz gar nicht vorgesehen ist?
Wenn das Gesetz selbst keine „illegitimen Motive“ definiert und niemand befugt ist, den Betreffenden zu seiner Motivation zu befragen, muß der Geschlechtseintrag ohne weitere Prüfung vorgenommen werden. Auch ein rechtstaatlich urteilendes Gericht wird aus dieser juristischen Zwickmühle kaum herauskommen – oder ein anfechtbares Urteil fällen.
Raffe ich auch nicht , wie man z.b. dem Polizisten jetzt „nachweisen“ will , dass seine gewählte Geschlechtdidentität jetzt illegitim sei ,das wären dann alles Indizienprozesse in denen einige gleicher wären als die anderen…
Toll , jetzt wird vor Gericht willkürlich entschieden was eine „echte Geschlechtsidentität ist“ und was eine „falsche/vorgetäuschte“….
Ein Gerichtsverfahren über subjektive Gefühle…reine Willkür…
Das dürfte ziemlich schwer werden. Ziel des Gesetzes nach § 1 Absatz 1 Nr. 1 ist es nämlich
„die personenstandsrechtliche Geschlechtszuordnung und die Vornamenswahl von der Einschätzung dritter Personen zu lösen und die Selbstbestimmung der betroffenen Person zu stärken,“.
Wenn das Landratsamt nun doch eine eigene von der betroffenen Person unabhängige Einschätzung der Geschlechtszugehörigkeit vornehmen will, wird sie daran durch das Gesetz gehindert. Es müsste vor Gericht daher schon nachweisen, dass der Herr/Frau oder was auch immer Liebich zum Zeitpunkt seines Antrags eine andere persönliche Einschätzung seiner Geschlechtszugehörigkeit gehabt hat, als er im Antrag angegeben hat.
Guten Morgen ☕
Wenn man also ein Gesetz für sich in Anspruch nimmt , entscheidet der Staat ob das geht oder nicht ????
Das ist Willkür !!!
Wieso Posse? Sven ist jetzt nunmal Svenja.
Wie das geht, kann man in Kinderbüchern nachlesen.
Das Selbstbestimmungsgesetz gilt eben nur für Linke.
Interessant…
Wie gut, dass deutsche Behörden und Gerichte sonst nichts zu tun haben und im Land alles fein ist!
Delegitimierung des Selbstbestimmungsgesetzes, da muss der Verfassungsschutz ran!
Die weit schädlichere Diffamierung liegt doch im Gesetz selbst, indem man das Geschlecht zur Frage der freien „Selbstbestimmung“ erklärt. Aber auch bei Transsexualismus kann von einer „Wahlfreiheit“ nicht die Rede sein. Die Betroffenen finden sich darin vor, aber sie suchen sich das nicht aus.
Leicht durchschaubar, Bestrafe einen, erziehe Hunderte.
Lasst die arme Frau in Ruhe!
Wenn der Staat zu blöd ist für Gesetze, können die Bürger nichts dafür.
Na Hauptsache das Maja hat das nicht getan, um sich als „Frau“ gewisse Hafterleichterungen zu erschleichen.
Der Vogel heißt Simeon Ravi Trux.
„Diffamierung des Selbstbestimmungsgesetzes“ – ich würde sagen diese Gesetz ist selbstdiffamierend!
Wie soll eine Diffamierung möglich sein wenn der Gesetzgeber genau dies ermöglicht. Es viele Warner, alle wurden ignoriert, jetzt habt ihr den Salat
Gesetze sollten sich an der Realität von Gesetzmäßigkeiten richten und das ist mit einem
Selbstbestimmungsgesetz unterwandert.
Es gibt nur 2 Geschlechter !
Mensch mit Penis = Mann
Mensch mit Scheide = Frau
Ein davor, darunter, dazwischen, dahinter da oben, rechts, links, mittig u.a. gibt es nicht !
Basta !
Noch etwas, auch wenn Klientel sein Geschlecht behördlich ändern lässt, ist für Schuldner, die bei z.B. der Schufa in den Akten sind, eine Kreditwürdigkeit
nicht gegeben !
Denn das Geburtsdatum ist nicht veränderbar !
Falsch. Siehe massenweise Araber. Geburtsdatum 01.Januar, Geburtsjahr willkürlich bestimmt. Geburtsort und Geschlecht auch frei wählbar.
Laut Gesetz darf man einmal jährlich sein Geschlecht wechseln. Was ist denn nun schon wieder falsch in den Augen der Woken? Können die ihre selbst verfassten Texte nicht lesen? Okay, DAS würde mich wiederum nicht wundern…
Ja, wenn es das Gesetz doch erlaubt??? Jetzt stolpern sie über ihre eigenen Regelungen. Dieser Mensch von dem hier die Rede ist, führt der Regierung vor, was man alles dank des Selbstbestimmungsgesetztes machen kann. Da muss man sich jetzt nicht beklagen. Sie haben ihn gemacht, jetzt müssen sie auch die Konsequenzen tragen.