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Skandalurteil in Hamburg

Die Richterin, die Sextäter laufen lässt

Mehrere junge Männer vergewaltigen eine betrunkene Teenagerin - und kommen auf freien Fuß. Die zuständige Richterin scheint einen Soft Spot für migrantische Vergewaltiger zu haben: Schon in der Vergangenheit ließ sie einen Afghanen laufen, der eine junge Frau missbraucht hatte. Prävention durch Abschreckung lehnt die Richterin ab.

Das Skandal-Urteil aus Hamburg sorgt für Aufregung in ganz Deutschland: Im Prozess um eine Gruppenvergewaltigung im Hamburger Stadtpark hat eine Richterin am Landgericht Hamburg neun junge Männer zu lachhaften Bewährungsstrafen verurteilt. Ein zehnter Angeklagter wurde freigesprochen. Die Jugendstrafen von ein bis zwei Jahren für acht Angeklagte wurden zur Bewährung oder zur sogenannten Vorbewährung ausgesetzt. Nur ein 19-Jähriger erhielt überhaupt eine tatsächliche Haftstrafe.

Die Verurteilten begingen im September 2020 eine Gruppenvergewaltigung an einer damals 15-Jährigen. Das Mädchen hatte lediglich eine Party auf der Festwiese des Stadtparks besucht, einem beliebten Treffpunkt in der Hansestadt. Die betrunkene Teenagerin wurden dann von der Gruppe junger Männer über Stunden hinweg vergewaltigt und missbraucht.

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Prävention spielt keine Rolle? Das absurd-krude Rechtsbild einer Hamburger Jugendrichterin untergräbt den Rechtsstaat

Eine abscheuliche Tat mit abscheulichen Ausmaßen – die für die zuständige Richterin aber wohl keinen besonderen Handlungsdruck liefert. Jugendrichterin Meier-Göring ist kein unbeschriebenes Blatt. Und auch, wenn man die Morddrohungen, die sie nun erhalten haben soll, natürlich verurteilen muss, muss man auch feststellen: Die Hamburger Richterin scheint einen Soft Spot für junge, migrantische Sextäter zu haben. Denn die lächerlichen Bewährungsstrafen gegen die Park-Vergewaltiger sind kein Einzelfall.

Meier-Göring urteilte schon nach der Silvesternacht 2015/2016, als es auch in Hamburg zu Ausschreitungen wie auf der Domplatte in Köln kam, extrem milde. So ließ sie einen „etwa 19 Jahre alten“ Afghanen, der eine junge Frau an einem S-Bahnhof in der Neujahrsnacht sexuell missbraucht hatte, mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe davonkommen. „Es gab ein nicht einvernehmliches Geschehen“, stellte Meier-Göring damals fest. Sie verwies auch auf die heftige Gegenwehr der Frau, Bissspuren, Hämatome sowie die schwere Traumatisierung. Trotzdem wurde der afghanische Vergewaltiger in die Freiheit entlassen.

In einem anderen Fall sprach die Richterin drei mutmaßliche Sextäter frei, weil die Polizei einen Ermittlungsfehler gemacht hatte – dem Opfer wurden vor der Befragung schon Tatort-Fotos gezeigt, was ihr authentisches Erinnerungsvermögen an die Tat getrübt hätte. Die Angeklagten erhielten dann durch die Richterin für ihre Zeit in Untersuchungshaft eine Entschädigung von jeweils um 4.600 Euro.

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Vergeltung und Generalprävention“ dürften „keine Rolle spielen“

Milde für migrantische Sextäter – das ist auch der Maßstab, den Meier-Göring nun scheinbar auch bei der Hamburger Parkvergewaltigung anwendet. Ihr softes Urteil rechtfertigt das Gericht: Man wolle die Täter ja noch erziehen können. Und überhaupt: Gesichtspunkte wie „Vergeltung und Generalprävention“ dürften „keine Rolle spielen“.

Wirklich nicht?

Die Zahl der Gruppenvergewaltigungen ist in den letzten Jahren massiv gestiegen. Lag sie 2013 noch bei 250, wurden 2016 schon 524 Gruppenvergewaltigungen angezeigt. Im Jahr 2018 war die Zahl auf 659 gestiegen, 2022 waren es schließlich 789 – von der Dunkelziffer mal abgesehen. Da wäre etwas „Generalprävention“ doch mal angebracht. „Ein Mittel der Prävention zum Schutz von Frauen wäre es, potenzielle Täter mit harten Urteilen abzuschrecken. Dieses Urteil jedoch dürfte sie eher ermutigen“, stellt das feministische Magazin Emma fest.  

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