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Die große Nebelkerze: Warum die Bezahlkarte für Flüchtlinge keine Lösung ist

Erstmals nach Jahren der unregulierten Migration, scheint Deutschland seine Pull-Faktoren herabzusetzen. Die Wahrheit ist aber, dass die Bezahlkarte nur ein Tropfen auf den heißen Stein ist. Wer asylberechtigt ist, darf weiterhin Bürgergeld beziehen. Auch Bayern schneidet kaum besser ab als die anderen Bundesländer.

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Ab dem ersten Tag, an dem Flüchtlinge in Deutschland einen Asylantrag stellen, haben diesen Anspruch auf Transferleistungen. 410 Euro bekommt eine alleinstehende Person. Für Kinder werden je nach Alter Beträge zwischen 278 und 364 Euro ausgezahlt. Eine Unterkunft inklusive Zahlung aller Nebenkosten wird in aller Regel gestellt.

Seit neun Jahren verweigern sämtliche Bundes- und Landesregierungen die Diskussion darüber, zumindest in Teilen auf Sach- statt Geldleistungen umzustellen. In dieser Zeit sind Milliarden an Geldern geflossen, welche die Bürger nie wieder sehen werden – und Menschen sind ins Land gekommen, die dieses nie wieder verlassen werden. Im November des vergangenen Jahres einigten sich nun erstmals der Bundeskanzler und die meisten Bundesländer darauf, dass Asylbewerber ihre Leistungen mittels einer Bezahlkarte und einer Bargeldauszahlung in Höhe von nur noch um die 200 Euro erhalten sollen. Die eigentliche Höhe der Leistungen soll jedoch nicht angepasst werden.

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Die Bezahlkarte als Hoffnungsschimmer

In der thüringischen Stadt Greiz macht man schon jetzt ernst. Seit Dezember 2023 läuft das Modellprojekt an. Inzwischen haben alle 740 Asylbewerber ihre Bezahlkarte erhalten. Monatlich werden 300 bis 400 Euro – je nach Anspruch – auf die Karte geladen. Hinzu kommt ein „Taschengeld“ in Höhe von durchschnittlich 100 Euro, welches weiterhin bar ausgezahlt wird. Laut Bild hätten etliche Flüchtlinge dort ihrem Unmut mit Ausrufen wie  „Wir wollen keine Karte, wir wollen Bargeld!“ Luft gemacht. Mit dieser Bezahlkarte sind Einkäufe nur in Geschäften in der unmittelbaren Umgebung möglich. Bargeldauszahlungen sind weder am Bankautomaten noch an der Supermarktkasse möglich. Überweisungen und die Überziehung der Karte ist ausgeschlossen.

Auch im Eichsfeld (ebenfalls Thüringen) und inzwischen im Kreis Ortenau (Baden-Württemberg) hat man versuchsweise bei einigen Asylbewerbern von Bargeldleistungen auf die Bezahlkarte umgestellt. Die Umstellung zeigte direkt Wirkung. Mehrere Asylbewerber verließen Greiz. Ob in ihre Heimat oder eine andere Region ist allerdings unklar. Im Landkreis Eichsfeld sollen sich 35 geduldete Asylbewerber aus Georgien, Nordmazedonien und Serbien ebenfalls aus dem Staub gemacht haben.

Ob die Bezahlkarte als einzelne Maßnahme am Ende aber wirklich das hält, was sie verspricht, muss bezweifelt werden. Flüchtlinge aus der Ukraine verfügen etwa in aller Regel per se über einen Status als anerkannter Kriegsflüchtling. Diese sind von der Bezahlkarte nicht betroffen und sind weiterhin zum Bezug von Bürgergeld berechtigt. Auch alle anderen Flüchtlinge, deren Asylantrag positiv beschieden wurde, haben weiterhin ebenso Anspruch auf Bürgergeld, wie Menschen, die seit ihrer Geburt in Deutschland leben.

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Warum Bayern kaum besser da steht als der Rest

Bayern will bei der Bezahlkarte seinen eigenen Weg gehen. Ministerpräsident Markus Söder hat erklärt, die Karte „schneller und härter“ einführen zu wollen als andere Bundesländer. Entsprechende Pläne wurden in Bayern ebenfalls im November vorgestellt. In Bayern soll das „Taschengeld“ in Bar nur 50 Euro betragen, außerdem sollen die Bezahlmöglichkeiten etwas weiter eingeschränkt werden als in anderen Bundesländern. Der aufgerechnete Leistungsanspruch zusammengesetzt aus dem „Taschengeld“ und der Bezahlkarte ist jedoch so hoch wie in anderen Ländern auch. 

Dies wird womöglich den Missbrauch von Asylleistungen etwas ausbremsen – mehr aber auch nicht. Bei der Aufnahme von Asylbewerbern wird jedes Bundesland mehr oder weniger gleichermaßen in die Pflicht genommen. Nach dem Königsteiner Schlüssel werden Asylbewerber unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl und der Wirtschaftskraft auf die Bundesländer verteilt. Hier stand Bayern mit 50.000 Asylanträgen im Jahr 2023 auf Platz 2 hinter Nordrhein-Westfalen und vor Baden-Württemberg.

Die Pull-Faktoren und auch die unmittelbaren Kosten in den Bundes- und Landeshaushalten könnten durch die Bezahlkarte etwas sinken. Der große Wurf ist die Bezahlkarte mit Sicherheit aber nicht. Wenn Pull-Faktoren wirklich gesenkt werden sollen, muss die Höhe der Leistungen heruntergefahren werden. Die Bezahlkarte ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein.

Zudem winkt nach Anerkennung des Asylstatus – obwohl damit zumindest der Theorie nach nur ein Aufenthaltsrecht auf Zeit gewährt wird – die transferrechtliche Gleichstellung mit Menschen, die schon immer hier gelebt haben. Personen mit anerkanntem Asylstatus können problemlos Bürgergeld beantragen. Mehr als 50 Prozent aller Asylbewerber haben mit ihrem Antrag Erfolg.

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