Das Wort „Hasskriminalität“ ist in aller Munde. Im Jahrestakt schockiert die Bundesregierung die Bürger mit angeblich massiv steigenden Fallzahlen von Hetze im Netz – verbunden mit immer neuen Aktionsplänen und Budgets im Kampf dagegen. Wie konkret dieser Kampf aussieht, zeigt der Fall um den der Blogger Hadmut Danisch. Seit Jahren betreibt Hadmut Danisch seinen Blog „Danisch – Ansichten eines Informatikers“. Auf diesem Blog veröffentlichte er im Dezember 2021 einen rund sechs Seiten langen Artikel, in dem er sich mit der Meinungsfreiheit und ihren Grenzen auseinandersetzte. Aufhänger für den Text war ein Artikel des Welt-Chefredakteurs Ulf Poschardt, in welchem er ausführte, dass man körperliche Mängel, wie jene von Ricarda Lang, nicht zum Gegenstand politischer Debatten machen soll. Danisch widersprach Poschardt und verwies unter anderem auf gleich mehrere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Meinungsfreiheit.
Genau dieser Artikel sollte Danisch zum Verhängnis werden. Die sogenannte „Meldestelle REspect!“ erstattete Strafanzeige gegen Danisch. Die Organisation hat sich selbst den Kampf „gegen Hetze im Netz“ auf die Fahnen geschrieben und aus diesem Grund schon über 8000 Anzeigen eingereicht. Die „Meldestelle REspect!“ wird durch zahlreiche staatliche Stellen, unter anderem das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) finanziert. Konkret wurde Danisch wegen diesem Satz angezeigt: „Bei mir gingen diverse Hinweise ein, dass Ricarda Lang – klein, dick, hässlich, unverschämt – Vorsitzende der Grünen werden will und dabei erklärt, die Gesellschaft umbauen zu wollen.“
Die Anzeige ging schließlich beim LKA Berlin ein. Wie aus den Apollo News vorliegenden Ermittlungsakten hervorgeht, fragte das LKA dann Ricarda Lang per E-Mail an, ob diese Strafantrag stellen wolle. Über ihren Sachbearbeiter Niklas Jakobi ließ diese jedoch ausrichten, dass sie auf die Stellung eines Strafantrags verzichte.
Gegenüber Apollo News erklärte die Staatsanwaltschaft allerdings ausdrücklich, dass ein entsprechender Strafantrag von Ricarda Lang schriftlich eingegangen sei. Ohne Strafantrag wären weitere Ermittlungen allerdings eigentlich nicht möglich. Eine dubiose Widersprüchlichkeit an der die Rechtmäßigkeit des ganzen Verfahrens hängt.
Danisch selbst hat wegen Verfolgung Unschuldiger Strafanzeige gegen die Staatsanwaltschaft gestellt.
Im weiteren Verlauf wurde die Anzeige der „Meldestelle REspect!“ dann unmittelbar – ohne erkennbare weitere Prüfung – an die Staatsanwaltschaft Berlin weitergeleitet.
Die Zermürbungstaktik der Berliner Staatsanwaltschaft
Die Anzeige landete dann bei der Berliner Staatsanwaltschaft. Dort wurde im März 2020 die „Zentralstelle Hasskriminalität“ vom grünen Justizsenator Dirk Behrendt eingerichtet. Diese „Zentralstelle“ soll nach eigener Aussage die „Strafverfolgungsbehörden insbesondere beim Kampf gegen Rassismus stärken.“ Der in Danischs Fall ermittelnde Staatsanwalt Matthias Rebentisch nahm bereits an Veranstaltungen der Amadeu-Antonio-Stiftung teil. Dieser Staatsanwalt teilte Danisch dann am 8. April 2022 schriftlich mit, dass ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet werde. Er habe Ricarda Lang als „klein, dick, dumm, hässlich, unverschämt“ bezeichnet und sie damit, in strafrechtlich relevanter Weise, beleidigt, heißt es in den Apollo News vorliegenden Ermittlungsunterlagen. Wegen des Vorwurfs der Hasskriminalität (konkret eine gegen eine Person des politischen Lebens gerichtete Beleidigung nach §188 StGB) hat die Berliner Staatsanwaltschaft in der Folge Ermittlungen gegen Danisch eingeleitet.
Aus den Akten geht ebenso hervor, dass über ein Jahr faktisch nichts ermittelt wurde. Nicht einmal der gesamte Text des Artikels wurde lange Zeit in der Akte aufgeführt. Dabei ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet alle, insbesondere auch entlastende Umstände, zu berücksichtigen. Ein solch verzögerndes Vorgehen durch die Staatsanwaltschaft ist für die Beschuldigten umso zermürbender.
Die dubiosen Ermittlungen des LKA
Im März 2023 wurde dann plötzlich das LKA wieder tätig. Man ersuchte bei der Deutschen Bank Auskunft wegen Danischs Spendenkonto. Eine solche Auskunft wird regelmäßig etwa bei Betrugs- oder Geldwäschedelikten abgefragt. Eine Kontoauskunft wegen des Tatbestandes der Beleidigung zu erfragen, ist hingegen völlig unüblich.
In der Folge wurde Danischs Konto von der Deutschen Bank gesperrt. In dem Schreiben, welches das LKA an die Deutsche Bank versendete, wurde zwar ausdrücklich erwähnt, dass das Konto aufgrund dieses Ersuchens nicht geschlossen werden müsse. Jedoch handelt es sich um eine reine Formalität. In der Praxis entscheiden sich Banken schon wegen des Arbeitsaufwandes regelmäßig dazu, solche durch Ermittlungsbehörden abgefragten Konten zu kündigen. Durch das Auskunftsersuchen suggerierte die Staatsanwaltschaft zudem, dass das Konto von Danisch im Zusammenhang mit kriminellen Aktivitäten stehen würde. Hierdurch hatte Danisch zeitweilig einen erheblichen Verlust an Spendeneinnahmen zu verzeichnen. Die Deutsche Bank erklärte gegenüber Apollo News lediglich, dass man sich zu Kontoschließungen prinzipiell nicht äußere. Auf Anfrage, wie häufig Kontoabfragungen, insbesondere im Bereich der politischen Kriminalität getätigt werden, teilte uns das LKA Berlin nur mit, dass man eine entsprechende statistische Erfassung nicht vornehme.
Schlussendlich beantragte die Berliner Staatsanwaltschaft Strafbefehl. Das Gericht lehnte ab. Das Verfahren wurde eingestellt, da das Gericht keine strafbare Handlung feststellen konnte.
Dennoch ist Danisch durch das Verfahren über Monate massiv geschädigt worden. Es zeigt das Vorgehen des Schattenapparats gegen „Hassrede“. Mittels staatlich finanzierter Stellen, die faktisch ermitteln aber für die keine Regeln gelten, werden zunächst massenhaft Anzeigen wegen angeblicher Hasskriminalität im Netz gestellt. Das LKA leitet die Anfrage dann ungeprüft an die Staatsanwaltschaft weiter, bei welcher wiederum die Anzeige bei der vom grünen Justizministerium eingerichteten „Zentralstelle Hasskriminalität“ und willfährigen Staatsanwälten landet. Diese ermitteln dann zwar ohne Ergebnis – aber durch Kontokündigungen etc. doch mit Folgen für die Betroffenen.
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Das ist erst der Anfang. Wenn diese totalitären Spinner nicht gestoppt werden, kommen Freidenker und Kritiker dieser Petzstellen- Demokratie demnächst wieder in Lager. Vorraussetzung für eine Gegenwehr ist, wenn man Roß und Reiter nennt. Hinter einer Behörde handeln Personen und die haben alle Namen, sowie ein Herr Matthias Rebentisch.
Herr Rebentisch geht wohl davon aus, dass die politische „Macht“ seiner geistigen Brandstifter stabil bleibt.
Es war einmal … ein Rechtsstaat Deutschland.
Darf die Körperfülle Teil einer politischen Diskussion sein? Allein diese Frage impliziert logisch gesehen die Möglichkeit einer Zensur. Ich möchte folgendes zu bedenken geben.
Es sind die Grünen, die von einer menschlich verursachten Klimakatastrophe ausgehen, die nur durch eine komplette Lebensumstellung, einschließlich einer veganen oder entomoveganen (Veganer, die auch Insekten essen) Ernährung, verhindert werden könne.
Ich werde mich nicht für einen verschachtelten Satzbau entschuldigen, der mehr neuronalen Arbeitsspeicher benötigt als ihn der durchnittliche „Grüne“ besitzt (dieser Kurzzeitspeicher korreliert übrigens mit dem IQ und ist im ggs. zur üblichen Annahme durch Beanspruchung oder nicht-Beanspruchung abbau- oder ausbaufähig.).
Kurz: Wenn ich eine (aus deren Sicht) „klimafreundliche Ernährung“ fordere, aber mich selbst über den notwendigen Kalorienbedarf, ja sogar karnivorisch, ernähre, dann ist meine Körperfülle ein Kontraindikator für meine Glaubwürdigkeit.
Man wird irgendwie von verschiedensten Stellen oder Personen belästigt, geschnitten oder überrascht. Es geschehen Dinge, die man sich einfach nicht erklären kann und einem verunsichern, Man versucht zu ergründen, was los ist und überlegt, was man falsch gemacht haben könnte. Das ist das klassische Spiel der Stasi, genannt „Zersetzung“.
Ich habe zwar kein Jurastudium absolviert, aber in meiner Ausbildung u.a. gelernt, dass strafrechtliche Normen sehr eng anzuwenden sind. Begründet wurde dies mit den Erfahrungen aus dem 3. Reich, wo solche Normen zur Verfolgung missliebiger Persoinen nahezu unendlich ausgedehnt wurden. Und jetzt?
Man muss offenbar nur den Apparat gleichschalten und ggfs., z.B. durch „Meldestellen“, ergänzen,
Dann sind wir wieder da, wo wir „nie wieder hinwollten“.
Wenn erst einmal die Digitale Geldmaschinerie läuft, werden noch weitaus mehr Menschen das gesamte Ausmas der Diktatur kennenlernen. Wer sich nicht unterwirft erhält plötzlich kein Geld mehr, denn dank Digitalem Zugang kann dies schnell abgestellt werden! Wie in Corona-Zeiten kann dann jemand sofort seine Geldquelle vergessen, sofern sie nicht privater Natur ist. Die Diktatur ist auf dem Vormarsch, dank der EU und dem WEF.
Ein Salzgitter 2 muss her. Salzgitter 1 hat schon die DDR-Schergen zum Schwitzen gebracht, weil sie wussten, alles, was sie sich leisten, wird eines Tages gegen sie verwendet.