Vorabpauschale
Der Steueranschlag auf Kleinanleger greift jetzt voll durch
Mit der sogenannten Vorabpauschale werden nicht realisierte Gewinne von Kleinanlegern, die in Fonds bzw. ETFs investieren, besteuert. Dadurch erschwert der Staat den Vermögensaufbau und macht die private Altersvorsorge unattraktiver.
Die Rente ist nicht mehr sicher. Immer weniger Beitragszahler müssen immer mehr Rentner bezahlen. Umso wichtiger ist es, privat vorzusorgen, um im Alter nicht in die Altersarmut abzurutschen. Unter jungen Menschen sind aus diesem Grund besonders Investments in Fonds beziehungsweise Indexfonds, sogenannte ETFs beliebt. Unter Zuhilfenahme von monatlichen Sparraten kann man sich bis zum Renteneintritt ein kleines Vermögen aufbauen, um der Altersarmut zuvorzukommen. Doch der Staat möchte die, die vorsorgen, mit einer Steuer auf nicht realisierte Gewinne bestrafen. Er erfand die Vorabpauschale.
Bei Fonds unterscheidet man zwischen sogenannten thesaurierenden Fonds, diese reinvestieren die Dividenden und profitieren somit stärker vom Zinseszinseffekt und ausschüttenden Fonds, die die Dividenden der Unternehmen direkt an die Anleger ausschütten. Denn während bei ausschüttenden Fonds die Ausschüttungen sofort versteuert werden, kommt der Fiskus bei thesaurierenden Fonds erst beim Verkauf der Anteile an die Kapitalertragssteuer aus den Dividenden – bei langfristigen Investoren kann es sich dabei um Jahrzehnte handeln.
Die Vorabpauschale wurde 2017 vom damaligen Finanzminister Wolfgang Schäuble entwickelt und gilt seit 2018. Sie fand aufgrund der niedrigen bzw. negativen Zinslage jedoch kaum eine Anwendung – bis jetzt! Denn die Zinsen sind gestiegen und damit wird die Vorabpauschale für Investoren wieder relevant.
Um zu verstehen, warum die Vorabpauschale erst jetzt Anwendung findet, muss man die Berechnungsgrundlage betrachten. Für die Berechnung der Vorabpauschale wird entweder die Wertsteigerung des Fonds oder der sogenannte Basisertrag genommen, je nachdem welcher Wert kleiner ist.
Die Wertsteigerung ist die Differenz zwischen dem ersten und dem letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis zuzüglich der getätigten Ausschüttungen. Für den Basisertrag wird der Wert der Fondsanteile vom am Anfang des Jahres mit dem Basiszins (2023 betrug dieser 2,55 Prozent) und dem Faktor 0,7 multipliziert. Der Basiszins orientiert sich an der Rendite der 15-jährigen Deutschen Staatsanleihen und wird von der Bundesbank festgelegt. Für 2024 wird mit einer Steigerung des Basiszinses gerechnet. Der genaue Basiszins wird am 2. Januar 2024 veröffentlicht.
Aufgrund dieser Berechnung gibt es dementsprechend drei Möglichkeiten, wie keine Vorabpauschale für Fonds fällig wird. Zum einen, wenn der Fonds im betreffenden Jahr Verluste gemacht hat, der Basiszins negativ ist oder die bereits durch die Ausschüttungen bezahlten Steuern höher waren als die Höhe der Vorabpauschale. Obwohl bei ausschüttende Fonds der Staat sofort an seine Kapitalertragssteuer aus den Dividenden kommt, werden diese trotzdem so behandelt wie thesaurierende Fonds, nur mit dem Unterschied, dass die gezahlte Kapitalertragssteuer aus den Dividenden auf die zu zahlende Vorabpauschale angerechnet wird.
An einem einfachen Beispiel wird eine weitere steuerliche Absurdität dieser steuerlichen Regelung deutlich. Wenn ein ausschüttender Fonds auf Aktien setzt, die gar keine Dividenden zahlen, wie es zum Beispiel bei KI ETFs der Fall ist, wird die Vorabpauschale trotzdem fällig, obwohl dem Staat gar keine Verluste ergehen, weil es sowieso keine Ausschüttungen gab. Es wäre de facto finanziell lukrativer, die Einzelaktien zu kaufen und so den Fonds nachzubilden, weil dadurch keine Steuern auf nicht realisierte Gewinne anfallen. Das benachteiligt natürlich Kleinanleger, die genau solche Möglichkeiten nicht bzw. deutlich schwieriger haben.
Eine weitere Ungerechtigkeit dieser Vorabpauschale, die das Investieren in Fonds unattraktiv macht, ist, dass bei einem Fonds, der in einem Jahr mit Verlusten abschließt, und im darauffolgenden Jahr diese Verluste wieder aufholt, also mit einem Gewinn abschließt, dieser Gewinn dennoch versteuert wird. Dabei ist es egal, ob die Fondsanteile, die man besitzt, insgesamt im Minus sind.
Während der für diese Besteuerung zuständige Finanzminister Christian Lindner über eine Aktienrente philosophiert, traut er sich an diese Ungerechtigkeit nicht ran. Dabei wäre gerade eine Abschaffung dieser steuerlichen Hürde ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung künftiger Altersarmut und eine Förderung der finanziellen Selbstständigkeit.
Wer behauptet hier, daß es überhaupt um die tatsächliche Bekämpfung von Altersarmut geht?
Im Kern ist es immer die selbe Leier – sinngemäß:
„Sprach der König zum Priester: Halte du sie dumm, ich halte sie arm.“
Ich schlage vor, nun endlich eine „Atemsteuer“ einzuführen,dann kann die BUREG noch mehr Geld ins Ausland spenden….
Kapitalertragsteuer in der Schweiz: 0%
Es gibt nur einen Weg,an alle Leistungsträger ,ihr und euer Vermögen müsst raus aus der EU . Versteht das doch endlich . Ihr seit erst frei ,wenn sie eure Adresse nicht mehr haben und nicht mehr wissen wohin die Briefe geschickt werden müssen.
Es wird in dem Artikel nicht klar was passiert wenn der Fonds jahrelang Vorabpauschalen für meinen Anteil abgeführt hat, am Tag meines Fondsverkaufs der Kurs aber unter dem ehemaligen Kaufpreis liegt. Werden die während der Haltezeit dann unrechtmäßig kassierten Vorabpauschalen erstattet? Ohne Vorabpauschalen würde nur die Kursdifferenz zwischen An- und Verkauf besteuert. In dem Fall also sogar eine Verlustzuweisung entstehen.
Bin mal gespannt, was sich die Deutschen von dieser Regierung noch so alles wegnehmen lassen. Inzwischen ist es leider schon viel zu viel. Und sie wehren sich nicht einmal. Um die Finanz-Transaktionssteuer ist es Gott sei Dank wenigstens im Moment ruhig.
Wer Flaschen wählt, wird bald Flaschen sammeln müssen.