Vorabpauschale
Der Steueranschlag auf Kleinanleger greift jetzt voll durch
Mit der sogenannten Vorabpauschale werden nicht realisierte Gewinne von Kleinanlegern, die in Fonds bzw. ETFs investieren, besteuert. Dadurch erschwert der Staat den Vermögensaufbau und macht die private Altersvorsorge unattraktiver.
Die Rente ist nicht mehr sicher. Immer weniger Beitragszahler müssen immer mehr Rentner bezahlen. Umso wichtiger ist es, privat vorzusorgen, um im Alter nicht in die Altersarmut abzurutschen. Unter jungen Menschen sind aus diesem Grund besonders Investments in Fonds beziehungsweise Indexfonds, sogenannte ETFs beliebt. Unter Zuhilfenahme von monatlichen Sparraten kann man sich bis zum Renteneintritt ein kleines Vermögen aufbauen, um der Altersarmut zuvorzukommen. Doch der Staat möchte die, die vorsorgen, mit einer Steuer auf nicht realisierte Gewinne bestrafen. Er erfand die Vorabpauschale.
Bei Fonds unterscheidet man zwischen sogenannten thesaurierenden Fonds, diese reinvestieren die Dividenden und profitieren somit stärker vom Zinseszinseffekt und ausschüttenden Fonds, die die Dividenden der Unternehmen direkt an die Anleger ausschütten. Denn während bei ausschüttenden Fonds die Ausschüttungen sofort versteuert werden, kommt der Fiskus bei thesaurierenden Fonds erst beim Verkauf der Anteile an die Kapitalertragssteuer aus den Dividenden – bei langfristigen Investoren kann es sich dabei um Jahrzehnte handeln.
Die Vorabpauschale wurde 2017 vom damaligen Finanzminister Wolfgang Schäuble entwickelt und gilt seit 2018. Sie fand aufgrund der niedrigen bzw. negativen Zinslage jedoch kaum eine Anwendung – bis jetzt! Denn die Zinsen sind gestiegen und damit wird die Vorabpauschale für Investoren wieder relevant.
Um zu verstehen, warum die Vorabpauschale erst jetzt Anwendung findet, muss man die Berechnungsgrundlage betrachten. Für die Berechnung der Vorabpauschale wird entweder die Wertsteigerung des Fonds oder der sogenannte Basisertrag genommen, je nachdem welcher Wert kleiner ist.
Die Wertsteigerung ist die Differenz zwischen dem ersten und dem letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis zuzüglich der getätigten Ausschüttungen. Für den Basisertrag wird der Wert der Fondsanteile vom am Anfang des Jahres mit dem Basiszins (2023 betrug dieser 2,55 Prozent) und dem Faktor 0,7 multipliziert. Der Basiszins orientiert sich an der Rendite der 15-jährigen Deutschen Staatsanleihen und wird von der Bundesbank festgelegt. Für 2024 wird mit einer Steigerung des Basiszinses gerechnet. Der genaue Basiszins wird am 2. Januar 2024 veröffentlicht.
Aufgrund dieser Berechnung gibt es dementsprechend drei Möglichkeiten, wie keine Vorabpauschale für Fonds fällig wird. Zum einen, wenn der Fonds im betreffenden Jahr Verluste gemacht hat, der Basiszins negativ ist oder die bereits durch die Ausschüttungen bezahlten Steuern höher waren als die Höhe der Vorabpauschale. Obwohl bei ausschüttende Fonds der Staat sofort an seine Kapitalertragssteuer aus den Dividenden kommt, werden diese trotzdem so behandelt wie thesaurierende Fonds, nur mit dem Unterschied, dass die gezahlte Kapitalertragssteuer aus den Dividenden auf die zu zahlende Vorabpauschale angerechnet wird.
An einem einfachen Beispiel wird eine weitere steuerliche Absurdität dieser steuerlichen Regelung deutlich. Wenn ein ausschüttender Fonds auf Aktien setzt, die gar keine Dividenden zahlen, wie es zum Beispiel bei KI ETFs der Fall ist, wird die Vorabpauschale trotzdem fällig, obwohl dem Staat gar keine Verluste ergehen, weil es sowieso keine Ausschüttungen gab. Es wäre de facto finanziell lukrativer, die Einzelaktien zu kaufen und so den Fonds nachzubilden, weil dadurch keine Steuern auf nicht realisierte Gewinne anfallen. Das benachteiligt natürlich Kleinanleger, die genau solche Möglichkeiten nicht bzw. deutlich schwieriger haben.
Eine weitere Ungerechtigkeit dieser Vorabpauschale, die das Investieren in Fonds unattraktiv macht, ist, dass bei einem Fonds, der in einem Jahr mit Verlusten abschließt, und im darauffolgenden Jahr diese Verluste wieder aufholt, also mit einem Gewinn abschließt, dieser Gewinn dennoch versteuert wird. Dabei ist es egal, ob die Fondsanteile, die man besitzt, insgesamt im Minus sind.
Während der für diese Besteuerung zuständige Finanzminister Christian Lindner über eine Aktienrente philosophiert, traut er sich an diese Ungerechtigkeit nicht ran. Dabei wäre gerade eine Abschaffung dieser steuerlichen Hürde ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung künftiger Altersarmut und eine Förderung der finanziellen Selbstständigkeit.
Wer behauptet hier, daß es überhaupt um die tatsächliche Bekämpfung von Altersarmut geht?
Im Kern ist es immer die selbe Leier – sinngemäß:
„Sprach der König zum Priester: Halte du sie dumm, ich halte sie arm.“
Wichtig ist auch, dass kaum mehr einer versteht, was mit ihm mit derlei Kompliziertheit überhaupt passiert.
Ich schlage vor, nun endlich eine „Atemsteuer“ einzuführen,dann kann die BUREG noch mehr Geld ins Ausland spenden….
Kapitalertragsteuer in der Schweiz: 0%
Gebühren der Banken in der Schweiz: Für Kleinanleger höher als die Kapitalertragssteuer in D.
Nein, es gibt extrem günstige Alternativen, z.B. YUH (hier werden nicht Aktien direkt erworben, sondern anteilig – für einen Kleinanleger, der insgesamt unter 100,000 CHF bleibt, kein Problem, da bis dahin die Eigendeckung schützt. Aber auch der direkte Aktienbezug ist sehr günstig, wenn man die richtigen Wege kennt. Ich habe zwei Portfolioverwaltungen, die mich nullkommagarnichts kosten…
Das hilft einem in Deutschland aber nicht weiter da es:
1. Doppelbesteuerungsabkommen gibt
2. kein schweizer Bankgeheimniss mehr gibt
3. das Steuersystem nicht ändert. Die Grundlage ist halt ungerecht.
In Deutschland zu wohnen ist mittlerweile ein erheblicher Standortnachteil.
Es gibt nur einen Weg,an alle Leistungsträger ,ihr und euer Vermögen müsst raus aus der EU . Versteht das doch endlich . Ihr seit erst frei ,wenn sie eure Adresse nicht mehr haben und nicht mehr wissen wohin die Briefe geschickt werden müssen.
Das Vermögen kann und muß hierbleiben. Vielleicht sollten alle mal aufhören Steuern zu zahlen, damit den Politikern das Geld für ihren Quatsch entzogen wird.
Die können selber kein Geld ranschaffen, außer durch Steuererpressung oder selbiges drucken.
Wenn alle Unternehmen für ein halbes Jahr keine Steuern mehr abführen würden, also Gewerbe-, Lohn-, Umsatz-, Mineralölsteuer usw., dann gebe es für die arbeitende Bevölkerung keine finanziellen Einbußen, die Rechnungen würden ja weiterhin bezahlt, nur die daraus generierten Steuern nicht mehr abgeführt und die Politikdarsteller könnten das Geld nicht mehr zum Fenster hinauswerfen.
Es wird in dem Artikel nicht klar was passiert wenn der Fonds jahrelang Vorabpauschalen für meinen Anteil abgeführt hat, am Tag meines Fondsverkaufs der Kurs aber unter dem ehemaligen Kaufpreis liegt. Werden die während der Haltezeit dann unrechtmäßig kassierten Vorabpauschalen erstattet? Ohne Vorabpauschalen würde nur die Kursdifferenz zwischen An- und Verkauf besteuert. In dem Fall also sogar eine Verlustzuweisung entstehen.
Ein System bei dem nur Banken und der Staat die Gewinner sind. Ist wahrscheinlich auch so gewollt. So lange es noch Parteien und Berufspolitiker gibt, wird sich nichts ändern. Einen Weg den „kleinen Mann“ zu betrügen werden sie immer finden.
Die Einkommensteuer ist eine Ertragsteuer. Versteuert werden die Erträge jâhrlich im Zuflusszeitpunkt. Dann entsteht nämlich die Einkommensteuer. Wirtschaftlich betrachtet fließt der Ertrag trotz Thesaurierung zu. Es entsteht die ESt. Der zugeflossen Ertrag wird danach für die Wiederanlage verwendet. Dies betrifft die nicht steuerbare Vermögensebene. Der Verkauf mit Gewinn oder Verlust betrifft ebenfalls die nicht steuerbare Vermögensebene.
Erstattet wird da nichts.
Bin mal gespannt, was sich die Deutschen von dieser Regierung noch so alles wegnehmen lassen. Inzwischen ist es leider schon viel zu viel. Und sie wehren sich nicht einmal. Um die Finanz-Transaktionssteuer ist es Gott sei Dank wenigstens im Moment ruhig.
Wer Flaschen wählt, wird bald Flaschen sammeln müssen.
Hauptsache Immobiliengewinn ist nach 10 Jahren steuerfrei …….
Zusätzlich Gewinn-/Verlustrücktrag bei Vermietung und Verpachtung ……..
Förderung des selbstgenutzten Immobilieneigentums – Fehlanzeige …….!
= niedrigste Eigentumsquote in Europa / EU.
in der CH ist sie noch niedriger, u.a. wg. absurd hoher Ansprüche beim Bauen (die gesamte Kontour muß in vielen Kantonen komplett mit Bauholz „simuliert“ werden, damit die Nachbarn Einsprachen machen können; Eigenmietwert (für den an sich liberalen CHer Staat ist die natürliche Daseinsform der Mieter; selbst wer in mit selbst versteuertem Geld eine Immobilie kauft und selbst bewohnt, dem wird dieser ominöse Eigenmietwert steuerlich in Rechnung gestellt (eine fiktive Miete, die ja nicht anfällt, muß versteuert werden!)).
Deshalb tilgt auch kaum einer CHer; die zahlen nur die Zinsen, und wenn sie dann Rentner sind, mit entsprechend weniger Steuerlast, wird häufig mit dem in der 2. Säule akkumulierten Vermögen das Ding auf einen Schlag ausgelöst. Oder aber verkauft, und damit die Hypothek bedient, oder mit der Hypothek vererbt… ich sehe das übrigens an meiner Miete – die Miete steigt oder FÄLLT mit den Hypothekarzinsen
Wenn man mal zusammen rechnet, was wir pro Jahr für andere Leute bezahlen, mit denen wir nicht das Geringste zu tun haben, ist einfach nur erschreckend. Aber die Mehrheit findet das anscheinend gut so.
>>>Vorabpauschale wurde 2017 vom damaligen Finanzminister WOLFGANG SCHÄUBLE…<<<
Korruption (100 TDM) und Intrigantentum waren bei dem schon immer gepaart.
Fonds? Zerstören die Demokratie. Fonds nehmen den Anlegern das Aktionärsstimmrecht und Mitwirkungsrecht auf Hauptversammlungen.
Kapitaleinkünfte waren schon immer steuerpflichtig. Durch die Kapitalertragsteuer in Form des Steuerabzugs sichert sich der Fiskus seinen Steueranspruch, so wie bei der Lohnsteuer. Besteuert wird nicht der ETF, sondern dessen Ertrag in Form der Vorabpauschale und zwar zeitnah im Zeitpunkt der Wiederanlage bzw. des Zuflusses der Erträge, idR jährlich. Damit wird der ansonsten durch Thesaurierung entstehende Steuerzahlungsaufschub beseitigt und der Ertrag aus dem ETF konsequent im Zuflusszeitpunkt versteuert. Ein ausgeschütteter Betrag, der nach Ausschütung wieder angelegt wird oder auch nicht, wird auch im Zuflusszeitpunkt versteuert. Zuflusszeitpunkt ist immer der Zeitpunkt der Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht. Und genau zu diesem Zeitpunkt entsteht der Steueranspruch des Fiskus, den er sich durch dieses Verfahren sichert. So ist das System der Einkommensteuer seit jeher angelegt.