Wissenschaftliches Gutachten
„Demokratiefördergesetz“ der Ampel-Regierung verstößt gegen Verfassungsgrundsätze
Das umstrittene „Demokratiefördergesetz“ ist nicht nur politisch ein Angriff auf die freie Gesellschaft: Auch juristisch dürfte es gegen die Verfassung verstoßen. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes beim Deutschen Bundestag.
Das hochumstrittene „Demokratiefördergesetz“ der Ampel-Regierung dürfte rechts- und verfassungswidrig sein. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages. In diesem Gutachten, das von FDP-Politiker Wolfgang Kubicki in Auftrag gegeben wurde, bescheinigen die Bundestags-Experten dem Vorhaben von Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) eine klare Kompetenzüberschreitung. In dem Sachstandsbericht, über den die Welt berichtet, wird insbesondere die Gesetzgebungskompetenz des Bundes infrage gestellt.
Die Aufgabe, die sich die Bundesregierung mit dem Gesetz selbst erteilt, steht ihr demnach gar nicht zu. Eigentlich liege diese Kompetenz bei den Ländern. Dies schließt der wissenschaftliche Dienst aus einer Auswertung von Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes. „Die vom Bundesverfassungsgericht regelmäßig postulierten Kriterien für eine Kompetenz kraft Natur der Sache dürften vorliegend daher nicht gegeben sein“, heißt es im Gutachten. Aus der Begründung der Bundesregierung zum Demokratiefördergesetz ergebe sich jedenfalls nicht, „aus welchen Gründen koordinierte Maßnahmen der Länder nicht möglich sein sollten“.
Auch die anderen Ampel-Argumente zerreißt der Wissenschaftliche Dienst in der Luft. Die Regierung beruft sich für bestimmte Regelungen ihres Gesetzes auf die ungeschriebene Zuständigkeit „kraft Natur der Sache im Bereich der Staatsleitung“. Die „Kompetenz kraft Natur der Sache“ ist ein Rechtsbegriff, der allerdings nur bei Sachgebieten Anwendung findet, die logisch ausschließlich durch den Bund und bundeseinheitlich erfolgen können. Dass es sich um natürliche Bundesaufgaben handelt, muss aus dem Wesen der verfassungsmäßigen Ordnung des Bundes herzuleiten sein.
Ampel-Argumente „wenig plausibel“
Der Wissenschaftliche Dienst weist jedoch darauf hin, dass diese Konstruktion für Fälle des exekutiven Informationshandelns an die Bevölkerung oder das Parlament entwickelt wurde. Die Gesetzgebungskompetenz muss gemäß dieses Grundsatzes stets aufgrund einer zwingenden Notwendigkeit entstehen. Die Finanzkraft des Bundes sowie ein überregionales Bedürfnis alleine reichen als Argument nicht aus. Diese „zwingende Notwendigkeit“ erkennt der Wissenschaftliche Dienst nicht: Das Vorgehen der Regierung sei deshalb „wenig plausibel“ und „nicht zwingend“.
Das finale Argument der Regierung für das „Demokratiefördergesetz“ postuliert eine Gesetzgebungskompetenz aus Gründen „öffentlicher Fürsorge“. Auch hier erteilt der Wissenschaftliche Dienst der Ampel eine Absage: Zwar habe das Bundesverfassungsgericht in seinem Jugendhilfe-Urteil die politische Bildung Jugendlicher der öffentlichen Fürsorge zugerechnet. Im Demokratiefördergesetz allerdings geht es vor allem um die „Bildung“ Erwachsener. Damit ist auch dieses Argument nichtig.
„Mit diesem Gutachten wird klar, dass diese Gesetzesvorlage auf einer unzulässigen Kompetenzanmaßung des Bundes beruht“, sagte der stellvertretende FDP-Vorsitzende und Vize-Präsident des Bundestags gegenüber der Welt. „Damit zerschellt das Demokratiefördergesetz nach den Vorstellungen von SPD und Grünen an der föderalen Wirklichkeit.“ Er kritisiert insbesondere die federführenden Ministerinnen für Familie und Inneres, Lisa Paus (Grüne) und Nancy Faeser (SPD). „In ihrem vermeintlich heldenhaften Kampf gegen rechts haben Lisa Paus und Nancy Faeser das Recht offensichtlich beiseiteschieben wollen“, sagte Kubicki.
Mit dem sogenannten „Demokratiefördergesetz“ möchte die Ampel die Zahlungen des Bundes an hochideologische, linke und linksradikale Organisationen verstetigen und gesetzlich verankern. Unter anderem fließen Millionenbeträge an Projekte der Grünen-Parteistiftung oder den umstrittenen „Bundesverband trans*“, der für Paus‘ Prestigeprojekt des „Selbstbestimmungsgesetzes“ agitiert.
Lisa Paus verkauft das Demokratiefördergesetz als elementare, quasi grundlegend notwendige Säule unserer freiheitlich-demokratischen Ordnung. Tatsächlich ist es vor allem die schamlose Sicherung einer Kampfkasse für ideologische, kulturkämpferische Anliegen.
Fr. Kliche-Behnke (SPD) im SWR: „Anträge die von der AfD kommen werden aus Prinzip, sowohl im Landtag als auch im Bundestag, abgelehnt. „Aus Sorge um unsere Demokratie“ – Seltsames Verständnis von Demokratie, ich dachte das ist Diktatur. Solche Menschen machen mir Angst, zum Schutz der Demokratie, die Demokratie missachten.
Mit Harbarth gut essen gehen, dann klappt das schon. Wird sich Herr Kubicki bei der Abstimmung wieder enthalten oder gar nicht anwesend sein? Frage für mich.
Als wenn diese Regierung unsere Verfassung/Grundgesetz interessiert. Es geht denen nur um ihre Pöstchen und Privilegien. So eine schlechte, arrogante und intrigante Regierung hatte die BRD noch nie
Das ist doch den Ampelmännern und -frauen egal. Erst gilt das Gesetz einmal. Nach ein paar Jahren kassiert das Bundesverfassungsgericht das dann vielleicht. So what? Dann macht man halt ein paar Anpassungen, die genauso gegen die Verfassung verstoßen. Dann dauert es wieder ein paar Jahre, bis auch das vom Verfassungsgericht beanstandet wird. Konsequenzen hat das nicht.
Danke sehr, Herr Kubicki, danke FDP, dass sie den Gesetzesvorschlag haben überprüfen lassen.
Ich gehe davon aus, dass das nun Ende dieses unsäglichen Gesetzesentwurfes ist.
Überhaupt unglaublich, was sich die Ampel alles ausdenkt, um uns Bürger unter dem Vorwand „Alles gegen Rechts“ an die Kette legen zu wollen, um uns zu blödem Stimmvieh zu degradieren.
Der Souverän ist das Volk und nicht einige abgehobene Mitglieder der Grünen und SPD der Ampelregierung.
Na, von solchen Bedenken hat sie die Politik doch noch nie abhalten lassen. Sei es bei der Autobahnmaut oder eben hier. Passend zur Couleur der jetztigen Regierung gilt eben immer noch der Spruch: „Legal, illegal? Scheißegal!“
Mit Verfassungstreue kennt sich die Ampel, also die beste Regierung aller Zeiten, doch bestens aus!
Ein Hoch auf unsere sogenannten Demokraten!
Es ist zu hoffen, dass die FDP dieses Gesetz nicht zulässt.
Ob versucht werden soll, nach und nach mit bestimmten Gesetzen eine linke Diktatur einzuführen, darüber könnte diskutiert werden.
Das Handeln der Politik kann schon Ängste auslösen meinem Eindruck nach.
Wie zuvor beim Bundesamt für Verfassungsschutz, der Ethik-Kommission, oder nach dem Bundesverfassungsgericht, stehen jetzt sicher auch beim Wissenschaftlichen Dienst des Parlaments „personelle Veränderungen“ an. Große Vorbilder a la Pieck, Ulbricht, Stoph oder Lenin hatten schon mit den Vorteilen entsprechender Säuberungen für sich punkten können.
In Deutschland gilt doch gleiches Recht für alle.
Wenn kriminelle Vereinigungen(Mafia und CumEx) hier tun dürfen was immer sie wollen,
beweisen ja die sehr laschen Urteile,dann muss man das auch der Regierung zugestehen.
lupenreine VerfassungsfeindInnInnen!!!…
Dieses Vorhaben dieser beiden Damen ist ja von der FDP im Grundsatz abgelehnt worden , weil der Staat hier Zivilrechtlich eingreift ,und das ist im laut Grundgesetz untersagt .Soviel dazu was diese Regierung vom Grundgesetz und der Verfassung dieses Landes hält.
In erster Linie hat das „Demokratiefördergesetz“ eine linke Schlagseite und kann allein aus diesem Grund nich demokratieförderlich sein. Denn eine Demokratie besteht aus einer pluralistischen Gesellschaft, also aus Rechts Mitte Links und Feinabstufungen dazwischen. Diese Gesetz, falls es überhaupt zustande kommt, ist eine hoheitliche Anmaßung von Links-Grün gegenüber Andersdenkende.
Das vorgeschlagene Gesetz soll es ermöglichen, dass ausgewählte linksrotgrün angehauchte Organisationen mit Steuergeldern unterstützt werden, um gegen „Hass und Hetze im Netz“, Desinformationen, Verschwörungsideologien, Wissenschaftsleugnungen und auch die sogenannte Delegitimierung des Staates vorzugehen. Diese Maßnahmen werden von der aktuellen Regierung als notwendig erachtet, um eine demokratisch verfasste, offene, pluralistische, freie und vielfältige Gesellschaft zu bewahren.
Nach dem GEG – Gebäudeenergiegesetz – ein nächster Anschlag direkt auf alle souveränen und demokratischen Bürger und Steuerzahler in diesem Lande. Meine Empfehlung: Auf dem Müllhaufen parlamentarischer Irrtümer entsorgen – ob Hausmüll, Papiermüll oder Biotonne, dürfen gerne unsere Freunde der Bündnis90/Grünen entscheiden, solange sie noch in der Regierung mitmischen wollen!
Hat diese Regierung, mit dem ihr zur Verfügung stehendem Personal, eigentlich schon mal etwas Vernünftiges auf die Beine gestellt?
Ich wiederhole mich gerne, die größte Gefahr für unsere Verfassung und freiheitliche Demokratie treibt gerade in unseren Ministerien ihr Unwesen.
Danke an Max Roland für ihren Bericht 👏👍
sie werden es trotzdem probieren, das gab es schon (Umwidmung von Geldern aus Coronazeiten für Energietransformation) und wenn keiner (z.B. CDU) klagt, dann geht es durch, der Verfassungsgerichtshof wird nicht von sich aus tätig
Die AFD wird bestimmt namentliche Abstimmung verlangen, dann kann man ja seinen Abgeordneten fragen, wie er es mit der Demokratie hält.
Das erhöht für unsere Ampelmännchen lediglich den Genuss, das Projekt „durchzuziehen“. Das Bundesverfassungsgerücht wird schon einen Weg finden, das abzusegnen, notfalls unter Berufung auf angeblich „edle Motive“ wie bei Lina Hammerbengel.
Ich frage mich was eine Bundesfamilienministerin mit innerer Sicherheit zu tun hatt???!!!!!
Aber so ist es ein kinderbuch CO!!! Autor macht in Wirtschaft, eine die garnix kann ist SED chefin oh grüne mein ich natürlich!! Und der Chef von allen hat’s vergessen!
Quality is a myth!
Rechts- und Verfassungswidrig? Aber ich bitte Sie! Wer wird denn gleich so kleinlich sein! Es geht hier doch schließlich um die Demokratie und gegen Rechts, da kann man doch auf solche Nebensächlichkeiten keine Rücksicht nehmen!
Jeder, der dazu bereit gewesen ist, im Kampf gegen Rechts, notfalls die Demokratie zu opfern, ist ein Fall für den Richter. Hier darf es keine Scheu und keine Immunität geben!
Nancy Faeser wollte nicht nur Hochverrat an unser Republik ausüben, in ihrem unerträglichen Haß auf Rechts, hat sie auch ihre Partei verraten.
„Deutsche Sozialdemokraten dürfen Kränkungen der Freiheit nie und nimmer hinnehmen. Im Zweifel für die Freiheit!“
„Wir stehen nicht am Ende unserer Demokratie, wir fangen erst richtig an.“
„Wir wollen mehr Demokratie wagen.“
Dies sind 3 Aussagen von Willy Brandt, dem ehemaligen Parteivorsitzenden der SPD. Was bitteschön rechtfertigt nach diesem Auftritt Frau Faeser eigentlich noch Mitglied dieser Partei zu sein?
„Nicht weniger, sondern mehr Demokratie – das ist die Forderung, das ist das große Ziel, dem wir uns alle und zumal die Jugend zu verschreiben haben.“ (Gustav Heinemann, SPD)
„Demokratiefördergesetz“. So ein Stuß, was für eine verquere
Idee. Demokratie muß hier in Deutschland nicht extra gefördert
werden. Alles Wichtige und Notwendige ergibt sich aus dem
Grundgesetz. Was gefördert bzw. worauf streng geachtet werden
muß, ist, daß sich alle daran halten – besonders und speziell die in
Regierungskreisen, wo man nur zu oft glaubt, den Libero geben
zu dürfen. Dabei wird immer wieder gerne „vergessen“, daß es
gerade in einer solchen Gesellschaftsform keinerlei Extrawürste
geben darf – Würste dagegen schon. Aber die muß man ja auch
hier bei uns nicht extra rationieren – es besteht ein Überangebot an Würstchen.
Um aber unser Pärchen nicht zu vergessen: Für die wäre so etwas
wie ein Wiedereingliederungsgesetz, ein Resozialisierungsgesetz,
dringend erforderlich. Runter vom hohen Roß, weniger Politonanie,
dafür mehr Dienst am und für das Volk.
Der Wissenschaftliche Dienst beim Bundestag muss umgehend neu besetzt werden, Frau Faeser! Wie flott das geht, hat Ihr Kollege Lauterbach bei der Umbesetzung der STIKO gezeigt.
Bauchplatscher im Frauenschwimmbecken!
In 573 Tagen ist die BTW 2025. Am Wahlabend können sich diese beiden Damen bereits Gedanken machen, was Sie zukünftig tun werden! Denn peinliche Ideologien verstehen die souveränen Bürger nicht und wählen die demokratischen Bürger nicht. Es gilt: Der Köder muss dem Fisch schmecken und nicht dem Angler!
Warum wird nicht der Paragraf 106 aus dem Strafgesetzbuch der letzten Sozialistischen Diktatur übernommen?
Es kann doch nicht sein das diese Leute sich anmassen unsere Gesetze zu untergraben sich Sozialistisch /kommunistisch aufführen und machen was sie wollen.Nein wir Bürger, sprich das Volk sind ihre Arbeitgeber.Nicht anders und das Volk hat alle Rechte NEIN zu sagen zu dieser Wilkür.Punkt!