Verfassungsrechtlerin
„Das ist zulässig“: Brosius-Gersdorf kontert erneut Kritik am ethnischen Volksbegriff
Die ehemalige Richterkandidatin für das Bundesverfassungsgericht, Frauke Brosius-Gersdorf, hat erneut klargestellt, dass ein ethnischer Volksbegriff für sie nicht per se verfassungswidrig sei. „Wenn wir über Remigration sprechen, dann kommt es drauf an“, erklärte sie.
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Die ehemalige Richterkandidatin für das Bundesverfassungsgericht, Frauke Brosius-Gersdorf, hat bei Markus Lanz im ZDF am Donnerstagabend erneut erklärt, dass aus ihrer Sicht ein ethnischer Volksbegriff, wie er regelmäßig der AfD unterstellt wird, nicht verfassungswidrig sei. Die Diskussion fand im Kontext des Wahlerfolgs der Partei in Sachsen-Anhalt statt. Brosius-Gersdorf antwortete mit ihrer Schilderung auf den Grünen-Vorsitzenden Felix Banaszak, der zuvor nahelegte, die AfD würde mit ihren Remigrationsforderungen die Grenzen des Grundgesetzes überschreiten.
Brosius-Gersdorf entgegnete den Ausführungen Banaszaks kritisch. Man müsse sich daran gewöhnen, mit den Forderungen der AfD „sachlich, differenziert“ umzugehen, anstatt sie ohne nähere Prüfung einheitlich als verfassungsfeindlich einzuordnen. „Wenn wir über Remigration sprechen, dann kommt es drauf an“, stellte sie klar. Die Forderung nach einer Abschiebung deutscher Staatsbürger mit Migrationshintergrund sei ein „klarer Verfassungsverstoß“.
„Wenn damit aber gemeint ist, dass Ausländer, die ausreisepflichtig sind, abgeschoben werden sollen, ist das eine zulässige Forderung“, sagte Brosius-Gersdorf. Und weiter: „Wir müssen mal aufpassen, den ethnisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff per se als verfassungswidrig anzusehen. Das ist nicht so“, widersprach sie Banaszak weiter. Die Forderung der AfD Sachsen-Anhalt, im Staatsbürgerrecht zum Abstammungsprinzip zurückzukehren, sei zwar Bundessache, aber nicht verboten: „Das ist zulässig“.
Mit Blick auf das Regierungsprogramm der AfD stellte sie fest, dass „unglaublich viele Forderungen“ „klar zulässig“ seien. Einzelne Forderungen seien hingegen „klar verfassungswidrig“ oder „zumindest mit einer hohen Wahrscheinlichkeit“. Zudem gebe es noch ein drittes Spektrum an Forderungen, die derart allgemein formuliert seien, dass man im Vorfeld nicht genau sagen könne, wie eine konkrete Umsetzung aussehen würde und ob diese eventuell rechtlich angreifbar wäre.
Aber auch die Tatsache, dass die Verfassungsmäßigkeit einzelner AfD-Forderungen umstritten sein könnte, hält Brosius-Gersdorf nicht unbedingt für ein überzeugendes Verbotsargument. So weist sie darauf hin, dass viele Parteien in ihren Regierungsprogrammen abstrakte Ziele formulieren, deren rechtliche Bewertung im Vorfeld schwerfalle. Zudem würden auch andere Parteien, etwa mit Blick auf die wohnungspolitischen Ziele der Berliner Linkspartei, Forderungen stellen, die verfassungsrechtlich umstritten seien.
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Warum wird die immer wieder in die Talkshows eingeladen? Die ist inzwischen ja fast so präsent dort, wie seinerzeit der Lauterbach. Wohnt die jetzt in den Sendungen?
War die nicht als Bundespräsidentin im Gespräch …?
Mach bitte keine Witze darüber! Da würde ich lieber Alice sehen und Tino als Kanzler.
Dann wäre Deutschland aber ganz verloren.
Herr, beschütze uns!
Vielleicht soll sie die „Überparteiliche Ministerpräsidentin“ in Sachsen-Anhalt werden? 🙂 🙂 🙂
Vielleicht wird sie ja (doch noch) in Stellung gebracht, ähnlich Lauterbach damals!?
Warum? Dreimal dürfen Sie raten.
Ich bin froh, dass sie nicht Verfassungsrichterin geworden ist, denn sie hat teilweise ziemlich verschrobene Ansichten.
Die Charakterisierung als radikale Linke griff aber von vornherein zu kurz, wenn man sich ihr ganzes Wirken anschaut (z.B. ihre Ansichten zum Sozialstaat).
Ich ziehe auf jeden Fall den Hut vor ihr, dass sie öffentlich trotz des ganzen Gegenwindes zu ihren Ansichten steht und sich auch nicht verbiegt, wenn es gegen die Bubble geht, von der sie normalerweise unterstützt wird.
Etwas richtiges wird nicht falsch, wenn es jemand sagt, denn man nicht mag. Chapeau Frau B.G.!
In diesem Fall fand ich ihre Einschätzung größtenteils nachvollziehbar und sie hat damit auch die Politik in Schranken verwiesen.
Unklar wird es an der Stelle, wo sie behauptet, dass es einzelne Punkte im Programm gibt, welche klar verfassungswidrig seien. Das hätte ich gerne mal etwas genauer gewusst, denn gäbe es solche Punkte, dann könnte die Partei verboten werden.
Mal abgesehen davon, hat die AfD ja nie die Abschiebung deutscher Staatsbürger gefordert.
„Ich ziehe auf jeden Fall den Hut vor ihr, dass sie öffentlich trotz des ganzen Gegenwindes zu ihren Ansichten steht und sich auch nicht verbiegt….“
Was verbleibt einer Verliererin für einen Posten als Nicht-Verfassungsrichterin denn überhaupt noch?
Immer gleiche, ähnliche Thesen.
Trage keinen Hut und würde vor solch einer eh keinen Hut ziehen, wenn ich derartigen auf dem Kopf hätte.
Für mich ist diese Person bereits durch und ich kann gut und gerne auf ihre „Novellen“ verzichten!
Warum darf sie in ÖR-TV-Sendungen immer noch auf Kosten der Zwangszahler ihren „Senf“ kund tun?
Keine Macht den links verorteten einseitigen „Juristenschustereien“ !
Fragt Euch einmal, wer bis dato die vielfach Volk züchtigenden Gesetze ausgearbeitet hat.
Es waren vorwiegend „Schmalspur- und politische Abnickerjuristen“ mit einem BP, der bis auf eine Ausnahme alles abgenickt und durchgewinkt (ausgefertigt) hat.
Und wer war es, genau der gleiche der die H4-Sozialabwärtsreformen unter Schröder ausgearbeitet hat !
Schon vergessen, einmal Soze, immer Soze !
Soviel zur Aussagekraft der Zitatesammlung vom Verfassungsschutz…
Sie kann nicht einen einzigen, verfassungswidrigen Punkt nennen.
1. Die Politik der AFD kann man sich in Schweden anschauen. Da gab es finanzielle Anreize der Regierung aus Schwedendemokraten (wie AFD) und Moderaterna (wie CDU) für eine freiwillige Rückkehr, welche viele Einwanderer in Umfragen gut fanden.
2. Die AFD ist eine Partei, die von vielen Einwanderern aus unterschiedlichen Ländern gewählt wird. Laut Konrad Adenauer Stiftung würden Zuwanderer aus Polen 2025 zu 25% CDU, zu 33% AFD und 6% BSW gewählt haben
Warum finden viele die finanziellen Anreize für eine Rückkehr gut?
Laut Statistik aus der Schweiz waren Migranten im Jahr 2017 in erster Generation zu 46% einsamer und in zweiter Generation zu 42% einsamer als die durchschnittlichen Schweizer.
https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/bevoelkerung/migration-integration/integrationindikatoren/gesundheit/einsamkeitsgefuhl.html
Mir fällt immer wieder dieser entsetzte und auf Alarm und Flucht gezeichnete Gesichtsausdruck dieser Dame auf.
Die Kommentare hier offenbaren leider, dass ein Großteil den Artikel entweder nicht gelesen oder nicht verstanden hat.
Irgendwie ist man nur noch amüsiert über all die Talkshows, denn es hat sich im Vergleich zu VOR den Wahlen Themenbezogen überhaupt nichts verändert, die AfD ist und bleibt unangefochten die Nr.1! Weiter so!
Man kann von ihr halten was man will, aber in dieser Sache hat sie recht: Die AfD ist nicht verfassungsfeindlich, und dort, wo sie es sein könnte, muss man auch die „demokratischen“ Parteien hinterfragen oder dieses verfassungsrechtlich sauber sind. Und die SED mit ihren Enteignungsphantasien ist verfassungsrechtlich zumindest „umstritten“.
Dass eine EHEMALIGE Richterkandidatin ständig aus der Versenkung geholt wird, ist schon auffällig. Schielt die noch immer auf ein größeres Amt? Wer bietet die Plattform?
Ich finds auch auffällig. Als würde man sie für irgendwas (größeres?) brauchen.
Wer ethnische Praktiken durchsetzen will ist ganz klar ein rassistischer Gewalttäter, ob durch Gesetze scheinbar legitimiert oder nicht. Remigration ist der klare legitime Ausdruck einer Praxis, die sich an Moral und auch an Gesetze hält. Gleichzeitig beschreibt diese Rückführung einen Vorgang, der nicht wie bei einer ethnischen Motivation von Herkunft und Geburtsort abhängig ist, sondern lediglich bei einem nicht vorhandenem Aufenthaltsrecht greift. Ein abgelaufenes Visum z.B. ist eine Tatsache, die sogar unaufgefordert den Betroffenen zur Ausreise zwingt, wenn er nicht gegen geltendes Recht des jeweiligen Landes verstoßen will.
Das ist der Trugschluss der Epoche Aufklärung: Wissen, z.B. Austausch von Argumenten über eine Verfassung, würde zur Vernunft führen.
Zitat: „Es gibt keine empirischen Beweise dafür, dass mehr Wissen oder Intelligenz oder Reflexivität … Werte / -Nutzen-Diskrepanzen auflösen könnte.“
Quelle: Keith E. Stanovich, Myside Bias
Die aktuelle Epoche Aufklärung kann einen Trugschluss (z.B. diesen) nicht abbauen, denn der Verstand führt nicht zur Vernunft – Myside Bias.
Wow, sie scheint ja doch Jura studiert zu haben.
Dann kann sich die AfD von ihrem Mann beraten und ihre Programme anpassen lassen. Mitglieder denen das nicht passt, können zur Heimat gehen.
Schade, daß dieser Frau immer wieder eine Bühne geboten wird. Vor der gescheiterten Verfassungsgerichtskandidatur hatte ich von der nie gehört. Warum verschwindet sie nicht wieder in der Versenkung? Wer ist es, der sie immer weiter im Gespräch hält?
Diese Dame stellt keine Ausnahme dar. Auch Ricarda Lang und Fr. Amman bekommen immer und immer wieder eine Bühne.
Neuerdings in der Politik(!) auch ein Dieter Hallervorden!
Es scheint in unserem Staate seit neuestem das Amt „gescheiterte Richterkandidatin“ zu geben…
Wenn du denkst, es geht nicht noch mehr, kommt von irgendwo die Brosius-Gersdorf daher. Da bringt sich aber jemand so was für das Amt des Bundespräsidenten in Stellung.
Bloß nicht!
Bin ehrlich erstaunt daß gerade sie versucht zur sachlich Diskussion zu mahnen. Es ist heutzutage schon besonders auf korrekte Grundlagen hinzuweisen. Wobei es zwar nicht schwer ist dem Grünen Schwachsinn zu widersprechen, es macht nur kaum jemand. Hätte ich von anderen Personen eher erwartet oder mir gewünscht, was für eine Überraschung.
„Die Forderung nach einer Abschiebung deutscher Staatsbürger mit Migrationshintergrund sei ein „klarer Verfassungsverstoß“.“
Gibt es diese Forderung denn überhaupt? Außerhalb des „Correctiv“-Märchens habe ich bisher noch nie davon gehört.
Hat sie jetzt Kreide gefressen?
Gersdorf-Brosig plaudert versehentlich die Erkenntnisse des Verfassungsgerichtes aus. Warum wohl stellen sich Merz, Laschet und Söder gegen ein AFD- Parteiverbot? Weil ihr Parteifreund Steffen Harbath gezielt beim Verfassungsgericht installiert wurde und längst heimlich durchgestochen hat, dass das Parteiverbotsverfahren aussichtslos ist. Ansonsten wäre es längst eingeleitet worden.
„Warum wohl stellen sich Merz, Laschet und Söder gegen ein AFD- Parteiverbot?“
Vielleicht auch deshalb, weil zumindest ein Söder nicht ganz so blöd ist um nicht zu ahnen, dass die Union die Nächste sein wird, die nach einem Verbot dann von den linken Hyänen verstärkt attackiert wird!
Gute Güte, nimmt das denn gar kein Ende mit dieser Frau ? Es ist einfach unerträglich, diese „Koryphäe“ mit Titel einer zweifelhaften Universität Hamburg ständig zu rezitieren !
Also lügen ist zulässig, aber doch nur vom Kartell?
Frauke, du hast es versaut. Da hilft jetzt auch kein Barmen oder Relativieren.
Huch, liest die Dame unsere Kommentare hier?
Ihre Inhaltliche Diferenzierung finde Ich Trotzem Spannend.
Aber mit Offenen Haaren..
Bin ein Mensch.. Keiene Oberlhrerin / Domina..
Gefällt sie Mir Besser..:-)
Ja könnte LernfähigKeit geben..:)
Ist gerade nur in Welchem Fach..
Verstand ioder SchaulSpielKunst..
Wer isdt Gerade eben Noch ein Mal der Chef der BestzungsCouch..
Wird Gerade für Welche Rolle Gegastet..:-)
Ist Einfach so..
The Show must Go On..:-)
Mal Schauen..