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Verfassungsrechtlerin

„Das ist zulässig“: Brosius-Gersdorf kontert erneut Kritik am ethnischen Volksbegriff

Die ehemalige Richterkandidatin für das Bundesverfassungsgericht, Frauke Brosius-Gersdorf, hat erneut klargestellt, dass ein ethnischer Volksbegriff für sie nicht per se verfassungswidrig sei. „Wenn wir über Remigration sprechen, dann kommt es drauf an“, erklärte sie.

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Frauke Brosius-Gersdorf bei Markus Lanz am Donnerstag (Foto: Screenshot via zdf.de)

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Die ehemalige Richterkandidatin für das Bundesverfassungsgericht, Frauke Brosius-Gersdorf, hat bei Markus Lanz im ZDF am Donnerstagabend erneut erklärt, dass aus ihrer Sicht ein ethnischer Volksbegriff, wie er regelmäßig der AfD unterstellt wird, nicht verfassungswidrig sei. Die Diskussion fand im Kontext des Wahlerfolgs der Partei in Sachsen-Anhalt statt. Brosius-Gersdorf antwortete mit ihrer Schilderung auf den Grünen-Vorsitzenden Felix Banaszak, der zuvor nahelegte, die AfD würde mit ihren Remigrationsforderungen die Grenzen des Grundgesetzes überschreiten.

Brosius-Gersdorf entgegnete den Ausführungen Banaszaks kritisch. Man müsse sich daran gewöhnen, mit den Forderungen der AfD „sachlich, differenziert“ umzugehen, anstatt sie ohne nähere Prüfung einheitlich als verfassungsfeindlich einzuordnen. „Wenn wir über Remigration sprechen, dann kommt es drauf an“, stellte sie klar. Die Forderung nach einer Abschiebung deutscher Staatsbürger mit Migrationshintergrund sei ein „klarer Verfassungsverstoß“.

„Wenn damit aber gemeint ist, dass Ausländer, die ausreisepflichtig sind, abgeschoben werden sollen, ist das eine zulässige Forderung“, sagte Brosius-Gersdorf. Und weiter: „Wir müssen mal aufpassen, den ethnisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff per se als verfassungswidrig anzusehen. Das ist nicht so“, widersprach sie Banaszak weiter. Die Forderung der AfD Sachsen-Anhalt, im Staatsbürgerrecht zum Abstammungsprinzip zurückzukehren, sei zwar Bundessache, aber nicht verboten: „Das ist zulässig“.

Mit Blick auf das Regierungsprogramm der AfD stellte sie fest, dass „unglaublich viele Forderungen“ „klar zulässig“ seien. Einzelne Forderungen seien hingegen „klar verfassungswidrig“ oder „zumindest mit einer hohen Wahrscheinlichkeit“. Zudem gebe es noch ein drittes Spektrum an Forderungen, die derart allgemein formuliert seien, dass man im Vorfeld nicht genau sagen könne, wie eine konkrete Umsetzung aussehen würde und ob diese eventuell rechtlich angreifbar wäre.

Aber auch die Tatsache, dass die Verfassungsmäßigkeit einzelner AfD-Forderungen umstritten sein könnte, hält Brosius-Gersdorf nicht unbedingt für ein überzeugendes Verbotsargument. So weist sie darauf hin, dass viele Parteien in ihren Regierungsprogrammen abstrakte Ziele formulieren, deren rechtliche Bewertung im Vorfeld schwerfalle. Zudem würden auch andere Parteien, etwa mit Blick auf die wohnungspolitischen Ziele der Berliner Linkspartei, Forderungen stellen, die verfassungsrechtlich umstritten seien.

ahz

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153 Kommentare

  • Warum wird die immer wieder in die Talkshows eingeladen? Die ist inzwischen ja fast so präsent dort, wie seinerzeit der Lauterbach. Wohnt die jetzt in den Sendungen?

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    • War die nicht als Bundespräsidentin im Gespräch …?

      • Mach bitte keine Witze darüber! Da würde ich lieber Alice sehen und Tino als Kanzler.

        • Seid schön artig🤣🤣🤣🤣🤣

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      • …Meiner Wahrnehmung nach sogar als Bundestrainerin… ⚽ 🤣

      • Die neue Bundespräsidentin muss politisch sehr stark sein und gesellschaftlich einende Kräfte haben, damit ein demokratischer Bundeskanzler regiert und rechtsextreme Geschichtswiederholung verhindert wird. In dem Sinne stimme ich Monddiamant und Peter W. zu: Herr, beschütze uns!

        • Der macht seit ein paar Tagen Urlaub.

          2.Petrus 3,8 Eins aber sei euch nicht verborgen, ihr Lieben, dass ein Tag vor dem Herrn wie tausend Jahre ist und tausend Jahre wie ein Tag.

          3
      • Dann wäre Deutschland aber ganz verloren.

      • Herr, beschütze uns!

      • Ich glaube, die hat sich selbst ins Gespräch gebracht. Motto: Die Union schuldet mir noch was.

      • Man stelle sich vor, diese psychisch extrem Auffällige als Präsident. Eine Horrorvorstellung.

    • Vielleicht soll sie die „Überparteiliche Ministerpräsidentin“ in Sachsen-Anhalt werden? 🙂 🙂 🙂

      • Das sollte den braven AfD-Wählern NICHT angetan werden!

    • Der Gerechtigkeit halber muss man Brosius-Gersdorf zugestehen, dass sie inzwischen differenziertere Ansichten äußert – auch in puncto AfD. Warum sie das tut, steht auf einem anderen Blatt. Aber sie tut es.

    • Immerhin scheint sie sich jetzt an basale Inhalte des Grundgesetzes erinnern zu können

    • Vielleicht wird sie ja (doch noch) in Stellung gebracht, ähnlich Lauterbach damals!?

    • Wahrscheinlich hat sie dort eine Pritsche im Damenklo aufgestellt.

    • Warum? Dreimal dürfen Sie raten.

    • Die Dame ist zwar auch für mich eigentlich ein rotes Tuch. Aber ab und an kann es nicht schaden, ihr mal wieder zuzuhören; nicht immer – hier z.B. nicht – hat sie Unrecht. Und wie Sie den linken Bananensack zurecht gestutzt hat, ohnehin.

  • Ich bin froh, dass sie nicht Verfassungsrichterin geworden ist, denn sie hat teilweise ziemlich verschrobene Ansichten.
    Die Charakterisierung als radikale Linke griff aber von vornherein zu kurz, wenn man sich ihr ganzes Wirken anschaut (z.B. ihre Ansichten zum Sozialstaat).

    Ich ziehe auf jeden Fall den Hut vor ihr, dass sie öffentlich trotz des ganzen Gegenwindes zu ihren Ansichten steht und sich auch nicht verbiegt, wenn es gegen die Bubble geht, von der sie normalerweise unterstützt wird.

    Etwas richtiges wird nicht falsch, wenn es jemand sagt, denn man nicht mag. Chapeau Frau B.G.!

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    • In diesem Fall fand ich ihre Einschätzung größtenteils nachvollziehbar und sie hat damit auch die Politik in Schranken verwiesen.
      Unklar wird es an der Stelle, wo sie behauptet, dass es einzelne Punkte im Programm gibt, welche klar verfassungswidrig seien. Das hätte ich gerne mal etwas genauer gewusst, denn gäbe es solche Punkte, dann könnte die Partei verboten werden.
      Mal abgesehen davon, hat die AfD ja nie die Abschiebung deutscher Staatsbürger gefordert.

      • Ich gebe Ihnen recht, hier hätte ich mir auch mehr Informationen gewünscht. Allerdings relativiert sie diese Aussage, wenn sie sagt, dass dies nicht automatisch zu einem Verbot führt.
        Auch in anderen Wahl/Parteiprogrammen findet man „verfassungsfeindliches“. Manchmal werden daraus sogar Gesetze. Wäre dies nicht so, hätte das BVerfG nie ein Gesetz als nicht mit der Verfassung vereinbar erklären müssen.
        Aber ja, diese Behauptung hängt (zumindest so wie im Artikel dargestellt) ziemlich in der Luft.

        • Was redet ihr hier? Überall tauchen jetzt die üblichen Verdächtigen auf und vereinnahmen Positionen der AfD. Die machen das nicht aus Überzeugung.

          1
      • Das BVerfG urteilt bisweilen selber verfassungswidrig. Sonst dürfte es innerhalb des Gremiums ja keine abweichenden Meinungen bzw. Gegenstimmen geben.

      • „… gäbe es solche Punkte, dann könnte die Partei verboten werden.“
        Das trifft so pauschal nicht zu.

        Verboten werden kann eine Partei laut Website des BMI nur, wenn man ihr nachweisen kann, dass sie „nicht nur eine verfassungsfeindliche Haltung vertritt, sondern diese Haltung auch in aktiv-kämpferischer, aggressiver Weise umsetzen will.“

        Weiter heißt es dort: „Die Partei muss vielmehr planvoll das Funktionieren der freiheitlichen demokratischen Grundordnung beseitigen wollen. Dies setzt voraus, dass konkrete, gewichtige Anhaltspunkte vorliegen, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass das Handeln der Partei erfolgreich sein kann.“

        Derartige Anhaltspunkte liegen nicht vor, sonst wäre die AfD längst verboten worden.

        https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/parteienrecht/parteiverbot/parteiverbot-node.html

      • Hmmm, will die AfD nicht Einbürgerungen rückgängig machen und dann abschieben?
        Das wäre doch im Prinzip genau das.

        -26
        • Das wäre bei doppelten Staatsbürgerschaften durchaus denkbar.

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        • Bei migrantischen Straftätern wäre das sinnvoll…

          27
        • Es geht darum, dass durch eine solche Maßnahme Menschen nicht staatenlos werden dürfen. Ist dies nicht der Fall hat selbst die CDU genau das im Wahlkampf in Sachsen-Anhalt gefordert.

          9
        • Wenn die Staatsbürgerschaft zu Unrecht vergeben wurde und der Neubürger das hätte wissen müssen, z.B. weil er falsche Unterlagen vorgelegt hat, ist das leicht möglich.

          Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
          § 35
          (1) Eine rechtswidrige Einbürgerung kann nur zurückgenommen werden, wenn der Verwaltungsakt durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung oder durch vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben, die wesentlich für seinen Erlass gewesen sind, erwirkt worden ist.
          (2) Dieser Rücknahme steht in der Regel nicht entgegen, dass der Betroffene dadurch staatenlos wird.

          Das dürfte wohl bei den meisten der in den letzten Jahren Eingebürgerten der Fall sein.

          11
    • „Ich ziehe auf jeden Fall den Hut vor ihr, dass sie öffentlich trotz des ganzen Gegenwindes zu ihren Ansichten steht und sich auch nicht verbiegt….“

      Was verbleibt einer Verliererin für einen Posten als Nicht-Verfassungsrichterin denn überhaupt noch?
      Stets nur immer gleiche, ähnliche Thesen.

      Trage keinen Hut und würde vor solch einer eh keinen Hut ziehen, wenn ich derartigen auf dem Kopf hätte.
      Für mich ist diese Person bereits durch und ich kann gut und gerne auf ihre „Novellen“ verzichten!

      Warum darf sie in ÖR-TV-Sendungen immer noch auf Kosten der Zwangszahler ihren „Senf“ kund tun?

      Keine Macht den links verorteten einseitigen „Juristenschustereien“ !

      Fragt Euch einmal, wer bis dato die vielfach Volk züchtigenden Gesetze ausgearbeitet hat.
      Es waren vorwiegend „Schmalspur- und politische Abnickerjuristen“ mit einem BP als Ausführungsgehilfen, der bis auf eine Ausnahme alles abgenickt und durchgewinkt, sprich ausgefertigt hat.

      Und wer war es, genau der gleiche der die H4-Sozialabwärtsreformen in den Geldbeuteln der Ärmsten, vorwiegend der Deutschen unter Schröder ausgearbeitet hat !

      Schon vergessen, einmal Soze, immer Soze !

      • Kann man so sehen. Ich sehe mich da im Lager derer, die sonst immer predigen, dass man nicht gegen einen Antrag stimmt, den man für richtig hält, nur weil er aus dem anderen Lager kommt.

        Gerade als Verliererin hat sie noch weniger einen Grund dazu, den Leuten zu wiedersprechen, die ihr nach wie vor die Stange halten.

        Was Sie hier predigen, ist genau das Lagerdenken, dass sie sicherlich auch den „Sozen“ immer vorwerfen. Das sie jetzt mal richtig liegt, macht sie nicht zur Heiligen – deswegen kann ich ihr aber trotzdem den Respekt zollen, den sie hier m.E. verdient hat.

  • Sie kann nicht einen einzigen, verfassungswidrigen Punkt nennen.

    • Nun, werter Markus, wie könnte sie das auch?

      Machen Sie sich doch mal den Spaß – so Sie dafür Muße haben – und vergleichen das Grundsatzprogramm der CDU vom 34. Bundesparteitag 1986 mit dem Parteiprogramm der AfD von 2025.

      Ohne Ihnen den Spaß verderben zu wollen: Wenn jenes nicht verfassungswidrig war, kann es dieses auch nicht sein, denn so weit haben sie das Grundgesetz in den letzten 40 Jahren (noch) nicht verbogen – oder umgekehrt: Wenn dieses heute verfassungswidrig sein soll, war es jenes ebenfalls, woraus folgt, daß, will man die AfD heute verbieten, man dies mit der CDU vor 40 Jahren bereits a fortiori hätte tun müssen …

  • Soviel zur Aussagekraft der Zitatesammlung vom Verfassungsschutz…

  • „Einzelne Forderungen seien hingegen „klar verfassungswidrig“ oder „zumindest mit einer hohen Wahrscheinlichkeit.“ – Welche wären das denn? Schade, dass Frau Brosius-Gersdorf das nicht weiter ausgeführt hat. Aber: Eine angenehm differenzierte Sichtweise!

    • Die hat damit nur ihre vorherige zwingende Zustimmung relativiert.

      Und Lanz hat mal wieder die Klappe nicht aufgekriegt. Genau das wäre an dieser Stelle aber zwingend notwendig gewesen.

    • Ich vermute mal, daß sie die Unterteilung in Biodeutsche und Passdeutsche meint. Die finde ich angesichts der Einbürgerungspraxis der letzten Jahre zwar gerechtfertigt aber sie sieht das vielleicht als eine Unterteilung in eine 2Klassengesellschaft die sie verfassungsrechtlich für fragwürdig hält.
      Ist aber nur eine Vermutung meinerseits. Ich hätte mir das auch ausführlicher von ihr gewünscht und glaube auch nicht, daß dies für ein Verbot reichen würde, da man dies auch kritisch gegenüber der Einbürgerung und bei Straftätern auf die Aberkennung der Staatsbürgerschaft umformulieren könnte.
      Aber ich bin kein Jurist und kann auch ihre Gedanken nicht lesen. Evtl meint sie was ganz anderes.

  • Wer ist diese Frau?

  • Mir fällt immer wieder dieser entsetzte und auf Alarm und Flucht gezeichnete Gesichtsausdruck dieser Dame auf.

  • Respekt für diese differenzierten und dennoch klaren Aussagen!

  • Man kann von ihr halten was man will, aber in dieser Sache hat sie recht: Die AfD ist nicht verfassungsfeindlich, und dort, wo sie es sein könnte, muss man auch die „demokratischen“ Parteien hinterfragen oder dieses verfassungsrechtlich sauber sind. Und die SED mit ihren Enteignungsphantasien ist verfassungsrechtlich zumindest „umstritten“.

  • Dass eine EHEMALIGE Richterkandidatin ständig aus der Versenkung geholt wird, ist schon auffällig. Schielt die noch immer auf ein größeres Amt? Wer bietet die Plattform?

    • Ich finds auch auffällig. Als würde man sie für irgendwas (größeres?) brauchen.

  • 1. Die Politik der AFD kann man sich in Schweden anschauen. Da gab es finanzielle Anreize der Regierung aus Schwedendemokraten (wie AFD) und Moderaterna (wie CDU) für eine freiwillige Rückkehr, welche viele Einwanderer in Umfragen gut fanden.

    2. Die AFD ist eine Partei, die von vielen Einwanderern aus unterschiedlichen Ländern gewählt wird. Laut Konrad Adenauer Stiftung würden Zuwanderer aus Polen 2025 zu 25% CDU, zu 33% AFD und 6% BSW gewählt haben

    Warum finden viele die finanziellen Anreize für eine Rückkehr gut?

    Laut Statistik aus der Schweiz waren Migranten im Jahr 2017 in erster Generation zu 46% einsamer und in zweiter Generation zu 42% einsamer als die durchschnittlichen Schweizer.

    https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/bevoelkerung/migration-integration/integrationindikatoren/gesundheit/einsamkeitsgefuhl.html

    • schweden zahlt ueber 30.000 euro pro freiwilliger rueckwanderer.

      in umfragen fanden sie es vielleicht gut.

      in der praxis leider nicht.

      das resultat war enttaeuschend.

      kaum jemand nahm es an.

      auch migranten koennen rechnen.

      sie wissen genau, dass alimentierung auf lebenszeit in schweden 30.000 euro deutlich ueberwiegt.

  • Irgendwie ist man nur noch amüsiert über all die Talkshows, denn es hat sich im Vergleich zu VOR den Wahlen Themenbezogen überhaupt nichts verändert, die AfD ist und bleibt unangefochten die Nr.1! Weiter so!

  • Die Kommentare hier offenbaren leider, dass ein Großteil den Artikel entweder nicht gelesen oder nicht verstanden hat.

    -20
  • Wer ethnische Praktiken durchsetzen will ist ganz klar ein rassistischer Gewalttäter, ob durch Gesetze scheinbar legitimiert oder nicht. Remigration ist der klare legitime Ausdruck einer Praxis, die sich an Moral und auch an Gesetze hält. Gleichzeitig beschreibt diese Rückführung einen Vorgang, der nicht wie bei einer ethnischen Motivation von Herkunft und Geburtsort abhängig ist, sondern lediglich bei einem nicht vorhandenem Aufenthaltsrecht greift. Ein abgelaufenes Visum z.B. ist eine Tatsache, die sogar unaufgefordert den Betroffenen zur Ausreise zwingt, wenn er nicht gegen geltendes Recht des jeweiligen Landes verstoßen will.

  • „Wir müssen mal aufpassen, den ethnisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff per se als verfassungswidrig anzusehen. Das ist nicht so“

    Da hat die Frau vollkommen Recht.
    § 6. Abs. 1 Bundesvertriebenengesetz:

    >>… ist ein deutscher Volkszugehöriger eine Person, die sich in ihrer (außerdeutschen) Heimat „zum deutschen Volkstum bekannt hat, sofern dieses Bekenntnis durch bestimmte Merkmale wie Abstammung, Sprache, Erziehung, Kultur bestätigt wird“<<

    Ausnahmen gelten für Mitglieder des Fernsehrates.

  • Ich frage mich, warum diese Frau vom Mainstream immer wieder eingeladen wird🤔

  • Ein Bild des grauens

  • Ein paar Details im GG scheint sie ja doch verstanden zu haben.

  • Womit sie hier zitiert wird, ist ja grundsätzlich vernünftig. Nur ändert das nichts am Charakter – und der scheint mir dem von Merz sehr ähnlich zu sein. Merz meinte, alle würden nur darauf warten, daß er Kanzler werde und am Merzschen Wesen würde Deutschland genesen, und sie meint wohl ebenfalls, sie hätte irgendwie ein Anrecht darauf, Richterin am BVerfG zu werden.

  • In irgend ein hohes Amt wird sie es schon noch schaffen, einfach abwarten.

  • Oh, sie wird mir ja fast sympathisch. Was ist denn da passiert? Mal davon abgesehen, dass sie selbst schon Äußerungen gemacht hat, bei denen man nicht so genau weiß, ob die verfassungskonform sind (Würde des Menschen für ungeborenes Leben)….

  • Google sagt, Ethnos = altgriechisch für Volk

    Noch Fragen?

  • Moin ,ich persönlich tue mich mit den Wörtern Remigration oder Abschiebungen schwer. Für mich reisen Gäste ob eingeladen oder ungebetene nach Hause in ihre Länder… Also ist das eine Heimreise….
    Deswegen hießen damals die eingewanderten Arbeitskräfte Gastarbeiter. Die Bundesregierung hatte kein Interesse an Integration weil Sie dachten das Sie wieder heimkehren. Welch Irrtum.

    • Wenn sie das freiwillig tun, dann stimmt das. Die werden das aber niemals freiwillig tun!

      Die sollten auch wieder heimkehren. Die hatten ein Aufenthalts- und Arbeitsvisum für 2 Jahre. Die ersten kehrten auch zurück, aber dann kamen irgendwelche Leute (nicht die Gastarbeiter selbst) und klagten gegen die Befristung. Und schwupps war sie weg und die durften alle bleiben. Komische Richter gab es also schon damals. Meistens Nazis oder in dieser Zeit erzogen und studiert. Also Linke. Komischerweise wollten die Nazis aber eigentlich keine Ausländer in D, von ein paar Ausnahmen abgesehen.

  • die Frage bleibt Lanz: „wer hat von wem abgeschrieben?“

  • Exodus 20 (2. Buch Mose)
    13 Du sollst nicht töten. 
    15 Du sollst nicht stehlen. 
    16 Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten.
    ☝️

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