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42-Minuten-Telefonat

Cum-Ex-Affäre: Kanzleramtschef Schmidt soll versucht haben, ZDF-Berichterstattung zu beeinflussen

Das ZDF Neo Magazin Royale berichtet in seiner jüngsten Ausgabe über den Cum-Ex-Skandal rund um Olaf Scholz. Nach Aussagen von Böhmermann soll dabei Kanzleramtschef Wolfgang Schmidt in einem 42-minütigen Gespräch versucht haben, auf die Berichterstattung einzuwirken.

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Wolfgang Schmidt gilt als rechte Hand und engster Vertrauter von Olaf Scholz. Als Scholz von 2011 bis 2018 Bürgermeister von Hamburg war, hatte Schmidt das Staatsratsamt in der Senatskanzlei inne. 2018 folgte Schmidt Scholz nach Berlin und wurde Staatssekretär im Finanzministerium – seit 2021 ist er Chef des Bundeskanzleramtes.

In dieser Funktion gibt er sich größte Mühe, die Brände rund um Olaf Scholz zu löschen. In der aktuellen Ausgabe des ZDF Neo Magazin Royals berichtet Jan Böhmermann darüber, wie Schmidt versucht haben soll, die Berichterstattung des ZDF zu beeinflussen. Demnach stellte die Redaktion Böhmermanns eine Anfrage an das Bundeskanzleramt. Hintergrund sollen insbesondere die Gedächtnislücken von Scholz rund um den Warburg beziehungsweise Cum-Ex-Skandal gewesen sein.

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Böhmermann wirkte direkt an dieser Anfrage überhaupt nicht mit – kurz darauf soll Schmidt Böhmermann dennoch persönlich kontaktiert haben. 42 Minuten habe der Chef des Kanzleramtes demnach auf Böhmermann eingeredet und versucht zu Gunsten von Scholz auf die Berichterstattung einzuwirken.

Es ist nicht der erste Vorwurf dieser Art: Schmidt soll durch als vertraulich deklarierte Stellungnahmen auf Medienberichte eingewirkt haben. In diesem Zusammenhang gab es bereits ein Gerichtsverfahren. Der Investigativjournalist Oliver Schröm warf dem Kanzleramtschef vor, ihn mit dieser verdeckten Pressearbeit zu diffamieren. Schröm ist für mehrere Enthüllungen in der Cum-Ex-Affäre verantwortlich und hatte für den Stern berichtet. Schmidt soll unter anderem heimlich den NDR und den Stern kontaktiert haben. Das Verwaltungsgericht entschied, dass Schmidt Auskunft über seine Pressekontakte geben muss – der Beschluss wurde jedoch vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg aufgehoben.

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