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Baerbock-Video

Correctiv verbreitet in „Faktencheck“ selbst Falschinformationen

Dem Portal Correctiv ist ein peinlicher Fehler unterlaufen: In einem „Faktencheck“-Tweet zu einem Video von Annalena Baerbock verbreitet die Organisation selbst Falschinformationen.

Falschinformationen im „Faktencheck“

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Falschinformationen statt „Faktencheck“ – das Portal Correctiv wollte in einem Post auf X ein Video von Annalena Baerbock, das in den sozialen Medien die Runde macht, richtig einordnen. Man schreibt: „Ein Video soll Außenministerin Annalena Baerbock zeigen, die in China aus einem Flugzeug steigt und von niemandem begrüßt wird. Doch das Video ist aus 2023 und zeigt Baerbock in Malaysia – sie wurde dort empfangen“.

Doch das stimmt nicht, denn das Video stammt aus Januar 2024. Weil Baerbocks Flugzeug an der falschen Stelle geparkt hatte, musste sie zum Empfangskomitee laufen. X-Nutzer wiesen sofort auf den Fehler hin. Correctiv korrigierte sich daraufhin in einem Kommentar zum ursprünglichen Tweet. Der Organisation sei „im Tweet ein kleiner Fehler passiert” – im zugehörigen Artikel sei die richtige Jahreszahl angegeben. Im Original-Tweet ist der Fehler immer noch enthalten, sodass Nutzer, die nicht die Kommentare durchlesen, immer noch die Falschinformationen sehen.

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Correctiv ist in der Vergangenheit bereits wegen weit bedeutenderer Falschinformationen in die Kritik geraten. So behauptete die Organisation Anfang des Jahres, dass beim sogenannten „Geheimtreffen von Potsdam” besprochen worden sei, wie Millionen deutscher Staatsbürger abgeschoben werden sollen. Teile der Berichterstattung stellten sich jedoch im Nachhinein als falsch heraus, wie Selbstaussagen oder Gerichtsurteile belegen. Noch am Tag des Erscheinens änderte Correctiv den Text des Artikels mehrfach ab (Apollo News berichtete).

David Schraven, der Geschäftsführer von Correctiv, behauptete nach einem Gerichtsprozess in der FAZ, dass das Landgericht Hamburg die Kernaussagen des Artikels als „prozessuale Wahrheit” bestätigt habe. Allerdings stand in einer entsprechenden Pressemitteilung, dass sich das Gericht nicht zum Wahrheitsgehalt der Recherche äußerte. Stattdessen wurde Correctiv per Unterlassungserklärung aufgefordert, Falschaussagen über die Worte eines Teilnehmers des Treffens nicht weiterzuverbreiten (lesen Sie mehr).

Zuletzt wurde dem NDR vom Landgericht Hamburg ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.800 Euro auferlegt, weil der Sender weiterhin behauptet hatte, dass Correctiv ein Geheimtreffen aufgedeckt habe, bei dem die Massendeportation von Migranten besprochen worden sei. In einem Gerichtsurteil war zuvor bestätigt worden, dass diese Darstellung falsch sei und der NDR solche Behauptungen deshalb nicht tätigen darf (Apollo News berichtete).

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