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Potsdamer „Geheimtreffen“ 

Correctiv legt eigene eidesstattliche Erklärungen vor – und verschleiert Quellen

Nachdem Teilnehmer des „Geheimtreffens“ in Potsdam sieben eidesstattliche Versicherungen verfassten, um die Correctiv-Recherche in Zweifel zu ziehen, hat das Medienhaus jetzt selbst an Eides statt versichert, das Treffen korrekt dargestellt zu haben.

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Nachdem sieben Teilnehmer eines vermeintlichen „Geheimtreffens“ der Berichterstattung des Medienunternehmens Correctiv mit eidesstattlichen Erklärungen entgegentreten wollten, melden sich jetzt acht Correctiv-Journalisten mit demselben Trick zu Wort und versichern die Richtigkeit der Recherche „Geheimplan gegen Deutschland“ an Eides statt.

Am 12. Februar wurden Correctiv die Versicherungen der Teilnehmer des Potsdamer Treffens durch deren Anwalt, Carsten Brennecke, vorgelegt. Darin wird festgestellt, der rechte Aktivist Martin Sellner habe nicht über die Abschiebung deutscher Staatsbürger referiert, wie es in der Recherche zu lesen war. Correctiv meinte zuvor, einen „Masterplan Remigration“ aufgedeckt zu haben, den rechte Unternehmer und Politiker bei dem Treffen im vergangenen November besprechen wollten.

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Abschieben von deutschen Staatsbürgern – Correctiv von Richtigkeit der eigenen Darstellung überzeugt

Die betreffende Textpassage steht allerdings nach wie vor unverändert in der Recherche: „Nicht-assimilierte“ Menschen sollten abgeschoben werden, „auch wenn sie deutsche Staatsbürger sind“, schreibt Correctiv – Sellner meinte damit wahrscheinlich Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft, hat das aber vermutlich nicht in einem zusammenhängenden Satz gesagt, sodass die Zitation durch Correctiv korrekt wäre. Das wollen die Journalisten jetzt mit acht eidesstattlichen Versicherungen unterstreichen.

„Wir stehen entschlossen hinter unseren Enthüllungen. Mit den eidesstattlichen Erklärungen machen wir klar: Wir garantieren die Richtigkeit unserer Recherche mit unserer persönlichen Freiheit und dem Medienhaus Correctiv als Sicherheit“, erklärt Correctiv-Gründer David Schraven in einem am Dienstag veröffentlichten Beitrag.

Dabei betont Correctiv den Quellenschutz und möchte nicht preisgeben, warum man sich so sicher sein will, die Wahrheit über das Treffen zu berichten. Schraven war zuletzt mit einem kontroversen Satz aufgefallen, als er in einem amerikanischen Beitrag erklärte, man habe Aufnahmen mit einer Apple Watch gemacht – was auf eine illegale Tonaufzeichnung hindeutet. Schraven und die stellvertretende Chefredakteurin Annette Dowideit korrigierten den pikanten Satz und sprachen von einem Übersetzungsfehler (Apollo News berichtete).

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Aussage gegen Aussage – Correctiv hält Quellen zurück

Die nun vorgelegten eidesstattlichen Versicherungen sollen dem Landgericht Hamburg in einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit Ulrich Vosgerau vorgelegt werden, der an dem Treffen teilnahm und behauptet, Correctiv hätte Inhalte des Treffens falsch wiedergegeben – allerdings erklärte er in einem Interview auch, nicht die volle Zeit anwesend gewesen zu sein. Weil Correctiv seiner Ansicht nach eigene Aussagen aus dem Kontext riss, möchte er das Medienunternehmen abmahnen.

Correctiv sagt von sich selbst, man habe „sehr zuverlässige Quellen und hat daher keinerlei Zweifel an der Darstellung“ der eigenen Recherche. Zudem müssten die Teilnehmer jetzt, wenn sie gegen die Erklärungen von Correctiv vorgehen, beweisen, dass die Darstellungen des Medienhauses falsch sind – das dürfte allerdings mangels Aufnahmen kaum möglich sein.

Correctiv verweist derweil immer wieder auf den Quellenschutz, möchte die eigenen Darstellungen nicht mit Material untermauern, ist sich aber dennoch sicher, die Inhalte des Treffens richtig wiedergegeben zu haben.

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