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Faesers Niederlage

Compact-Verbot aufgehoben: Welche Ansprüche das Magazin jetzt gegen den Staat hat

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Das von Bundesinnenministerin Nancy Faeser forcierte Verbot des Compact-Magazins ist grandios gescheitert. Im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens ist das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zum Schluss gekommen, dass das Verbot des Compact-Magazins zumindest vorläufig keinen Bestand hat. Mit dem Verbotsverfahren hat Faeser alles auf eine Karte gesetzt. Compact hat in Spitzenzeiten bis zu 80.000 Magazine verkauft. Noch nie wurde ein so großes Medium mit einem Verbotsverfahren überzogen.

Durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist klar, dass Compact seine Tätigkeiten wieder vollumfänglich aufnehmen darf und rechtlich so behandelt wird, als wäre es nie verboten gewesen. Personal darf wieder eingestellt werden, und die Mitarbeiter dürfen wieder für Compact arbeiten. Auch Veranstaltungen dürfen wieder ohne jegliche Auflagen durchgeführt werden. Die ursprünglich geplante Veranstaltungsreihe „Die blaue Welle“, mit der zumindest implizit die AfD im Landtagswahlkampf im Osten unterstützt werden soll, kann nun stattfinden.

Des Weiteren hatte Faeser ohne Rücksicht auf Verluste das Betriebsvermögen von Compact in sechsstelliger Höhe eingefroren, Vertriebsstrukturen zerschlagen und Mobiliar sowie Dokumente beschlagnahmt. Nun muss das Innenministerium all dies rückabwickeln. Zudem könnten dem Compact-Magazin nun Schadensersatzansprüche gegen den Staat zustehen. Insbesondere die entgangenen Gewinne während der rund einen Monat andauernden Verbotsphase könnte Jürgen Elsässer einfordern.

Zudem dürfte Compact sich die Kosten für die Rechtsstreitigkeiten erstatten lassen können. Auch für sogenannte Reputationsschäden kann das Compact-Magazin unter Umständen Schadensersatz fordern. Dies gilt vor allem, wenn (voraussichtlich) nachwirkende Umsatzeinbußen auf das Verbot zurückzuführen sind. Denkbar wären hier etwa finanzielle Schäden, die Compact aufgrund von Kündigungen jeder Art während des zwischenzeitlichen Verbots entstanden sind.

Die Reputation der Bundesregierung hat aufgrund dieses in der Bundesrepublik Deutschland einmaligen Vorgehens gegen ein Medium in jedem Fall weiteren massiven Schaden genommen. 

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