Faesers Niederlage
Compact-Verbot aufgehoben: Welche Ansprüche das Magazin jetzt gegen den Staat hat

Das von Bundesinnenministerin Nancy Faeser forcierte Verbot des Compact-Magazins ist grandios gescheitert. Im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens ist das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zum Schluss gekommen, dass das Verbot des Compact-Magazins zumindest vorläufig keinen Bestand hat. Mit dem Verbotsverfahren hat Faeser alles auf eine Karte gesetzt. Compact hat in Spitzenzeiten bis zu 80.000 Magazine verkauft. Noch nie wurde ein so großes Medium mit einem Verbotsverfahren überzogen.
Durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist klar, dass Compact seine Tätigkeiten wieder vollumfänglich aufnehmen darf und rechtlich so behandelt wird, als wäre es nie verboten gewesen. Personal darf wieder eingestellt werden, und die Mitarbeiter dürfen wieder für Compact arbeiten. Auch Veranstaltungen dürfen wieder ohne jegliche Auflagen durchgeführt werden. Die ursprünglich geplante Veranstaltungsreihe „Die blaue Welle“, mit der zumindest implizit die AfD im Landtagswahlkampf im Osten unterstützt werden soll, kann nun stattfinden.
Werbung
Des Weiteren hatte Faeser ohne Rücksicht auf Verluste das Betriebsvermögen von Compact in sechsstelliger Höhe eingefroren, Vertriebsstrukturen zerschlagen und Mobiliar sowie Dokumente beschlagnahmt. Nun muss das Innenministerium all dies rückabwickeln. Zudem könnten dem Compact-Magazin nun Schadensersatzansprüche gegen den Staat zustehen. Insbesondere die entgangenen Gewinne während der rund einen Monat andauernden Verbotsphase könnte Jürgen Elsässer einfordern.
Zudem dürfte Compact sich die Kosten für die Rechtsstreitigkeiten erstatten lassen können. Auch für sogenannte Reputationsschäden kann das Compact-Magazin unter Umständen Schadensersatz fordern. Dies gilt vor allem, wenn (voraussichtlich) nachwirkende Umsatzeinbußen auf das Verbot zurückzuführen sind. Denkbar wären hier etwa finanzielle Schäden, die Compact aufgrund von Kündigungen jeder Art während des zwischenzeitlichen Verbots entstanden sind.
Die Reputation der Bundesregierung hat aufgrund dieses in der Bundesrepublik Deutschland einmaligen Vorgehens gegen ein Medium in jedem Fall weiteren massiven Schaden genommen.
Sie haben brisante Insider-Informationen oder Leaks? Hier können Sie uns anonyme Hinweise schicken.
“ Zudem könnten dem Compact-Magazin nun Schadensersatzansprüche gegen den Staat zustehen.“
Ist klar! Faeser baut den Mist und der Steuerzahler darf alles WIEDER bezahlen!
Da diese UNMÖGLICHE Frau selbständig gehandelt hat, sollt sie auch SELBSTSTÄNDIG dafür gerade stehen!
D.h. PRIVAT BEZAHLEN !!!!
Die Reputation der Bundesregierung hat Schaden genommen? Geht das denn noch? 😀
Das Vorgehen von Faeser hinterlässt den finanziellen Schaden für den Steuerzahler. Das Vorgehen hinterlässt einen Schaden für die Demokratie. Und das als Demokratieretterin. Warum diese Frau noch im Amt ist, kann sie wahrscheinlich nicht mal mehr selber beantworten
Da diese „Dame“ all das in ihrem selbstherrlichen Wahn ganz allein selbst zu verantworten hat, plädiere ich dafür, daß sie den Schaden aus ihrem Privatvermögen reguliert. Warum bitte soll der Steuerzahler für solch einen groben Unfug aufkommen???
Ein echtes Lehrstück in politischer Dummheit. Wie oft wollen die da in Berlin eigentlich noch vor Gericht verlieren?
Und was ist dann mit den T-Shirts und sonstigen Dingen die wegen eines „Compact“- oder auch nur eines „C“-Audrucks von übereifrigen Vollstreckungsbeamten konfisziert wurden?
Werden die jetzt alle an ihre rechtmäßigen Besitzer zurück gegeben?
Ich frage mich mittlerweile, ob das nicht alles auch etwas Gutes hat. Erstens wird immer deutlicher, dass Faeser es mit manchen Gesetzen nicht so genau nimmt und zweitens weiß ich nicht, ob sie bei anderen Schwerpunkten nicht den Haftbefehl gegen den Ukrainer verhindert hätte, welcher an der northstream Sprengung beteiligt war. Selbst die öffentlich rechtlichen Sender und auch ausländische Medien berichten mittlerweile ganz offen darüber, dass ukrainische Taucher northstream gesprengt haben.
https://www.nzz.ch/international/nord-stream-anschlag-laut-berichten-haftbefehl-gegen-ukrainer-erhoben-ld.1843641
Bin mal auf die Reaktion der Bundesregierung gespannt.