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Faesers Niederlage

Compact-Verbot aufgehoben: Welche Ansprüche das Magazin jetzt gegen den Staat hat

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Das von Bundesinnenministerin Nancy Faeser forcierte Verbot des Compact-Magazins ist grandios gescheitert. Im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens ist das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zum Schluss gekommen, dass das Verbot des Compact-Magazins zumindest vorläufig keinen Bestand hat. Mit dem Verbotsverfahren hat Faeser alles auf eine Karte gesetzt. Compact hat in Spitzenzeiten bis zu 80.000 Magazine verkauft. Noch nie wurde ein so großes Medium mit einem Verbotsverfahren überzogen.

Durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist klar, dass Compact seine Tätigkeiten wieder vollumfänglich aufnehmen darf und rechtlich so behandelt wird, als wäre es nie verboten gewesen. Personal darf wieder eingestellt werden, und die Mitarbeiter dürfen wieder für Compact arbeiten. Auch Veranstaltungen dürfen wieder ohne jegliche Auflagen durchgeführt werden. Die ursprünglich geplante Veranstaltungsreihe „Die blaue Welle“, mit der zumindest implizit die AfD im Landtagswahlkampf im Osten unterstützt werden soll, kann nun stattfinden.

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Des Weiteren hatte Faeser ohne Rücksicht auf Verluste das Betriebsvermögen von Compact in sechsstelliger Höhe eingefroren, Vertriebsstrukturen zerschlagen und Mobiliar sowie Dokumente beschlagnahmt. Nun muss das Innenministerium all dies rückabwickeln. Zudem könnten dem Compact-Magazin nun Schadensersatzansprüche gegen den Staat zustehen. Insbesondere die entgangenen Gewinne während der rund einen Monat andauernden Verbotsphase könnte Jürgen Elsässer einfordern.

Zudem dürfte Compact sich die Kosten für die Rechtsstreitigkeiten erstatten lassen können. Auch für sogenannte Reputationsschäden kann das Compact-Magazin unter Umständen Schadensersatz fordern. Dies gilt vor allem, wenn (voraussichtlich) nachwirkende Umsatzeinbußen auf das Verbot zurückzuführen sind. Denkbar wären hier etwa finanzielle Schäden, die Compact aufgrund von Kündigungen jeder Art während des zwischenzeitlichen Verbots entstanden sind.

Die Reputation der Bundesregierung hat aufgrund dieses in der Bundesrepublik Deutschland einmaligen Vorgehens gegen ein Medium in jedem Fall weiteren massiven Schaden genommen. 

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52 Kommentare

  • “ Zudem könnten dem Compact-Magazin nun Schadensersatzansprüche gegen den Staat zustehen.“
    Ist klar! Faeser baut den Mist und der Steuerzahler darf alles WIEDER bezahlen!
    Da diese UNMÖGLICHE Frau selbständig gehandelt hat, sollt sie auch SELBSTSTÄNDIG dafür gerade stehen!
    D.h. PRIVAT BEZAHLEN !!!!

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  • Die Reputation der Bundesregierung hat Schaden genommen? Geht das denn noch? 😀

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  • Das Vorgehen von Faeser hinterlässt den finanziellen Schaden für den Steuerzahler. Das Vorgehen hinterlässt einen Schaden für die Demokratie. Und das als Demokratieretterin. Warum diese Frau noch im Amt ist, kann sie wahrscheinlich nicht mal mehr selber beantworten

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  • Da diese „Dame“ all das in ihrem selbstherrlichen Wahn ganz allein selbst zu verantworten hat, plädiere ich dafür, daß sie den Schaden aus ihrem Privatvermögen reguliert. Warum bitte soll der Steuerzahler für solch einen groben Unfug aufkommen???

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  • Ein echtes Lehrstück in politischer Dummheit. Wie oft wollen die da in Berlin eigentlich noch vor Gericht verlieren?

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  • Und was ist dann mit den T-Shirts und sonstigen Dingen die wegen eines „Compact“- oder auch nur eines „C“-Audrucks von übereifrigen Vollstreckungsbeamten konfisziert wurden?
    Werden die jetzt alle an ihre rechtmäßigen Besitzer zurück gegeben?

  • Ich frage mich mittlerweile, ob das nicht alles auch etwas Gutes hat. Erstens wird immer deutlicher, dass Faeser es mit manchen Gesetzen nicht so genau nimmt und zweitens weiß ich nicht, ob sie bei anderen Schwerpunkten nicht den Haftbefehl gegen den Ukrainer verhindert hätte, welcher an der northstream Sprengung beteiligt war. Selbst die öffentlich rechtlichen Sender und auch ausländische Medien berichten mittlerweile ganz offen darüber, dass ukrainische Taucher northstream gesprengt haben.
    https://www.nzz.ch/international/nord-stream-anschlag-laut-berichten-haftbefehl-gegen-ukrainer-erhoben-ld.1843641
    Bin mal auf die Reaktion der Bundesregierung gespannt.

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  • Entgangene Gewinne mussen ersetzt und Mitarbeiter bezahlt werden. Darüber hinaus war es eine Klasse Werbung für das Magazin.

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  • Das Gericht hat der Innenminosterin in der Begründung den Rücken freigehalten indem geschrieben wurde, dass das Verbot über das Vereinsrecht nicht komplett abwegig ist

    So kann sie weiterhin ihr Unheil weiterführen – sie ist linksradikal kommunistisch totalitär und der Rechtsstaat ist nur dann gut, wenn man anderen Gruppen alles verbieten kann.

    Die Sozialisten halten nichts von Demokratie, nichts von Meinungsfreiheit udgl- die schränken Freiheiten ein und sie wollen die totale Überwachung

  • Vermutlich wird sich die Auflage des Magazins und die Abonnentenzahl im Internet nach dieser auf Steuerzahlerkosten erfolgten staatlichen „Werbekampagne“ für Compact vervielfachen.

    Auch die AfD dürfte indirekt profitieren, denn Elsässer kann bis 1.9.24 noch mal richtig auf seiner „Blauen Welle“ durch den Osten reiten.

    Danke, Nänzi.

  • „Keine Diät kann dem Körper alles Fett entziehen, denn das Gehirn besteht größtenteils aus Fett. Ohne Gehirn sieht man zwar gut aus, kann aber bestenfalls ein öffentliches Amt bekleiden.“

    George Bernard Shaw

  • „Die Dummheit von Regierungen sollte niemals unterschätzt werden.“ Helmut Schmidt

  • FJs ist zurückgetreten. Der war, bei allem Herumgepolter, aber auch ein überzeugter Demokrat mit intellektueller Klasse und Ethos.

  • Es wird Zeit das eine persönliche Haftung von Politikern eingeführt wird. Des weiteren muss der Verstoß gegen Amtseid strafrechtliche Konsequenzen haben.

  • Kann das Frau Faeser bitte privat bezahlen?

  • Und das, obwohl SIE Compact verboten hat. Ob SIE je darüber hinweg kommt. Hoffentlich nicht.

  • So etwas sieht ziemlich abgewirtschaftet und abgehalftert aus. Ich hatte es gar nicht mehr erkannt.

  • Macht nix, Steuermichel & -michaela
    bezahlen Faesers sozialist. Übereifer.

  • Die Vereinigungsfreiheit war bisher – verglichen mit der Versammlungsfreiheit – miserabel abgesichert, weil es kaum Gesetze und keine höchstgerichtliche Rechtsprechung gab: Genau deshalb hatte Faeser zu diesem Umweg gegriffen, um „Compact“ zu verbieten. Nun dürften wir endlich eine höchstgerichtliche Rechtsprechung bekommen, die es der Exekutive erschwert, Vereine „einfach so“ zu verbieten – ein wirklicher Gewinn für uns Bürger!

  • Ich finde, diese Frau ist äußerlich so häßlich wie innerlich. Wer jetzt noch CSU/CDU/SPD/GRÜN/FDP wählt gehört…

  • Faeser gehört sofort aus der Politik entfernt und enteignet. Mit der Enteignung könnte ein Teil des Schadenersatzanspruchs von Jürgen Elsässer und anderen Mitarbeitern beglichen werden.

  • Faeser muss die Kosten des Verfahren und evtl. Schadenersatz persönlich tragen. Wenn ich mich richtig erinnere sagte sie, „Ich habe Compact“ verboten. Meiner Erinnerung nach hat sie das Verbot nicht auf Papier des Innenministeriums sondern auf Privatpapier geschrieben.

  • So sehen Verlierer aus.

  • Liebe Kommentatores: haltet mal den Ball flach! Im Hauptverfahren werden die Richter ausgetauscht sein!

  • So, wie die auf dem Bild hier aussieht, gehört sie eigentlich in die Klapse – meine Meinung.

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