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Urteil erwartet

Bundesverfassungsgericht könnte Soli beerdigen: Ampel droht das nächste Milliarden-Haushaltsloch

Noch Ende dieses Jahres will das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags entscheiden. Sollte der Soli fallen, droht Lindner das nächste 12-Milliarden-Loch.

Zum 1. Januar 2021 wurde der Solidaritätszuschlag reformiert. Seitdem müssen jedoch immer noch rund 10 Prozent der am besten verdienenden Personen die Steuer zahlen. Ebenso fällt der Soli für Kapitalanleger an, die ihren Steuerfreibetrag von 1.000 Euro ausgeschöpft haben. Nach Angaben der Wirtschaftswoche sind deutschlandweit zudem rund 500.000 Kapitalgesellschaften vom Soli betroffen.

Ende dieses Jahres könnte der Soli jedoch fallen. Beim Bundesverfassungsgericht ist ein entsprechendes Verfahren anhängig. Das Gericht selbst hatte angekündigt, noch 2024 in der Sache eine Entscheidung zu treffen. Wenn das Bundesverfassungsgericht den Soli für verfassungswidrig erklärt, würde dies das nächste Milliardenloch in den Bundeshaushalt von Finanzminister Christian Lindner reißen. Allein dieses Jahr rechnet die Bundesregierung mit Einnahmen durch den Soli in Höhe von 12 Milliarden Euro.

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Dabei positioniert sich gerade die FDP seit Jahren öffentlichkeitswirksam gegen den Soli. Auch die Verfassungsbeschwerde, die voraussichtlich noch 2024 vor dem Verfassungsgericht verhandelt wird, wurde von sechs FDP-Abgeordneten eingereicht. Auch Christian Lindner hatte sich erst diese Woche erneut für einen „Einstieg in den Ausstieg beim Solidaritätszuschlag“ ausgesprochen.

Klar ist jedoch, dass ein Aus des Solis den Finanzminister in ernsthafte Finanzierungsprobleme stürzen würde. Nach Angaben der Welt beträgt für 2025 das Haushaltsloch schon jetzt 15 bis 25 Milliarden Euro. Da Grüne und SPD sich entschieden gegen Kürzungen bei Sozialausgaben aussprechen, droht Deutschland 2025 wohl eine erhebliche Neuverschuldung

Ursprünglich wurde der Soli 1991 eingeführt, um Mehrbelastungen aus dem zweiten Golfkrieg zu tragen. Ab 1995 wurde der Zuschlag erhoben, um die Deutsche Einheit zu finanzieren. Er beträgt je 5,5 Prozent der Einkommens-, Körperschafts- oder Kapitalertragssteuer.

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