Werbung:

Werbung:

Kinderwunschbehandlung

Bundessozialgericht: Krankenkassen müssen Spermakonservierung von Transsexuellen bezahlen

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass Krankenkassen künftig die Kosten für das Einfrieren von Samenzellen bei transsexuellen Versicherten übernehmen müssen, die eine geschlechtsangleichende Behandlung durchlaufen.

Von

Werbung

Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat am Mittwoch ein Urteil zu Kostenerstattungen in Bezug auf Transsexuelle gefällt, die sich einer geschlechtsangleichenden Behandlung unterziehen. Demnach können sich betroffene Versicherte künftig auf Kosten der Krankenkasse ihre Samenzellen für eine spätere Kinderwunschbehandlung einfrieren lassen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine entsprechende Richtlinie erstellt, in der die Voraussetzungen für die Kostenübernahme festgelegt werden.

Das Urteil basiert auf einem Fall aus Niedersachsen, bei dem eine 24-jährige transsexuelle Versicherte geklagt hatte. Sie hatte sich einer geschlechtsangleichenden Behandlung unterzogen, deren Kosten von ihrer Krankenkasse übernommen wurden. Anschließend beantragte sie auch die Übernahme der Kosten für die Kryokonservierung ihrer Samenzellen, um sich die Möglichkeit eigener Kinder offenzuhalten. Die Krankenkasse lehnte diesen Antrag jedoch ab.

Das BSG entschied nun, dass bei einer geschlechtsangleichenden Behandlung die Kostenübernahme der Kryokonservierung von Samenzellen grundsätzlich infrage kommt. Die bisherige Richtlinie des G-BA sieht vor, dass solche Kosten vor einer keimzellschädigenden Behandlung, wie etwa einer Strahlentherapie, übernommen werden können. Das Gericht stellte fest, dass eine Geschlechtsangleichung ebenfalls als eine keimzellschädigende Behandlung zu betrachten sei und der Leidensdruck durch die Transsexualität mit einer Erkrankung vergleichbar ist.

Da es sich bei der Kryokonservierung in diesem Zusammenhang um eine neue Leistung handelt, fehlt bislang eine spezifische Regelung der Leistungspflicht durch den G-BA. Daher können Versicherte aktuell keine Kostenerstattung verlangen. Im Fall der Klägerin gilt jedoch eine besondere Situation: Da ihre Krankenkasse bereits die Kosten für die geschlechtsangleichende Behandlung übernommen hat, könnte sie sich auf Vertrauensschutz berufen. Dies würde bedeuten, dass bereits ohne eine entsprechende G-BA-Richtlinie die Kostenerstattung für die Spermakonservierung in Betracht käme.

Ob die Klägerin diesen Vertrauensschutz in Anspruch nehmen und eine Kostenerstattung verlangen kann, muss nun das zuständige Landessozialgericht prüfen.

Werbung

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Strafbare Inhalte, Beleidigungen oder ähnliches sind verboten. Bitte haben Sie Verständnis, dass es ggf. zu längeren Bearbeitungszeiten kommt. Kommentare sind auf maximal 1.000 Zeichen limitiert.

49 Kommentare

  • Was sollen die gesetzlich Versicherten denn noch alles bezahlen? Unfassbar, wird Zeit dass dem Spuk ein Ende gesetzt wird! Ich hoffe auf den Anfang vom Ende am Sonntag!

    • Wie gestern ein anderes Gericht entschieden hat, Artikel bei der EpochTimes

      „Bundessozialgericht bekräftigt Krankheitswert von Leidensdruck Transsexueller
      Der psychische Leidensdruck transsexueller und nichtbinärer Menschen kann einen Krankheitswert haben. Das stellte das Bundessozialgericht in Kassel klar. Als Konsequenz muss eine Richtlinie zu geschlechtsangleichenden Behandlungen verabschiedet werden.
      Epoch Times28. August 2024
      …“

      Dürfen Sie / „wir“ da noch verdammt viel mehr bezahlen. Aber die demokratische Mehrheit will das ja so, jede Wahl beweist es. Und ihr, als gute Demokraten, beugt euch doch dann. Ich nicht, ich bin kein Demokrat, da es eine gescheiterte, dysfunktionale Regierungsform ist, die niemals dauerhaft funktionieren kann, weil die Masse der Leute nicht zur Theorie paßt (wie auch beim Marxismus, daher versuchen die guten demokratischen Parteien auch gerade wieder den „neuen Menschen“ zu schaffen, der dann „passen“ wird (halt auch wie im Marxismus)).

  • Ich hatte Wangenknochenverschiebung und musste operiert werden, um symmetrisches Gesicht zu bekommen. Computertomograph kostete mich 1200 €, keine Kassenleistung, Schiefes Gesicht oder 1200 €?
    Was die Kassen bezahlen und für wen, schreibe ich lieber nicht.

    • Ein Kopf CT kostet 160 – 180 Euro – da wollte sie wohl jemand ausnehmen.

  • Das Eine wollen und das Andere nicht lassen können. Vielleicht auch noch mit Option auf Rückgängig-OP? Und alles gerne auf Kosten der Allgemeinheit. Das zeigt, wie pervers und krank dieses Thema behandelt wird. Wer fragt eigentlich nach meinem Leidensdruck, den die derzeitige Politik verursacht?

    • Eine Frau hat keine Samenzellen, sie hat Eierstöcke. Somit
      kann eine Frau auch keine Samenzellen einfrieren lassen!
      Entweder steht die jetzt sie dazu, oder sie wandert in den
      Iran aus!

    • Steuermichel zahlt die Spleens
      der Bürger.

      • Ich wollte einen zweiten Schniedel auf dem Rücken haben.
        Haben die nicht zahlen wollen! So was Unfieses, manno!

        1
  • Krankenkassen muessen bezahlen? Nein WIR müssen für die die Reproduktionsoptionen zutiefst verwirrter Menschen bezahlen — Biopolitik a la woke-grün-rot

  • Dieses Urteil ist einfach nur schlimm. Justiz und Politik machen dieses woke Kasperletheater mit – und wir alle müssen es bezahlen.

  • Meine transsexuelle Friseurin ärgert sich immer, wenn sich berufene Politiker in ihr Leben einmischen wollen Das Gerichtsurteil hält sie für verwerflich und meint, daran Interessierte mögen das doch bitte selbst bezahlen!

  • Haha….Na super…Deswegen haben die Krankenkassen kein Geld mehr.
    z.B.: Wurde ich nach 3 Jahren (statt 5 Jahre ) aus der Krebsnachsorge ( Mund Boden Krebs)raus geworfen.
    Als Grund nannte man mir: Keine Chemo und keine Bestrahlung sondern nur OP reicht nicht mehr aus um die 4 Augen Begutachtung durchzuführen.
    Ambulante Nachsorge in der Klinik wo ein Chefarzt drauf schaut ist gestrichen.Bezahlt wird nur noch der Niedergelassene HNO-Arzt.

    Wirklicher Grund : Kein Geld mehr in der Krankenkasse. So viele die Kassieren und nie eingezahlt haben.

  • Unglaublich was unter dieser Regierung aus dem Land geworden ist .Einst in der Welt geschätzt !!!! und belächelt und Ausgelacht ( ausgenutzt ).

    • Ich weiss nicht, ob da noch so viele Länder über Deutschland lachen können. Die LGBTQ+++ Agenda ist auch in anderen westlichen Ländern voll von solchen Beispielen.

  • Es gibt immer noch zuviele die diesen Einheitsbreiwahnsinn weiter wählen!

    • Die wollen sich wahrscheinlich noch alle umoperieren lassen.

  • 2022 entschied das sog. „Bundessozialgericht“ übrigens dass „Alt“-Erwerbsminderungsrentner keinen Anspruch auf eine Nachberechnung ihrer zu niedrigen Erwerbsminderungsrente haben.
    Man ist übrigens nicht zum Spaß erwerbsgemindert, sondern weil man krank oder behindert ist. Ich dachte eigentlich, gerade für solche Leute wären unsere Sozialsysteme überhaupt da.
    Dieses Gericht ist mir schon öfters negativ aufgefallen. Man bekommt den Eindruck, die entscheiden konsequent gegen die normale Bevölkerung. Im Namen des Volkes passiert hier gar nichts.

  • Entweder ganz oder gar nicht, entschieden ist entschieden – das tragen sie doch so stolz vor sich her – also dann aber auch voll durchziehen, mit allen Konsequenzen! Schließlich wollen sie doch auch gerichtlich abgesichert angesprochen werden.
    Aus allen Töpfen gleichzeitig fressen, geht eben nicht. Basta.

    • Doch, das geht. Dafür sorgen deutsche Gerichte.

  • Und ich musste heute 100 Euro für ein Zahn-Antibiotika selber zahlen.

    • So etwas muß man natürlich auch als Antibiotika nach
      einer Geschlechtsumwandlung geklarieren. Dann gibt es
      dasZeug im Abbo.

    • Hatte ich vorgestern, mußte aber nichts bezahlen.

    • Das ist aber günstig! Bei einer Wurzelspitzenresektion hat das Antibiotika mit Fließ knapp 400 Euro Eigenleistung gekostet. Die Krankenkasse bezahlt nur das mindeste und läßt es auf eine Entzündung nach der OP ankommen. Und das Gebiß war nachweislich Bonusheft gepflegt.

  • Huxleys „Schöne neue Welt“ lässt grüßen.

  • Weiß hier jemand, wie es mit den „notwendigen“ OPs aussieht?
    Wer bezahlt die?

    • Steht im Artikel: die gesetzlichen Kassen.

      • So einfach ist es nun auch wieder nicht:

        Die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 19. Oktober 2023 im Verfahren B 1 KR 16/22 R hat weitreichende und besorgniserregende Konsequenzen für Menschen, die ihre medizinische Transition beginnen möchten. Durch das Urteil wird die Kostenübernahme für geschlechtsangleichende Maßnahmen stark eingeschränkt, was als lebensgefährlich für betroffene trans* und nicht-binäre Personen angesehen werden muss. Der vorgeschlagene Bestandsschutz, der nur für bereits laufende Maßnahmen gelten soll, ist fragwürdig und unzureichend, da er die notwendige medizinische Versorgung nicht umfassend gewährleistet.

        .https://dgti.org/2024/03/16/kostenuebernahme/

        0
      • 😞

        0
  • Sie wollen doch keine Männer sein?

  • Hier geht es um Menschen die eine geschlechtsangleichende OP machen wollen. Menschen, die die Biologie akzeptieren und sich darüber im klaren sind, welchen Schritt sie gehen werden.
    Daher sollte man hier nachfragen, ob die Kosten des Einfrieren der Samen, auch bei Männer übernommen wird, die sich zu. B. einer Strahlebtherapie unterziehen müssen.

  • witzig – für die Kryokonservierung von Spermien oder Eizellen müssen m.W. die Krebspatienten selber löhnen…

    • Vielleicht sollte man(n) mit der Krebsdiagnose die weibliche verletzliche Seite entdecken. Dann zahlts die Kasse.
      Nicht vergessen: Solche Richter fällen Urteile „Im Namen des Volkes“.

  • Und das nachdem ich eben gehört habe, daß ich einen Termin beim Facharzt ab Januar nächsten Jahres bekomme. Ich möchte gerne heute jemand richtig verhauen!

  • Ich dachte wenn ein Mann eine Frau werden will bzw. geworden ist, produziert sie Eizellen für die Befruchtung. DEnn sie ist ja eine richtige Frau und muss auch bei Strafe als richtige Frau gesehen werden. Nun bin ich aber verwirrt.

  • Und etwas weitergedacht: Sollten die Spermien zum Einsatz kommen und es entsteht ein Kind:

    Darf es die Transfrau – die biologisch der Erzeuger wäre – dann Mutter oder Vater nennen?

  • Kommt der Wahnsinn in diesem Lande eigentlich nie an ein Ende?

  • Eine Schande ☹️☹️🤮

  • Nun, schon seit längerer Zeit stellt sich ernsthaft die Frage, was die obersten Bundesrichter so rauchen, bevor sie zum Dienst erscheinen.

    Das Problem dabei liegt indes auf der Hand: Die Krankenkasse ist eine VERSICHERUNG AUF GEGENSEITIGKEIT. Das heißt: Alle Versicherten zahlen in sie ein, um die individuellen KRANKHEITSKOSTEN gemeinsam zu tragen.

    Soweit, so gut. Doch die Politik hat die sog. „versicherungsfremden Leistungen“ in den zurückliegenden Jahren immer ausgeweitet, was nicht ohne Folgen für die Beitragszahler geblieben ist:

    # Ist Abtreibung eine Krankheit?
    # Ist Geschlechtsangleichung eine Krankheit?
    # Ist Kinderlosigkeit eine Krankheit?
    # Ist die Brustgröße eine Krankheit?
    # Ist individuelles Schönheitsempfinden eine Krankheit?
    # Ist Zuwanderung eine Krankheit?
    # Ist Spremaeinfrostung eine Krankheit?

    Individuell sind das schon Belastungen, aber es gibt keinen vernünftigen Grund, die Versichertengemainschaft mit den Kosten dafür zu belasten.

  • Also geht es um Männer,
    die Frausein mimen. Sich ggf.
    zu Eunuchen operieren lassen.
    Deutschland, Vielfalt-Land:
    Steuermichel zahlt die Spleens
    der Bürger.

  • Ich freue mich auf Sonntag!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Werbung