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Innenministerium

Bundesregierung stoppt zwei Aufnahmeprogramme – 640 Afghanen erhalten Absage

Die Bundesregierung beendet zwei Sonderprogramme zur Aufnahme vermeintlich gefährdeter Afghanen. Rund 640 bereits erfasste Personen sollen nicht nach Deutschland kommen.

Von

IMAGO/Bernd Elmenthaler

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Die Bundesregierung wird die Einreisegesuche von rund 640 Afghanen nicht weiterverfolgen. Die Betroffenen standen auf der Menschenrechtsliste und im Überbrückungsprogramm, die von der früheren Ampel-Regierung eingeführt wurden. Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums erklärte laut Agenturen am Mittwoch in Berlin, dass diesen Personen in den kommenden Tagen schriftlich mitgeteilt werde, es liege kein politisches Interesse zur Aufnahme mehr vor. 

Von der Entscheidung unberührt bleiben das Ortskräfteverfahren sowie das Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan. Nach Angaben der Bundesregierung warten derzeit gut 1.300 Afghanen mit unterschiedlichen Aufnahmezusagen in Pakistan. Etwa 90 von ihnen gehören zum Ortskräfteverfahren, rund 580 zum Bundesaufnahmeprogramm. Die rund 640 Personen aus Menschenrechtsliste und Überbrückungsprogramm zählen zu jenen Fällen, für die keine Aufnahme mehr vorgesehen ist. In einer Bundestagsdrucksache aus dem November ist von insgesamt rund 2.300 Afghanen die Rede, die über alle vier Programme Aufnahmezusagen erhalten haben.

Ein afghanischer Richter, der 2022 eine Zusage erhalten hatte und auf der damaligen Überbrückungsliste stand, hatte Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe erhoben, nachdem das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg seinen Eilantrag abgelehnt hatte. Das OVG war zu dem Ergebnis gekommen, dass die Aufnahmezusagen der drei älteren Programme – Ortskräfteverfahren, Menschenrechtsliste und Überbrückungsliste – nicht die Qualität eines Verwaltungsakts hätten und daher keine rechtlich durchsetzbaren Ansprüche begründeten. Nur Zusagen aus dem 2022 geschaffenen Bundesaufnahmeprogramm seien rechtsverbindlich.

Am 4. Dezember entschied das Bundesverfassungsgericht über die Beschwerde des Richters. Das Gericht bestätigte nicht, dass aus der Aufnahmezusage ein Anspruch auf Erteilung eines Visums folgt. Es stellte jedoch fest, dass das Verfahren nicht weiter offengehalten werden darf. Die Bundesregierung muss über die anhängigen Visumsanträge der Familie kurzfristig entscheiden. Ob die Aufnahmezusage aufrechterhalten oder aufgehoben wird, bleibt eine Entscheidung der Behörden

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40 Kommentare

  • Und wer kontrolliert das, Herr Innenminister? Bei so vielen leeren Versprechungen in dieser Regierung, kann man einfach nichts mehr glauben. Das kommt viel zu spät!

  • Nanu, bis gestern war es rechtlich unmöglich, diesen Personen die Aufnahme zu verwehren.
    Auf einmal geht es. Liegt es an Umfragewerten?

  • Dann kommen die halt demnächst als Syrer ohne Pass.
    Kein Problem in Clownland.

    6,4 Millionen raus wär mal eine schön nachhaltige Hausnummer.

    • Für die „nachhaltige“ Hausnummer bräuchte es die AfD.

      • Aber nur eine AfD-Alleinregierung über die nächsten 12 Jahre…

        Im Rahmen einer Koalition bleibt für das AfD-Profil nicht mehr viel übrig, das prohezeie ich.

        Der Wähler hat sein Schicksal in der Hand.

  • …und morgen kommt der Osterhase ! 😉

  • Ohrfeige für Baerbock. Zusagen sind kein Verwaltungsakt und damit Willkür. Denn Verwaltungsakte beruhen immer auf Gesetz. Heisst: Kein Gesetz, kein Verwaltungsakt, kein Anspruch.

    • Das interresiert die doch nicht! Die hat eiskalt ihr Konkurentin ausgestochen nur um in die USA zu fliehen. Ihr Genosse glaubt auch noch in Dänemark sicher vor dem Zugriff der Gerechtigkeit zu sein. Irgendwann bekommen beide ihre Strafe für ihr korruptes Verhalten.

  • Und sie kommen doch, irgendwann, irgendwie.

  • Man kann annehmen das Bundeswehrsoldaten schon sehr umsorgt wurden im Afghanistan, wenn man bedenkt, wieviel Tausend Ortskräfte inzwischen eingeflogen wurden.
    Führungskräfte bei Internationalen Konzernen können nur mit Neid auf solche vielen Helfer schauen, denn da ist Zahl sehr begrenzt.
    Wenn man das hochrechnet muss jeder Bundeswehrsoldat mehrere 100 Helfer gehabt haben. Erstaunlich, zu anderen Ländern, welche mit wesentlich mehr Personal vor Ort waren.

    • Da fragt man sich ob die Soldaten überhaupt noch was zu tun hatten. Das kann echt nicht sein, dass es kein Ende nimmt mit den angeblichen Ortskräften. Das da was nicht stimmt sieht doch ein Blinder mit dem Krückstock!

  • Wieviel Ortskräfte sollen denn noch kommen?
    Auf der offiziellen Seite der Bundesrepublik standen mal als Zahlen:
    Ortskräfte ca. 800 Personen, Familienangehörige 2200 Personen.

    Die entsprechenden NGOs laufen bestimmt schon auf Hochtour…..die Selbstlegitimierung darf doch nicht nachlassen, sonst gibt’s kein Geld mehr….

  • Wenn die Omas gegen rechts dagegen protestieren dürfen die doch einreisen. Jede Wette

  • …aber nur bis morgen.

  • 🤞 So geht das aber nicht! 🤣🤣🤣🤣

  • Naja,dann können sie halt als normale Asylanten kommen…

  • Wer’s glaubt …

  • „Ein afghanischer Richter, der 2022 eine Zusage erhalten hatte und auf der damaligen Überbrückungsliste stand, hatte Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe erhoben, “

    Nein, nicht der Afghane hat eine Verfassungsbeschwerde eingelegt, das war eine von unserem Steuergeld bezahlte NGO!

    • Das kann nur ein „Friedensrichter“ gewesen sein…dünkt mich.

  • 650 Klagen gegen Deutschland werden nun von linken Rechtsanwälten und NGOs vorbereitet. Die Anwälte werden vom Steuerzahler nach Bravo Asyl bezahlt, oder sehe ich das Falsch?

    • Genau so wird es kommen. Plus die volle Dosis Moralpredigten auf den üblichen Kanälen.

    • Ja und das auch noch auf Kosten der Steuerzahler. Diese PKH-Finanzierung entspr. Klagen hätte längst entsorgt werden müssen, aber es ist ja politisch gewollt, dass diese Gestalten alle hier im Land verbleiben, unabhängig von ihrem rechtlichen Aufenthaltsstatus,

  • „Von der Entscheidung unberührt bleiben das Ortskräfteverfahren sowie das Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan“

    Sie lügen, wir wissen dass sie lügen, sie wissen dass wir wissen dass sie lügen und sie lügen trotzdem !

    Nein, sie lügen nicht trotzdem, sondern sie lügen, weil das an der Wahlurne für sie ersichtlich keine Konsequenzen hat.

  • Die Frage ist auch, ob die Identität der Einreisenden überhaupt feststeht. Wer den Nachweis nicht erbringt, für den gilt dann auch die Zusage von Baerbock nicht. Wahrscheinlich finden sie plötzlich wieder ihre weggeworfenen Pässe. Aber auch ein wieder aufgefundener Pass sagt nichts über die wahre Identität. Kann ja jeder daher kommen und behaupten, er sei ein Afghane!

  • AfD wirkt…aber noch zu wenig!
    Mal sehen, was wir bei 30% AfD bekommen 🙂

  • Na, Dobrindt, da haben Sie wohl die Rechnung ohne den „Richter“ aus Berlin-Tiergarten und Böhmer… und seine Clique gemacht, wie?

  • Abwarten, was irgendein »linker« Richter zu sagen hat. ;-))

  • Nebelkerzen, übermorgen entscheidet dann ein Gericht pro Menschen die noch nie einen einzigen Cent hier erwirtschaftet haben. Es gibt leider zuviele einflußreiche Akteure die dieses Land koste es was es wolle zerstören wollen. Der perfekte Sturm ist da..

  • Das Gekreische der Empörungszeloten wird ohrenbetäubend werden. 3.. 2.. 1…

  • Denen geht der…auf Grundeis…

  • Die will hier keiner haben, egal aus welchem Programm. Wir haben schon zu viele!

  • Von der Entscheidung unberührt bleiben das Ortskräfteverfahren sowie das Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan.

    Tüchchen fürs Auge. Die veräppeln uns doch wieder. Jetzt können sie sagen, dass sie etwas tun, aber die Ortskräfte, wohl die größte Gruppe, wird weiterhin importiert.

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