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Subventionssabbau

Bundesrechnungshof wirft Ampel-Regierung Versagen vor

Weil einige Subventionsprogramme zuletzt vor über zehn Jahren evaluiert wurden und die Ampelparteien eigentlich eine breite Überprüfung der Milliarden-Vergünstigungen im Koalitionsvertrag festhielt, kritisiert der Bundesrechnungshof die Regierung scharf.

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Der Bundesrechnungshof wirft der Bundesregierung Wortbruch beim Subventionsabbau vor. Das im Koalitionsvertrag festgehaltene Versprechen, Subventionen zu reduzieren, um so die Haushaltsplanung zu erleichtern, sollen die Ampelparteien bislang nicht eingehalten haben, bilanziert der Rechnungshof.

Der Bericht, der dem Handelsblatt vorliegt, erklärt, „die Bundesregierung setzt eigene Vorgaben und Ziele nicht um“ und kritisiert die Regierung: SPD, Grüne und FDP würden an „ineffizienten Steuervergünstigungen“ festhalten – obwohl die Sinnhaftigkeit vieler Vergünstigungsprogramme zuletzt vor zehn Jahren überprüft worden war.

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Eigentlich wollte die Ampel die laufenden Steuervergünstigungen evaluieren, um so gegebenenfalls Haushaltsdefizite auszugleichen, auch dieses Versprechen hat die Bundesregierung bislang nicht eingehalten. Hingegen der im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen haben die Ampelparteien „keine neuen externen Evaluationen durch unabhängige Gutachter veranlasst“, moniert der Bundesrechnungshof.

18,4 Milliarden Verlust im laufenden Jahr

Ursprünglich erklärten SPD, Grüne und FDP, zusätzliche Haushaltsspielräume dadurch gewinnen zu wollen, „dass wir im Haushalt überflüssige, unwirksame und umwelt- und klimaschädliche Subventionen und Ausgaben abbauen“. Dennoch sind 16 der 108 aktuell laufenden Steuervergünstigungsprogramme, die im neuesten Subventionsbericht aufgeführt werden, zuletzt vor über zehn Jahren evaluiert worden, insgesamt wurde rund die Hälfte in der aktuellen Legislatur noch nicht überprüft.

Alleine im laufenden Jahr würden die laufenden Programme zu Verlusten in Höhe von 18,4 Milliarden Euro führen, teilte das Bundesfinanzministerium mit – der Bundesrechnungshof kritisiert diese Zahlen aber: Der Subventionsbegriff in seiner aktuellen Fassung lässt „weitere Steuervergünstigungen mit erheblichen Mindereinnahmen außer Acht.“

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Der Bundesrechnungshof verweist dabei oft auf Vergünstigungsprogramme, die vor allem auf die fossile Brennstoffindustrie ausfallen. „Das belastet neben den Staatseinnahmen auch Umwelt und Klima“, behauptet die Behörde. Laut Subventionsbericht der Bundesregierung haben aber gut ein Viertel der Maßnahmen „eine positive Wirkung auf den Klimaschutz.“

Einzige Kürzung: Agrardiesel

Des Weiteren kritisiert der Bundesrechnungshof, dass die einzigen bislang durchgesetzten Kürzungen gerade einmal 440 Millionen einsparen würden: die Kürzungen der Steuervorteile für Landwirte beim Agrardiesel. Interessanterweise ordnet die Regierung Steuervergünstigungen als Subventionsmaßnahmen ein, obwohl man dieser Einstufung teilweise widersprechen kann.

Die Befreiung der Bauern von der Kfz-Steuer rührt daher, dass Traktoren und ähnliches Gerät zu über 90 Prozent auf privaten Acker- und Nutzflächen zum Einsatz kommt, dabei aber seltenst über öffentliche Straßen fährt. Die Landwirte werden hier also nicht subventioniert, sondern von einer Steuer befreit, die darauf abzielt, die Nutzung staatlicher Routen zu besteuern, um deren Erhaltung zu finanzieren.

Hier zeigt sich die klimafreundliche Ausrichtung des Bundesrechnungshofs: Dieser forderte im Januar, Bauern sollten die Kfz-Steuer erbringen müssen, weil die Vergünstigungen nicht mit einer nachhaltigen Weiterentwicklung des Steuerrechts vereinbar seien.

Der Bundesrechnungshof kritisiert daher nicht, dass Bauern künftig die Agrardiesel-Besteuerung leisten müssen, sondern dass diese Vergünstigung die einzige ist, die bislang von der Bundesregierung gestoppt wurde. Das Bundesfinanzministerium legte auf Staatssekretärsebene zwar eine Liste mit 21 weiteren Steuervergünstigungen vor, aber die „Bundesregierung konnte sich letztlich für keinen dieser Vorschläge entscheiden“, moniert der Bundesrechnungshof.

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