Persönliche Erklärung
Brosius-Gersdorf: Nichtwahl meiner Person ist Angriff auf die Wissenschaftsfreiheit
In ihrer Erklärung zum Rückzug der eigenen Kandidatur erhebt Brosius-Gersdorf vor allem Vorwürfe gegen die Union und die Presse. Dass man sie wegen ihrer umstrittenen Positionen nicht wählen wolle, sei ein Angriff auf die Freiheit der Wissenschaft.

Frauke Brosius-Gersdorf verzichtet auf ihre Kandidatur für das Bundesverfassungsgericht. In einer Erklärung, die die Juristin über ihre Anwälte verbreiten ließ und die Apollo News vorliegt, beklagt sie unter anderem „ehrabschneidenden Journalismus“ und „unsachliche und diffamierende Kampagnen“ zu ihren Lasten.
Sie stehe „nach reiflicher Überlegung“ nun für das Amt der Verfassungsrichterin „nicht mehr zur Verfügung“, erklärte Brosius-Gersdorf zunächst in der Stellungnahme. Sie wolle damit die Demokratie und die anderen Kandidaten für das Verfassungsgericht schützen, heißt es weiter. In weiten Teilen der Erklärung geht sie jedoch in die Offensive und erhebt Vorwürfe.
Werbung
Bemerkenswerterweise unter anderem gegen die FAZ, die sie nicht namentlich nennt, aber doch relativ eindeutig meint: „Einzelne Journalisten“ hätten einen „ehrabschneidenen Journalismus“ betrieben, schreibt Brosius-Gersdorf und bezieht sich dabei auf den „Politik-Teil eines Qualität- und Leitmediums“. Naheliegend ist, dass sie damit auf die Berichterstattung der Frankfurter Allgemeinen abzielt. Allgemein beklagt die Juristin „Kampagnen“ im Internet, die auch „organisiert“ und „zum Teil KI-generiert“ seien. Unklar bleibt, worauf Brosius-Gersdorf diese Behauptungen stützt.
Weiterhin erklärt Brosius-Gersdorf, der Umstand, dass sie nun nicht ans Verfassungsgericht gewählt werde, sei ein Angriff auf die Freiheit der Wissenschaft. So schreibt die Juristin in ihrer Erklärung mit Blick auf ihren umstrittenen Satz, es gäbe „gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab der Geburt gilt“, dass dieser Satz ein „Ausdruck wissenschaftlicher Freiheit“ sei. Diese wissenschaftliche Freiheit werde durch ihre „Nichtwahl sanktioniert“, behauptet die Juristin.
Werbung
Dass die Union sie nun wegen ihrer Formulierungen und Forderungen zum Schwangerschaftsabbruch nicht wählen wolle, betrachtet sie als unlogisch: „Es ist paradox, jemanden wegen einer Position abzulehnen, die man selbst vertritt“, schreibt Brosius-Gersdorf und betont: „Die ablehnende Haltung von Teilen der CDU/CSU-Fraktion wegen meiner Position zum Schwangerschaftsabbruch steht im Widerspruch zum Koalitionsvertrag.“ Sie unterstreicht: Der Koalitionsvertrag gehe angesichts der angekündigten Kostenübernahme bei Abtreibungen durch die Krankenkassen selbst „von einer Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs in den ersten Wochen der Schwangerschaft aus“.
Verbieten der Wahlmoeglichkeit eines potentiellen AfD-Buergermeisters ist Angriff auf die Freiheit.
Nichtwahl meiner Person !! Das muss man sich echt erstmal auf der Zunge zergehen lassen !! Was meint diese Frau ist eine Wahl ? Wer die Wahl hat kann sich für das eine oder andere Entscheiden !!
Und das ihre Nichtwahl ein Abgriff auf die Wissenschaftsfreiheit generell sein soll ist wohl an Größenwahn und Selbstüberschätzung kaum zu toppen !!
Aber diese Unreflektierte maßlose Selbstüberschätzung ist ein Markenzeichen aller Weiblicher Protagonisten Linksextremistischer Politischer Couleur der letzten Jahre .
Korrekt!! Dem gibt es nichts hinzuzufügen.
Beleidigte Leberwurst, hätte meine Oma dazu gesagt.
…früher Fall von Altersstarrsinn.
„…beklagt sie unter anderem „ehrabschneidenden Journalismus“ und „unsachliche und diffamierende Kampagnen“ zu ihren Lasten.“
Soso, wenn also Journalisten 1 zu 1 davon und genau das berichten was die Dame mal von sich gegeben hat, dann kann sie mit ihrer Aussage und jetziger Anschuldigung ja nur dann recht haben, wenn ihre eigenen damaligen Aussagen ehrabschneidend, unsachlich und diffamierend waren. Die Dame ist offensichtlich auf der falschen Spur.
Wie wahr!
Aber sie geht natürlich davon aus, dass ihr der Posten zusteht, in einer Diktatur ist das so.
Die schmeißt zuhause Teller und Vasen kaputt: „Die Wahl meiner Person war Befehl!“
Da ist im Kopf etwas schief. Nachlesen was einen Verfassungsrichter qualifiziert: 2/3 Mehrheit = breiter Konsens.
Nicht, wissenschaftliche Mindermeinung schon gar nicht linke Aktivistin mit umstrittener Promotion.
Die gehört jetzt nämlich entlassen!
Deswegen wollte ja die SPD diese Kandidatin durchdrücken.
Stefan Weber auf X: „Vielleicht sollte man anstelle eines Parteiverbots für die #AfD eher über ein Nominierungsverbot der #SPD für #Karlsruhe nachdenken.“
Pure Panik und Verdrehung, mal wieder.
Nun wird „die Wissenschaft“ und deren Freiheit bedroht, meint man zu argumentieren.
Die Wissenschaft
tätigt NICHT Aussagen
schreibt NICHT Doktorarbeiten
gibt NICHT Interviews
denkt NICHT über Gesetze nach
usw.
All dies machen Menschen.
Nun wo man ihr Wirken und Arbeiten unter die Lupe nimmt/nahm, kommt die Wissenschaftsfreiheit die „bedroht“ wird.
Wo war diese Freiheit denn ab 2020, wo auch sie lieber eine PFLICHT zum Pieksen wollte und die Freiheit der Wissenschaft von namhaften Skeptikern eingeschränkt oder gar ganz aufgehoben wurde?
Die Argumentation finde ich spannend – da sollte man mal AfD-Mitglieder zu den Themen „Nichtwahl“, sogar „Wahlnominierungsverbot“ sowie „ehrabschneidender Journalismus“ und „unsachliche und diffamierende Kampagnen“ befragen.
„Nichtwahl meiner Person ist Angriff auf die Wissenschaftsfreiheit“,
Das sehe ich ganz anders.
Ihre Nichtwahl ist ein Sieg der Vernunft dank unabhängiger Medien wie hier AP und NIUS und ihrer Recherchen zu dieser Person.
Dass man sie wegen ihrer umstrittenen Positionen nicht wählen wolle, sei ein Angriff auf die Freiheit der Wissenschaft. Die Juristin verwechselt da grundlegend etwas. Es geht nicht um einen Uni-Job oder einen Forschungsauftrag, den man ihr verweigert hat, da könnte man das Argument Freiheit der Wissenschaft ja noch gelten lassen, sondern um eine Stelle im Höchsten Gericht, bei dem sie Recht sprechen sollte. Sie sollte im BVerfG keine Wissenschaft betreiben. Das muss man ihr mal klarmachen. Das Verfassungsgericht ist kein Organ der Wissenschaft.
Ich würde sogar meinen, daß deren Mutmaßungen über die Menschenwürde nicht viel wissenschaftlicher sind als das Geblubber über Rassen aus dem 19. Jahrhundert.
Ansonsten haben Sie vollkommen recht, die soll am Bundesverfassungsgericht nicht „forschen“.
Genau!
Es fängt bereits damit an, das Jura keine Wissenschaft ist.
Sie haben vollkommen recht!
Als ich in der Überschrift „Angriff auf die Wissenschaftsfreiheit“ las, bekam ich förmlich Extrasystolen. All das, was diese Person von sich gegeben hat (soweit ich davon Kenntnis erhalten habe), hat mit Wissenschaft so viel zu tun wie der Almabtrieb im Allgäu mit klassichem Ballett.
Einfach nur furchtbar und furchterregend, dieser Charakter!
Blondine Frauke ist eine Sozialistin;
Kollegin Kaufhold eine Kommunistin.
Beide ungeeignet für ein Richteramt am
BVerfG. – Beide kennen sich. Habe den
Verdacht, daß Brosius-Gersdorf soviel
Geschrei um ihre Niederlage macht, um
von der Genossin Kaufhold abzulenken.
Damit wenigstens sie noch durchkomme.
Sie steht in der Tradition der furchtbaren Juristen zweier deutscher Diktaturen.
„Diese wissenschaftliche Freiheit werde durch ihre „Nichtwahl sanktioniert“, behauptet die Juristin.“
Dieser Satz offenbart die ganze erschütternde Geisteshaltung dieser Juristin.
Vielleicht sollte ihr einmal jemand folgendes sagen:
Bei einer demokratischen Wahl nicht gewählt zu werden, weil eine Mehrheit der Wählerschaft mit den Überzeugungen der Kandidatin nicht einverstanden ist – das ist kein persönlicher Angriff, nein – das ist Demokratie in ihrer reinsten Form.
Es ist auch Ausdruck von Demokratie, über die Eignung einer künftigen Verfassungsrichterin öffentlich und vor allem kritisch zu diskutieren.
Vielleicht hat man in jenen Kreisen verlernt, mit dieser reinen Demokratieausübung umzugehen. Zu sehr ist man es gewohnt geworden, alles in Hinterzimmern und vor allem lautlos auszuhandeln.
Das hat diesmal nicht geklappt und wird hoffentlich auch nie wieder klappen.
Demokratie erfordert Transparenz, ob einem das nun gefällt oder nicht!
Und so etwas wollte eine Hüterin der Verfassung Demokratie und Freiheit in Deutschland werden !!!
Alle Personen die diese Frau protegiert haben sollten sich mal still und unauffällig verhalten !! Nicht war Herr Klingbeil . Sie sind auch nicht gewollt aber noch geduldet !!
ich erkenne da ein Muster….Felix Banaszak und Duisburg, Katrin Göring-Eckardt und ihr Wahlkreis 🙂 🙂 🙂
Man spürt bei jedem mimimi, wie wichtig sich Frau FBG nimmt. Mit Blick auf ihre Dissertation völlig zu Unrecht.
Seit wann ist ein Richteramt Wissenschaft?
Jurisprudenz ist eine Geschwätzwissenschaft sagte mir einst ein Rechtsanwalt. 😉
Wenn man es im Fernsehen 10 x wiederholt, glauben das manche.
Offensichtlich wollte sie das Bundesverfassungsgericht in die Weihen ihrer radikal-feministischen Rechtswissenschaften einführen.
12 Wochen mit Indikation und keinen Tag länger, Frau Brosius-Gersdorf.
Und es ist uns egal, was die Tulpen-Nation macht oder nicht macht.
Dass die Abtreibung von den KK, also von der Allgemeinheit bezahlt wird, ist ein sozialisiertes good will, mehr nicht. Ihre Weggefährten dachten laut darüber nach, ob man Impfplörre-Verweigerer bei einer Covid-Infektion zum Selbstzahler ihrer Krankheitskosten machen müsse. Sagen Sie mir einen Grund dafür, warum bei unzähligen Verhütungsmethoden die Allgemeinheit zum Mitfinanzier einer Kindstötung herangezogen werden soll.
Blablabla
Gute inhaltliche Zusammenfassung. 😉
132a StGB
Der Missbrauch von Titeln ist gemäß § 132a StGB in Deutschland strafbar. Wer unbefugt inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade oder öffentliche Würden führt, kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden.
Na da kann ich ja mal Fläschchen Sekt aufmachen….😁
Tja, Dreistigkeit siegt eben nicht immer!
Das ist auch gut so!
Vielleicht hat die Union aber einfach nur verstanden, dass sie nicht wählbar ist und auch niemals sein wird. Nennt man Demokratie, es wird ein Angebot unterbreitet und dann gewählt oder nicht.
Der Kelch ist nochmal an uns vorbeigegangen. Aber der nächste wird sicher schon in Stellung gebracht. Die Demokratie ist tot, es lebe die Demokratie.
Geltungsdrang: Hier handelt es sich nämlich um ein übersteigertes Bedürfnis nach Anerkennung, das aus dem Versuch resultiert, die eigenen Minderwertigkeitsgefühle auszugleichen (nach A. Adler).
Naja, wer sich Wissenschaftler nennen will, sollte sich vermutlich nicht die Dissertation von einem Ghostwriter schreiben lassen…
Nein! Die Nichtwahl ist Demokratie! Ideologie hat in der Justiz nichts verloren, zumal es ums BVerfG geht!
Herzlichen Dank an Apollo, ihr habt hier tadellos mit daran gearbeitet, um diese Person zu verhindern. Damit wird uns wohl einiges erspart bleiben.
was für eine Überheblichkeit, ich möchte das dort Personen sitzen die nicht ideologisch verblendet sind, sondern sich an das Recht halten
Und das ist nötiger denn je.
Allein die Begründung ihres Rückzugs zeigt, dass sie ungeeignet war.
Nun, ja. In einer Demokratischen Gesellschaft muss ich nicht wählen, wer eine Position vertritt die ich nicht vertrete, oder? Wenn ich jemanden wählen muss mit dem ich nicht übereinstimme hat das nichts mit gelebter Wissenschaftsfreiheit zu tun. Sondern mit Diktatur. Sie darf ja trotzdem ihre Meinung vertreten und weiter Begründen. Deshalb muss ich aber nicht ihre Ansicht zu meiner machen und ihr Macht geben die ihre Durchzusetzen.
Seit wann ist Jura Wissenschaft?
Seit der römischen Antike.
„Die Rechtswissenschaft hat ihre Wurzeln in der römischen Antike, erreichte ihren Höhepunkt mit dem römischen Recht und wurde im Mittelalter in Bologna durch die Glossatoren neu belebt. Im 19. Jahrhundert wurde sie stark von der Historischen Rechtsschule geprägt, die sich auf die historische Legitimation und Entwicklung des Rechts konzentrierte. Heute ist sie eine ausdifferenzierte Disziplin, die sich in verschiedene Teilbereiche aufgespalten hat und durch ihre historische Entwicklung das Verständnis heutiger Rechtssysteme ermöglicht.
Römisches Recht: Gilt als die älteste historisch belegte Rechtswissenschaft.
Griechische Philosophie: Der Fokus auf Gerechtigkeit durch griechische Philosophen legte theoretische Grundlagen.“
… allerdings sollte man wortwörtlich die Kirche im Dorf lassen.
Das mag als historischer Abriss zutreffend sein, beantwortet aber nicht die gestellte Frage. Solange ein Diskussionszusammenhang außer dem Konsens der Gelehrten keinen anderen Wahrheitsmaßstab anzubieten hat — und das scheint mir auf die Rechtswissenschaft zuzutreffen — wäre ich mit der Bezeichnung „Wissenschaft“ zurückhaltend. Aber offenbar hat die Gesellschaft anders entschieden. Denn entzöge man der Rechtswissenschaft diesen Titel, müssten ihn die Literaturwissenschaft, die Kunstwissenschaft, die Theologie etc. ebenfalls verlieren.
Sie hat sich für die Wissenschaft entschieden. Jenseits gelebter Rechtspraxis. Sie war nie Richterin. Im Elfenbeiturm soll sie weiterwerkeln und ihre Wissenschaftssfreiheit geniessen und Forschung betreiben.
Theoretisch hat sie recht mit der Aussage der Wissenschaftsfreiheit.
Sie sollte/wollte aber nicht Wissenschaftsministerin werden, sondern Richterin am Bundesverfassungsgericht.
Und da spielen Ihre Ansichten zu bestimmten Themen, und wie sie diese geäußert hat, eben schon eine Rolle.
Sagen wir z.B: in der Verfassung steht, alle Menschen sind gleich.
Sie veröffentlicht mehrere Aufsätze in denen sie postuliert, dass dies eben nicht der Fall ist und es Personengruppen gibt die besser gestellt sein müssen, dann kann sie das gerne machen. Allerdings darf sie dann eben nicht in ein Amt gehoben werden, wo die ultimative Neutralität gefordert ist. Sollte es also nun z.B. um so einen Fall gehen, wird sie es nicht neutral beurteilen können, da sie in ihren Abhandlungen ja genau gesagt hat, warum sie es anders sieht. Somit ist sie nicht mehr neutral und kann somit nicht das Amt inne haben.
Heißt im Klartext….wenn ihr mich nicht wählen, spiel ich nicht mehr mit und ihr habt Schuld! 🙂
Sie wollte in ein höchstes Richteramt gewählt werden. Einem Richter, der politische Positionen vertritt, nimmt man seine Unbefangenheit nicht ab. Das gilt auch für die beiden weiteren noch anstehenden Kandidaten.
NEIN, man MUSS FBG in allen Punkten Ihrer Erklärung widersprechen.
Das ist nicht das Resultat einer Kampagne gegen Sie als Person- oder noch lächerlicher, gegen die FREIHEIT der Wissenschaft.
Sie hat die Freiheit die RECHTsprobleme so auszulegen, wie es ihr beliebt, das heißt aber nicht im UMKEHRCHLUSS, dass es deshalb eine 2/3 Mehrheit für Sie gibt – ergo ihre Rechtspositionen- oder implizit unterstellt – geben MÜSSTE.
Darüber entscheidet laut GG eine 2/3 Mehrheit im BT oder/und BR.
Das ist vor allem der Sieg einer emanzipierten Gesellschaft, die mit der Korrektur eines Wikipediaeintrags durch einen JURISTEN begann – um TRANSPARENT zu machen, wofür SIE, FBG PERSÖNLICH steht -und nicht eine abstrakte und vielstimmige Rechts-Wissenschaft allgemein.