Meinungsfreiheit
Britische Rentnerin wegen Schild mit „Hier zum Reden, falls Sie möchten“ verurteilt
Eine britische Rentnerin wurde zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt, weil sie ein Schild mit den Worten „Ich bin hier zum Reden, falls Sie möchten“ hochhielt. All das weil sie dabei in der Nähe einer Abtreibungsklinik stand.
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Weil sie ein Schild mit der Aufschrift „Ich bin hier zum Reden, falls Sie möchten“ hochgehalten hatte, wurde die 64-jährige Britin Livia Tossici-Bolt am Freitag verurteilt. Im März 2023 hatte die Britin in einem Pufferbereich vor einer Abtreibungsklinik in Bournemouth, in dem per Gesetz abtreibungskritische Handlungen wie Beten oder Proteste verboten sind, sich so schwangeren Frauen als Gesprächspartnerin angeboten.
In derartigen Pufferzonen gilt die Public Spaces Protection Order (zu Deutsch: Anordnung zum Schutz öffentlicher Räume), die eben auch eine Klausel für abtreibungsbezogene Handlungen enthält. Tossici-Bolt, pensionierte Medizinerin, ist auch nach dem Urteil überzeugt, nicht gegen die Anordnung verstoßen zu haben. „Ich habe nicht protestiert und habe niemanden belästigt oder behindert“, erklärte sie nach der Urteilsverkündung.
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„Alles, was ich getan habe, war, ein einvernehmliches Gespräch an einem öffentlichen Ort anzubieten, wie es mein Grundrecht ist, und dennoch hat mich das Gericht schuldig gesprochen.“ Weil sie es zunächst ablehnte, einer festgesetzten Strafzahlung nachzukommen, wurde sie jetzt vom Poole Magistrates‘ Court zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.
Außerdem muss Tossici-Bolt rund 24.000 Euro Strafe zahlen. Die Richterin sah die Meinungsfreiheit der 64-Jährigen, die sich auf das Recht auf freie Meinungsäußerung gemäß Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention berufen hatte, nicht beschnitten und fügte hinzu, der Angeklagten würde es „an der Einsicht fehlen, dass ihre Anwesenheit eine nachteilige Auswirkung auf die Frauen, die die Klinik besuchen, ihre Mitarbeiter, das Personal und Personen der Öffentlichkeit haben könnte“.
Die Verteidigung sah das anders. „Das Gericht konnte keine Beweise vorlegen, dass Frau Tossici-Bolt tatsächlich von einer Leistungsbezieherin gesehen wurde oder dass andere Schäden durch ihr Verhalten verursacht wurden“, erklärte die Anwältin Rosalind Comyn. Laut den Gerichtsunterlagen war ein Polizeibeamter an einem der beiden Märztage, als Tossici-Bolt das Schild präsentierte, auf die Angeklagte zugegangen und hatte sie aufgefordert, die Pufferzone zu verlassen – was sie mit einem Verweis auf die Meinungsfreiheit ablehnte und stattdessen eine Zeit angab, zu der sie selbstständig gehen werde.
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Schon vor der Urteilsverkündung war die US-Regierung auf den Fall aufmerksam geworden. Die Abteilung für Demokratie, Menschenrechte und Arbeit innerhalb des US-Außenministeriums hatte daraufhin mitteilen lassen, „besorgt über die Meinungsfreiheit im Vereinigten Königreich“ zu sein und die Verhandlung deshalb im Auge zu behalten. Anschließend zeigte sich die Abteilung auf X „enttäuscht“ über das Ergebnis.
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Somit logische Folge, dass die Bürger unterdrückt werden. Läuft bei uns gleich.
Großbritannien ist längst verloren. Deutschland kommt knapp dahinter.
Aber mit dem Finger auf Russland zeigen.
Die schlimmsten Übergriffe gegen die Menschen wurden schon immer im Namen des Guten ausgeführt.
Das woke Establishment dreht durch. Inzwischen haben sie keinerlei Hemmungen mehr, Menschen vor Gericht zu stellen und zu verurteilen, die nichts weiter getan haben als ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrzunehmen. Wir müssen aufhören, uns diese Art von „Justiz“ gefallen zu lassen!
Ein ähnliches Gesetz gibt es in Deutschland auch. Es nennt sich „Verbot von Gehsteigbelästigung“.
Die entscheidende juristische Argumentation lautet: Nicht die Absicht der handelnden Person, sondern die mögliche Wirkung auf Dritte ist ausschlaggebend. Es genügt also die Vorstellung, dass jemand sich gestört fühlen könnte, um aus einer grundrechtlich geschützten Meinungsäußerung einen justiziablen Verstoß zu machen. Eine Frau mit einem Pappschild wird rechtlich behandelt, als sei sie eine Bedrohung – obwohl selbst die Polizei keine konkrete Belästigung feststellen konnte. Wer Grundrechtseingriffe bereits auf der Ebene der Gesetzgebung in weiten, abstrakten Gefährdungslagen zulässt, zwingt die Rechtsprechung dazu, verfassungsrechtlich problematische Urteile zu fällen – nicht aus Verkennung der Freiheit, sondern aus normativer Bindung an ein defizitäres Gesetz. Deshalb braucht es eine Politik, die nicht nur regelt, sondern versteht, was sie damit anrichtet – es sei denn, die Unterdrückung demokratischer Spielräume war genau das Ziel.
Wo bleibt die Gedankenpolizei mit „Mindcontrol“?
Man stelle sich nur mal vor, die Engländer wären noch in der „EU“. Die Verhältnisse wären noch verheerender wie in Moment…..
Ich finde es schwer, es dir zu sagen
ich finde es schwer, mich damit abzufinden
Wenn Leute im Kreis herumrennen
Es ist eine sehr, sehr — verrückte Welt, verrückte Welt