Werbung

Hassan N.

Iranischer Brandstifter mit 27 Identitäten kann nicht abgeschoben werden

Ein 38-jähriger Iraner hat 27 Identitäten, dutzende Straftaten und Haftstrafen in mehreren Ländern – dennoch bleibt Hassan N. in Deutschland. Eine Abschiebung sei nicht möglich, erklärt die grüne Flüchtlingsministerin in NRW Josefine Paul.

Von

In diesem Kino in Krefeld versuchte Hassan N. einen Brandsatz während der Besuchszeiten zu zünden.

Werbung

Der Brandstifter von Krefeld war den Behörden bereits durch zahlreiche Straftaten bekannt und wurde 2021 zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Im europäischen Flüchtlingssystem soll er unter 27 verschiedenen Identitäten registriert sein. Trotzdem kann Hassan N. nicht abgeschoben werden, wie die Bild-Zeitung nun berichtet.

Laut der nordrhein-westfälischen Flüchtlingsministerin Josefine Paul (Grüne) ist eine Rückführung in den Iran „gegenwärtig keine Option“. Der Grund dafür ist, dass Hassan N. über keine gültigen Reisedokumente verfügt. Der Iran stellt Ersatzpapiere nur aus, wenn Rückkehrwilligkeit besteht – und die ist bei Hassan N. offenbar nicht gegeben.

...
...

Laut Ministerium reiste Hassan N. erstmals 2002 nach Deutschland ein und wurde zunächst geduldet. Er stellte nicht nur hier, sondern auch in Dänemark, Norwegen, Schweden, der Schweiz und Österreich Asylanträge. In Frankreich verbrachte er mehrere Jahre im Gefängnis und wurde dort 23 Mal zu Haftstrafen verurteilt, bevor er offenbar wieder nach Deutschland gelangte. Auch Frankreich hat – wenig verwunderlich – kein Interesse daran, den kriminellen Iraner wieder aufzunehmen. Hierzulande wurde er 2010 zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt, unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung und versuchter Vergewaltigung. 

Im Foyer eines Kinos wollte Hassan N. im Oktober während der Besuchszeiten einen Brand legen. Die Polizei griff ein und setzte den 38-Jährigen außer Gefecht. Mit schweren Schussverletzungen wurde er in eine Klinik gebracht. Diesem Vorfall gingen mehrere Brandmeldungen in der Innenstadt voraus. Zuvor hatte er auch in seiner Wohnung einen Brand gelegt und danach bei einem Arbeitsamt.

Zudem hatte der Mann in den Tagen vor dem Vorfall im Kino bereits mehrere Zwischenfälle in Krefeld verursacht. So beschädigte er die Scheibe einer Tankstelle. Er wurde daraufhin vorübergehend von der Polizei festgenommen, kam jedoch wieder frei. 

Vor wenigen Tagen sorgte ein ähnlicher Fall für Schlagzeilen: Yonas A., ein Asylbewerber aus Eritrea, verbüßte in Deutschland eine sechsjährige Haftstrafe wegen Vergewaltigung und beging nach seiner Entlassung innerhalb von neun Wochen zehn weitere Straftaten. Trotz seiner wiederholten Straffälligkeit kann er nicht abgeschoben werden. Das Problem ist das gleiche: Auch Eritrea erstellt keine Ersatzdokumente für Personen, die nicht freiwillig zurückkehren möchten (Apollo News berichtete).

Sie haben brisante Insider-Informationen oder Leaks? Hier können Sie uns anonyme Hinweise schicken.

Werbung