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Brandenburgs Innenminister: Untergetauchte Asylbewerber sollen Schutzstatus verlieren

Brandenburgs Innenminister René Wilke (parteilos) fordert schärfere Regeln für untergetauchte Asylbewerber. „Da können wir uns auch nicht auf der Nase herumtanzen lassen“, sagte er. Wer sich behördlichen Maßnahmen entziehe, solle seinen Anspruch auf Asyl verlieren.

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Brandenburgs Innenminister René Wilke fordert schärfere Konsequenzen für Asylbewerber, die während laufender Verfahren untertauchen. Wer sich einer behördlichen Überprüfung dauerhaft entziehe, solle seinen Anspruch auf Asyl verlieren, erklärte der parteilose Minister am Wochenende.

Demnach prüft Brandenburg, das Thema auf Bundesebene voranzubringen – etwa mit einem Antrag im Bundesrat oder über die Innenministerkonferenz. Ziel sei es, das Bundesrecht so zu ändern, dass ein systematisches Untertauchen den automatischen Verlust des Schutzstatus zur Folge hat.

„Wir müssen das sanktionieren“, sagte Wilke der Deutschen Presse-Agentur. Wer wiederholt versuche, sich Maßnahmen im Asylverfahren zu entziehen, könne nicht erwarten, dass sein Anspruch bestehen bleibe. „Da können wir uns auch nicht auf der Nase herumtanzen lassen“, so Wilke. Die Bevölkerung habe kein Verständnis dafür, wenn sich Antragsteller dem Verfahren entzögen, das sie selbst angestoßen hätten.

Nach Angaben des Innenministeriums wurden in Brandenburg zwischen dem 1. Januar und dem 17. Juli dieses Jahres 855 Fahndungen nach untergetauchten Asylbewerbern veranlasst. In einzelnen Fällen könnten mehrere Suchvermerke auf eine Person entfallen.

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48 Kommentare

  • Absolut lächerlich ist, dass dies nicht schon längst gilt.

    • Weil: redundant

      weg ist weg.

    • Ich weiß ja nicht was der geraucht hat. Wer abtaucht der hat doch ohnehin keinen Anspruch auf Asyl. denn sonst würde er ja nicht abtauchen.
      Wenn er gesagt hätte, der bekommt keine Leistungen mehr, dann wäre das zumindest mal ein Fortschritt, aber die Leistungen wie Bürgergeld scheinen ja noch gezahlt zu werdem

      • Also sozusagen ein Schutzsuchender, der sich vor dem Beschützer versteckt.

        10
  • Das ist doch mal ein vernünftiger Gedanke…nur was wird daraus?….🤔🤥

    • Es tauchen doch ohnehin nur die ab, welche kein Anspruch auf Asyl oder schwere Straftaten begangen haben. Die wird diese Drohung, welche nicht mehr als heiße Luft ist, kaum beeindrucken.

      • Kein Asül bedeutet in Buntschland aber noch lange nicht „kein Geld“…hust !

        1
    • Das wird auf Bundesebene, auf Druck von Grünen, Linken und SPD ausgesessen. Irgendwann wird Herr Merz ja mal wieder eine Zweidrittel-Mehrheit benötigen…

  • „solle seinen Anspruch auf Asyl verlieren“

    Liest sich das so „Wird seine Anspruch auf Asyl verlieren!“ nicht besser?🤔

    • Evt. noch besser: hätte erst gar nicht ins Land gelassen werden dürfen. Hilfsweise: hätte schon längst ausgewiesen & abgeschoben sein müssen.

  • Nebelkerze, wie es so schön genannt wird.
    Um als untergetaucht zu gelten, muss der Untergetauchtheitsstatus festgestellt werden. Aber nicht jeder, der gerade mal nicht auffindbar ist, gilt schon als untergetaucht. Und bis das mal festgestellt ist … das dauert 7-10 Durchsuchungsbeschlüsse lang.

  • Nun, „wer sich einer behördlichen Überprüfung dauerhaft entziehe, solle seinen Anspruch auf Asyl verlieren“, das klingt ja gut …

    … das Problem der Aussage lauert im Adverb (dauerhaft).

    Sapienti sat.

  • Sind damit die Mehrfachidentitäten von Personen gemeint, die es nie gab ?

  • Und bleiben darf er trotzdem. Als ob er jemals abgeschoben wird. Also reinste Symbolpolitik – was sonst!

  • Auf dem Foto fehlt nur noch der Heiligenschein.

  • Was bedeutet „dauerhaft entzieht“ ?
    5 Jahre, 10 Jahre, 50 Jahre ?

  • Jemand der nicht auffindbar ist, kann doch gar nicht geschützt werden????
    Frage mich dann auch wovon der lebt oder bekommt der weiterhin irgendwie sein Geld?

  • Aber selbstverständlich muss das sein!

    In Dänemark (- Regierung unter der Führung der Sozialdemokraten) kommt in Abschiebehaft, wer nicht „kooperiert“.
    Und selbstverständlich gibt es keine Geldzahlungen an Leute, deren Asylantrag abgelehnt wurde.

  • „Wer sich einer behördlichen Überprüfung dauerhaft entziehe, solle seinen Anspruch auf Asyl verlieren, erklärte der parteilose Minister am Wochenende.“
    Und dann? Die werden kaum angeschoben, sondern weiter versorgt. Mal wieder so ein Vorschlag nach Motto „Seht, wir tun was“. Asylberechtigt sind ja ohnehin kaum welche. Mal Zahlen: Zum 31.12.2024 lebten Angaben des Innenministeriums zufolge in Deutschland rund 3,4 Millionen Flüchtlinge, davon mit Asyl nach Art. 16a GG 42.958. Rund 1,6 Millionen Menschen, haben in Deutschland einen Schutztitel aufgrund des hier sehr großzügig gehandhabten Anerkennungsverfahrens bekommen. Rund 1,8 Mio. werden hier ohne jeglichen Schutzgrund versorgt und geduldet.

  • Richtig wäre an der Grenze zurück zuweisen, dann taucht auch niemand unter. Denn keiner, der auf dem Landweg nach Deutschland kommt, ist Asylsuchender. Wer Schutz sucht, findet diesen im ersten sicheren Land welches er erreicht, was i.d.R. das Nachbarland ist. Dort bittet er um Asyl (was ein temporärer Schutzstatus ist, bis die Krise in der Heimat vorbei ist).

  • Von der AfD lernen heisst Siegen lernen?

  • Das fällt denen nach 10 Jahren offener Grenzen ein, das ist sowas von lächerlich.

  • Wer untertaucht, weiß doch eh, dass er kein Asyl bekommen wird. Von Aussetzung der Duldung wird nicht gesprochen. Insofern Augenwischerei um an AfD Stimmen zu kommen

  • Zunächst Kohl streichen. Dann gehen die von allein

  • AfD-Sprech vor nem Pseudo-AfD-Hintergrund, während man sich als AfD-Exorzist inszeniert….Wenn das mal nicht Kognitive Dissonanz in Reinkultur ist.

  • Wow… was für eine „Innovation“. Hier werden also eigentliche Selbstverständlichkeiten als bahnbrechende Neuerungen verkauft. Toll. Der Skandal ist, das das was dieser „Held“ da vorschlägt schon seit Jahren Standard sein müsste.

  • Niemand hat hier „Anspruch auf Asyl“.
    Deutschland hat sich selber gesetzlich verpflichtet u.U. Verfolgten Hilfe zu leisten, wo und wie steht nicht im Gesetz!

  • Wie wäre es mit „jede Lüge im Antrag, jeder Verstoss gegen das Waffenrecht und jede Verurteilung vorGericht führt zu sofortiger Ablehnung und Abschiebung“

  • Man sollte, man müsste, man hätte, vielleicht, aber, eventuell, jein……aber das alles bitte mit Haltung und Rechtslastigkeitsprüfung.

  • „sollen“ alles klar…

  • „Da können wir uns auch nicht auf der Nase herumtanzen lassen“

    Wer das noch vor einem Jahr sagte, war „rächts“.

  • Jede Ordnungswidrigkeit sollte zum Verlust des Schutzsatatus führen. Straftäter gehören sofort lebenslang ausgewiesen.
    Wer sich rechtswidrig also kriminell verhält darf sich nicht hinter dem Schutz irgendwelcher „Menschenrechte“ verstecken.
    Ich lebe schon über 70 Jahre lang ohne kriminell geworden zu sein.
    Also: es geht!

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