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„Keine Akzeptanz“ im Volk

Brandenburg stellt sich gegen Erhöhung der Rundfunkgebühr

Weil die Landesregierung Brandenburgs keine breite Akzeptanz der Öffentlich-Rechtlichen erkennen kann und somit die „Bedeutung für die Demokratie“ hinterfragt, möchte das Land gegen die Erhöhung des Rundfunkbeitrags stimmen. Einen ähnlichen Fall gab es bei der letzten Erhöhung der Beitragsgebühren 2021 – damals setzte sich das Verfassungsgericht über ein Landesvotum hinweg.

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Bildquelle: Ralf Roletschek, Wikimedia Commons via CC BY-SA 3.0

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Brandenburg stimmt der Erhöhung des Rundfunkbeitrags auf 18,94 Euro ab 2025 nicht zu. Der Staatssekretär der Staatskanzlei des Landes Brandenburg, Benjamin Grimm, betonte gegenüber der Süddeutschen Zeitung, es bleibe beim „Nein“.

Der SPD-Politiker begründet die ablehnende Haltung der Landesregierung zu einer möglichen Anhebung des Rundfunkbeitrags in der nicht vorhandenen breiten Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Deswegen sei vor allem der RBB in den letzten Jahren seiner „Bedeutung für die Demokratie“ nicht gerecht geworden. Im August 2022 war die Intendantin des RBB, Patricia Schlesinger, zurückgetreten, nachdem horrende Gehaltserhöhungen für interne Diskussionen gesorgt hatten. Die Staatsanwaltschaft eröffnete daraufhin Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue und der Vorteilsnahme.

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„Das funktioniert so nicht“, meint Grimm hinsichtlich des nun wohl fehlenden Vertrauens in den ÖRR. Weil er „keine Akzeptanz“ für eine Erhöhung der Beitragsgebühren erkennen könne, müssen die öffentlich-rechtlichen Sender jetzt erst einmal sparsame Wege einschlagen – wie es bereits bei der Ministerpräsidentenkonferenz 2016 versprochen worden sei. Doch die Rundfunkanstalten verschleuderten weiterhin Unsummen.

Der Staatssekretär findet, es gäbe „tausende Möglichkeiten, wie man im System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Geld einsparen“ könne. Gemeinsame Mediatheken von ARD und ZDF könnten geschaffen werden, Gehälter und Immobilien müssten „auf den Prüfstand“ gestellt werden, meint Grimm. Bereits Anfang November hatte sich auch Brandenburgs Ministerpräsident kritisch geäußert: „Es sei nicht nachvollziehbar, den Menschen eine weitere Gebührenerhöhung zuzumuten“, sagte Dietmar Woidke in Potsdam.

Das letzte Wort liegt bei den Bundesländern

Das Querstellen der brandenburgischen Landesregierung könnte weitreichende Folgen haben, immerhin müssen alle Bundesländer der Erhöhung des Rundfunkbeitrags zustimmen. Im Sommer 2021 musste ein ähnlicher Fall der Beitragserhöhung sogar vor dem Verfassungsgericht entschieden werden, weil die Landesregierung Sachsen-Anhalts eine Erhöhung des Beitrags um 86 Cent während der Corona-Pandemie nicht billigen wollte – der Fall wurde zugunsten der Sender ausgelegt, das Land vom Gericht zur Zustimmung gezwungen. Die erste Erhöhung seit 2009 war besiegelt.

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Solche Einsprüche sind allerdings selten, da sie auf gesellschaftlich-relevanten Begründungen aufbauen müssen. Normalerweise müssen die Bundesländer der Empfehlung der Kommission zu Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) Folge leisten und der Erhöhung zustimmen.

Auch jetzt scheint Sachsen-Anhalt einer erneuten Erhöhung nicht wohlgesonnen gegenüberzustehen. Wir werden einem „höheren Rundfunkbeitrag nicht zustimmen“, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der CDU in Sachsen-Anhalt, Markus Kunze, der FAZ. Vier weitere Bundesländer hatte außerdem ihre Skepsis gegenüber weiterer Erhöhungen angedeutet. Wegen der geballten Ablehnung könnte der Aufschlag von 58 Cent ab 2025 ein hartes Stück Arbeit für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten werden.

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