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"Das ist Schrott!"

Brandenburg stellt kaputte Windräder unter Denkmalschutz

In Schünow drehen sich die Windmühlenflügel schon lange nicht mehr. Zwei der ältesten Windkraftanlagen Brandenburgs "rosten" nun vor sich hin. Doch statt sie auf den Schrottplatz zu verfrachten, hat das Landesdenkmalamt sie jetzt unter Denkmalschutz gestellt.

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Zwei Windkraftanlagen aus dem Jahr 1992 im Zossener Ortsteil Schünow sind jetzt offiziell denkmalgeschützt. Damit sind sie die ersten ihrer Art in Brandenburg. Das stößt bei einigen Anwohnern auf Widerstand. Die 38 Meter hohen Windräder mit 33 Meter Rotordurchmesser waren einst Teil des ersten Windparks in Brandenburg und symbolisierten den Beginn der Energiewende im Land. Damals, 1992, lag der Anteil der Windenergie am Bruttostromverbrauch in Deutschland gerade einmal bei 0,1 Prozent. Mehr als 30 Jahre später, haben die Windräder das Ende ihrer typischen Lebensdauer erreicht. Die Generatoren und Gondeln sind defekt, Ersatzteile fehlen, berichtet Bild. Auch die Wartung ist zu teuer. Die Anlage kann nicht mehr so effizient Strom produzieren wie moderne Anlage.

Nach dem Auslaufen der EEG-Förderung im Jahr 2005 standen die Betreiber der Schünower Anlagen vor der Wahl: Stilllegung, Weiterbetrieb mit neuem Vertrag, Modernisierung oder Verkauf. Der Verein „WindKraftArche“ entschied sich für eine andere Option: Denkmalschutz. Mit Erfolg: Das Landesdenkmalamt Brandenburg stimmt dem Antrag zu.

„Wir wollen nicht einfach Schrott unter Denkmalschutz stellen“, erklärt Vereinsvorsitzender Lars Busse gegenüber dem RBB: “Wir gehen davon aus, dass wir eine Anlage in diesem Jahr wieder ans Netz bekommen.“ Der Verein hat sich mit Branchenexperten und Gutachtern zusammengeschlossen, um die Windräder instand zu setzen und zu betreiben. Ob dieser Plan aufgeht, bleibt abzuwarten.

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Die Windräder sollen laut Busse noch über 50 Jahre Strom produzieren können und künftig auch als „Lernort“ dienen. In Kooperation mit einem Studiengang für erneuerbare Energien will der Verein die Windräder für Studenten zugänglich machen.

Doch nicht alle in Schünow teilen die Begeisterung für die alten Windräder. Ortsvorsteherin Regina Pankrath hielt den Denkmalschutz zuerst für einen „schlechten Scherz“ und sieht darin lediglich einen Versuch der Betreiber, massive Rückbaukosten zu sparen. Sie droht mit rechtlichen Schritten gegen die Entscheidung.

Auch einige Anwohner sehen in den Windrädern keinen Denkmalwert. „Das ist für mich kein Denkmal. Das ist Schrott!“, meint eine Anwohnerin zum RBB. „Denkmäler sind für mich altertümliche Gerätschaften oder Gebäude, wo wirklich ein paar Jahrhunderte drauf sind, aber doch nicht das hier. Die stehen tausendfach bei uns rum.“

Das Brandenburgische Denkmalschutzgesetz (BbgDSchG) definiert Denkmale als „Sachen, Mehrheiten von Sachen oder Teile von Sachen, an deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, wissenschaftlichen, technischen, künstlerischen, städtebaulichen oder volkskundlichen Bedeutung ein öffentliches Interesse besteht“.

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