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Eilentscheidung

Berliner Verwaltungsgericht kippt Zurückweisungen auf deutschem Staatsgebiet

Das Berliner Verwaltungsgericht hat in einer Eilentscheidung den zentralen Punkt der Asylwende von Bundeskanzler Merz für rechtswidrig erklärt: Demnach sei eine Zurückweisung von Asylsuchenden bei Grenzkontrollen auf deutschem Gebiet nicht zulässig.

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Die Bundespolizei darf laut dem Berliner Verwaltungsgericht Menschen nicht hinter der deutschen Grenze zurückweisen (Symbolbild)

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Das Berliner Verwaltungsgericht hat in einer Eilentscheidung den zentralen Punkt der Asylwende von Bundeskanzler Friedrich Merz für rechtswidrig erklärt, wie aus einer Pressemitteilung hervorgeht: Demnach sei eine Zurückweisung von Asylsuchenden bei Grenzkontrollen auf deutschem Gebiet nicht zulässig. Zuvor muss das Dublin-Verfahren durchgeführt werden, so das Gericht. So sei Deutschland dazu verpflichtet, das Verfahren zur Bestimmung des für das Asylverfahren zuständigen Mitgliedstaats vollständig durchzuführen. Dies würde auch nicht durch eine Notlage gerechtfertigt werden.

Die Entscheidung des Gerichts ist jedoch nur in dem vorliegenden Einzelfall gültig, hat jedoch die Wirkung eines Präzedenzfalls. Das Gericht hat der Regierung jedoch zumindest auch in Teilen ermöglicht, Asylbewerber und illegale Migranten an der Grenze festzuhalten: So kann den Migranten untersagt werden, weiter in die Bundesrepublik einzureisen – das entsprechende Verfahren kann nämlich auch im grenznahen Gebiet durchgeführt werden.

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Drei Somalier haben gegen die Regelung geklagt, nachdem sie am 9. Mai bei Frankfurt (Oder) nach Polen zurückgewiesen wurden, obwohl sie einen Asylgesuch gestellt hatten. Die Zurückweisung wurde dennoch, unter Verweis auf die Herkunft aus einem sicheren Drittstaat, durchgeführt.

Die neue Merz-Regierung hatte die Zurückweisungen bereits in den ersten Stunden nach Amtsantritt durch eine „Kann“-Anweisung an die Bundespolizei ermöglicht. Gleichzeitig wurde eine Anweisung aus der Merkel-Zeit, die eine Zurückweisung von Asylsuchenden unterband, aufgehoben. Nun wird diese Asylwende, wie es Merz und die Union verkauft hatten – zumindest in diesem Fall – deutlich aufgeweicht. Abzuwarten bleibt, wie diese Einzelfallentscheidung sich auf die Maßnahmen der Regierung auswirken wird.

bc

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106 Kommentare

  • Kein Problem. Der Wähler der Altparteien hat den Aktionismus an der Grenze gesehen und ist beruhigt. Jetzt kann alles so weiter gehen wie bisher.

    92
  • Es befindet sich immer ein Spieler im System, der es schafft, Recht und Gesetz auszuhebeln, so, wie es die politische Großwetterlage es nun mal gerade wünscht.

    76
  • „Drei Somalier haben gegen die Regelung geklagt…“ – Das glaube ich nun überhaupt nicht! Woher sollten die deutschen Gesetze kennen? – Geklagt haben vermutlich deutsche, und durch deutsche Steuergelder finanzierte, NGO-Anwälte.

    130
  • Merkel hat ihre Asylpolitik ja bewusst durch alle möglichen internationalen Verträge abgesichert, damit eine spätere Bundesregierung diese Asylpolitik nicht rückgängig machen kann. Das war der Sinn der Sache (und die CDU kann kaum so blöd sein, dass sie das nicht weiß).

    84
  • Wenn es keine soziale Hängematte mehr gäbe, würden sich Gerichte nicht mit dieser Frage beschäftigen.

  • Zitat aus der Pressemitteilung vom besagten Urteil :
    „Die Antragsteller könnten allerdings nicht verlangen, über den Grenzübertritt hinaus in das Bundesgebiet einzureisen. Denn nach der Dublin-Verordnung sei es möglich, das Dublin-Verfahren an der Grenze oder im grenznahen Bereich durchzuführen, ohne dass damit zwangsläufig eine Einreisegestattung verbunden sein müsse.“
    https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2025/pressemitteilung.1565917.php#:~:text=DieBundesrepublikknnesichnicht,EuropischenUnion(AEUV)sttzen.
    heisst doch im Klartext, Asylsuchende haben kein Anspruch in die BRD einzureisen, sondern sie bleiben an der Grenze bzw grenznahen Bereich, bis das Dublin Verfahren abgeschlossen ist.

    Ergo Ankerzentren an der Grenze hochziehen und dort einreisende Asylsuchende dort unterbringen

    44
  • Wie konnten die drei Somalier von Polen aus klagen?
    Da hatte doch bestimmt die juristische Abteilung der Asylindustrie die Finger im Spiel.
    Die Mehrheit der Bürger will eine Kehrtwende in der Migrationspolitik und hat auch entsprechend gewählt, jedenfalls den Ankündigungen der Union vor der Wahl zu Folge.
    Wenn das demokratische System trotz entsprechender Wahlergebnisse nicht in der Lage ist, diese Kehrtwende zu liefern, diskreditiert es sich selbst.

    92
  • Der „Marsch durch die Institutionen“ hat es halt auch bis in hohe Richterämter geschafft.
    Es wird lange dauern, bis diese politischen Besetzungen wieder rückgängig gemacht werden können.
    Wahrscheinlich zu lange. 🤷‍♂️

    15
  • Diese drei Somalier wurden bei ihrer Klage vermutlich von NGOs
    unterstützt, die von der Regierung mit Geld des Steuerzahlers
    versorgt werden.

    27
  • Kann ich davon ausgehen, dass die Richter, die diese Urteile „im Namen des dt. Volkes“ fällten, „ihre Schützlinge“ bei sich privat aufnehmen und voll umfänglich alimentieren? Ganz sicher, oder?

  • Wir wählen Parteien für eine bestimmte Politik und bekommen Politik, die von Gerichten gemacht wird!

  • Das Volk wählt immer das was es haben möchte.

    7
  • Also ändert sich nichts, ist und war nicht anders zu erwarten.

  • Auf NiUS ist ein nicht ganz unwesentlicher Faktor zu lesen:

    „Allerdings schreibt das Gericht auch: „Die Antragsteller könnten allerdings nicht verlangen, über den Grenzübertritt hinaus in das Bundesgebiet einzureisen. Denn nach der Dublin-Verordnung sei es möglich, das Dublin-Verfahren an der Grenze oder im grenznahen Bereich durchzuführen, ohne dass damit zwangsläufig eine Einreisegestattung verbunden sein müsse.““

  • So lange die Kontrolle nicht abgeschlossen ist, so lange gilt jemand als nicht eingereist. Dieser Grundsatz ist bisher eisern gewesen. Über Berlin schwent nicht der blaue Himmel. Das Urteil überzeugt nicht, weswegen es aufgehoben wird.

  • Es ist eine Einzelfallentscheidung und sie wurde vom Berliner (!) Verwaltungsgericht gefällt (wen wundert das?)
    De facto muss also immer ein Asylverfahren durchgeführt werden, auch wenn das Nichtbestehen von Anspruch bereits offenbar ist. Die grenznahen Regionen, wo sich die Asylsuchenden dann versammeln werden, dürften hoch erfreut über diese Entscheidung sein. Möglich wäre, dass zB ein bayrisches VWG eine ganz andere Sichtweise auf die Dinge hätte als das Berliner.

    Außerdem wird durch solche Entscheidungen immer wieder deutlich, wie wenig das innereuropäische Asylrecht funktioniert. Nämlich gar nicht.

    Auch Dublin funktioniert nicht, denn wenn der Asylsuchende, der über Polen einreist, nicht zurückgewiesen werden darf, dann hebelt dies die Dublin-Regel aus, wonach im 1. Land auf EU-Gebiet Asyl beantragt werden muss und nicht innerhalb der EU weiter gereist werden darf.

    Wir drehen uns also im Kreis.

  • Diese Entwicklung wird in Deutschland genau so wenig rückgängig gemacht werden wie in Großbritannien oder Frankreich. Einbürgerungen wird auch niemand mehr rückabwickeln. Man muss lernen, sich damit abzufinden. Oder auswandern. Das sind einfach die 2 realistischsten Optionen. Selbst wenn ab morgen niemand mehr käme.

  • Ich wünsche mir die DDR zurück!

  • Geschichte wiederholt sich.

  • Die Sozialleistungen müssen auf polnisches Niveau gebracht werden, das sollte EU-Konform sein.

  • Deutsche Politiker werden vom Berliner Gericht am Nasenring durch die Manege geführt.
    Gruss aus Absurdistan.

  • Dublin wurde zuerst gekippt – Schengen kam dazu. Wer kippt hier wenn ?

  • Was sollen links/grüne Richter auch anderes entscheiden? Ob es Merz mal dämmert auf welches Spiel er sich da eingelassen hat? Warscheinlich nicht.

    39
  • Deutschland har mehr als fertig! Rette sich, wer kann!

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