Eilentscheidung
Berliner Verwaltungsgericht kippt Zurückweisungen auf deutschem Staatsgebiet
Das Berliner Verwaltungsgericht hat in einer Eilentscheidung den zentralen Punkt der Asylwende von Bundeskanzler Merz für rechtswidrig erklärt: Demnach sei eine Zurückweisung von Asylsuchenden bei Grenzkontrollen auf deutschem Gebiet nicht zulässig.
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Das Berliner Verwaltungsgericht hat in einer Eilentscheidung den zentralen Punkt der Asylwende von Bundeskanzler Friedrich Merz für rechtswidrig erklärt, wie aus einer Pressemitteilung hervorgeht: Demnach sei eine Zurückweisung von Asylsuchenden bei Grenzkontrollen auf deutschem Gebiet nicht zulässig. Zuvor muss das Dublin-Verfahren durchgeführt werden, so das Gericht. So sei Deutschland dazu verpflichtet, das Verfahren zur Bestimmung des für das Asylverfahren zuständigen Mitgliedstaats vollständig durchzuführen. Dies würde auch nicht durch eine Notlage gerechtfertigt werden.
Die Entscheidung des Gerichts ist jedoch nur in dem vorliegenden Einzelfall gültig, hat jedoch die Wirkung eines Präzedenzfalls. Das Gericht hat der Regierung jedoch zumindest auch in Teilen ermöglicht, Asylbewerber und illegale Migranten an der Grenze festzuhalten: So kann den Migranten untersagt werden, weiter in die Bundesrepublik einzureisen – das entsprechende Verfahren kann nämlich auch im grenznahen Gebiet durchgeführt werden.
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Drei Somalier haben gegen die Regelung geklagt, nachdem sie am 9. Mai bei Frankfurt (Oder) nach Polen zurückgewiesen wurden, obwohl sie einen Asylgesuch gestellt hatten. Die Zurückweisung wurde dennoch, unter Verweis auf die Herkunft aus einem sicheren Drittstaat, durchgeführt.
Die neue Merz-Regierung hatte die Zurückweisungen bereits in den ersten Stunden nach Amtsantritt durch eine „Kann“-Anweisung an die Bundespolizei ermöglicht. Gleichzeitig wurde eine Anweisung aus der Merkel-Zeit, die eine Zurückweisung von Asylsuchenden unterband, aufgehoben. Nun wird diese Asylwende, wie es Merz und die Union verkauft hatten – zumindest in diesem Fall – deutlich aufgeweicht. Abzuwarten bleibt, wie diese Einzelfallentscheidung sich auf die Maßnahmen der Regierung auswirken wird.
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Kein Problem. Der Wähler der Altparteien hat den Aktionismus an der Grenze gesehen und ist beruhigt. Jetzt kann alles so weiter gehen wie bisher.
Das klappt so eine ganze Weile. Aber in Italien hat es nicht mehr geklappt, und in Großbritannien klappt es auch nicht mehr gut. Die Konservativen sind da schon weg vom Fenster, und Labour steht auf der Kippe.
Und wie Meloni und die Dänen richtig erkannt haben: Jetzt müssen die internationalen Verträge geändert werden. Dann haben die Gerichte auch keinen Vorwand mehr.
Achtung, es könnte sich um Ironie handeln.
Der Friederich wollte ja ,aber die linksgrünen Gerichte möchten ein weiter bergab.
Die schaffen das.
Es befindet sich immer ein Spieler im System, der es schafft, Recht und Gesetz auszuhebeln, so, wie es die politische Großwetterlage es nun mal gerade wünscht.
GENAU DAS ist der Punkt:
„Eine Schweinerei folgt auf die and’re, hier in diesem Lande.“
Binnen weniger Tage wird da juristisch etwas DERMAßEN flott und tief eingepflockt, wovon der dt. Staatsbürger hinsichtlich seiner Bürger- und Freiheitsrechte nur TRÄUMEN kann!
Ein SCHELM, wer dabei Böses denkt.
Dobrindt wird’s nicht kratzen, da das ganze Grenzschließ-Gelabere doch eh nur Makulatur war.
Hauptsache, es sieht PR-mäßig so aus, als wenn der bzw. die „Union“ bzw. die Schwa-Rot-zer-Koalition es ernst gemeint hätte.
Weitere Infos, sehr lesenswert:
https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2025/gericht-kippt-zurueckweisungen-von-asylsuchenden-bei-grenzkontrollen/
„Drei Somalier haben gegen die Regelung geklagt…“ – Das glaube ich nun überhaupt nicht! Woher sollten die deutschen Gesetze kennen? – Geklagt haben vermutlich deutsche, und durch deutsche Steuergelder finanzierte, NGO-Anwälte.
Korrekt, es war Pro Asyl!
Merkel hat ihre Asylpolitik ja bewusst durch alle möglichen internationalen Verträge abgesichert, damit eine spätere Bundesregierung diese Asylpolitik nicht rückgängig machen kann. Das war der Sinn der Sache (und die CDU kann kaum so blöd sein, dass sie das nicht weiß).
Richtig.
Die Union weiß, wie man Verträge und Gesetze schreibt.
Und nun stelle man sich diese Kombination vor: schwarz-grün.
Die einen können Gesetze und Verträge schreiben und die anderen wollen alles verbieten und sehen Deutschland grundsätzlich als Feind an.
Wobei Merkel nur die Marionette war. Die Strippenzieher sind bzw. waren ganz woanders.
Exakt – Bravo!
Sie weiß es natürlich, WILL es auch so – wie eben die Wähler der Altparteien auch. Das alberne ist eben, dass es „treue“ Unionswähler gibt, die dieses Theater zu realer Politikänderung verklärt.
Also: Ziel erreicht.
Lösung?
RAUS – AUS – DER – EU.
Dann ist der ganze sch HOAX ENDLICH DURCH.
Mit welcher Partei wäre das überhaupt irgendwie möglich?
Richtig.
Alles andere ist Selbstmord.
Wenn es keine soziale Hängematte mehr gäbe, würden sich Gerichte nicht mit dieser Frage beschäftigen.
Zitat aus der Pressemitteilung vom besagten Urteil :
„Die Antragsteller könnten allerdings nicht verlangen, über den Grenzübertritt hinaus in das Bundesgebiet einzureisen. Denn nach der Dublin-Verordnung sei es möglich, das Dublin-Verfahren an der Grenze oder im grenznahen Bereich durchzuführen, ohne dass damit zwangsläufig eine Einreisegestattung verbunden sein müsse.“
https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2025/pressemitteilung.1565917.php#:~:text=DieBundesrepublikknnesichnicht,EuropischenUnion(AEUV)sttzen.
heisst doch im Klartext, Asylsuchende haben kein Anspruch in die BRD einzureisen, sondern sie bleiben an der Grenze bzw grenznahen Bereich, bis das Dublin Verfahren abgeschlossen ist.
Ergo Ankerzentren an der Grenze hochziehen und dort einreisende Asylsuchende dort unterbringen
„Ergo Ankerzentren an der Grenze hochziehen“
Hießen die früher nicht mal anders? 🙂
Ach so, ja! Ich hab’s, die hießen mal „Willkommenszentren“! 😛
In Heidelberg wurde bereits Ende 2015 ein Vorzeige-„Ankunftszentrum“ mit beschleunigten Verfahren errichtet.
Das gibt es heute noch und wird eventuell noch bis Ende 2030 bestehen bleiben müssen.
Denn: Heidelberg plant ein neues Ankunftszentrum–im Juli 2024 wurde der Siegerentwurf für dieses Zentrum gekürt.
Bauende soll 2030 sein. Täglich sollen bis zu 400 Asylsuchende aufgenommen werden können–Unterbringungsmöglichkeiten für bis zu 2000 Flüchtlinge sollen entstehen.
Es ist medial sehr ruhig geworden. Was mit evtl. abgelehnten Asylbewerbern geschieht–ob sie direkt von dort aus in andere EU-Länder zurückgeführt werden–ob sie dezentral in Wohnungen untergebracht werden……ob sie in ihre Heimat zurück müssen……warum hört man darüber nichts?
Auch was aus anderen Ankunftszentren wurde–keine Infos.
Quelle: SWR–11.7.2024–„Heidelberg: Neubau des Ankunftzentrums in Patrick-Henry-Village bis 2030“
wie das Lager nun heisst, ist völlig belanglos, Gericht hat doch entschieden, das es kein Rechtsanspruch für die Einreise in die BRD gibt, wichtig ist nur das der Asylsuchende nicht die ganze Zeit unter freiem Himmel ,an der Grenze bzw grenznahen Bereich ,verbringen muss , bis das Dublin Verfahren beendet ist und somit festgestellt wird ob nun eine legale zurückweisung oder eine erlaubte Einreise in die BRD . Und Dublin Verfahren dauert halt,
Ja, mei, war doch nur ein Spässele… 😉
In Wirklichkeit wissen wir hier doch alle, wie das ausgehen wird:
Ein (Verfassungs-?)Gericht kommt mit „Art. 1 GG: Das ist gegen die Menschenwürde“, „Art. 3 GG Das ist gegen den Gleichheitsgrundsatz“, „Mütter mit Kindern müssen eh aufgenommen werden, sonst verletzt das Art. 6 IV. GG“ und natürlich, immer gerne genommen, der gute alte Art. 20 GG mit dem Stichwort „sozialer Bundesstaat“. Da geht sowas leider nicht. Bla-blub, leider, leider, schade, schade. Und die CDU/CSU wird sagen: Ja, nee dann natürlich nicht, aber wir haben es versucht… Wir werden aber weiterhin in den Gremien darüber beraten …. Und wenn sie nicht gestorben sind, dann beraten sie heute noch. Im Arbeitszeugnis würde man das mit „sie hat sich bemüht“ verklausulieren. 😀
Und jetzt soll bitte, bitte niemand sagen, er hätte da spontan etwas Anderes im Kopf gehabt. Schande über die, die Böses denken! Schämt euch!
deine Argumentation mit dem Grundgesetz hat einen Haken
hier geht es nicht um einen Asylantrag, hier geht es um das Dublin Verfahren, Sprich bevor man zurückweisst, muss geklärt werden, wer nach Dublin für den Asylantrag zuständig ist. Nach Dublin ist das Land dafür zuständig, wo der Drittstaatangehörige, das erstemal den EU Boden betritt.
verfrachtet man diesen Drittstaatangehörigen , bis zur Klärung in eine Unterkunft, die an der Grenze bzw Grenznah sich befindet., hat dieser noch kein Asylantrag gestellt, da wiegesagt, erstmal geklärt werden muss, wer ist für den Antrag zuständig ( so wie es Dublin vorschreibt ). Und solange noch kein Ayslantrag gestellt ist der Drittstaatangehörige auch kein Bürger der BRD und daher kann er oder andere für ihn, sich nicht auf das GG berufen, da das GG die Bürger vor dem Staat schützt . Er ist noch nichtmal Bürger der EU.
einige hätten es gerne, wenn es so wäre, dann könnte jeder Tourist sich auf Artikel 20 Berufen und Bürgergeld kassieren
@ratemal von 20:36 Uhr: Gott erhalte dir deinen Optimismus. Nein, ehrlich. Ich wünsche es dir! Die juristischen Feinheiten sind mir (leider, manchmal ist Unwissenheit Stäke [Orwell] )) sehr wohl bewusst. Aber, wahrscheinlich liegt es einfach an meinem (Spätmittel-)Alter, dass ich mir sicher bin, dass „Dublin“ – mit welcher fadenscheinigen Begründung auch immer – nicht angewendet werden wird. Nun, eigentlich war ich sogar überrascht, dass „Dublin“ überhaupt existiert, aber Papier ist ja geduldig, vor Allem in der EU.
Da kannst du noch so schön juristisch argumentieren… letztlich ist das Ganze doch wieder Auslegungssache, so wie es alle Juristen in der „Methodenlehre“ lernen (ja: Et tu, Brute). Wo ein Wille ist, ist auch eine Mindermeinung, die je nach politischem Willen sehr schnell sehr viel Gewicht bekommt…
Völlig richtig, hier muss die CDU ansetzen.
Gleichzeitig stellten die Richter klar, daß den Antragstellern daraus kein Anspruch auf weitergehende Einreise ins Landesinnere erwachse. Das Dublin-Verfahren könne – wie das Gericht betonte – auch im unmittelbaren Grenzgebiet durchgeführt werden. Daraus folge nicht zwingend eine Gestattung des Aufenthalts im gesamten Bundesgebiet. Vielmehr sei es zulässig, daß das Verfahren an der Grenze oder in deren Nähe durchgeführt werde, solange die rechtlichen Standards gewahrt blieben.
Die Deutung ist einwandfrei zu erlesen. Wenn Herr D. wirklich das Vorgehen umsetzen will, dann kann er hier die Zentren bauen lassen, und die Leute fallen auch erst einmal nicht in unser Sozialsystem. Das Gericht hat m.M. nach ein Schlupfloch gelassen.
Wie konnten die drei Somalier von Polen aus klagen?
Da hatte doch bestimmt die juristische Abteilung der Asylindustrie die Finger im Spiel.
Die Mehrheit der Bürger will eine Kehrtwende in der Migrationspolitik und hat auch entsprechend gewählt, jedenfalls den Ankündigungen der Union vor der Wahl zu Folge.
Wenn das demokratische System trotz entsprechender Wahlergebnisse nicht in der Lage ist, diese Kehrtwende zu liefern, diskreditiert es sich selbst.
Ja natürlich die Konten der NGOs sind mit Steuermitteln prall gefüllt.
Die Mehrheit will keine Kehrtwende, sonst hätte sie nicht die gesichert wählerbetrügende Union zu 28% gewählt.
Angesichts zahlreicher unglaublichen entgleisten „Pratiken in Berlin“ wird die Stimm- und Wahlbeteiligung des Souveränes in den Keller gehen. Was durchaus gezielt und gewollt sein kann.
Der „Marsch durch die Institutionen“ hat es halt auch bis in hohe Richterämter geschafft.
Es wird lange dauern, bis diese politischen Besetzungen wieder rückgängig gemacht werden können.
Wahrscheinlich zu lange. 🤷♂️
Ich sehe da keine Chance mehr. Die Mehrheit der Mächtigen sind links und die absolute Mehrheit wird die AfD leider nicht erreichen.
Diese drei Somalier wurden bei ihrer Klage vermutlich von NGOs
unterstützt, die von der Regierung mit Geld des Steuerzahlers
versorgt werden.
von Pro-Asyl
Kann ich davon ausgehen, dass die Richter, die diese Urteile „im Namen des dt. Volkes“ fällten, „ihre Schützlinge“ bei sich privat aufnehmen und voll umfänglich alimentieren? Ganz sicher, oder?
Wir wählen Parteien für eine bestimmte Politik und bekommen Politik, die von Gerichten gemacht wird!
Das Volk wählt immer das was es haben möchte.
Leider sind zu viele auf Merz reingefallen. Die absolute Mehrheit wird die AfD leider nicht erreichen. Zur Not schließen sich die vier linken Parteien zusammen und bleiben an der Macht. Koffer packen und nichts wie weg!
Also ändert sich nichts, ist und war nicht anders zu erwarten.
Auf NiUS ist ein nicht ganz unwesentlicher Faktor zu lesen:
„Allerdings schreibt das Gericht auch: „Die Antragsteller könnten allerdings nicht verlangen, über den Grenzübertritt hinaus in das Bundesgebiet einzureisen. Denn nach der Dublin-Verordnung sei es möglich, das Dublin-Verfahren an der Grenze oder im grenznahen Bereich durchzuführen, ohne dass damit zwangsläufig eine Einreisegestattung verbunden sein müsse.““
So lange die Kontrolle nicht abgeschlossen ist, so lange gilt jemand als nicht eingereist. Dieser Grundsatz ist bisher eisern gewesen. Über Berlin schwent nicht der blaue Himmel. Das Urteil überzeugt nicht, weswegen es aufgehoben wird.
Es ist eine Einzelfallentscheidung und sie wurde vom Berliner (!) Verwaltungsgericht gefällt (wen wundert das?)
De facto muss also immer ein Asylverfahren durchgeführt werden, auch wenn das Nichtbestehen von Anspruch bereits offenbar ist. Die grenznahen Regionen, wo sich die Asylsuchenden dann versammeln werden, dürften hoch erfreut über diese Entscheidung sein. Möglich wäre, dass zB ein bayrisches VWG eine ganz andere Sichtweise auf die Dinge hätte als das Berliner.
Außerdem wird durch solche Entscheidungen immer wieder deutlich, wie wenig das innereuropäische Asylrecht funktioniert. Nämlich gar nicht.
Auch Dublin funktioniert nicht, denn wenn der Asylsuchende, der über Polen einreist, nicht zurückgewiesen werden darf, dann hebelt dies die Dublin-Regel aus, wonach im 1. Land auf EU-Gebiet Asyl beantragt werden muss und nicht innerhalb der EU weiter gereist werden darf.
Wir drehen uns also im Kreis.
Diese Entwicklung wird in Deutschland genau so wenig rückgängig gemacht werden wie in Großbritannien oder Frankreich. Einbürgerungen wird auch niemand mehr rückabwickeln. Man muss lernen, sich damit abzufinden. Oder auswandern. Das sind einfach die 2 realistischsten Optionen. Selbst wenn ab morgen niemand mehr käme.
Ich wünsche mir die DDR zurück!
Also ein Rechtsbruch, das Betreten des Hoheitsgebietes eines fremden Staates (mehrfach sogar) OHNE Erlaubnis und Papieren ist also legitim und die Wahrung der inneren Sicherheit ist illegal.
Das schaffen nur dt. Gerichte im 21. Jh..
https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2025/pressemitteilung.1565917.php
Das Gericht hat nicht verlangt, dass die Somalier auf deutsches Staatsgebiet gelassen werden. Sondern nur, dass der Dublin-Prozess an der Grenze durchgeführt werden muss. Dann kann abgeschoben werden. Ob die Politik das so umsetzt, bleibt abzuwarten.
Welche Versprechen haben deutsche Politiker schon jemals eingehalten?
Bin jetzt 75 und warte immer noch darauf!
Beste Spruch der schon seit mindestens 40 Jahren herum geistert ist, Arbeit soll sich wieder lohnen! Habe mehr gearbeitet und dafür dann mehr Steuern gezahlt!
Na, dann sollte doch der selbe Richter sich an der Grenze aufhalten und eine Entscheidung treffen. Übernachtung und Betreuung im Freien. Die Begründung des Richters ist Unfug.
Geschichte wiederholt sich.
Die Sozialleistungen müssen auf polnisches Niveau gebracht werden, das sollte EU-Konform sein.
Deutsche Politiker werden vom Berliner Gericht am Nasenring durch die Manege geführt.
Gruss aus Absurdistan.
Dublin wurde zuerst gekippt – Schengen kam dazu. Wer kippt hier wenn ?
Was sollen links/grüne Richter auch anderes entscheiden? Ob es Merz mal dämmert auf welches Spiel er sich da eingelassen hat? Warscheinlich nicht.
…wobei „das Spiel“ sprichwörtlich leider immer häufiger, „tödliche Aspekte“ aufweist…!
Was soll ihm denn da dämmen? Er will es doch gar nicht anders. Den Dummwählern erzählt man was von Migrationswende und wenn nichts geht in der Richtung, schiebt man die Schuld den Anderen zu. Für Merzel ist es eine win – win – Situation jedenfalls solange wie die Dummwähler es ihm noch abkaufen.
Erfahrungsgemäß ist es diesem Fritzekanzler völlig schnuppe!
Deutschland har mehr als fertig! Rette sich, wer kann!