Schweiz
Bei Warenwert unter 300 Franken – Polizei verfolgt Ladendiebstähle von Asylsuchenden nicht mehr
In der Schweiz werden Ladendiebstähle von Asylsuchenden mit einem Warenwert unter 300 Franken nicht mehr polizeilich erfolgt. Die örtliche Polizei hat nun die Geschäfte angewiesen, Ladendiebstähle in solchen Fällen eigenständig zu bearbeiten.
In der Schweiz sorgt eine umstrittene Regelung für Aufsehen. Ladendiebstähle von Asylsuchenden, bei denen das Diebesgut einen Wert von weniger als 300 Franken hatte, werden nun nicht mehr polizeilich verfolgt. Diese Praxis wurde vor rund einem Jahr von der Kantonspolizei Basel-Stadt eingeführt. Diese hat die ansässigen Geschäfte nun angewiesen, Ladendiebstähle selbst zu bearbeiten. Gemäß dieser Regelung sollen die erwischten Diebe ihre Schuld eingestehen, indem sie ein Formular unterschreiben. Anschließend wird das Dokument zur weiteren Bearbeitung an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.
Viele Händler haben sich kritisch zu dieser Regelung geäußert. Ein Händler berichtete gegenüber Prime News: „Man teilte uns mit, dass wir ab sofort die Polizei nicht mehr rufen sollen, wenn Asylsuchende einen Ladendiebstahl begehen und der Warenwert unter 300 Franken liegt. Das fanden wir doch recht erstaunlich.“ Auch die Medienstelle des Schweizer Supermarktriesen Coop bestätigt die Informationen und betont, dass sie sich an die Weisungen der Behörden halte.
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Die Kantonspolizei Basel-Stadt begründet die Regelung damit, dass Ladendiebe ohne festen Wohnsitz vor Ort normalerweise eine Kaution hinterlegen müssten. Allerdings habe die Praxis gezeigt, dass die meisten Asylsuchenden kein Geld bei sich tragen. Kantonspolizeisprecher Rooven Brucker erklärt gegenüber Prime News: Nur um festzustellen, dass die betreffende Person keine Kaution bezahlen kann, macht es „polizeilich wenig Sinn“, wenn eine Patrouille anrücke. In solchen Fällen würde ohnehin die Polizei gerufen, wenn sich jemand nicht ausweisen könne, und die Konsequenz sei eine Meldung an die Staatsanwaltschaft.
Einige Gewerbebetriebe sehen darin ein Staatsversagen und befürchten, dass Ladendiebstähle von Asylsuchenden zunehmen könnten, da die Polizei nicht mehr vor Ort erscheint. Der SVP-Großrat Felix Wehrli kündigt einen Vorstoß im Parlament an und bezeichnet die Praxisänderung als „völlig inakzeptabel“. Er argumentiert, dass die Polizei sich nicht weiter zurückziehen dürfe, da dies ein falsches Signal sende und die Täter ermutige, erneut Straftaten zu begehen.
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Aber zu schnelles fahren in bspw. einer 30’er Zone mit 5 km/h plus innerorts kostet 30 € und wird gnadenlos vollstreckt. Vor dem Gesetz sind alle gleich, außer die heiligen Kühe.
Doch, doch, es sendet genau das richtige Signal… für Deutschland. Vielleicht werden die „Pull-Faktoren“ in Deutschland ja geringer, wenn es sich in der Schweiz „günstiger“ einkaufen lässt. Ein klares „weiter so“ an die Schweiz und immer an die Menschenwürde denken, gell? 🙂
Falls Schweizer anwesend sind: Ich, äh …. muss weg… 😉
Das ist ein fatales Signal an die Diebe. Wer so etwas beschließt, muß konsequent sein und die Selbstjustiz in Form einer Tracht Prügel erlauben.
Ich dachte, die Schweizer sind cleverer und irgendwie dürften sich einheimische Diebe diskriminiert vorkommen. Vermutlich schreiben unsere Grünen bereits einen Antrag, um das zu toppen. Kalifornien lässt grüssen.
Das bezahlen die ehrlichen Kunden dann noch obendrauf denn die Händler wollen ihren Schaden ja ersetzt haben.
Amerika lässt grüßen. Vermutlich wird man ähnliche Szenen auch bald hier sehen.
Oh das ist eine gute Regelung, damit sich alle hier wohlfühlen! Top! 😀