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Plaketten-Irrsinn

Bauern-Gegner rufen zur Denunziation von Traktorfahrern auf

Gegner der Bauerndemos wollen alle, die mit einem steuerbegünstigten Traktor demonstrieren, wegen Steuerbetrugs beim Zoll anzeigen. Dabei ist der Protest legal.

Ein Tag vor Beginn der deutschlandweiten Bauernproteste kochen die Gemüter bereits hoch. Aktuell verbreiten Gegner der Bauerndemos in sozialen Netzwerken das Gerücht, dass Bauern, die mit Traktoren an den Demonstrationen teilnehmen, nicht den steuerbefreiten Diesel nutzen dürften und Kfz-Steuer zahlen müssen. Sie rufen dazu auf, bei den Demonstrationen die Kennzeichen der Traktoren zu fotografieren, um die Bauern anschließend anzuzeigen.

Die überzeugten Denunzianten berufen sich dabei auf offizielle Informationen des Zolls. Dieser zählt bei den steuerbefreiten Zwecken für Traktoren allein diverse land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten wie zum Beispiel die Beförderung von Milch, land- und forstwirtschaftliche Lohnarbeiten oder die Beförderung für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe, wenn diese in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb beginnen oder enden, auf.

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Da Demonstrationen nicht explizit erwähnt werden, gehen die Gegner der Bauerndemos davon aus, dass es sich bei den Demos um eine zweckfremde Nutzung handelt, mit teuren Folgen. Wenn ein land- beziehungsweise forstwirtschaftliches Fahrzeug zweckentfremdet genutzt wird, fallen schon bei einmaliger zweckfremder Nutzung Kfz-Steuern für einen Monat an. Außerdem muss der Diesel für diese Fahrt regulär versteuert werden.

Bei Demonstrationen, die einen Bezug zur Land- und Forstwirtschaft haben, handelt es sich nach gängiger Rechtssprechung aber durchaus um einen land- und forstwirtschaftlichen Zweck, wie das Portal agrarheute in Bezug auf Informationen Bayerischen Bauernverband berichtet. Da die Bauerndemos als Ziel die Beibehaltung der land- und forstwirtschaftlichen Steuerregelungen haben, ist die Nutzung der steuerbegünstigten Traktoren legal und unstrittig.

Eine weitere Besonderheit für Bauern im deutschen Verkehrsrecht sind die Führerscheinklassen L und T. Diese berechtigen zum Fahren von Traktoren und Co., sind aber an den land- und forstwirtschaftlichen Zweck gebunden. Auch hier gilt, dass bei einer Demonstration, die land- und forstwirtschaftlichen Zwecke verfolgt, diese Führerscheinklasse zum Fahren eines Traktors berechtigt.

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