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Mögliche Einstellung

Ballweg-Prozess: Staatsanwaltschaft stellt Befangenheitsantrag gegen Richter

Am Montag wurde bekannt, dass das Landgericht Stuttgart im Strafprozess gegen den Querdenken-Gründer Michael Ballweg eine Einstellung des Verfahrens anbietet. Nun reagiert die Staatsanwaltschaft und stellt einen Befangenheitsantrag gegen die drei Berufsrichter der Wirtschaftskammer.

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Querdenken-Gründer Michael Ballweg auf einer Demonstration.

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Die Staatsanwaltschaft Stuttgart stellt im Verfahren gegen Querdenken-Gründer Michael Ballweg einen Befangenheitsantrag gegen die drei Berufsrichter der Wirtschaftskammer. Das erfolgt als Reaktion auf die Entscheidung des Gerichts, eine Einstellung des Verfahrens anzubieten. Die Staatsanwaltschaft lehnte das Angebot ab. Das Gericht hält, wie die das Rechtsportal LTO berichtet, die meisten Vorwürfe gegen Ballweg für nicht nachweisbar.

Über den Befangenheitsantrag der Staatsanwaltschaft müssen nun aller Voraussicht nach Richter des Oberlandesgerichts entscheiden. Wird der Antrag angenommen, erhält das Verfahren gegen Ballweg neue Ersatzrichter. Die genaue Begründung des Befangenheitsantrags ist bislang nicht bekannt. Ein solches Vorgehen, insbesondere gegen alle drei Berufsrichter einer Kammer, ist höchst unüblich.

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Dem Querdenken-Gründer wird versuchter Betrug und Steuerhinterziehung vorgeworfen. So soll er hunderttausende Euro an Spendengeldern veruntreut haben. Seit Sommer 2022 laufen Ermittlungen gegen ihn, monatelang saß Ballweg in Untersuchungshaft. Ballweg und seine Unterstützer vermuten hinter dem Prozess gegen ihn auch politische Motive.

Bereits seit Oktober vergangenen Jahres läuft der Prozess gegen den Querdenken-Gründer. Es sind bis zum Oktober weitere 25 Hauptverhandlungstage angesetzt. Das Gericht hält den für den Prozess betriebenen Aufwand im Vergleich zur erwarteten Entscheidung für unverhältnismäßig. Offenbar rechnet man zumindest in weiten Teilen mit einem Freispruch Ballwegs.

Das ist nicht verwunderlich: Das Gericht hatte die Anklage gegen Ballweg mehrmals wegen mangelnden Tatverdachts abgelehnt, erst eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht führte zur erfolgreichen Anklageerhebung. Angesichts dessen ist es nicht unwahrscheinlich, dass auch im Fall des nun gestellten Befangenheitsantrags gegen die drei Richter der Wirtschaftskammer, das Oberlandesgericht im Sinne der Anklage entscheiden wird.

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