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Doppelmoral

Baerbock darf Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen umgehen

Trotz des Nachtflugverbots am Frankfurter Flughafen startete am 23. Juni um 23:54 Uhr eine Maschine mit Annalena Baerbock (Grüne) an Bord. Für die Außenministerin wurde eine Ausnahme gemacht.

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Annalena Baerbock (Baerbock) beim Besuch des Deutschland-Spiels gegen die Schweiz im Frankfurter Waldstadion.

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Während die Grünen in Frankfurt jahrelang für ein absolutes nächtliches Flugverbot gekämpft haben, scheint für Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) offenbar ein anderes Regelwerk zu gelten. Denn am 23. Juni startete um 23:54 Uhr eine Maschine mit der Grünen-Politikerin an Bord – also 54 Minuten nach Inkrafttreten des Nachtflugverbots. Das berichtete Bild. Zuvor hatte Baerbock noch das EM-Spiel Deutschland gegen die Schweiz (1:1) in der Main-Metropole besucht. Auch Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) ließ sich aus Frankfurt ausfliegen.

Das hessische Wirtschaftsministerium erteilte dafür kurzerhand eine Sondergenehmigung – angeblich im „öffentlichen Interesse“. Am nächsten Tag fand das EU-Außenministertreffen in Luxemburg statt, zu dem Baerbock direkt weiterreisen wollte. Ausnahmen sind nur in Notfällen möglich und müssen vom hessischen Wirtschaftsministerium genehmigt werden.

Das Ministerium teilte Bild mit: „Für beide Flüge wurde seitens der Behörde das öffentliche Interesse anerkannt“. Dabei hatten die Frankfurter Grünen vor der Fußball-EM noch vehement jede Lockerung des Nachtflugverbots abgelehnt, um den Spielern die Weiterreise zu ermöglichen. Ihre Begründung damals: „Das öffentliche Interesse kann nicht als Argument für die Aussetzung des Nachtflugverbots herangezogen werden.“ Offenbar zählt das „öffentliche Interesse“ aber doch, wenn es um die Reisepläne von Grünen-Politikern geht. 

Baerbock hatte im Bundeswahlkampf 2021 noch erklärt, Kurzstreckenflüge durch eine „klimagerechte Besteuerung“ unattraktiv machen zu wollen. Nun übernahm der Steuerzahler die Kosten für ihren Nachtflug.

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