Auswandern ohne Einwandern: steuer- und systemfrei mit einer amerikanischen LLC

Freiheit auf dem politischen Weg ist in einem demokratischen Staat illusorisch, weil ein Großteil der Bevölkerung nach Sicherheit und Versorgtsein strebt. Hierzulande machen diese Menschen längst nicht mehr nur die kritische absolute Mehrheit über 50 Prozent aus. Laut dem Demographie-Professor Gunnar Heinsohn lassen sich mittlerweile 80 Prozent der deutschen Bevölkerung in direkte oder indirekte Nettoempfänger staatlicher Unterstützung einteilen. Nur knapp 15 Millionen Nettosteuerzahler – von denen die Hälfte in den nächsten 20 Jahren ins Renteneintrittsalter kommt – schultern den Karren für den Rest.

Ein Großteil der übrig gebliebenen Nettosteuerzahler geht entweder lieber früher als später in die Rente oder stimmt gleich mit den Füßen ab. Neben jungen Singles auch immer mehr Familien und ältere Menschen, die in ihrem Heimatland keine Zukunft mehr sehen. Die Abwanderung hat dabei historische Ausmaße angenommen und wird 2024 bei über einer Million ausgewanderten deutschen Staatsbürgern liegen.

Kein Wunder: Andere Länder bieten mittlerweile nicht nur schöneres Wetter, sondern auch weniger Kriminalität. Von geringeren Strompreisen und dem Gefühl, mehr im Portemonnaie zu haben, ganz zu schweigen. Einerseits, weil die Lebenshaltungskosten einfach niedriger sind, andererseits, weil Steuern, Sozialversicherung und andere Abgaben einfach deutlich weniger heftig zuschlagen. 

Vor allem für Selbstständige und kleinere Unternehmer wird die Entscheidung immer offensichtlicher. Während im „reichen” Deutschland der Spitzensteuersatz bei 42 Prozent für 66.761 Euro liegt, ist man im „armen” Georgien bis ca. 167.000 Euro Umsatz noch Kleinunternehmer mit 1 Prozent Endbesteuerung. Selbst in vergleichbaren EU-Hochsteuerländern wie Italien zahlt man die ersten 5 Jahre nur 5 Prozent auf die ersten 85.000 Euro und genießt vereinfachte Bürokratie, wo man in Deutschland längst bilanzieren muss.

All das wird aber in den Schatten gestellt von dem, was für mobile Menschen mit ortsunabhängigen Einkommen möglich ist. Trotz diverser gesetzlicher Hürden der Finanzverwaltung gelingt es einer stark steigenden Anzahl von Leistungsträgern, den Steuerstaat komplett auszuhebeln. Plakativ gesagt reicht es dafür aus, ein halbes Jahr auf Mallorca und ein halbes Jahr in Deutschland zu leben. Eine Abmeldung aus Deutschland und ein multilokales Leben mit zwei oder mehr Standorten kann bereits zu einer kompletten Steuer- und Bürokratiefreiheit führen.

Ein freies Leben außerhalb des Systems mit der Flaggentheorie

Christoph Heuermann vom Portal Staatenlos.ch lebt seit 10 Jahren einen solchen Lebensstil. Mit düsteren Aussichten in Deutschland als Selbstständiger konfrontiert, beschloss er schon 2015, sich nach seinem Bachelor in Politik- und Verwaltungswissenschaften aus Deutschland abzumelden. Er bereiste seitdem nicht nur alle Länder und die meisten Territorien des Planeten aus privatem Vergnügen, sondern schuf auch eine erfolgreiche Unternehmung, die Bürgern einen Weg in die Freiheit aus eigener Entscheidung eröffnet.

Politisch immer sehr interessiert, enttäuschte es ihn zutiefst, die tatsächlichen Zustände der Institutionen während Praktika im Deutschen Bundestag und bei der EU in Brüssel zu erleben. Schon immer ein aktiver Verfechter der Verbreitung freiheitlicher Ideen, erkannte er jedoch, dass dieser Weg zwar wichtig, aber sehr steinig und langfristig ist. Um tatsächliche Freiheit noch in jungen Jahren – wenn überhaupt – zu erleben, musste eine andere Strategie her als Freiheit auf politischem oder ideellem Weg zu erreichen.

Christoph Heuermann sah bereits mit 24 Jahren die Nische und popularisierte das amerikanische Konzept der „Flaggentheorie” im deutschsprachigen Raum. Die Flaggentheorie ist eine individuelle Strategie zur Freiheitsmaximierung durch Optimierung persönlicher Entscheidungen. Viele Lebensaspekte müssen nicht zwingend an das Heimatland gebunden sein. In einer globalisierten Welt kann man dort hingehen, wo man am besten behandelt wird. „Flaggen” – also Lebensaspekte wie die eigene Staatsbürgerschaft, der Wohnsitz, Firmenstandorte, Bankkonten, Versicherungen, Investments und vieles mehr – kann man im Rahmen der geltenden Gesetze auch in attraktivere Länder auslagern, um seine Freiheit, seinen Wohlstand und auch seine persönliche Sicherheit zu vermehren.

Das muss nicht zwingend bedeuten, seinem Heimatland den Rücken zu kehren und nie wiederzukommen. Die Flaggentheorie kann auch bei deutschem Steuerwohnsitz erhebliche Freiheitsräume auf ganz legale Art und Weise schaffen. Immer mehr Menschen bevorzugen aber, dem Steuer- und Bürokratie-Dschungel mit nur geringen Kompromissen komplett zu entfliehen.

Verabschieden sollte man sich dabei von der Vorstellung, dass es unpatriotisch sei, „mit den Füßen abzustimmen”. Tatsächlich kann man im 21. Jahrhundert durch Auswanderung wesentlich mehr für seine Heimat tun, als sich in einem schon allein demografisch verlorenen Kampf verheizen zu lassen. Besser baut man sich ein stressfreies Leben teilweise außerhalb der Heimat auf, als von überbordender Bürokratie und politischen Repressalien eingehegt zu werden. Mit steuerfrei verdientem Geld und wesentlich mehr Zeit für das eigene Leben wie Geschäft kann man die Initiativen, die gesellschaftlichen Wandel bringen, viel besser unterstützen. Und zurückkehren, wenn die Zeit reif ist – ohne dass man bis dahin durch die Folgen einer außer Kontrolle geratenen Einwanderung oder eines verfallenden Gesundheitssystems das Zeitliche gesegnet hat.

„Perpetual Traveling” muss nicht „Dauerhaftes Reisen” heißen

Die beste Option beim Systemausstieg wird dabei jedoch geflissentlich übersehen. Der typische Auswanderer begibt sich von einem schlechten System in ein anderes vermeintlich besseres System, das er oft aber gar nicht durchdrungen oder gar erlebt hat. Kein Wunder, dass viele Auswanderer auch abseits von RTL2 letztlich ihr Heil in der Rückkehr ins Vaterland sehen, weil sie im Ausland gescheitert sind.

Das Problem liegt hierbei nicht in der Auswanderung aus, sondern in der Einwanderung in ein anderes System. Dabei könnte man doch auch einfach außerhalb des „Systems” leben: nämlich „auswandern ohne einzuwandern.” Das was Christoph Heuermann „Perpetual Traveling” nennt und integral mit der „Flaggentheorie” kombiniert wird. In der Regel bedeutet dies ein dauerhaftes Leben ohne Steuerwohnsitz, an dem neben Steuern viele andere Pflichten hängen. Der Begriff „Staatenlos” für diesen Lebensstil ist eher ein Synonym für „Wohnsitzlos”, spricht aber stärker die mentale Ebene an, sich frei vom Konzept des allmächtigen versorgenden Staates zu machen. Die eigene deutsche Identität hängt schließlich nicht am deutschen Reisepass oder Wohnsitz. Indem man mit cleverer Strategie sein Leben weltweit optimiert, hat man paradoxerweise zwar mit wesentlich mehr Staaten etwas am Hut, gleichzeitig aber auch deutlich mehr Freiheit durch deutlich mehr Optionen.

 Die Kompromisse dafür einzugehen, fällt vielen Menschen immer leichter. Der flexible Lebensstil eines „Staatenlosen” hat zwar einige Herausforderungen, lösen kann man sie aber alle. Echte Nachteile gibt es dabei kaum: Wer Sozialleistungen will, der wandert nach Deutschland ein, nicht aus. Und die Zeiten niedrig verzinster Kredite sind ohnehin vorbei – und das Kostenrisiko neuer Immobilien in Deutschland groß. Abgesehen von der eigenen Bonität und staatlichen Leistungen sind es allenfalls die steuerlichen Kriterien des Lebensmittelpunktes, die potenzielle Auswanderer zögern lassen. Sind unter 182 Tage im Jahr in Deutschland für viele Bürger durchaus reizvoll, so ist es die Vermeidung einer dauerhaft für sich selbst verfügbaren Wohnung in Deutschland weniger. Und natürlich müssen Ehepartner und minderjährige Kinder grundsätzlich mitkommen, um steuerliche Vorteile zu erlangen. Bei immer mehr Kriminalität und immer weniger Bildung fällt dies Eltern jedoch zunehmend leicht. Tausende Familien melden sich mittlerweile aus Deutschland ab, um ihre Kinder in angenehmerer Umgebung freilernen zu lassen – während dies in Deutschland strengstens verboten ist.

Am deutschen Wesen mag die Welt genesen, aber die Kriterien der Steueransässigkeit sind zum Glück in vielen Staaten ganz anders als in Deutschland definiert. Macht ein Großteil der Staaten auf diesem Planeten eine Steuerpflicht an einem Aufenthalt über 183 Tagen fest, so verzichten selbst viele westliche Hochsteuerländer darauf, dies bei der Wohnungsverfügbarkeit zu tun. Ein „Staatenloser” kann problemlos jährlich ein halbes Jahr in seiner eigenen, ob gemieteten oder gekauften, Wohnung in Ländern wie Spanien, Dänemark, England, den USA und über 50 weiteren Staaten verbringen, ohne dass er dadurch steuerpflichtig wird. Lebt er gar nur in Airbnbs oder Hotels, bei Familie, Freunden oder Verwandten, auf dem Segelkatamaran oder im Wohnmobil, kann er praktisch in jedem Land der Welt außerhalb des Systems leben, sofern er andere Kriterien der Steueransässigkeit wie den maximalen Aufenthalt beachtet. 

Mag es stressig klingen wie Christoph Heuermann alle Länder der Welt zu bereisen, so können sich heutzutage doch immer mehr Bürger vorstellen, den ohnehin kalten, dunklen Winter in Deutschland in wärmeren Gefilden zu verbringen und dabei ihre Freiheit stark zu maximieren. Lustigerweise ist dies weder in den Amtsstuben noch Büros von Steuerberatern angekommen. Noch immer wird ein solches Modell als „unseriös” abgetan. Einem mittelständischen Unternehmer könne man unmöglich ein solches Lebensmodell vorschlagen ist auch heute noch eine typische Reaktion. Nicht nur die Begrenztheit der eigenen Perspektive, sondern auch das Schüren von Angst vor steuerlichen Konsequenzen, ist ein beliebter Tenor in der Branche. Als Erfüllungsgehilfen des Finanzamtes verdient es sich schließlich bereits prächtig mit etwas Buchhaltung.

Anerkannt steuerfrei mit angelsächsischen Personengesellschaften

Dass man aber noch nicht mal mehr Buchhaltung braucht –  also auch keine Steuerberater – können sich anfänglich nur die Wenigsten vorstellen. Dabei gibt es immer noch kostengünstige Firmenmodelle, die ganz ohne Steuern und Bürokratie auskommen. Und dazu muss man nicht mal nach Panama, Samoa oder andere berüchtigte Steueroasen gehen. Es geht auch wesentlich anerkannter und vorteilhafter: etwa in den Vereinigten Staaten von Amerika, aber auch fast allen anderen englischsprachigen Ländern. Eine sogenannte steuertransparente Personengesellschaft bietet gerade digitalen Unternehmern exzellente Möglichkeiten, ihr Geschäft zu optimieren.

Solch eine Firmenstruktur kombiniert die gesellschaftsrechtlichen Vorzüge von Kapitalgesellschaften wie Haftungsbeschränkung mit der Besteuerung auf persönlicher Ebene. Entsprechend sind keine Körperschaftssteuern zu zahlen, sondern nur Einkommenssteuern am Steuerwohnsitz. Gibt es jedoch keinen Steuerwohnsitz oder bedeutet dieser Steuerfreiheit, so ist auch die Personengesellschaft steuerbefreit. Ob eine LLC in einem US-Bundesstaat, eine LLP in England oder eine LP in Neuseeland – überall im angelsächsischen Common Law herrscht das gleiche Prinzip. Dort fallen Personengesellschaften, im Gegensatz zu Deutschland, nicht in die beschränkte Einkommenssteuerpflicht.

Für Großkonzerne und physische Betriebe ist das kaum anwendbar. Eine Betriebsstätte wird dort ausgelöst, wo die Produktionsstätten sind oder die Mitarbeiter sitzen. Wegen der steuerlichen Transparenz haben diese Firmenstrukturen auch keine Abschirmwirkung über Doppelbesteuerungsabkommen mit einzelnen Ländern. Bereits ein Angestellter in Deutschland würde reichen, um eine deutsche Betriebsstätte auszulösen.

Für findige Selbstständige und digitale Unternehmer bietet dieses Modell aber großartige Chancen, ohne Umsatzlimits steuer- und buchhaltungsfrei zu skalieren. Falls man nur mit Freelancern oder auch „persönlich steuerfreien” Angestellten zusammenarbeitet, kann man auch ein größeres Team mit dieser Firmenstruktur verknüpfen. Die Plattform Staatenlos.ch hat etwa ein 10-köpfiges Team an deutschsprachigen Remote-Angestellten, die teils gleichzeitig aus 10 verschiedenen Zeitzonen arbeiten. 100% brutto = netto, versteht sich. Steuerfreiheit, nicht Gender, ist hier Einstellungskriterium.

Aber selbst wenn man auf normale Mitarbeiterstrukturen mit Büro nicht verzichten will, gibt es Kombinationsmöglichkeiten. Mittlerweile gibt es viele Dienstleistungsfirmen zum Zweck der Anstellung von Mitarbeitern oder natürlich auch die Möglichkeit, einfach eine Firma als reine Kostenstelle in seinem Wunschland zu gründen und die Unkosten mit der steuerfreien Auslandsstruktur abzurechnen.

Weil die aggressive Steuergestaltung über Personengesellschaften von klassischen Betrieben gar nicht machbar ist, gibt es hier entsprechend weiterhin geringe Auflagen zu beachten. Hinzu kommt, dass relativ mächtige, unabhängige Länder die besten Chancen in dieser Richtung bieten: maßgeblich das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten von Amerika. 

Unerwartete Steueroasen? Steuerfreie Gründung in USA und UK

Sie bieten trotz der möglichen Steuerfreiheit eine seriöse Reputation nach außen und ermöglichen die problemlose Nutzung vieler Bankkonten, Zahlungsdienstleister und anderer Plattformen, bei denen man mit typischen Offshore-Jurisdiktionen nicht erwünscht ist. Gleichzeitig sorgt ihre wirtschaftliche und politische Stärke dafür, dass eine komplette Anonymität des Unternehmers weiterhin möglich ist. Die USA kann man eben nicht mit politischem Druck dazu zwingen, die zahlreichen Compliance-Auflagen der letzten Jahre umzusetzen. Die USA sind so zum Beispiel weiterhin kein Zeichnungsstaat des automatischen Informationsaustausches, dem Common Reporting Standard (für Geschäftskonten). In den USA gilt also weiterhin das volle Bankgeheimnis – ein Umstand, der dazu führte, dass Billionen an Geldern aus der Karibik, aber auch der Schweiz, auf Banken in den Vereinigten Staaten flossen, um den US-Dollar zu stärken. Zwar wurde 2024 ein Transparenzregister auf Firmenebene eingeführt, dieses ist jedoch im Vergleich zu seinem EU-Cousin nicht öffentlich zugänglich. Tatsächlich wussten bis vor kurzem selbst US-Behörden nicht, welcher Russe, Iraner oder Nordkoreaner sich hinter einer LLC in ihrem eigenen Land verbarg. Damit ist nun Schluss – aber die Anonymität nach außen hin bleibt!

Großbritannien kann in diesem Aspekt zwar nicht mithalten, ist aber wegen der sehr unkomplizierten und digitalen Gründung und Verwaltung von Firmen weiterhin die nachgefragteste Jurisdiktion auf der Welt. Nicht nur Rechtsberufen steht hier eine Limited Liability Partnership zur Verfügung, die nach ähnlichem Muster wie die amerikanische LLC funktioniert. Die mindestens zwei nötigen Partner der voll haftungsbeschränkten LLP sind zwar transparent und haben eine einfache Buchhaltung zu machen, auf Einkommen außerhalb des Vereinigten Königreiches sind sie beim richtigen persönlichen Setup jedoch ebenfalls steuerfrei. 

Christoph Heuermanns Unternehmen Staatenlos.ch ist spezialisiert auf die Gründung von amerikanischen und britischen Personengesellschaften für deutschsprachige Unternehmer. Dabei wird nicht nur eine reine Gründungs- und Verwaltungsdienstleistung geboten. Schlüsselpunkt ist das tiefe Verständnis des übergeordneten Lebenskonzepts eines jeden einzelnen Unternehmers kombiniert mit dem Spezialwissen über das US-Gesellschafts- und Steuerrecht. Auch wenn man eine LLC oder LLP theoretisch zu Spottpreisen online selber buchen kann, gibt es in der Praxis viele Stolpersteine, die lange Verzögerungen oder hohe Strafen bedeuten können. Denn nur eine korrekt gegründete „Disregarded Entity for Federal Tax Purposes” hat die Vorteile ihres Namens. Falsch gemacht fallen schnell ebenfalls üppige US-Einkommenssteuern an. Und wer nicht Monate auf seine Steuernummer warten will, ohne die es keine Konten gibt, kommt nicht drum herum, zu wissen, wie man diese schnell bekommt.

LLCs sind jedoch nicht nur für Perpetual Traveler und Auswanderer in steuerfreien Ländern interessant. Auch die legale Nutzung auf deutschem Boden kann aufgrund gesellschaftsrechtlicher und regulatorischer Vorteile attraktiv sein. So gibt es seit 1953 den bilateralen Freundschaftsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika. Und dieses völkerrechtlich bindende Dokument hat es in sich. Es gewährt amerikanischen Firmen zahlreiche Vorteile wie Meistbegünstigung, volle Rechtsfähigkeit und Schutz vor deutschen Zwangsmaßnahmen. Unter anderem kann man aus dem Dokument einen Enteignungsschutz ableiten, der durch die Grundbuchfähigkeit amerikanischer LLCs zur möglichen Lösung vor einem Lastenausgleich beitragen kann. Einer als Personengesellschaft anerkannten LLC in Deutschland stehen damit zusätzlich nicht nur die gleichen Vermögensschutz-Strategien wie Gesellschaften Bürgerlichen Rechts offen. Immobilien können von Privatpersonen schenkungs- und damit grunderwerbssteuerfrei in ihre LLCs eingebracht werden. Bis auf die Kosten der LLC fallen lediglich Notargebühren an, was sie zu einer äußerst effektiven Möglichkeit macht.

Allerdings muss die LLC richtig strukturiert sein, um als Personengesellschaft zu gelten. Da es eine solche Rechtsform in Deutschland nicht gibt, entscheidet das Finanzamt nach einem Typenvergleich, ob die LLC nicht doch eher einer Kapitalgesellschaft entspricht. Bei einer haftungsbeschränkten Ein-Mann-Firma ist nach deutschem Recht ja davon auszugehen, weshalb eine Anerkennung als Personengesellschaft eine korrekte Gründung und sorgfältige Ausformulierung des Gesellschaftsvertrages bedarf. Dennoch kann neben einem haftungsbeschränkten Einzelunternehmen die LLC auch als GmbH ohne Stammkapital interessant sein und damit die UG ersetzen. Zumal man von unpfändbaren, anonymen Geschäftskonten in den USA profitiert – sicher eine Erleichterung bei einem immer übergriffigeren Finanzamt, selbst wenn man sich an Recht und Gesetz hält. Von Vorteilen im Rechtsbereich ganz abgesehen: Klagen und Abmahnungen sind zwar nicht ausgeschlossen, aber wesentlich unwahrscheinlicher. Und falls man die LLC dann irgendwann doch nicht mehr braucht: die Liquidation dauert keine Woche.

Die LLC als Freiheits-Werkzeug – und wie Du sie nutzen kannst

Man mag von den USA halten was man will, aber das sollte man ihnen zugestehen: die LLC ist ein Freiheitsexport erster Güte, der der breiten Öffentlichkeit unbekannt ist, extrem vielen Dissidenten anderer Länder aber hilft, sich finanziell über Wasser zu halten, ohne dass die heimische Regierung es ihnen abgraben kann. In einer Zeit, in der auch in Deutschland Bankkonten bei falschen politischen Ansichten geschlossen werden, ein nicht zu unterschätzender Vorteil. Dabei ist es auch ganz egal, welches politische Spektrum an der Macht steht. Die Freiheit durch amerikanische LLCs wird Republikaner wie Demokraten überdauern. Es ist die gleiche LLC, die Hundert Millionen Amerikaner nutzen. Ihr Vorteil ergibt sich erst aus der Nutzung außerhalb der USA. Wo in anderen Staaten jährlich Änderungen drohen, kann man bei der LLC von weiteren Dekaden einer nachhaltig freien Unternehmensführung ausgehen. Änderungen an der Gesetzeslage für LLCs sind allenfalls kosmetisch, etwa die Einführung eines nicht öffentlichen Transparenzregisters seit 2024. 

Staatenlos.ch ist der führende Anbieter in der Gründung, Verwaltung und Betreuung amerikanischer LLCs im deutschsprachigen Raum, aber nicht darauf festzunageln. Das holistische Beratungskonzept unterscheidet sich merklich von gängigen Steuerkanzleien und Gründungsagenturen. Nicht nur geht es weit über die Steueroptimierung hinaus – praktisch jeglicher international optimierbarer Lebensaspekt wird diskutiert – ob Staatsbürgerschaft, Versicherung oder Investment, bis hin zur Frage, wo Kinder optimal geboren werden oder welchen Bildungsweg sie einschlagen. Die Flaggentheorie ist sehr umfassend und kennt keine Tabus.

Vor allem ist die Flaggentheorie aber neutral und unabhängig. Staatenlos.ch-Gründer Christoph Heuermann hat alle Länder der Welt und fast alle Territorien besucht und sich vor Ort ein Bild der Zustände machen können. Statt wie die Konkurrenz auf Teufel komm raus einen bestimmten Standort mit falschen Verheißungen verkaufen zu müssen, schaut er sich die individuellen Präferenzen des Einzelnen an, um in seinen Beratungen die besten Lösungen zu finden. In vielen Fällen ist das die amerikanische LLC – aber in einigen anderen ist man mit anderen Firmenstrukturen oder Wohnsitzlösungen besser aufgehoben. 

Staatenlos.ch ist gewissermaßen Dein Family Office, wenn Du dir kein eigenes Family Office leisten kannst. Ob Selbstständiger oder Unternehmer, Angestellter oder Arbeitsloser, Student oder Rentner – Lösungen gibt es für alle Alters- und alle Einkommensklassen. Man muss sie nur kennen und nutzen. Dieser Artikel bietet einen ersten Einblick dazu. 


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