Neue Schulden
Aus „verfassungsrechtlicher Sicht unzulässig“: AfD droht Bundestagspräsidentin mit Klage wegen Sondersitzungen
Die AfD droht der Bundestagspräsidentin mit einer Klage, sollten die Sondersitzungen zum Sondervermögen mit dem alten Bundestag bestehen bleiben. Apollo News liegt das Schreiben vor, in dem die Partei aufschlüsselt, warum die geplanten Grundgesetzänderungen verfassungswidrig sind.
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In einem Schreiben an Bundestagspräsidentin Bärbel Bas, das Apollo News vorliegt, kritisiert die AfD die geplanten Sondersitzungen des alten Bundestags für das Sondervermögen von Union und SPD. Die Partei fordert eine Absage der Sitzungen. Andernfalls droht die AfD mit einer Verfassungsklage, sollte Bas an der Einberufung festhalten. Unterstützt wird die AfD in ihrem Vorhaben von der Kanzlei Höcker, die das Schreiben verfasst hat.
Die Sitzungen, die für die kommenden zwei Wochen angesetzt sind, wurden auf Verlangen von CDU und CSU sowie der SPD einberufen. Hintergrund ist die Grundgesetzänderung, die erforderlich ist, um einen Infrastruktur-Sondertopf in Höhe von 500 Milliarden Euro zu schaffen und massive Investitionen in die Verteidigung zu ermöglichen. Die bisherigen Mehrheitsverhältnisse im alten Bundestag würden eine Verabschiedung noch ermöglichen – im neuen Parlament hingegen fehlt SPD und Union auch mit den Grünen die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit.
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In dem Schreiben argumentiert die AfD, dass die Einberufung der Sitzungen gegen Artikel 39 des Grundgesetzes verstoße. Laut dieser Vorschrift kann der Bundestagspräsident eine Sondersitzung nur dann einberufen, wenn ein Drittel der Abgeordneten dies ausdrücklich verlangt. Die Bundestagspräsidentin stützt sich jedoch lediglich auf das Verlangen der beteiligten Fraktionen, die insgesamt mehr als ein Drittel der Sitze innehaben.
Allerdings seien Fraktionen laut Grundgesetz nicht befugt, eine solche Einberufung zu beantragen. „Vielmehr müssten Ihnen (mindestens) 246 konkrete, handschriftlich unterzeichnete Verlangen namentlich benannter Abgeordneter vorliegen, da Sie nur so das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen der Ausnahmevorschrift des Art. 39 Abs. 3 S. 3 GG (‚ein Drittel der Mitglieder‘) feststellen können. Das ist bislang unstreitig nicht der Fall“, heißt es in dem Schreiben.
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Die AfD führt weiter aus, dass der alte Bundestag nach der Wahl des neuen Parlaments keine weitreichenden Entscheidungen mehr treffen dürfe, insbesondere keine Grundgesetzänderungen beschließen solle. Die Legitimation für solche Maßnahmen sei mit der Wahl des neuen Bundestags erloschen.
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Die Kanzlei Höcker verweist darauf, dass mit dem Wahltag die demokratische Legitimität des neuen Bundestags beginnt, auch wenn dieser sich erst später konstituiert. Damit verliere der alte Bundestag automatisch einen Teil seiner Legitimation, insbesondere für irreversible Entscheidungen wie Grundgesetzänderungen.
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Ein weiterer Punkt in dem Schreiben ist die verfassungswidrige Verzögerung der Einberufung des neuen Bundestags. Die Bundestagspräsidentin hat die konstituierende Sitzung für den 25. März 2025 angesetzt, obwohl das amtliche Endergebnis der Wahl bereits am 14. März 2025 erwartet wird. Die AfD sieht hierin eine vorsätzliche Verzögerung, um das alte Parlament noch wichtige Entscheidungen treffen zu lassen.
„Sollten Sie nach Bekanntgabe des amtlichen Endergebnisses durch den Bundeswahlausschuss am 14.03.2025 entweder an weiteren Terminen des ‚alten‘ Bundestags festhalten oder es unterlassen, den ‚neuen‘ Bundestag unverzüglich zu konstituieren bzw. zur ersten Sitzung zu laden, behalten sich unsere Mandanten auch deswegen verfassungsgerichtliche Schritte vor“, warnt die AfD.
Neben den formalen Verstößen gegen das Grundgesetz sieht die Partei auch inhaltliche Probleme bei den geplanten Änderungen. Die Grundgesetzänderung soll unter anderem ermöglichen, dass 500 Milliarden Euro neue Schulden für die Infrastruktur aufgenommen werden und für die Verteidigungsausgaben eine unbegrenzte Schuldenaufnahme erlaubt wird. Die AfD argumentiert, dass dies die Haushaltsautonomie künftiger Parlamente unverhältnismäßig einschränkt und die Schuldenbremse faktisch außer Kraft setzt.
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„Der mit der verfassungsrechtlichen Kreditbegrenzungsregelung (Art. 109 Abs. 3 S. 1 GG) verfolgte Schutzzweck gründet in dem Prinzip der Generationengerechtigkeit und ist zugleich Ausdruck des Respekts vor der Gestaltungsbefugnis künftiger Gesetzgeber.“ Die Kanzlei Höcker betont, dass ein Sondervermögen haushaltsrechtlichen Grundsätzen wie Jährigkeit, Haushaltsklarheit und Einheitlichkeit entsprechen müsse. Eine unbefristete Kreditaufnahme ohne klare Tilgungsbestimmungen sei verfassungsrechtlich nicht zulässig.
Sollte Bundestagspräsidentin Bärbel Bas an den geplanten Sitzungen festhalten, werde die AfD unverzüglich vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Die Partei sieht in der geplanten Vorgehensweise einen klaren Verstoß gegen das Demokratieprinzip und das Grundgesetz. Das Schreiben der Kanzlei Höcker fordert die Bundestagspräsidentin auf, die Sitzungen bis zum 10. März 2025 abzusagen – ansonsten werde ein verfassungsgerichtliches Eilverfahren eingeleitet.
Auch andere Parteien und Einzelabgeordnete teilen die Bedenken der AfD. Die Linke prüft rechtliche Schritte, um gegen die Sondersitzungen vorzugehen. Die parteilose Abgeordnete Joana Cotar, die ehemals für die AfD in den Bundestag zog, hat bereits angekündigt, eine Verfassungsklage einzureichen. Sie sieht es als verfassungswidrig an, dass das alte Parlament Entscheidungen trifft, die der neue Bundestag zu verantworten hätte.
In einem funktionierenden Rechtsstaat mit einer einwandfreien Justiz hätte so eine Klage sogar Erfolg.
Hier wohl eher nicht. Der Filz ist zu dicht.
Auf jeden Fall wird diese Klage Aufmerksamkeit erregen. Ob abgelehnt wird oder nicht, etliche Leute werden der AFD positiv anrechnen, dass sie überhaupt geklagt hat.
Es werden auch einige bemerken, das es eine AFD ist, die Bürgerlich reagiert und nicht Merzhaft oder Kriegerisch
Die arrogante Bas hätte es sowas von verdient!! Es wäre endlich eine Genugtuung auf die einseitig beurteilten Bundestagsitzungen dieser Person. Großartig AFD
Tja, da gibt’s dann wohl ein leckeres, mehrgängiges Mittagsmenue und „UnsereDemokratie“ ist gerettet. Die Welt kann so einfach sein.
In einem funktionierenden Rechtsstaat mit einer einwandfreien Justiz wäre solch eine Klage nicht erforderlich. Dort gäbe es auch keine „Brandmauer“, dafür wären die Kartellparteien als verfassungsfeindliche Organisationen und die „Antifa“ als terroristische Organisation eingestuft.
Es ist schon bezeichnend, dass die AfD den selbsternannten „demokratischen Parteien“ erklären muss wie Demokratie funktioniert.
Nicht nur peinlich, auch erschütternd.
Die AfD droht nicht, sie kündigt eine Klage an!
Hätten wir eine funktionierende Demokratie mit intakter Gewaltenteilung, würde ich dieser Klage respektable Chancen einräumen.
Falsch, es müsste so heißen! Hätten wir eine funktionierende Demokratie, würden sich diese „Demokraten“ sich das gar nicht erlauben, die Demokratie so mit ihren S….kfüssen zu treten!!
Ist doch entsetzlich! Was machen die mit uns?
Das sind nicht „die“ und „wir“.
Das Parlament ist sowieso von uns gewählt.
Das Hauptproblem sind die nicht wählbaren (Richter etc.).
In den USA werden Verfassungsrichter vom Souverän gewählt, aber die Deutschen können ja immer nur über die USA schimpfen. Sind ja angeblich alle ganz schlimm da.
Wir haben den Marsch durch die Institutionen zugelassen. Deutsche schauen nicht mal nach, wie ihr Abgeordneter abgestimmt hat, halten Wahlbeobachtung für „demokratiefeindliches Geraune“ und würden erst recht nicht nachfragen, wieso jetzt welcher Richter wo ernannt wird. (Das könnte man nämlich seinen Abgeordneten mal fragen.)
WIR SIND SELBER SCHULD. DEMOKRATIE IST NERVIG UND ZEITRAUBEND. DAS WOLLEN DEUTSCHE NICHT.
Die werden das einfach ignorieren. Solange die Staatsmedien mitmachen ändert sich nichts!
Ich bin ganz der Meinung der AfD. Hier wird ein zeitlicher Druck aufgebaut, der in keinster Weise nötig ist, von den Kosten, den alten Bundestag wieder nach Berlin zu Karren, gar nicht zu reden. Der alte Bundestag hat seine Legitimation verloren, das was da vorgenommen wird, ist in meinen Augen kriminell. Ich hoffe, die AfD hat mit ihrer Klage Erfolg, den Frau Baas wird den Termin nicht zurück nehmen, die ist doch von der SPD, oder? Und ich hoffe, dass wenigstens das Bundesverfassungsgericht diese Schweinerei nicht mitmacht und das Grund Gesetz kennt.
Im BVerfG sitzen Leute, die keine Ahnung haben und dort nichts verloren haben.. Von der Politik ernannt, verwalten sie ihre Pfründe, lassen sich hohe Gehälter auszahlen, und der Bürger, der im Recht ist, kann selbiges nicht durchsetzen. Dieser Laden entscheidet zugunsten der Delinquenten, die vorgehen, rechtsstaatlich unterwegs zu sein, aber sie sind es nicht. Ich wünsche der AfD viel Erfolg bei ihrem Vorhaben… 👍🏿
„The Devil is alive“
Die Bas ist Kommunistin im Herzen. Alle anderen Parteien sind für die nützliche Idioten.
Es ist schon allein deswegen ein ungeheures Bubenstück, insofern die Bundestagspräsidentin sich nicht selbst befragt und den Entschluss hinreichend begründet, ob es ihr nach Lage der Dinge überhaupt gestattet ist, Sondersitzungen einzuberufen. Stattdessen muss womöglich eine Klage vor Gericht angestrengt werden, um notwendig für Klarheit zu sorgen. Mithin könnte es sich deshalb um eine bereits im Ansatz niemals durchführbare Umkehr der Nachweis- und Darlegungslast handeln.
Bravo AfD… es wird allerhöchste Zeit, so einem unverschämten Verhalten Einhalt zu gebieten. Hoffentlich sind die dafür zuständigen Gerichte nicht bereits schon völlig unterwandert und wissen noch, was RECHT ist!
Wie kann es überhaupt möglich sein, dass Merz – der noch nicht einmal Kanzler ist – sich anmassen kann, mit der alten Truppe, dass GRUNDGESETZ ändern zu können. wo ja eigentlich noch Scholz das Oberhaupt ist und Merz dort überhaupt nichts zu suchen hat.
Baas scheint auch unter einem Höhenkoller zu leiden!
Scholz ist kein „Oberhaupt“, sondern der erste Vertreter der Exekutive. Auch sein Nachfolger (Merz wird es meiner Merinung nach nicht) wird keinen anderen Status innehaben.
Meiner Meinung nach wurde der Deal bereits vor der Wahl zwischen CDU und SPD verhandelt. Merz ist Jurist und hat noch beste Beziehungen zu „Black Rock“.
„Hoffentlich sind die dafür zuständigen Gerichte nicht bereits schon völlig unterwandert“
Ist spätestens seit Corona offensichtlich.
Unsere freiheitlich demokratische Rechtsordnung wird von CDU und SPD auf den Kopf gestellt und nicht, wie immer behauptet, von der AfD.
Ich drücke der AfD die Daumen! Doch ich fürchte, das BVG wird den Ball an den Gesetzgeber zurückspielen. Das Ganze ist politisch hanebüchen und zeugt von einem desolaten Demokratieverständnis der selbsternannten Demokraten. Doch das Fell jener Herr- und Frauschaften ist so dick, da kommt nicht mal der Souverän gegen an. Er wird nur verhöhnt, sei eben selbst Schuld, dass er der CDU/CSU keine absolute Mehrheit verschafft habe. Was sind das nur für Menschen?
Umgekehrt! Was sind wir deutsche für Menschen, wenn fast 80 % all das richtig finden bzw. noch extremer sind? Jedes volk bekommt die Regierung, die es verdient.
Daumen drücken finde ich etwas abwegig!
Hier ist Rechtssprechung gefordert!
Die einzige Partei die diesen Schmu unterbinden will .
Eine Hand wäscht die andere , was hier in der sogenannten Demokratie läuft ist sehr fragwürdig.
Merz kann man komplett vergessen , Lügen vom Feinsten und jetzt weis er von nichts mehr , wie sein Vorgänger .
Wieso sich das deutsche Volk so vorführen lässt kann man nicht mehr nachvollziehen .
Schulden für ‚Andere‘ aber niemals für das Land , das sollt auch jedem klar sein .
Wohin soll die Reise gehen? In die Sklaverei und Knechtschaft? In die wirtschaftliche und politische Bedeutungslosigkeit? In einen Bürgerkrieg? In die Enteignung der Bürger? In die Agenda 2030? 🤔
Nicht zu vergessen ein Krieg mit Russland….
Ist doch ganz einfach: Die beruflichen Versager machen sich die Taschen voll, manche reiche Politiker sind U-Boote und wir alle arbeiten dann in China am Fließband.
Ich weiß nicht, ob das jedem so klar ist: was passiert eigentlich, wenn die SPD nach dieser „Reform“ der Schuldenbremse mit dem alten BT einfach die Koalitionsverhandlungen für gescheitert erklärt?
Dann gäbe es Neuwahlen. Bis dahin kann die alte Scholz-Regierung die Aufhebung der SB nutzen. Die CDU hat sich unmöglich gemacht und verliert massiv Stimmen an die AfD. Und im herbst haben wir womöglich nach Neuwahlen RRG !
Vergessen Sie das mit „Stimmen an die AfD“. Erklären Sie mir dann bitte, warum die CDU jetzt sogar noch 1,5 Punkte mehr hat bei INSA als im Wahlergebnis? Und bitte nicht das übliche „alles Fake“. INSA lag über viele Wochen extrem dicht am Wahlergebnis.
Ob sie, afd und linke, am Ende die Rechnung ohne Habarth machen?
Ich schätze mal, das wissen sie. Aber selbst dann könnte es immerhin dazu beitragen, immer mehr Menschen die Augen zu öffnen.
Also ehrlich, Apollo-News-Journalisten, zwischen „drohen“ und „ankündigen“ besteht wohl noch ein Unterschied, oder? Mit WAS droht die AfD denn? Mit der Hölle, einem MG am Anschlag oder gar mit Wattebällchen? Die Vorgehensweise der AfD ist vollkommen korrekt: Erst dem/der Bundestagspräsidenten/in auffordern/ bitten, die geplanten Sondersitzungen zu streichen. Wird der Bitte/Aufforderung nicht entsprochen, ist der Gang zum Bundesverfassungsgericht selbstverständlich der nächste Schritt – und im Übrigen Verfassungskonform!.
1. Der DSA wird vor dem BVG scheitern und für Zensur erklärt werden, sobald ein. Berechtigter klagt ( vielleicht Musk? )
2. Das BVG hat schon einmal geurteilt und es müssen mindestens 14 Tage zwischen 1. und 2./3. Lesung liegen.
3. Die erste Lesung im alten Bundestag könnte ich mir noch als rechtens vorstellen.
Und wer sitzt im Bundesverfassungsgericht? Harbarth… Ein Merkel Treuer Richter….bezweifele stark das er unparteiisch handeln wird und alles abschmettern!
Das Bild….wie Meredith Merridew in „Theater des Grauens“.
Wie Dr. Baumann hier treffend das Konfrontationsschreiben gen Frau Bas (zweithöchste Amt)
https://www.youtube.com/watch?v=vV4o-UWK_a0
Verwunderlich ist doch, das ein gewisser Herr Heilmann einst mit dem Heizungsgesetz „Widerstand“ einen anderen Weg beschreiten durfte und dieser Zeitraum länger war.
So oder so es bleibt Betrügereien, von Leuten die nach nicht im Amt sind, oder von anderen die ihr Mandat verloren haben.
Viel Glück AFD dabei .Möge die Gerechtigkeit Siegen .
Vielleicht sollte Alice Weidel ein paar Verfassungsrichter zum Abendessen einladen..
Das hat Merz schon erledigt
Merz hat doch schon lecker essen springen lassen
Ich fürchte, das Bundesverfassunsgericht wird die Klage wie folgt ablehnen: 1.) Da die beiden größten Fraktionen die Sondersitzung fordern und da es um einen Antrag geht, der voraussichtlich die nötige 2/3.-Mehrheit erhalten wird, besteht für das Gericht kein Zweifel, dass die Zustimmung von mindestens 1/3 vorhanden ist. 2.) Das Mandat des alten Bundestages erlischt erst mit der Konstituierung des neuen. Da zudem der alte sein eigenes Mandat durch Verneinung der Vertrauensfrage selbst verkürzt hat, kann man ihm kaum vorwerfen, sein eigenes Mandat in die Länge ziehen zu wollen. 3.) Da es ursprünglich im Grundgesetzt gar keine Schuldenbremse gab, kann ihre Abschaffung oder Aufweichung nicht verfassungswidrig sein. 4.) Ob ein „Sondervermögen“ (eigentlich Sonderschulden) verfassungswidrig ist, wäre dann zu klären, wenn dieses beschlossen wird. Dies wird aber auf der Sondersitzung noch nicht der Fall sein.
Also: Bloß weil es falsch ist, ist es noch nicht unbedingt verboten.
Nicht drohen, liebe AfD, tun. Diesen Figuren muss jemand auf die Finger klopfen, auch wenn es nur Klapse sind.