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Behörden-betrug

Algerier bezog 14.000 Euro Arbeitslosengeld, obwohl er sich im Ausland befand

Ein algerischer Mann kassierte insgesamt fast 14.000 Euro Arbeitslosengeld aus Deutschland, obwohl er sich in seinem Heimatland befand. Dem Arbeitsamt war dies erst nach anderthalb Jahren aufgefallen.

Bildquelle: Frank Vincentz, CC BY-SA 3.0 , via Wikimedia Commons

Ein algerischer Mann hat während seines Auslandsaufenthalts rund 13.900 Euro Arbeitslosengeld aus Deutschland kassiert. Dass er darauf keinen Anspruch hatte, stellte sich erst später heraus. Der Mann hatte sich ohne vorherige Abmeldung für eine längere Zeit in sein Heimatland begeben und damit sein Anrecht auf die Zahlungen verwirkt.

Die Hintergründe des Falls reichen zurück bis Oktober 2019, als der Mann überstürzt die Bundesrepublik verließ, um zu seinem erkrankten Sohn nach Algerien zu reisen. Vor Gericht betonte er, dass es nicht seine Absicht gewesen sei, länger wegzubleiben. Er habe versucht, das Jobcenter telefonisch zu informieren, jedoch seien diese Versuche am Anrufbeantworter gescheitert. Als er schließlich nach Deutschland zurückkehren wollte, stellte sich dies aufgrund der Corona-Pandemie als erschwert heraus.

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Ein Mitarbeiter des Jobcenters berichtete vor Gericht, dass es im Frühjahr 2020 die Anweisung gegeben habe, die Zahlungen trotz fehlender Überprüfung sicherzustellen. Dies führte dazu, dass der Arbeitslose erst im Februar 2021 auffiel, als er einen neuen Antrag stellte und ein Rückflugticket als Nachweis für seine Rückkehr vorlegte.

Der 56-Jährige, der mittlerweile in München als Chauffeur arbeitet, wurde zu 180 Tagessätzen à 40 Euro verurteilt. Das Gericht ordnete nicht nur die Geldstrafe an, sondern auch die Einziehung des unrechtmäßig erhaltenen Arbeitslosengelds. Der Richter berücksichtigte strafmildernd die Umstände aufgrund der Corona-Pandemie, wies jedoch darauf hin, dass ohne Genehmigung ein Auslandsaufenthalt nicht gestattet sei und im Zweifelsfall auf das Arbeitslosengeld verzichtet werden müsse. Die verhängte Geldstrafe von insgesamt 7200 Euro blieb unter dem Antrag der Staatsanwältin, die ursprünglich 210 Tagessätze gefordert hatte.

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