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Ramona Storm

AfD-Abgeordnete vor Gericht, weil sie Video von Hitlergruß eines Gegendemonstranten veröffentlichte

Die AfD-Landtagsabgeordnete Ramona Storm postete ein Video von einem Gegendemonstranten, der einen Hitlergruß zeigte. Weil sie den Strafbefehl über 120 Tagessätze nicht akzeptierte, steht sie am Montag vor Gericht. Das Verfahren gegen den Hitlergrußzeiger wurde gegen eine Geldauflage eingestellt.

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Ramona Storm muss sich am Montag vor Gericht verantworten, weil sie ein Video postete, in dem zu sehen war, wie ein Gegendemonstrant einen Hitlergruß zeigt.

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Die AfD-Landtagsabgeordnete Ramona Storm muss sich am Montag, dem 21. Juli vor Gericht verantworten, weil sie ein Video veröffentlichte, in dem ein Passant am Rande einer Demonstration der Bürgerbewegung „Rhein-Main steht auf“ mit seiner linken Hand einen Hitlergruß zeigte. Dazu deutete der Passant, der offenkundig gegen die Demonstration war, mit seiner rechten Hand ein Hitlerbärtchen an. Storm veröffentlichte das Video und schrieb dazu: „Hier ist ein Gegner der Bürgerinitiative ‚Bürgerinitiative Franken‘ … schaut genau hin.“

Storm, deren Immunität wegen des Vorfalls aufgehoben wurde, bekam wegen der Veröffentlichung des Videos zunächst einen Strafbefehl über 120 Tagessätze à 200 Euro wegen Verstoßes gegen § 86a StGB, da die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen vorgelegen haben soll. Storm hätte damit nicht nur 24.000 Euro zahlen müssen, sie wäre auch vorbestraft gewesen. Gegen diesen Strafbefehl legte Storm Einspruch ein.

In einer Pressemitteilung zum Prozess gegen sie verurteilt sie den Umgang der Justiz mit ihr. Dies sei ihrer Auffassung nach „ziemlich weit weg von einem Rechtsstaat“. Weiter führt sie aus: „Der beste Beweis dafür, dass J. D. Vance mit seiner Rede, über die sich unsere Systemvertreter so schrecklich empört haben, absolut ins Schwarze getroffen hat“.

Nach Informationen von Main Echo wurde der Passant, der den Hitlergruß zeigte, ebenfalls angezeigt. Sein Verfahren wurde vom Amtsgericht Aschaffenburg gegen die Auflage der Ableistung von 30 Stunden gemeinnütziger Arbeit eingestellt, weil der mittlerweile 83 Jahre alte pensionierte Lehrer dem Gericht erklärte, dass sein Hitlergruß als Warnung vor dem „Faschismus im neuen Gewand“ dienen sollte, den er bei den Demonstranten sah. Außerdem engagiere sich der Senior bereits sein Leben lang gegen rechts.

Apollo News berichtete in der Vergangenheit bereits über einen ähnlich gelagerten Fall. Eine Frau wurde vom Amtsgericht Schweinfurt zu 1.800 Euro Geldstrafe verurteilt, weil sie ein Standbild von Karl Lauterbach, auf dem er den rechten Arm ausstreckte, zeigte. Das Amtsgericht sah in der Verwendung des Bildes von Lauterbach die Verbreitung eines Hitlergrußes.

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124 Kommentare

  • Im übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht.
    Kurt Tucholsky

    186
  • Sehe ich das richtig. Das Filmen eines Verbrechens zur Beweissicherung ist in Deutschland verboten.

    290
    • Ein Verbrechen ist eine Straftat, die mit mindestens 1 Jahr Gefängnis bestraft wird.
      Alles darunter ist ein Vergehen.

    • Das „Beste“ daran ist, dass das bloße öffentliche Aufzeigen der Tat härter geahndet werden soll, als die eigentlich Tat.
      Selbst wenn die Staatsanwaltschaft davon überzeugt ist, das Frau Storm hier eine Straftat begangen hat, so scheint der Staatsanwaltschaft das Konzept der Verhältnismäßigkeit fremd zu sein. Ob dem bearbeitenden Staatsanwalt intellektuell bewusst ist, das wenn der pensionierte Lehrer sich nicht so hingestellt hätte, es auch kein Bild davon geben würde?
      Ob von diesem Staatsanwalt demnächst auch der Eigentümer, der sein gestohlenes Eigentum dem Dieb wieder wegnimmt wegen „Rückdiebstahls“ per Strafbefehl höher bestraft werden soll, als die gerichtliche Strafe für den Dieb ausgefallen ist?

    • Werden jetzt diejenigen, welche das „Sylt“-Video veröffentlicht haben auch angeklagt?

    • Unter Adolf gabs auch eine Gesinnungsjustiz.

      In der Zeit des Nationalsozialismus haben Gesetzgebung und Rechtsprechung dagegen maßgeblich auf die missliebige Gesinnung des Täters abgestellt und daran unverhältnismäßig harte Strafen geknüpft.

    • Dieser „juristischen Logik“ zufolge ist SOFORT das ZDF einzustellen und schon ein paar Zellen freimachen.

      Denn der Sender ZDF info zeigt nun in Dauerschleife seit Jahrzehnten die gleichen Serien aus der Zeit vor fast 100 Jahren MIT ungepixelten Symbolen und verwendet und verbreitet diese gem. den o.g. 86er Paragraph.

      Auch andere Sender wie welt, phoenix etc. bringen auch das. Wie sieht es mit Printmedien aus, z. b. Spiegel mit dem Cover zum Sylt Video? Geschichtsbücher? Plakate bei Demos gegen rääächts wo man H-Kreuze verwendet?

      Es ist schon schön in einem „Rechtsstaat“ wo man Recht auslegen und sprechen/urteilen kann, würden man sagen.

    • Er habe sich ein Leben lang dem Kampf gegen rechts gewidmet…. Also er hat ein Leben lang gegen die Opposition gearbeitet? Weil rechts ist wie links zulässig. Die Verdummung funktioniert schon, weil die Leute rechts, rechtsradikal und rechtsextrem gleichsetzen. Merkt ihr das nicht?

    • das filmen und vor allem weiterleiten gewisser taten ist verboten.
      und zwar nicht nur in D, sondern in vielen EU-laendern, in N, und ich meine, auch in UK.

      -50
      • In UK wirst Du Teil der Öffentlichkeit, sobald Du Dich auf öffentlichem Grund befindest. Und kannst damit auch jederzeit von jedem problemlos gefilmt werden. (Und das Video kann auch problemlos veröffentlicht werden.) Es steht Dir ja frei, Dich in eine private Umgebung zurückzuziehen.

        7
      • Verstehe nicht, warum so viele Negativ Daumen?. Es wurden doch nur Fakten genannt und keine Zustimmung für irgendetwas. Ich wusste auch nicht, dass es solche Verbote in vielen EU Ländern gibt. Wäre mal interessant, zu erfahren, was, wo auf dem Index steht.

        -18
      • Aber Petz-Portale sind erlaubt………… Was stand auf dem Plakat, wo die dicke Claudia mitmarschiert ist: DE, Du mieses Stück Sch…se. Hätte nie gedacht diese Dame einmal zitieren zu wollen.

        25
    • Wenn es um Straftaten aus dem linken / linksradikalen Milieu ist das offenkundig so.

    • Juristischer Insektenschutz!

  • Beängstigend, mit welch atemberaubender Geschwindigkeit unsere Justiz in finsterste Vergangenheit abschmiert.

    239
    • Es wurde 50 Jahre lang vorbeitet. Jetzt sehen sie sich am Ziel und starten voll durch. Und die deutschen finden es (mehrheitlich) richtig so.

      • Jetzt hätte ich Ihnen zum ersten Mal beinahe einen „Daumen“ geschenkt. Leider ruinieren Sie wieder alles mit Ihrem Nachsatz. Die Leute finden das nicht gut, die sind einfach unpolitisch, die haben andere Sorgen, die wollen einfach mit dem ganzen Dreck nichts zu tun haben, die laufen im Windschatten der Herde hinterher.

        0
  • Kapier ich nicht. Frau Stur hat selber doch nicht den Arm gehoben, sondern als Beweis fotografiert. Was daran ist strafbar?

    168
    • Verstehen tu ich das auch nicht.

    • Die berühmten drei Wor… – äh – Buchstaben! Die machen den Unterschied!

    • Willkürlich ist Ihnen ein Begriff..😊

  • Tja, was wäre gewesen wenn der ÖRR dieses Filmchen in den Nachrichten gezeigt hätte, wäre dann der Redakteur angezeigt worden? Wie sieht es mit Kriegsfilmen aus, da wird auch oft der Gruß gezeigt. werden die Filmemacher dann verhaftet?

    172
    • Nein da die alle zu den linken gehören dürfen die hier alles.

  • Brand in indischem Restaurant
    Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sollen die beiden Beschuldigten am 26. Juni 2025 am frühen Morgen in das mit ihrem Vater gemeinsam betriebenen Restaurant gegangen sein.
    Dort sollen sie mit roter Farbe der rechtsextremen Szene zugeordnete Zahlen und Symbole auf Boden, Wände und Möbel gesprüht haben. Außerdem zündeten sie einen Gebetsteppich und einen Stuhl an, wie es hieß.
    Laut den Ermittlungen wollten sie so den Eindruck eines rassistisch motivierten Anschlags vortäuschen. Anschließend seien die beiden geflüchtet.
    https://rp-online.de/nrw/panorama/aachen-rechtsextremistischer-anschlag-auf-restaurant-fingiert_aid-131390345

    • Ich rate mal: Für die Brandstiftung und das Zerstören der väterlichen Kaschemme kriegen die Inder je 30 Stunden Sozialdienst auf Bewährung. Für die Hakenkreuze mildernde Umstände.

      • @Horty:

        Was genau hat das mit der AfD zu tun?

        Gar nichts.

        6
      • Rechtsextreme Parolen, verängstigte Schüler, wachsender Druck im Alltag – die Bürgermeisterin von Spremberg in Brandenburg fordert ein Ende des Wegschauens.
        Sie ruft zur gemeinsamen Verantwortung auf.
        Hakenkreuze und Aufkleber an Hausfassaden, verbotene Parolen, Schüler in Angst: Das Gedankengut der rechtsextremen Szene ist in der Lausitz-Stadt Spremberg zunehmend bemerkbar.
        Jetzt dürfe nicht länger darüber geschwiegen werden – auch wenn es dem Ansehen schade, sagt die parteilose Bürgermeisterin Christine Herntier.
        Sie wandte sich deshalb in einem Schreiben an die Bürger.
        https://www.welt.de/politik/deutschland/article687a55983511bc17ac86edcd/spremberg-in-der-lausitz-da-muss-einer-stadt-geholfen-werden-buergermeisterin-schlaegt-alarm-wegen-nazis.html
        – Sofort den Migrationsanteil erhöhen (Kalifatsdemokratie)
        Oder Zufall, weil die AfD mit 41% die meisten Stimmen hat?

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    • Und was hat das Jetzt mit diesem Fall hier zu tun?
      Das in Aachen ist eine vorgetäuschte „rechtsradikale, fremdemfeindliche Tat“ (die mit Rassismus wenig zu tun hat), dahinter aber lt. Staatsanwaltschaft profaner Versicherungsbetrug steht, der sich jetzt zum versuchten Mord & Totschlag ausweitet.
      Hier im Arikel wird ein Fall besprochen, wo eine AfD-Abgeordnete einen Bildbeleg eines angedeuteten Hiltlergrußes durch einen Gegendemonstranten veröffentlicht hat und damit klar aufgezeigt, dass der Urheber deutlich geringer bestraft wird, weil er zu den Guten gehört und schon immer gegen Rechts war, sie aber als die „Überbringer in der Botschaft“ damit genau die ungleiche juristische Bewertung anprangert.
      Das war schon im Alterum so, dass die Überbringer schlechter Nachrichten gefährlich lebten oder es sie sogar ihren Kopf kostete, obwohl sie nur reine Fakten liefern (aber unerwünschte).

      • Die Spremberger Bürgermeisterin muss weg und durch einen geeigneten AfD Kandidaten ausgetauscht werden. Damit die Bürger dort weiterhin in Sicherheit leben können. Es sollten dort vermehrt westdeutsche Großstadt Menschen hinziehen die von der Überfremdung die Nase voll haben. Leben in einer sicheren Gemeinschaft die diese Bürgermeisterin ja offensichtlich ablehnt. Die ist parteilos aber in Wirklichkeit natürlich Linksgrün nahestehenden und möchte die Bürger auch weiterhin für dumm verkaufen.

        15
  • Besser als jedes Geschichtsbuch. Du bist dabei. Als teilnehmender Beobachter.

  • Die Wiedergabe einer realen Szene ist ein Zeitdokument.

  • Jetzt müssen schon die Opfer rassistischer Angriffe vor Gericht. Absurd !

  • Die Politikerin hat auf eine Straftat hingewiesen und wird dafür von der Justiz belangt? Anscheinend sucht die Regierubg jetzt nach den absurdesten Gründen um Oppositionelle in irgendeiner Weise zu schädigen.

  • Wir stehen an dem Punkt, an dem sich Freund oder Feind nicht mehr untereinander unterscheiden lassen.Daher Vorsicht bei dem Versuch, sich mit einem Irren zu streiten. Aussenstehende könnten dem Eindruck erliegen, hier streiten sich zwei Irre.

    • Vielleicht sind die Außenstehenden ja auch Irre dann sind es plötzlich Drei und wenn der Dritte dann noch Richter ist und Unrecht spricht weil der Gegendemonstranten der AfD Abgeordneten sein Lehrer war was ja von Alter her hin Hauen würde. Dann wird es in der Tat sehr Irre.

  • Das ist in etwa so wie wenn ein Hund immer nur bei der Klingel des Nachbarn bellt aber nie bei der eigenen.

  • Das Konzept der Gesinnungsjustiz scheint auch noch nicht flächendeckend begriffen zu werden.

  • „Ein Mann, der die Wahrheit spricht, braucht ein schnelles Pferd – Ein armenisches Sprichwort.“

    In dem Fall ist es eben eine Frau und die Wahrheit ist sogar in Bildern festgehalten.

  • Nach meiner Auffassung ist das Rechtsbeugung und der Richter sollte entsprechend bestraft werden:
    Google KI sagt:
    „Rechtsbeugung (miscarriage of justice) ist die vorsätzliche Falschanwendung von Recht durch einen Richter, Amtsträger oder Schiedsrichter bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache, um zugunsten oder zum Nachteil einer Partei zu handeln. Sie ist ein schwerwiegendes Delikt, das im deutschen Strafgesetzbuch (StGB) unter § 339 geregelt ist“

  • …aber wie kommt man bei dieser Justiz zu seinem Recht!? Fast unmöglich!

  • Wow, da dürften ja so einige etablierte Medien demnächst nicht mehr erscheinen.
    Denke da zb. an die Geschichte mit Elon Musk …

  • Was ich absolut nicht verstehe, Videos (> 25%) dieser Art werden laufend bei YouTube angeboten, obwohl ich „keine Videos von diesem Kanal empfehle“ bzw. „kein Interesse“ werden sie mir trotzdem angeboten.

  • Es ist in so einem Fall wohl immer besser die Polizei darüber zu informieren statt solche Videos weiterzuverbreiten.

    -68
    • Wir haben die Polizei direkt geholt, während unserer Demo und dem Vorfall.

    • Sie sehen doch die Ungleichbehandlung: Linker Antirechter begeht rechte Straftat und kommt glimpflich davon mit einer Ausrede, AfDlerin sichert fotografisch das Begehen einer Straftat und bekommt einen Strafbefehl. Und die Immunität wird auch schnell aufgehoben… Es der Polizei zu melden bringt nichts, weil die ohnehin mit Talahons überlasten sind.

    • Sie sehen doch, dass das sofort eingestellt wurde.

    • Glauben Sie ernsthaft, die unternehmen etwas????

      • Nein, aber die Untätigkeit wird ja veröffentlicht und gelesen. Wenn ein Video gepostet wird, erreicht man doch auch nicht mehr. Im Gegenteil, man erhält dafür eine Strafe und es bringt genauso wenig.

        -28
  • „Das Verfahren gegen den Hitlergrußzeiger wurde gegen eine Geldauflage eingestellt.“
    Und wird in der Polizeistatistik unter PKR (Politische Krinminalität RECHTS) abgelegt.

  • Das ist Kafka im Enstadium!

  • Das Verbreiten eines Fotos wird auf Grund dessen Inhalts als Straftat bewertet, obwohl derjenige, der auf dem Foto abgebildet ist, selbst nicht als Straftäter und die fotografierte Handlung als Straftat gilt (Causa Lauterbach)
    Das ist Rechtsbeugung. Das ist staatliche / juristische Willkür.
    Ebenso kann das Verbreiten eines Fotos einer Straftat nicht höher bestraft werden, wie die Straftat an sich.

    • In der BRD schon wie jeder sehen kann.

  • Wer erinnert sich noch an den Gruß von Betty Wulff?
    Grad mal nachgesucht, interessant, dass der Anwalt desjenigen, der das Bild damals in die Nähe des verbotenen Gruß gerückt hatte, dies als von der Meinungsfreiheit gedeckt ansah. Und auch, dass es für den BP mit § 90 StGB einen eigenen Paragraph sozusagen für „Majestätsbeleidigung“ gibt.
    https://www.abendpost.net/gesellschaft/keine-ermittlung-gegen-frau-bundespraesidentin-bettina-wulffs-hitlergruss.php
    https://www.tagesspiegel.de/politik/wulff-lasst-prozess-wegen-angeblichen-hitlergrusses-platzen-2140684.html

  • 30 Std. gemeinnützige Arbeit zu 24.000 EUR Geldstrafe macht 800 EUR pro
    Stunde gemeinnütziger Arbeit. Wenn aber der Tarifvertrag kirchliche Fassung zugrundegelegt würde müsste der 83 jähriger bis zum St. Nimmerleinstag gemeinnützige Stunden ableisten.

  • In dem Fall vom Lauterbach, der am Ende des Artikels erwähnt wurde, geht es ja noch paradoxer zu. Derjenige, der den Arm falsch gehoben hat – also Lauterbach – geht straffrei aus. Die Staatsanwaltschaft attestiert ihm, keinen Hitlergruß gezeigt zu haben. Wegen genau diesem „nicht existenten“ Hitlergruß, wird aber eine andere Person dann verurteilt. An Lauterbach trauen sich diese mutigen Staatsanwälte aber nicht heran.

    • Warum Klabauterbach hier in diesem Kontext überhaupt erwähnt wird, erschließt sich mir nicht und hat auch mit dem Fall nichts zu tun.

      Der Gegendemonstrant hat eindeutig mit dem linken Arm den Hiltlergruß gezeigt und dabei das Hitler Bärtchen angedeutet – bei Lauterbach ist noch fraglich, ob er im Bewegungsablauf des erhobenen Arms auch tatsächlich lange genug innehielt, dass man es als Hitlergruß deuten kann oder ob das Standbild nur den Zeitpunkt darstellt, an dem der Arm die ‚richtige Höhe‘ hatte, aber die Bewegung durchgängig ohne Halt ablief.
      Ich meine, dass man Lauterbach wegen seines Verhaltens als Gesundheitsminister vor Gericht stellen sollte, aber nicht wegen Zeigens eines Hitlergrußes.
      Ist mir zu konstruiert.

    • Was die verfolgen, weiß dank CBS die ganze Welt. Schande über sie!

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