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Meiste Ausreisepflichte aus Nah-Ost

Innenministerium: Abschiebungen überwiegend nach Georgien und Nordmazedonien

Deutschland schiebt überwiegend Menschen aus Georgien und Nordmazedonien ab. Obwohl viele Ausreisepflichtige aus Ländern des Nahen und Mittleren Osten kommen, liegen diese Länder bei Abschiebungen weiter hinten.

7.861 Ausländer hat Deutschland im ersten Halbjahr 2023 abgeschoben. Innenministerin Nancy Faeser feiert sich dafür, damit mehr Ausländer abgeschoben zu haben als im Vorjahreszeitraum. Tatsächlich ist in den vergangenen Jahren die Zahl der Abschiebungen drastisch zurückgegangen. Vor zwei Jahrzehnten, 2003 etwa, wurden deutlich über 25.000 Menschen abgeschoben. Aber auch zwischen 2015 und 2019 lag die Zahl der Abschiebung bei stets um die 20.000. Seit Corona sind die Zahlen drastisch gesunken.

Anders als zu erwarten, sind die meisten der Abgeschobenen nicht arabischer Herkunft. Überwiegend schiebt Deutschland aktuell Personen mit osteuropäischen Staatsangehörigkeiten ab. Dies geht aus zwei kleinen Anfragen der Linken hervor. Demnach wurden 2022 insgesamt 953 Georgier, 878 Albaner, 810 Nordmazedonier und 795 Serben abgeschoben. Erst dann folgen etwa Afghanen (732 Abschiebungen), Syrer (707 Abschiebungen) oder Türken (657 Abschiebungen).

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Georgien und Nordmazedonien vorne

Für das Jahr 2023 ergibt sich ein ähnliches Bild. Auch in diesem Jahr wird die Abschiebestatistik mit 705 Abschiebungen nach Georgien und 665 Abschiebungen nach Nordmazedonien angeführt. Erst dann folgen Abschiebungen von Personen mit Herkunft aus Afghanistan (659) oder aus der Türkei (525).

Währenddessen sind gerade Personen aus dem Nahen und Mittleren Osten in Deutschland ausreisepflichtig. Das bestätigte man uns auch auf Apollo News-Anfrage: Insbesondere Personen aus dem Irak sind in Deutschland besonders häufig ausreisepflichtig. Im Fall von rund 27.000 Iraker wurde ein Asylgrund abgelehnt und die Personen zur Ausreise aufgefordert.

Dann folgen Staaten wie Afghanistan, Russland, Nigeria, die Türkei und Syrien. Aus der Antwort des Bundesinnenministeriums geht jedoch auch hervor, dass von den 250.000 abschiebepflichtigen Personen, 200.000 einen Duldungsstatus innehaben. Bei jeder relevanten ausreisepflichtigen Gruppe liegt dies überwiegend vor. Obwohl diese Personen also kein Recht zum Aufenthalt in Deutschland haben, können sie trotzdem nicht abgeschoben werden, da andere rechtliche Gründe, Kapazitätsprobleme oder fehlenden Papiere dies verhindern.

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