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Bonn

Abschiebung von Salafistenprediger Hamza gestoppt – er ist wieder auf freiem Fuß

Leonis Hamza, ein als extremistisch eingestufter Salafistenprediger, wurde aus der Abschiebehaft entlassen. Hamza erwirkte seine Freilassung und den Abschiebestopp vor Gericht.

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Hamza zu sehen mit Salafisten wie Sheikh Ibrahim oder Clanbossen wie Arafat Abou-Chaker. (Quelle: Instagram). Hintergrund: Das Oberverwaltungsgericht Münster.

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Der Bonner Salafistenprediger Leonis Hamza, der auch unter seinem Alias Abdul Alim Hamza bekannt ist, wurde vor vier Tagen aus der Abschiebehaft entlassen. Der 32-jährige Kosovare bestätigte dies in einem Telefonat mit dem Focus. Zunächst zeigte sich Hamza bereit für ein Interview, zog jedoch diese Entscheidung am Montag zurück. „Auf Anraten meines Anwalts kann und werde ich mich nicht zu den Vorwürfen äußern“, erklärte er.

Hamza war vor einem Monat auf Anordnung des Bonner Ausländeramts festgenommen und in die Abschiebehaft nach Büren gebracht worden. Grundlage dieser Entscheidung war ein Bericht des Staatsschutzes der Polizei Bonn, der Hamza als extremistischen Prediger einstufte. Ihm wurde vorgeworfen, in seinen Predigten einen „dschihadistischen Salafismus“ zu propagieren, der die „freiheitlich-demokratische Grundordnung“ gefährde. Insbesondere über soziale Netzwerke wie TikTok erlangte Hamza Berühmtheit in der Szene der Hassprediger und soll gezielt junge, verunsicherte Menschen zu einer radikalen islamischen Strömung geführt haben, die sich an der Scharia und der Sunna, dem Leben des Propheten und seiner Gefährten, orientiert.

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Neben Kontakten zu Hasspredigern wie Sheikh Ibrahim soll der 32-Jährige enge Kontakte ins Clan-Milieu haben. So posierte er auf Instagram mit niemand Geringerem als Arafat Abou-Chaker.

Hamza erwirkte vor dem Kölner Verwaltungsgericht in einer Eilentscheidung einen Abschiebestopp. Das Bonner Ausländeramt ging daraufhin in Berufung, doch auch das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigte den Beschluss der Vorinstanz. Das Gericht entschied, dass die vorgelegten Beweise nicht ausreichten, um Hamzas Abschiebung im öffentlichen Interesse durchzusetzen. „Die aktuelle Gesetzeslage lässt nicht die Annahme zu, dass Anhänger des politischen Salafismus ohne zusätzliche Umstände eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung darstellen“, hieß es in der Begründung des Gerichts. Außerdem habe Hamza ein „schwerwiegendes Bleibeinteresse“, da er mit seiner deutschen Ehefrau und seinen drei minderjährigen Kindern in Deutschland lebe.

Die Vorwürfe gegen Hamza beschränken sich jedoch nicht nur auf seine politischen Aktivitäten. Den Sicherheitsbehörden zufolge soll er seiner Familie Gewalt angedroht haben. In einem abgehörten Telefonat habe er sogar geäußert, seine fünfjährige Tochter töten zu wollen. Verfahren wegen dieser Vorwürfe wurden jedoch vom Jugendamt und dem Familiengericht eingestellt.

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