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Oberverwaltungsgericht

Abschiebung trotz Randalen gestoppt: ehemaliges IS-Mitglied wieder auf freiem Fuß

Am Montag wehrte sich ein verurteiltes ehemaliges IS-Mitglied gegen seine Abschiebehaft. Daraufhin stoppte ein Gericht dessen Abschiebung, weil er in seiner Heimat Tod und Folter fürchten müsse. Jetzt ist der verurteilte Tadschike wieder auf freiem Fuß.

Eigentlich sollte ein verurteilter Tadschike abgeschoben werden – das Oberverwaltungsgericht Münster setzte das Verfahren aber aus (Symbolbild).

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Die Abschiebung eines verurteilten Tadschiken, der wegen seiner ehemaligen IS-Mitgliedschaft abgeschoben werden sollte, wurde nun kurzfristig gestoppt. Als der verurteilte Migrant am Montag in Abschiebehaft genommen werden sollte, drohte er, sich mit einem Messer am Hals zu verletzen.

Nach Polizeiangaben begann der 39-jährige Tadschike im Vorraum der Polizeiwache zu randalieren und sich körperlich gegen die Haft zu wehren. Dabei soll er eine Tür mit einem Stuhl beschädigt und sich selbst mit einem Cuttermesser am Bauch verletzt haben. Der Polizei gelang es nach etwa drei Stunden, den Mann festzunehmen.

Doch einen Tag später reichte der Tadschike einen Eilantrag ein, woraufhin das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster entschied, seine Abschiebung auszusetzen. Dem Straftäter drohe in Tadschikistan Folter und Todesstrafe, hieß es in der Begründung.

Laut einer Sprecherin des OVG dürften generell keine Menschen in ein Land abgeschoben werden, in dem das Leben des Betroffenen bedroht sei. Darunter würden auch Straftäter oder mutmaßliche Gefährder fallen.

Zwar ist die Entscheidung des Gerichts nicht abschließend, da noch zwei weitere Verfahren bezüglich der Abschiebung des ehemaligen IS-Mitglieds geprüft werden müssen, allerdings befindet sich der Tadschike nun wieder auf freiem Fuß.

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Der Tadschike war Mitglied der Terrororganisation Islamischer Staat. Aufgrund seiner Mitgliedschaft wurde er im Jahr 2017 zu fünf Jahren Haft verurteilt. Nachdem er seine Haft abgesessen hat, sollte der Tadschike abgeschoben werden.

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54 Kommentare

  • Dass unser Leben bedroht ist, interessiert aber nicht.

    • Unser Leben muss halt täglich neu ausgehandelt werden…

    • Sozialisten gehen über Leichen – auch über unsere Leichen.
      Im letzten Jahrhundert waren das in Deutschland Braune und Rote. Heute sinds Grün-Rote.

      Sozialisten haben etwas gegen die, die reich sind. Deutschland ist nach deren Denken reich. Der wirtschaftlich arme Tadschike ist in den Augen der Sozialisten damit höherwertig.

      (Juden wurden in den 20er, 30ern als reich angesehen. Kapitalisten zu Zeiten der DDR: in der DDR gemäß marxistischer Theorie enteignet, im Westen gehasst – jeder, der sich mit dem Klassenfeind verbündet, wird von Sozialisten als Feind gesehen – das betrifft heute mit deren politischem Programm vor allem die AfD und in Teilen die CDU – deshalb passiert nach Anschlägen auch nie etwas unter deren Federführung, um die Zustände abzustellen).

      Noch sind wir in dieser Entwicklung erst in den Anfängen.

    • Nur so

    • …statt…freut euch und lernt arabisch. Nur noch irre dieses 🇩🇪

  • „Dem Straftäter drohe in Tadschikistan Folter und Todesstrafe“

    Vielleicht, weil er im Namen des IS Leute gefoltert´und getötet hat? Was in den Augen mancher deutscher Politiker natürlich nicht weiter schlimm ist.

    • Dieser Richter sollte sich mal informieren. Die Todesstrafe ist bereits seit 2004 ausgesetzt.

      • Ich fände es schön, wenn sich Richter und Freigesprochener mal näher kennenlernen würden.

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    • Bei einer befestigten europ. Außengrenze wäre es kein Problem. Man könnte solche Leute vor die Grenze packen und dann könnten sie ganz frei hingehen wo sie wollen. Oder man verfrachtet sie in internationale Gewässer. Wer Arbeitskräfte braucht, kann sie sich dort abholen. Oder „Eine Insel mit zwei Bergen …“ – dort könnten sie auch Tunnel graben.

  • „Der Polizei gelang es nach etwa drei Stunden, den Mann festzunehmen.“

    Noch Fragen ?

    • Man muss aktenweise die politisch korrekte, geschlechterneutrale, und psychologisch behutsame Ansprache schließlich als Polizeikraft erst einmal wahren.

      Dann muss man noch die Festnahme so gestalten, damit kein „weiteres Trauma“ geschehe.

      Vorab aber die kilometerlange Checkliste abarbeiten, welch Kriterien eine Abschiebung verhindern könnte auch noch belegen im Berichtsverfahren.

      All dieser Wahnsinn kostet eben Zeit.

    • In den USA hätte das drei Sekunden gedauert.

    • Wenn die Bundeswehr auch solche Soldaten hat, brauchen wir keine Armee.

    • Er hat wicher nachher aus Mitleid mit den Polizisten aufgegeben.

  • Unfassbar was in diesem Land vor sich geht. Aber was soll’s 80% haben das so gewählt.

    • Die Regierung betreibt ja höchst persönlich das Portal „Handbook Germany“ in dem alle Details zu erfolgreichen Verhinderung der Abschiebung in allen wichtigen Sprachen, aufgeführt sind.
      Somit gehört wohl jede Rede der Regierung über Bemühungen Abschiebungen zu intensivieren in den Bereich der Desinformation.

  • Das ist das allerbeste Deutschland ever. Was für ein Armutszeugnis, und er befindet sich auf freien Fuß.

    Der Tadschike war Mitglied der Terrororganisation Islamischer Staat. Aufgrund seiner Mitgliedschaft wurde er im Jahr 2017 zu fünf Jahren Haft verurteilt.

    Die Begründung seitens Gericht ist an Erbärmlichkeit nicht zu überbieten, bei der Vorgeschichte.

    • Erinnert sich noch jemand an Beate Zschäpe? Da hat die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (konnten andere Verbrechen überhaupt nachgewiesen werden oder flossen diese in die Urteilsbegründung ein?) für Lebenslänglich mit anschließender Sicherheitsverwahrung gereicht (und eine mittlerweile 50-jährige Frau dürfte ein geringeres Bedrohungspotenzial als ein 39-jähriger Mann haben).

      • Sie war halt kein Gast, und hier in Deutschland gelten andere Regeln für unsere Gäste.

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      • Ich möchte nicht diese Frau verteidigen, aber der Prozess war sicher nicht „sauber“.

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  • „Trotz Randal“. „TROTZ“ Randale. Wie bitte?

    Im „Handbook Germany“, einer Webseite, die wir von unseren Steuergeldern mitbezahlen, wurde Flüchtlingen Tipps gegeben, wie sie eine Abschiebung verhindern.

    Eine davon war: Randaliert im Abschiebeflieger. Dann seid ihr ein Sicherheitsrisiko und das Flugzeug kann nicht starten.

    Ich glaube, mittlerweile wurde die entsprechende Seite auf Handbook Germany gelöscht. Hier ein Artikel dazu: https://www.focus.de/politik/deutschland/handbook-germany-portal-gibt-anleitung-wie-man-nicht-abgeschoben-wird-regierung-foerdert-es_id_260306838.html

    Der kam nicht frei, „obwohl“ er randaliert hat, sondern genau weil er randaliert hat. Flugsicherheit geht vor Abschiebung.

    Kaputtes Land.

    • Ist doch mittlerweile egal. Selbst, wenn abgeschoben wird, kommen viele zurück. Mich wundert nichts mehr: der Münchenr Täter ist nun nicht zurechnungsfähig (oder wird es bald sein), abenso wie der in Aschaffenburg. Die Fachleute (teils Terrorismusexperten) haben doch vor der Wahl noch verkündet, dass das kein Zufall mehr sein kann, sondern die Anschläge bewußt vor den Wahlen stattfanden. Sollten vielleicht alle mal ihre Aussagen nochmals ansehen.
      Das macht schon Eindruck bei Straftätern, dass denen eigentlich relativ wenig passieren kann in Deutschland.

  • No comment

    • Unter Schwarz Rot wird alles bess… hust!

  • „allerdings befindet sich der Tadschike nun wieder auf freiem Fuß.“

    Jeder von uns, der auf einer Polizeiwache randaliert und dabei mit einem Messer droht, atmet erstmal monatelang gesiebte Luft in U-Haft. Manche sind eben gleicher.

  • Cuttermesser ? 3 Stunden für die Festnahme ? ja stimmt der Attentäter von Magdeburg wurde ja auch zu hart angefasst und es dauert ja auch bis man die Samthandschuhe angezogen hat. Außerdem wurde sicher vergessen die Messerverbotszone im Polizeirevier zu beschildern. Die Billigere Variante wäre sicher ein Dienstwaffeneinsatz gewesen aber wenn der Polizist nachher härter bestraft wird als der potentielle Gewalttäter sind die Polzisten ohne Rückendeckung am Ende die Dummen.

  • Ich verstehe nicht warum dieser Mann gefährdet sein soll. Ist er noch Anhänger des IS oder der Al Qaida, dann findet er in der Grenzregion zu Afghanistan viele Gleichgesinnte. Hat er sich vom IS verabschiedet, muss er in die Regionen gehen, wo die Terroreinheiten nicht sind, denn die gibt es auch in Tadschikistan.
    Hat er Straftaten verübt und diese sind bekannt, muss er sich dafür verantworten. Es droht ihm aber keine Gefahr für Leib und Leben, denn die Todesstrafe ist ausgesetzt.

    • Ich hab mich auch ein wenig schlau gemacht. Tadschiken sind auch im Iran also im ehemaligen Persien beheimatet. Da kann er also auch hingehen. Vermutlich winkt ihm eine Tapferkeitsmedaille.

  • Weitermachen.

  • Viele interessiert es nachweislich NICHT, dass jemand „vielleicht“ Probleme im Heimatland haben, sondern
    wir haben nachweislich Gefahren für das Leben der Bürger durch jene in unserem Heimatland.

  • War schon immer so.

  • Wir leben hier in einem Tollhaus.

  • Der islamische Staat gehört zu Deutschland.

    Und demnächst bekommen wir einen islamistischen Staat.

    Weil das Kalifat hier eine denkbare Staatsform ist so Haldenwang.

    Eine Schande, dass nicht dieser Freund des Kalifats in den Bundestag gewählt worden ist.

  • Unsere Justiz ist nur noch eine Lachnummer. In jedem anderen Land mit Recht und Ordnung wäre er schon längst abgeschoben. Unsere Leben in Deutschland ist offensichtlich weniger wert.

  • Wie lange wird es gehen, bis er den ersten Anschlag durchführt?

  • Unglaublich, wie leichtfertig, verantwortungslos dieser Staat und seine Justiz mit UNSERER Sicherheit, UNSEREM Schutz umgehen!! Einfach unglaublich. Kriminelle, ehemalige oder zukünftige Terroristen stehen diesem Staat näher als seine Bevölkerung, besonders seine einheimische Bevölkerung!!

  • Wenn ich drohe, mich zu verletzen, brauche ich dann keine Zwangsgebühren mehr zahlen?

    • Nee, dann winkt die psychiatrische.

  • …läuft!

  • Was sind das für Richter? Was ist das für ein (Un)Rechtsstaat, dem die eigenen Bürger egal sind?

  • …ansonsten Randale von…ihr kennt es doch.

  • Ob da bei manchem Bürger wohl der Wunsch aufkommt, dass der Terrorist beim zuständigen Richter, der ihn auf freien Fuss lässt, einquartiert wird ?

  • Naja, der nächste Deutsche darf dann dran glauben! War nicht anders zu erwarten.

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