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Entwurf

Abgeordneten-„Beeinflussung“ unter Strafe: Wie ein neues Gesetz Politikerkritik ins Visier nimmt

Der Bundesrat hat ein neues Gesetz beschlossen, das Politiker-„Beeinflussung“ unter Strafe stellen soll. Im Bundestag unterstützt die Ampel-Koalition den Entwurf. „Hass und Hetze“ seien eine Vorstufe der Gewalt und Nötigung, begründet die grüne Staatsministerin das Vorhaben.

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„Beweisschwierigkeiten [entheben] den demokratischen Rechtsstaat nicht von der Pflicht, […] Unrecht auf strafrechtlichem Weg zu ahnden“, sagte die sächsische Staatsministerin für Justiz, Katja Meier (Bündnis 90/Die Grünen) jüngst im Bundesrat. Meier sprach zur Beschlussfassung eines neuen Gesetzes, welches das Strafrecht reformieren soll.

Das sieht eine Reform der Paragrafen 105 und 106 im Strafgesetzbuch vor und allen voran die Einführung eines neuen Paragrafen 106a. Insbesondere kommunale Abgeordnete sollen u. a. vor Stalking und Nötigung geschützt werden. Das soll geschehen, indem bestimmte Taten unter Strafe gestellt werden, wenn sie den betroffenen Politiker entweder dazu bewegen können, sein Amt nicht mehr durchzuführen oder gar sein Amt niederzulegen. So weit, so gut. Gewalt gegen kommunale Politiker ist schließlich ein wachsendes Problem.

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Jedoch gibt es für alle vom Gesetz abgedeckten Taten eigentlich bereits Straftatbestände, diese würden aber „nicht gezielt auf die Problematik ausgerichtet sein“, so der Bundesrat. Mandatsträger sollen künftig deshalb gesondert vom Strafrecht geschützt werden. Anscheinend wird die Strafbarkeitsgrenze bei Vergehen in dem Zusammenhang herabgesetzt.

Staatsministerin Meier, die das Gesetz im Bundesrat einbrachte, sprach im Zuge dessen davon, dass das bisherige Strafrecht lediglich greife, sobald die „Schwelle von expliziten Drohungen“ überschritten werden würde. Dabei entstünden Bedrohungen und Gewalt als Folge von „Hass und Hetze“ und anderen Taten unterhalb der Strafbarkeitsgrenze. Verfahren nach Strafanzeigen in solchen Fällen würden, so Meier, nicht selten eingestellt. Mit dem Gesetzentwurf möchte die Staatsministerin dem entgegentreten.

Besonders brisant am Vorschlag ist vor allem der Absatz 1 Nummer 2 des vorgeschlagenen Paragrafen 106a. Demnach soll die Kontaktaufnahme (auch in digitaler Form) mit einem betroffenen Politiker oder seinem privaten Umfeld, unter Strafe gestellt werden, wenn dadurch die „Lebensgestaltung“ so beeinträchtigt wird, dass der betroffene Politiker seine „Befugnisse nicht oder in einer bestimmten Weise“ ausübt oder sein „Amt oder Mandat ganz oder teilweise“ aufgibt. Reicht dabei bald allein eine wütende E-Mail an einen Politiker etwa mit einer Rücktrittsforderung, um sich strafbar zu machen?

Strafe droht mitunter auch ohne, dass „Tatbestand vollständig“ erfüllt ist

Interessant ist weiter, dass die Strafbarkeitsgrenze bei den betreffenden Taten herabgesenkt wird, sollte der Politiker von einer großen Anzahl dieser betroffen sein. In dem Fall können Taten, „ohne […] notwendigerweise selbst den Tatbestand […] vollständig [zu] erfüllen“, unter das Gesetz fallen, wird in dem Gesetzesentwurf erläutert.

Nachdem der Gesetzentwurf im Mai im Bundesrat durch das Bundesland Sachsen eingebracht und im Juli im Bundesrat beschlossen wurde, muss der Vorschlag nun im Bundestag beraten werden. Eine Verabschiedung dort gilt als wahrscheinlich, denn gleichzeitig sicherte die Bundesregierung dem Vorhaben ihre Unterstützung zu. Zumindest bei der Änderung des Strafrechts geht die Regierung voll beim Vorschlag des Bundesrates mit.

Die vorgesehene Reform wird also mit hoher Wahrscheinlichkeit kommen. Aufgrund der eher undeutlichen Formulierung des Gesetzes wird sich erst dann zeigen, inwieweit dieses in Grundrechte eingreifen wird. Es lässt Richtern erheblichen Spielraum bei der Interpretation des Gesetzes. Klar ist eins: Einige bisher legale Äußerungen gegenüber Politikern werden dann künftig illegal sein.

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66 Kommentare

  • Wenn die Grünen aus dem sächsischen Landtag fliegen, ist es auch vorbei mit der grünen Justizministerin Meier. Das diese überhaupt Ministerin wurde, ist ein Witz,
    Sie sang früher in einer Punkband linke Hetzlieder gegen die Polizei und stellt jetzt den Entwurf gegen Hass und Hetze vor….
    Bei der AFD ist man nicht so gnädig….

    137
  • Jetzt sind wir endgültig bei DDR-Gesetzgebung angelangt:

    Unbestimmte Gesetze („Tatbestand nicht vollständig erfüllt“) sorgen für Willkür und Angst.

    M.E. schon als Sonderrecht für Politiker verfassungswidrig.

    98
  • Wer schützt eigentlich den Ingenieur oder Stahlkocher, wenn sein Unternehmen wegen grüner Ankündigungen dichtmacht oder abwandert?

    82
  • Wer schützt die Bevölkerung vor inkompenten Politikern?

    68
  • Während die Katastrophalen Folgen ihrer Verantwortungslosen und Gesellschaftszerstörenden Politik immer deutlicher werden hat unsere Politik und gerade der Grünen und der Ampel nichts anderes zu tun als sich weiter vor dem Unmut des Volkes zu schützen und die mehr als berechtigte Kritik zu Kriminalisieren .
    Es ist ein Fakt der Geschichte dass die Leute die am Lautesten nach Frieden Freiheit und Demokratie schreien die Größten und Gefährlichsten Gegner eben dieser Grundwerte sind .

  • Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich… nur Politiker sind gleicher…
    Solange Politiker nicht persönlich für ihr Handeln verantwortlich gemacht werden, solange leben wir nicht in einem Rechtsstaat !

    59
  • Kritik an unfähige Politiker wird verboten. Wer schützt eigentlich die, die den ganzen Blödsinn bezahlen, der da so verbockt wird?

    56
  • „Der Bundesrat hat ein neues Gesetz beschlossen, das Politiker-„Beeinflussung“ unter Strafe stellen soll.“
    Sind jetzt auch die Lobbyisten dran?

    40
  • Der Bürokratische Rechtsstaat soll den Demokratischen Rechtsstaat ablösen.
    Extrawürste für sich bedroht fühlende Kommunalpolitiker. Das ist unfassbar und eine Aushebelung des Rechtsstaates.
    Bei den Staatsanwaltschaften können seit vier Jahren vermeintliche Taten angezeigt werden. Es gibt jetzt dort einen eigenen Zuständigkeitsbereich. Und deshalb explodieren diese Zahlen, die vorher einfach überhaupt nicht gezählt wurden. Logisch!

    34
  • Selbstverständlich ist es gut, Politiker vor Hetze und Gewalt zu schützen. Man denke nur an die von Linksextremen und Antifa-Kriminellen bedrohten AfD-Abgeordneten! Andererseits gilt auch: Wem es in der Küche zu heiß ist, der soll nicht Koch werden. Und das gilt vor allem für unsere sensiblen und sich oft beklagenden Freunde von der grünen Fraktion.

  • Dieses sich über das Volk stellen der derzeitigen Politikerkaste ist ungehörig. Hier wird eine zwei Klassengesellschaft forciert, die nichts mit der Realität und Notwendigkeit zu tun hat. Politiker sind nicht wichtigere oder bessere Menschen die besonderen Schutz brauchen.
    Jeder Mitarbeiter in einer Notaufnahme muss um längen schlimmeres aushalten. Aber diese Menschen scheinen im Blick auf Abgeordnete keine Rolle zu spielen.
    Diese Menschen im Berliner Politikzirkus sind charakterlich nicht geeignet diese Ämter auszufüllen.

    Neuwahlen sofort, keine Zustimmung für dieses Gesetz. Pure Verachtung!

  • Nett immer dieser einseitige Schutz für Politiker. Millionen Biodeutsche von Kindern, Frauen und auch Rentner bedürfen täglich Schutz in allen Bereichen der Öffentlichkeit.

    Wann bekommen wir diesen wieder, liebe Ampel und CDU in den Ländern???

    Auch braucht das Volk Schutz vor Amtsmissbrauch von Politikern und wo bleiben wichtige Gesetze wie Politikerhaftung, unabhängige Haushaltsüberwachung für Bund und Länder.

    Aber was bekommen wir, Majestätsbeleidigungsparagrafen, Wahrheitsverdrehungsgesetz aka Selbstbestimmung und und und.

    Anstatt das Grüne täglich Reformierungsgedanken Richtung dt. Bürger ausleben wollen, hier mal ein Tipp geltendes Recht und Gesetze und Verträge auch bei den Fachkräften anwenden. Mehr als 240.000 jener warten auf ihr 1-way-ticket raus aus Deutschland und täglich ca. 1.000 auf die rote Karte an der Grenze.

    „Befugnisse ausüben“, hier Herr Broder treffen (https://www.youtube.com/shorts/8_dxJorZhb4).

  • Es gibt halt Menschen, die können mit sachlicher Kritik nicht umgehen.
    Gewalt und Hetze muss man auch ohne die Gesetzesänderung bekämpfen und da muss es egal sein, welcher Politiker diese Gewalt und Hetze ab bekommt.

  • Gibt es auch eine Klausel, die AfD-Politiker von diesem SonderSchutz ausnimmt? („…gilt nicht für Parteien und ihre Angehörigen, die im Verdacht stehen, das politische System der Bundesrepublik verändern zu wollen…“)

  • Frau Meier als feudale Absolventin im Leistungskurs Diktatur!

  • Ja sorry, aber noch harmloser kann ich nicht schreiben. Ich brech‘ mir sowieso schon bei jedem Kommentar einen ab, damit er bloß genehm ist. Irgendwie werdet Ihr immer mehr zum Erziehungsbeauftragten von Faeser & Company.

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  • Kritiker einfach wegsperren? Geht doch in diese Richtung, auch ohne das sie tatsächlich etwas kriminelles gemacht haben? Ich denke das gilt natürlich nicht für Omas gegen rechts oder die Antifa…

  • Also alles abnicken und für gut befinden. Das muss schon schlimm gewesen sein, damals in der DDR.

  • „Mandatsträger sollen künftig deshalb gesondert vom Strafrecht geschützt werden.“
    Ich glaube, irgendwo einmal was gelesen zu haben von GLEICHHEIT!
    Diese abgehobenen Hobbypolitiker halten sich allen erstes für was besseres.

  • Hass und Hetze, ich kann es nicht mehr hören. Hass ist ein Gefühl und Hetze ist nicht greifbar. Ein psychisch anfälliger Mensch sieht sich bei dem Satz – Du tickst nicht ganz richtig – schon verfolgt, ein psychisch gesunder Mensch würde sagen: „Und Du hoch zwei“; und die Sache wäre erledigt, während der Anfällige schreit: ich bin verletzt worden.
    Und wenn ich den Typ Frau sehe, den diese Ministerin darstellt, kommen diese falschen und gefährlichen Maßstäbe zum großen Teil genau von diesem Typ Frau. Es gibt so viele schlaue und fähige Frauen – diese würden aber nie nach solchen Maßnahmen rufen, weil sie selbstbewusst sind und sich im Leben beweisen wollen. Diese Mimimi-Gestalten versuchen, ihr krankes Weltbild allen aufzustülpen. Und das mit Begriffen, die nur sie selbst definieren. Ich weiß nicht wie ich es nennen soll; Demokratie ist dies jedoch definitiv nicht!

  • Nun, im Strafrecht wird geprüft, ob ein Handeln tatbestandsmäßig, rechtswidrig, strafbar und schuldhaft erfolgte. Diese Prüfungen erfolgen aufeinander aufbauend. Fehlt die Tatbestandsmäßigkeit, wird gar nicht weiter geprüft (usw.) und das Verfahren eingestellt.

    Hier aber liegt eine contradictio in seipso vor:

    Eine Tat soll tatbestandlich sein, obwohl sie das nicht ist.

    Wie soll das gehen?

    Angeblich soll eine Mehrheit von Tätern, die Taten begehen, die allesamt nicht tatbestandlich sind, die Tatbestandlichkeit „kumulativ“ erfüllen; und der größte Witz daran ist, daß diese Täter den Tatbestand anscheinend auch dann erfüllen sollen, wenn sie von anderen Tätern (also der Kumulation von Handlungen) gar nichts wissen.

    Auf solche Ideen können nur sozialistische Rechtsanaphabeten kommen.

    7
  • Das sind die echten, –weil nachhaltig–, Gefahren für die Demokratie.
    Schlimmer noch als unkontrollierte Zuwanderung oder Korruption, denn erst solche Gesetzesänderungen ermöglichen Letztere.
    Und die haben vor dem Grünenalptraum angefangen.
    Nicht Russland wird wie ein Frosch langsam gegart, sondern die Demokratie. Gegart durch gegorene Politiker.
    So kriegt man britische Zustände.

  • Lobbyismus ist aber keine Beeinflussung?

  • Leute die Kriege provozieren, anstiften, nicht verhindern und Tötungsmaschinerie liefern, an der sie sich bereichern, fürchten die argumentativen und bisweilen auch zurecht ins lächerliche ziehenden Worte von Menschen mit einer anderen Meinung.

  • Die massivste „Kritik“ ist die Abwahl.

    Wann wird „wählen“ unter Strafe gestellt?

    Wäre nur konsequent.

    Aber wer will schon konsequent sein?

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