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"Digital Service Act"

Ab Freitag greift das neue Zensurgesetz der EU: „Irreführende“ Beiträge sollen umgehend gelöscht werden

Mit dem Digital Service Act reißt Brüssel die Kontrolle der Sozialen Netzwerke an sich. Künftig soll rabiat gegen vermeintlich problematische Beiträge durchgegriffen werden.


Am Freitag, dem 25. August, greift der sogenannte „Digital Services Act“ (DSA) der Europäischen Union. Offiziell soll das Gesetz gegen illegale Inhalte und Desinformation im Internet vorgehen. Kritiker befürchten jedoch eine Einschränkung der Meinungsfreiheit und eine Tür für weitere willkürliche Zensur im Netz.

Der „Digital Services Act“ der EU verpflichtet Unternehmen dazu, Inhalte wie Hassrede, Gewaltaufrufe oder Desinformation sofort zu entfernen, wenn sie darüber informiert werden. Nutzer sollen die Möglichkeit haben, entsprechende Inhalte zu melden und Lösch-Entscheidungen anzufechten. Unterschieden wird zwischen Inhalten, die illegal sind – und solchen, die zwar von der Meinungsfreiheit gedeckt, aber dennoch „schädlich“ sind.

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Hier ist vor allem die Kategorie „Desinformation“ extrem vage und umstritten. Die Europäische Kommission bezeichnet sie als „falsche“ oder „irreführende“ Informationen. Doch wer legt fest, was als „falsch“ gilt? Besteht hier nicht eine gute Möglichkeit, unliebsame Meinungen abseits des Mainstreams zu zensieren? Das Bemerkenswerte ist vor allem der Begriff „irreführend“. Das bedeutet nämlich, dass auch Wahrheiten demnach Desinformation sein können und als „irreführend“ gebrandmarkt werden dürfen. Im Gesetzestext ist bei der Abwägung von „gesellschaftlichen Risiken“ die Rede. Das lässt viel Raum für Interpretationen.

Bis zum Verbot: Vollmachten für die EU geplant

Alarmierend ist der im Gesetz vorgesehene Krisenmodus: In Fällen von außergewöhnlichen Ereignissen wie Kriegen, Pandemien oder Terrorismus könnte die EU-Kommission mittels dieses Mechanismus eigenständig über Maßnahmen der sehr großen Dienste entscheiden. Wie weit diese Befugnisse gehen dürften, machte Thierry Breton, der Digitalkommissar der Europäischen Kommission, im Zuge der Proteste in Frankreich deutlich. Der 68-Jährige erklärte gegenüber dem Nachrichtensender France Info: „Wenn es hasserfüllte Inhalte gibt, Inhalte, die beispielsweise zum Aufstand oder zum Anzünden von Autos aufrufen, sind die Plattformen verpflichtet, diese zu löschen. Wenn sie dies nicht tun, werden sie sofort sanktioniert.“ Breton denkt hierbei nicht nur an Geldstrafen, sondern schließt auch ein Verbot des Betriebs von Social-Media-Plattformen in der EU nicht aus. Er betonte, dass „Teams zur sofortigen Intervention bereitstehen.”

Die EU-Kommission hat kürzlich jene Unternehmen bekannt gegeben, die den strengsten Vorgaben des Digital Services Act unterliegen. Es handelt sich um 17 sogenannte sehr große Online-Plattformen (VLOP) und zwei sehr große Online-Suchmaschinen (VLOSE). Das sind Plattformen, die monatlich in der EU mehr als 45 Millionen aktive Nutzer haben. Das entspricht etwa einem Zehntel der Bevölkerung der 27 Mitgliedstaaten. Darunter sind neben Google auch Apple, Amazon, Facebook, Twitter (jetzt „X“), Wikipedia, Snapchat und TikTok. Sie müssen jährliche Risikobewertungen vorlegen und Gegenmaßnahmen vorschlagen.

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